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[Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile

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Re: [Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile
Es geht doch hier gar nicht um gewerblich oder nicht. Oder wie ich etwas beurteile.
Es geht darum, ob der Gesetzgeber im allgemeinen Plattformen, die eindeutig zum verkaufen erstellt wurden verbietet. So das nur noch über eBay oder registrierte Shops und Plattformen verkauft werden kann. Und damit dieses Thema nicht mehr zulassig ist.
Ich würde das persönlich schlecht finden.... aber es geht um eine Sache zwischen FA und Betreiber von Online Plattformen. Nichts anderes 😀
Der Gesetzgeber verbietet Plattformen nicht, er statuiert Meldepflichten für deren Betreiber. Stichwort DAC-7-Richtlinie (EU) 2021/514.
 
Der Gesetzgeber verbietet Plattformen nicht, er statuiert Meldepflichten für deren Betreiber. Stichwort DAC-7-Richtlinie (EU) 2021/514.
Was soll unser Betreiber denn melden? Hier wird doch nur angeboten..., wer weiß wo das Teil verkauft worden ist? Oft wird hier und in den KA angeboten und wenn auf KA verkauft, ist hier auch weg, oder nicht?
 
Was soll unser Betreiber denn melden? Hier wird doch nur angeboten..., wer weiß wo das Teil verkauft worden ist? Oft wird hier und in den KA angeboten und wenn auf KA verkauft, ist hier auch weg, oder nicht?
Jeder der ab jetzt "Hast ne PN" schreibt ist verdächtigt!
 
Was soll unser Betreiber denn melden? Hier wird doch nur angeboten..., wer weiß wo das Teil verkauft worden ist? Oft wird hier und in den KA angeboten und wenn auf KA verkauft, ist hier auch weg, oder nicht?
Das ist das Dilemma, in dem sich Kleinbetreiber befinden. Die Frage ist, ob das Forum bzw. Biete Sub Board dem Plattformbegriff des Plattformen-Steuertransparenzgesetz entspricht.
Legaldefinition hier: https://www.anwalt.de/gesetze/psttg/3

Da der Begriff vom Gesetzgeber sehr weit gefasst wurde, würde ich mal sagen: Leider ja
 
Das ist das Dilemma, in dem sich Kleinbetreiber befinden. Die Frage ist, ob sich das Forum bzw. Biete Sub Board dem Plattformbegriff des Plattformen-Steuertransparenzgesetz entspricht.
Legaldefinition hier: https://www.anwalt.de/gesetze/psttg/3
Da steht das die Plattform die Möglichkeit einer Zahlung bieten muss, ist bei uns nicht der Fall..., hier wird maximal ein Geschäft angebahnt aber nicht abgeschlossen..., so mein Verständnis
Kann man aber wie immer auch anders interpretieren
 
Da steht das die Plattform die Möglichkeit einer Zahlung bieten muss, ist bei uns nicht der Fall..., hier wird maximal ein Geschäft angebahnt aber nicht abgeschlossen..., so mein Verständnis
Kann man aber wie immer auch anders interpretieren
Müsste man sich genauer ansehen. Über eine Anbahnung komme ich nicht hinaus. Weder läuft ein Geschäft gesteuert über eine Software, noch ein Zahlungsverkehr.
M.E. haben die Moderatoren nicht mal einen Einblick in PN.
 
Da steht das die Plattform die Möglichkeit einer Zahlung bieten muss, ist bei uns nicht der Fall..., hier wird maximal ein Geschäft angebahnt aber nicht abgeschlossen..., so mein Verständnis
Kann man aber wie immer auch anders interpretieren
Das steht in welchem § ? Vor §3 Abs 1 Nr. 2 steht ein oder? Und ich lese in§ 3 Abs 1 Nr. 1:
(1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1.die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
Und ansonsten ist § 5 Abs 1 Nr 3 einschlägig
(1) Eine relevante Tätigkeit ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:

1.die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;
2.die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
3.der Verkauf von Waren;
 
Dieser und anderer EU-Mist (DGSVO) hat mir schon ein Klassikerforum kaputtgemacht.
Nicht mein Forum aber ich habe mich dort gern beteiligt.
Da der Betreiber praktisch von jedem nachträglich hätte Zustimmungen einholen müssen (schwierig bis nicht machbar bei Altbeiträgen, ausgeschiedenen oder verstorbenen Teilnehmern), wurde schlicht gelöscht.
Damit leider auch alles, was an Wissen angehäuft wurde (ähnlich wie beim Tour Forum) weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach dieser zu weit gefassten Definition wäre WhatsApp eine solche Plattform, weil es genau das ermöglicht.
Nur gibt es dort (noch) keine großen Verkaufsgruppen. Aber Du hast schon Recht. Diese unscharfe Formulierung "ermöglichen", macht es fast unmöglich, die Plattformökonomie (die eigentliches Ziel des Gesetzes war) von den Hobbybetreibern abzugrenzen.
 
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