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01.01.2023 Plattformen-Steuertransparenzgesetz

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fuerdieenkel

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Hallo,
Meldungen dieser Art geistern gerade durch anderer Foren und deren Pinwandbereiche wird geschlossen.
Mal sehen was uns so erwartet.


Zitat
"Liebe Freunde des freien Handels,
es ist leider wie erwartet. Wir müssen leider unseren kleinen und feinen privaten Kleinanzeigenbereich PINNWAND aus dem Forum verbannen.
Der eine oder andere hat es vielleicht im Thema Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft bereits gelesen.
Was ist passiert?
Zum 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten.
Worum geht es in diesem Gesetz?
Im Kampf gegen Steuerhinterzieher nehmen die EU-Mitgliedstaaten digitale Plattformen stärker in die Pflicht. Am 1. Januar 2023 sollen neue Meldepflichten in Kraft treten und zu mehr Steuertransparenz beitragen. Bis dahin müssen die Länder die EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich („DAC7“) in nationales Recht umsetzen. Sie verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde, in Deutschland vermutlich das BZSt, zu melden. Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. In Deutschland wurde am 24. August 2022 der Regierungsentwurf des neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) beschlossen, der u.a. die Umsetzung von DAC7 enthält.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.
Was muss gemeldet werden?
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steuernummer des Verkäufers sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten."

Zitat Ende
 
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Mein Input aus Rücksprache mit Steuerberater:
Veräußerte Gegenstände des täglichen Gebrauchs müssen nicht versteuert werden. Ich behaupte, dass Fahrräder und Ersatzteile dazu zählen.
Private Veräußerungen sind nach 1 Jahr Haltedauer nicht zu versteuern (d.h. man muß damit auch Gewinn erzielt haben).
Dazu gibt es noch eine Freigrenze von 600,- p.a.
Wenn man eh mit Gewinnerzielungabsicht veräußert, dann hat man eh schon Gewerbe, das angemeldet werden muß.
 
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und den größten Teil der Beiträge zu dem Thema aus dem [BIETE]-Faden gesammelt, die seit gestern dort geschrieben wurden. Bezüge zueinander gehen vielleicht verloren, da Zitate nicht mitzitiert werden... Die lästigen Angebote – die den Lesefluß eh nur stören – habe ich nicht mit eingesammelt.

Der Eingangstext von @fuerdieenkel, der die Diskussion in Gang gebracht hat, steht hier ganz oben als erster Beitrag.

So, hier, 5. und 6. Januar 2023 im [Biete]:




Für welchen Zeitraum?

bin leider kein mod... aber mein bauchgefühl sagt mir, dass es mglw hilfreich wäre, wenn wir dieses thema in einen eigenen faden auslagern?

Das ist sowieso Sache des Betreibers und unser Gelaber vollkommen unwichtig


Alle mal ruhig bleiben, bitte. Das Forum ist davon nicht betroffen.




Wenn man dann z.B. bei eBay irgend welche hinterlegten Triggerwerte überschritten hat, wird es bestimmt nicht einfach bei weitermachen bleiben, wenn man darzulegen hat, dass die Haltedauer und Gewinnerzielung im grünen Bereich waren.



Ich behaupte mal, dass Du (persönlich) nicht wirklich trennen kannst zwischen deinem Gewerbe /velodeluxe) und dem was du hier verkaufst, daher ist das für dich ohne belang. Ansonsten ist das meiste, was du geschrieben hast, so nicht richtig..



In irgendeiner Form kommt das Thema alle Jahre wieder:

https://www.rennrad-news.de/forum/threads/thema-räder-und-teile-was-ist-das-und-was-ist-es-wert.73322/post-5145154

Neben der Ertragsteuer ist auch die Umsatzsteuer zu beachten…

Aber da muss man als Hobby Händler schon ordentlich was verkaufen, dass das Finanzamt bei einer Prüfung rückwirkend noch Ust veranschlagt..



Der Gesetzgeber verbietet Plattformen nicht, er statuiert Meldepflichten für deren Betreiber. Stichwort DAC-7-Richtlinie (EU) 2021/514.

