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An die Juristen, Thema Falschlieferung

karpatenhund

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Hallo, ich hoffe es findet sich hier jemand mit Erfahrung mit Versandhandel bzw. juristischem Hintergrund :)

Problem: Habe bei B.O.C ein Rennrad bestellt, welches auch heute geliefert wurde. Soweit alles OK. Allerdings entspricht die Ausstattung nicht der Beschreibung. Es sollte die komplette Dura-Ace verbaut sein, auch Kette und Ritzelpaket wurden in der Artikelbeschreibung ausdrücklich erwähnt.
Am ausgelieferten Rad hat man aber entsprechende Ultegra Komponenten montiert.
Gerade beim Ritzelpaket macht das einen Unterschied von ca. 100 Euro (B.O.C Online Preise) aus.

Habe den Mangel sofort telefonisch mitgeteilt, woraufhin ich eben einen Rückruf erhielt, in dem man den Fehler einräumt und sich entschuldigt.

Jetzt habe ich natürlich erwartet, daß man mir ein passendes DuraAce Ritzel schickt oder anderweitig entgegenkommt.

Dazu sieht sich B.O.C außerstande. Ein Dura-Ace Ritzel könne man mir zwar schicken, aber nur gegen Bezahlung.

Ein Umtausch sei nicht möglich, aber zur Not könne ich das Rad zurückgeben.

Es ist noch zu erwähnen, daß es sich bei dem Rad um ein ausgesprochenes "Schnäppchen" (Testräder) handelt, aber das ist für den Sachverhalt ja ohne jeden Belang.

Welche Möglichkeit habe ich nun, um an die Dura Ace Komponenten zu kommen? Besteht ein Anspruch gegen BOC und wie kann ich ihn durchsetzten.

Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen.
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

In der Konstellation brauchst Du Dich in der Tat nicht darauf einzulassen, das Rad komplett zurückzugeben. Du kannst Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn Boc sich weigert, die gegenüber dem Angebot minderwertige Ausstattung nachzuliefern. Ich würde einfach alle Differenzen anhand der Boc-Preise addieren & diesen Betrag ultimativ fordern & einklagen, wenn Boc nicht freiwillig zahlt. Aber ich kann auch Jura :)
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

Allerdings entspricht die Ausstattung nicht der Beschreibung.

Naaaaaaa, das sieht man halt bei BOC nicht so eng... ;)

Bei meinem (schon älteren) Rad war in der Beschreibung von Record-Kette die Rede,
montiert war eine Wippermann. Und ins Hinterrad hat sich ein Schnellspanner von
Shimano verirrt. :eek: :rolleyes:
Alles Günstige hat halt seinen Preis.... :aetsch:

Alex
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

karpatenhund schrieb:
Und manch einer ist vielleicht neidisch, weil er selber immer alles völlig überteuert einkauft.......

Solche Beiträge kannst Du Dir echt sparen. Es gibt nämlich Menschen, für die 100 Euro schon Geld sind und es ist völlig legitim auf Einhaltung eines Vertrages zu bestehen.
Dies ist aber kein Geiz-ist-Geil-Forum:aetsch: .
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

Das war doch diese Komplettradgeschichte mit Dura Ace für irgendwas zwischen 700 und 800 EUR, oder?

Ich kann deinen Ärger verstehen. Aber ich denke mal ich würde deswegen nicht zum Anwalt rennen. Vielleicht kann man BOC so lange nerven bis sie die Teile tauschen. Zurückgeben wirst du es ja wohl auch nicht wollen, oder?

Das einzige Problem bei der Geschichte ist ja eigentlich nur, dass sie wohl geschrieben haben, dass die Teile DA sind. Da hätte ein Satz wie "geringfügige Abweichungen sind möglich.." oder so sicher geholfen. Schon wegen dieser Unprofessionalität mag ich den Laden nicht!!!!

Blöde Sache!!!

R
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

Danke für die schnellen Antworten.
Natürlich will ich das Rad nicht zurückgeben.
Aber eine DA Kassette für 129.- BOC Preis hätte ich schon ganz gerne
mal am Rad gehabt. Als Ersatzteil einzeln würde ich mir sowas natürlich nicht leisten.
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

Ja, du hast da einen Anspruch darauf, wenn in der Artikelbeschreibung etwas von Dura-Ace Kette und Kassette stand (kann ich nicht beurteilen). Du musst allerdings zug-um-zug (wie das im Juristen-deutsch heißt) die Ultegra Teile zurückgeben.

Wenn BOC sich stur stellt, musst du vor Gericht gehen (und solltest vermutlich auch einen Anwalt beauftragen). Ob sich das bei der Differenz lohnt, musst du selbst entscheiden. Ich würde es vermutlich nicht machen (wäre mir zuviel Aufwand).
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

In den AGBs werden Irrtümer vorbehalten. Sonst wäre BOC in jedem Fall zur Nachbesserung verpflichtet. Da die falschen Angaben im Angebot als Irrtum dargestellt werden, ist es wesentlich schwieriger, eine Nachbesserung durchzusetzen. Ein Telefongespräch wird dazu sicherlich nicht ausreichen.

Aber nicht alles was in AGBs steht, ist zwangsläufig rechtens.
Ich habe daher Anfang nächster Woche einen Termin bei der Rechtsberatung, um zivilrechtlichen Optionen zu klären.

