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16mm Steuersatz -> Verlust des Rückgaberechts

baden_biker

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Hallo,

möchte man z.B. ein Ultimate CF bestellen ist standardmäßig eine 25mm Steuersatzkappe verbaut, obwohl auf allen Canyon-Bildern eine 16mm-Kappe abgebildet ist.

Bestellt man ein neues Rad und möchte gleich den 16mm Steuersatz zahlt man einen Aufpreis (von 20 EUR?) und verliert aber gleichzeitig das Rückgaberecht des Fahrrades, da beim Einbau die Gabel gekürzt werden muss.

Als Alternative bietet Canyon an, das man einen zusätzlichen kompletten Steuersatz für 80 EUR bestellt und sich diesen selber einbaut, bzw. die Kappe wechselt.

Oder Canyon baut den Steuersatz nachträglich, z.b. bei einer Inspektion ein, Preis ist mir aber per mail nicht genannt worden.

Wer hat an seinem Canyon einen 16mm Steursatz verbaut und kann mir seine Erfahrung (z.B. Einbau/Preis) mitteilen.

Ich bin 177cm/82cm und habe mich für einen 56er Rahmen entschieden.
Mit dem 16mm Steuersatz möchte ich eine etwas höhere Sattelüberhöhung erreichen und finde es optisch schöner.
Bei einem Rad, das ich aber noch nie gefahren bin, möchte ich das Rückgaberecht nicht verlieren.
 
AW: 16mm Steuersatz -> Verlust des Rückgaberechts

Hallo baden_biker,

beim 25mm-Steuersatz sind noch zwei 5mm Spacer drauf, die du auf dem Vorbau auftürmen könntest, bevor die Gabel gekürzt wird. Ich hatte mir den 16mm Steuersatz zusätzlich liefern lassen (hatte Anfang 2008 noch ca. 25Euro gekostet). Den habe ich inzwischen verbaut, allerdings derzeit mit vier 5m Spacern, um die Gabel noch nicht zu kürzen.
Vielleicht besteht für dich bei Canyon die Möglichkeit, den flachen Steuersatz mit vier Spacern montieren zu lassen und die Gabel später selber zu kürzen???

Viel Glück
 
AW: 16mm Steuersatz -> Verlust des Rückgaberechts

Hallo baden_biker,

beim 25mm-Steuersatz sind noch zwei 5mm Spacer drauf, die du auf dem Vorbau auftürmen könntest, bevor die Gabel gekürzt wird. Ich hatte mir den 16mm Steuersatz zusätzlich liefern lassen (hatte Anfang 2008 noch ca. 25Euro gekostet). Den habe ich inzwischen verbaut, allerdings derzeit mit vier 5m Spacern, um die Gabel noch nicht zu kürzen.
Vielleicht besteht für dich bei Canyon die Möglichkeit, den flachen Steuersatz mit vier Spacern montieren zu lassen und die Gabel später selber zu kürzen???

Viel Glück

Hallo wbxler,

vielen Dank für deine Infos.

Wie von dir geschrieben, habe ich es auch schon mal an anderer Stelle gelesen. Ich werde mal schauen, was ich noch erreichen kann. Vielleicht ist es bei Canyon auch abhängig, wen man als Ansprechpartner bekommt.

Grüße
 
AW: 16mm Steuersatz -> Verlust des Rückgaberechts

Hallo,

ich habe auch den 16mm Abschlussring verbauen lassen. Ohne weitere Spacer, also mit gekürzter Gabel inkl. Garantie. (Ich :176/86) Sollte also bei Deiner Schrittlänge locker gehen.
 
AW: 16mm Steuersatz -> Verlust des Rückgaberechts

Wenn ich das richtig verstehe, hast du direkt beim Neukauf den 16mm-Ring verbauen lassen ?

Die Garantie würde ich auch nicht verlieren, "nur" das 14tägige Rückgaberecht.
Da ich das Rad noch nie probegefahren bin und quasi blind kaufe, möchte ich nicht darauf verzichten.

Fährst du auch einen 56er ? Wenn ja, wieviel cm-Sattelüberhöhung bekommst du damit hin ?
Wie hoch ist deine Sattelhöhe ab Tretlagermitte ?

Grüße aus Südbaden

Edit: hab es hier schon gefunden:)
http://www.rennrad-news.de/forum/showpost.php?p=975190&postcount=4

oh, wird bei mir aber knapp, ich hatte bisher 8cm und wollte mind. auf 6cm kommen
 
AW: 16mm Steuersatz -> Verlust des Rückgaberechts

Wusste garnicht, dass es sowas gibt : 14-tägiges Rückgaberecht.

Ja ich habe das Rahmenset im Crash-Replacement bekommen und habe das Maß wie bei meinem gecrashten 07er Rahmen wieder herstellen lassen.

Wie machen die dass mit den Rückgaberädern ? Du kannst doch wohl nicht 12 Tage probefahren und dann zurückgeben oder doch ?
Das Rad geht doch nicht mehr als neu zu verkaufen. Genauso ist es doch wohl beim Rahmenset, wenn es bereits einmal aufgebaut wurde.

Oder willst Du nur mal kurz probesitzen ?
 
AW: 16mm Steuersatz -> Verlust des Rückgaberechts

Rechtlich gesehen, darf man das Fahrrad innerhalb der Widerrufszeit so prüfen, wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre..

Wenn ich also beim Händler vor Ort eine Probefahrt von ein paar Kilometern machen kann und möchte danach das Rad doch nicht kaufen, kann er es auch noch als neues Rad einem anderen Kunden verkaufen.
Bei weitergehender Nutzung kann der Händler den Wertverlust verlangen, evtl. sogar eine Rücknahme verweigern.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html
Absatz 4 Satz 1 trifft zu, wenn Canyon den 16mm-Steuersatz verbauen und die Gabel kürzen würde
 
AW: 16mm Steuersatz -> Verlust des Rückgaberechts

...ohne Verlust der Garantie oder des Rückgaberechts ?

Also ich habe Canyon auch nochmal eine mail geschickt und warte auf Antwort
 
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