Was soll unser Betreiber denn melden? Hier wird doch nur angeboten..., wer weiß wo das Teil verkauft worden ist? Oft wird hier und in den KA angeboten und wenn auf KA verkauft, ist hier auch weg, oder nicht?

Jeder der ab jetzt "Hast ne PN" schreibt ist verdächtigt!

Waren sie vorher auch schon!


Da steht das die Plattform die Möglichkeit einer Zahlung bieten muss, ist bei uns nicht der Fall..., hier wird maximal ein Geschäft angebahnt aber nicht abgeschlossen..., so mein Verständnis
Kann man aber wie immer auch anders interpretieren

Müsste man sich genauer ansehen. Über eine Anbahnung komme ich nicht hinaus. Weder läuft ein Geschäft gesteuert über eine Software, noch ein Zahlungsverkehr.
M.E. haben die Moderatoren nicht mal einen Einblick in PN.


Genau das geht hier nicht

Und wie das geht.
Anbieter: Biete Sakae Vorbau für 50 Euro
User: "Nehme ich " - per P/N oder öffentlich
Anbieter: "O.k."
Kaufvertrag geschlossen.

Nach dieser zu weit gefassten Definition wäre WhatsApp eine solche Plattform, weil es genau das ermöglicht.



wer kommt mit ins darknet?

Meine Bitcoins sind nix mehr wert. Lohnt sich nicht.

Vielleicht sollten wir mehr mit Geheimtinte schreiben?

Oder uns mehr über Sachen unterhalten, die mit alten Rädern so garnix zu tun haben....?

das gleiche gilt dann auch für diverse viele FB-Seiten ... da wird den Zuckerberg aber freuen

Wer hätte gedacht, dass wir für Fahrradteile bald ins Darknet müssen. Ich lese mich vorsichtshalber schon mal in die Thematik ein und informiere euch dann, okay?








Jein, also in Sachen Digitalisierung sind die FA schon ziemlich weit (für Deutschland). Das wird elektronisch abgeglichen (sind Gewinne / Einkünfte unter Sonstiges angegeben) und bei Auffälligkeiten geht die rote Lampe an….

 
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In der WAZ vom heutigen Tage:
"Güter des täglichen Gebrauchs wie zum Beispiel Möbel oder Fahrräder sind von der Regelung ausgeschlossen."
WAZ 06.01.2023

Damit ist das Thema für unser Forum "durch".
 
In der WAZ vom heutigen Tage:
"Güter des täglichen Gebrauchs wie zum Beispiel Möbel oder Fahrräder sind von der Regelung ausgeschlossen."
WAZ 06.01.2023

Damit ist das Thema für unser Forum "durch".

Ich glaube so einfach wird das nicht sein. Einzelne Fahrradteile fallen sicher nicht unter Güter des täglichen Gebrauches..

Bin gerade zufällig auf YouTube auf ein sehr informatives Video zu dem Thema gestoßen.

 
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Ich glaube so einfach wird das nicht sein. Einzelne Fahrradteile fallen sich nicht unter Güter des täglichen Gebrauches..

Bin gerade zufällig auf YouTube auf ein sehr informatives Video zu dem Thema gestoßen.


Youtube als Quelle halte ich für nicht belastbar.
Wenn Fahrräder darunter fallen, dann sollten es auch für die Komponenten gelten. Zumal wie hier meist gebrauchte Teile zur Instandhaltung.

Hat jemand im Studium oder über sein Büro Zugriff auf die Bundestagsdrucksachen?
Die lese ich bei sowas eigentlich zuerst, weil der Wille des Gesetzgebers dort umfangreich niedergelegt ist, selbst wenn das Gesetz später völlig misslungen sein sollte.
Gefunden und gerade mal quer gelesen aber spontan nichts dazu gefunden.

@Basso-Fan
@Gonzobuster
 
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Youtube als Quelle halte ich für nicht belastbar.
Der WAZ würde ich da als Regionalzeitung auch nicht als so belastbar ansehen.

Wenn Fahrräder darunter fallen, dann sollten es auch für die Komponenten gelten.
So wie für komplette Fahrräder und Komponenten auch die gleichen Zolltarife gelten?


Auf jeden Fall beobachte ich gerade, dass auf Kleinanzeigen kein einziger Artikel in meiner Merkliste mehr als „verkauft“ gekennzeichnet wird, sondern nur als „gelöscht“.
 