Trotz der teilweisen Korrektur des Angebots im Internet, wird weiter mit einer "Dura Ace Vollausstattung" geworben.
Auch im Katalog von BOC wird das Tour Comp mit "kompletter Dura Ace Gruppe" beworben, obwohl z.B. die Kurbel offensichtlich von Truvativ ist!
Dass die angeblichen "Testräder mit geringer Laufzeit" laut telefonischer Auskunft garkeine Testräder sein sollen, erhärtet den Verdacht der irreführenden Werbung (Stichwort Lockvogelwerbung).
Diese Angelegenheit dürfte sicherlich auch die Verbraucherzentrale interessieren.

Bin mal gespannt, was die Rechtsberatung im Einzelnen ergeben wird. So wie ich das im Moment einschätze, gibt es durchaus juristische Optionen; zumal Gerichtsurteile aus jüngerer Vergangenheit gezeigt haben, dass die Richter tendenziell auf Seiten der Verbraucher stehen.

Falls jemand im Laden ein Tour Comp sieht, wäre ich für eine detaillierte Liste der Ausstattung sehr dankbar. Wie gesagt, laut Werbung soll es sich um die komplette Dura Ace Gruppe handeln. Die Tatsache, dass dies auch im Katalog so steht, spricht gegen Irrtum in der Internetanzeige.
Wenn es sich aber nicht um Irrtum handelt, dann folgen daraus nicht nur Nachbesserungsansprüche, sondern auch eine Strafanzeige wegen Warenbetrugs wäre dann denkbar.
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

Mein Tipp wäre auch der Weg zur Verbraucherzentrale gewesen. Die können Dir sicherlich mit deinem Problem weiterhelfen und Dir auch Tipps zur weiter Vorgehensweise geben. Ob sich nun der juristische Weg eines Einzelnen wirklich lohnt ist dahin gestellt. Aber wenn das beschriebene Unternehmen, diese Praktiken häufiger durchführt, ist das schon ein starkes Stück. Zumal sich das bei den hier beschriebenen Fällen (wenn sie denn der Wahrheit entsprechen, wovon ich aber mal stark ausgehe) ziemlich summiert und somit die ganze Geschichte nicht mehr so klein ist.
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

In den AGBs werden Irrtümer vorbehalten. Sonst wäre BOC in jedem Fall zur Nachbesserung verpflichtet...

Naja, Papier ist geduldig. Ich kann mir auch ein Schild malen "wer das liest zahlt 1.000 Euro" und damit samstags durch die belebte Fußgängerzone laufen.
Bin ich dann abends Milllionär ? wohl kaum...

Man kann sich keine Irrtümer "vorbehalten", schon gar nicht durch AGB.

Dennoch: es gibt da schon noch ein paar juristische Fallstricke, auf die man achten muss, bevor man so was einklagt. Ob die Verbraucherzentrale der richtige Ansprechpartner ist, weiß ich nicht. Ich würde eher zu einem Anwalt gehen.
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

Es wird immer besser. Habe eben festgestellt, daß es sich bei der Kurbel
um eine 175er handelt. Laut Angebot sollte es eine 172,5 sein.
Habe mich die ganze Zeit bei der Ausfahrt gefragt, ob meine Beine kürzer geworden sind...:rolleyes:
Super, wobei ich bei 1,86m vielleicht mit der 175er ganz gut bedient wäre.
Muß mal einige Experten fragen.
Daher erklärt sich auch das Gewicht von 770 Gramm.
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

Es wird immer besser. Habe eben festgestellt, daß es sich bei der Kurbel
um eine 175er handelt. Laut Angebot sollte es eine 172,5 sein.
Habe mich die ganze Zeit bei der Ausfahrt gefragt, ob meine Beine kürzer geworden sind...:rolleyes:
Super, wobei ich bei 1,86m vielleicht mit der 175er ganz gut bedient wäre.
Muß mal einige Experten fragen.
Daher erklärt sich auch das Gewicht von 770 Gramm.

Du... bei Internetkauf kannst Du innerhalb 14 Tage ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten.
Anscheinend biste ja nicht wirklich mit der gelieferten Ware zufrieden - glaubst Du, dass Du unter diesen Vorzeichen mit dem Fahrrad glücklich wirst?? Wage ich zu bezweifeln.:rolleyes:
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

Hi,

die haben auf einmal das Angebot abgeändert.
Jetzt stehen Ultegra Kassette und Kette im Angebot.

Als ich bestellt hatte waren diese auf jeden Fall Dura Ace!
Ich finde das ganz schön dreisst!!!!
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

Hi,

die haben auf einmal das Angebot abgeändert.
Jetzt stehen Ultegra Kassette und Kette im Angebot.

Als ich bestellt hatte waren diese auf jeden Fall Dura Ace!
Ich finde das ganz schön dreisst!!!!

JA, toll! Und in der Beschreibung steht "Dura Ace" Vollausstattung....

Ist ja eh albern, weil es die Räder gar nicht mehr gibt.
 
AW: An die Juristen, Thema Falschlieferung

Moin,

sagmal hat jemand zufällig nen Screen vom Angebot gemacht oder hat ne Werbung wo alles schon drauf steht was BOC da verkauft hat? Allein würde sich ein Rechtsstreit wohl kaum lohnen (das weiß auch BOC). Aber wenn wir, die geschädigten uns zusammen tuen. Könnten wir uns vllt. doch durchsetzen..

Wieviel Leute habn´s heir gekauft? Mal melden... ;) Und die es auch nicht zurück geschickt haben.
 
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