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rangiert bei mir bei der Glaubwürdigkeit ziemlich weit hinten.
was uns bei einem Sachthema überhaupt nicht weiterbringt. Informationen sind noch spärlich. Man wird in einiger Zeit sehen.
 
Jeder RA wird das empfehlen. Ansonsten hat er eine Haftungsproblem.
Die Beratung erfolgt dann gegen Geld.

Das Gesetz dürfte gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen und verstößt gegen unser GG. Der Begriff der "Plattform" ist völlig offensichtlich zu weit gefasst. Das hatten wir oben schon.
WhatsApp, GMX und selbst die gute alte SMS wären nach der Definition eine Plattform und würden einen Verkauf/Kauf von Waren ermöglichen. Die Steuerrechtskanzlei würde daher auch empfehlen, das SMS System vorsorglich abzuschalten, weil man den Nutzer nicht kontrollieren könnte.

RA Kanzleien als Quelle kann man vergessen, denn es wird bei neuen Problemen immer erst einmal Passivität empfohlen, eine Beratung generiert und damit Geld verdient.
 
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Mein lieber Karsten @fuerdieenkel

bei Ebay und ähnlichem mag das zutreffen, da die vermittelnde Website am Kauf teilnimmt und daraus auch eigene Einnahmen generiert.

Hier werden - kostenfrei - Kaufinteressenten Kaufsachen angeboten. Der Kauf erfolgt dann privat zwischen Verkäufer und Käufer.

Abgesehen davon, dass Radelteile nicht unter die Norm fallen.
 
Abgesehen davon, dass Radelteile nicht unter die Norm fallen.

Dazu habe ich nur die WAZ als Quelle und dort nur als Quelle "Berlin", keinen Nachrichtendienst.
Da wird in Kürze noch mehr diskutiert und durchsickern.
 
Die (teilweise) Veräußerung von Sammlungen ist grundsätzlich nicht Steuerpflichtig. Und letztlich geht es bei uns ja fast immer um Sammlungen...
 
Die (teilweise) Veräußerung von Sammlungen ist grundsätzlich nicht Steuerpflichtig. Und letztlich geht es bei uns ja fast immer um Sammlungen...

Genau. Bei meiner Sammlung kann ich sogar die EK Preise nachweisen. EK und VK sind nach 30 Jahren praktisch identisch. Unter Berücksichtigung der Inflation ist der Gewinn ist also praktisch null.
Warum sollte ich Geld, dass bereits mal als Einkommen versteuert, in einer Sammlung angelegt wurde, bei Auflösung der Sammlung nochmals versteuern?
Verbot der Doppelbesteuerung...
Beim Gewinn ja, aber dafür gibt es auch Regeln wie bei Immobilien (Haltedauer der Immobilie).
 
Bei einer Verlustausweisung hätte dann auch gerne Steuern vom Finanzamt erstattet - ich denke so war das Ganze nicht gedacht...

Man kann Verluste durchaus geltend machen. Und zwar bei Sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften. Diesen können aber nur mit zb Gewinnen aus gleichen Einkünften gegengerechnet werden. Verluste alleine wären also alleine nicht Steuermindernd.
 
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Bei der Einführung der DGSVO haben auch einige Foren komplett zugemacht. Völlig grundlos im Nachhinein.
Die Bevölkerung muss wieder mal den gesetzgeberischen Scheiß ausbaden.

Leider sind bei der Gesetzgebung Amateure am Werk (Praktisch kaum gut ausgebildete Juristen - ein paar in den Rechtsausschüssen). Der Rest gewählt. Sozialpädagogen, Ingenieuere, Lehrer und so weiter. Die ganze Bandbreite.
Dementsprechend sieht das Ergebnis aus.
Wenn dann noch die EU neue Regeln vorgibt, dann kommt meistens Mist heraus. Da wird ewig nachgebessert und am Ende ist der Schaden da.

Die EU hätte diesen Blödsinn hier gern. Die FA werden es nicht umsetzen können und es ist auch keine Steuer zu generieren sondern nur Kosten.
Schwachsinn von Anfang an (meint der Jurist).
 
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