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[Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile

Hallo,

Meldungen dieser Art geistern gerade durch anderer Foren und deren Pinwandbereiche wird geschlossen.
Mal sehen was uns so erwartet.

Zitat

Zitat Ende
Wenn Du es schon als Zitat kennzeichnest, wäre es schön, auch bekannt zu geben woher es denn stammt.

Das hier der deutsche Gesetzgeber wieder mal komplett über das durch die EU vorgegebene Ziel hinaus geschossen ist, dürfte dagegen ziemlich offensichtlich sein.
Das wurde auch schon von z.B. diesem Interessenverband vorzeitig angemerkt, hat aber, wie so oft niemanden interessiert.
Ich würde mich im Moment an die Einschätzung z.B. dieses Rechtsanwaltes/Steuerberaters orientieren: „Dabei muss das Rechtsgeschäft mittels der Plattform abgeschlossen werden können, die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem Geschäftsabschluss wird nicht erfasst.“
 

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Re: [Biete] Alte Räder/Rahmen/Teile
Hallo,

Meldungen dieser Art geistern gerade durch anderer Foren und deren Pinwandbereiche wird geschlossen.
Mal sehen was uns so erwartet.

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"Liebe Freunde des freien Handels,
es ist leider wie erwartet. Wir müssen leider unseren kleinen und feinen privaten Kleinanzeigenbereich PINNWAND aus dem Forum verbannen.
Der eine oder andere hat es vielleicht im Thema Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft bereits gelesen.

Was ist passiert?
Zum 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten.
Worum geht es in diesem Gesetz?
Im Kampf gegen Steuerhinterzieher nehmen die EU-Mitgliedstaaten digitale Plattformen stärker in die Pflicht. Am 1. Januar 2023 sollen neue Meldepflichten in Kraft treten und zu mehr Steuertransparenz beitragen. Bis dahin müssen die Länder die EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich („DAC7“) in nationales Recht umsetzen. Sie verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde, in Deutschland vermutlich das BZSt, zu melden. Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. In Deutschland wurde am 24. August 2022 der Regierungsentwurf des neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) beschlossen, der u.a. die Umsetzung von DAC7 enthält.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.
Was muss gemeldet werden?
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steuernummer des Verkäufers sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten."

Zitat Ende

bin leider kein mod... aber mein bauchgefühl sagt mir, dass es mglw hilfreich wäre, wenn wir dieses thema in einen eigenen faden auslagern? :P
 
Shimano RX100 Bremshebel.

Grob gereinigt, waren bei einer Freundin am Rando. Stand halt draußen, technisch einwandfrei und kaum Kratzer, dafür nun mit beigem Flecktarn. Gummis sind nicht klebrig oder spröde.

Abholung in 50733 Köln für nen 10er.
 

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Für welchen Zeitraum?
Innerhalb eines Jahres.

Wird aber auch schwer, ich hab schon einzelne Anzeigen gehabt, die ich alleine 10-15 mal neu gemacht habe und wieder gelöscht habe, ebay Kleinanzeigen vermittelt ja auch nur, was dann daraus entsteht und ob und wie ist meistens dann eh ein Berg von persönlichen Nachrichten. Vorerst werde ich aber auch ab diesem Jahr meine Leidenschaft etwas einschränken, bin selbst gerne wankelmütig, kaufe, zerlege mit dem Plan was auf zu bauen, stelle dann im Verlauf fest, ähm, Zustand hier und da doch nichts für mich oder zu viel bezahlt, will mein Geld wieder rein bekommen. Habe auch oft einfach die Katze im Sack gekauft oder im Freundeskreis hat keiner Interesse. Und wenn man eben aus Spaß an der Freude gerne Renner und auch einzelne Teile oder Rahmen restauriert und dann auch mal im Jahr dadurch dutzende oder hunderte Kleinteile inseriert... alleine aus einem einzelnen Renner können ja schnell schon ein dutzend Anzeigen entstehen, dazu mistet man seinen Altbestand hin und wieder aus, dann verliere ich selbst schnell mal den Überblick.

Und zuweilen sehe ich so Frankenstein Renner, die einfach zerlegt werden müssen, um Gruppen oder Teilgruppen zu vervollständigen und andere Teile wieder auf den Markt zu werfen... Letztendlich bleibt aktuell zumindest ein negativer Beigeschmack und es entsteht durch diesen Bürokratie Wahnsinn ein unglaublicher Aufwand für das System, anstatt mal an die Großen ran zu gehen und Finanzverbrechen auf großer Bühne zu verfolgen, da sitzt dann so nen Millionenbetrüger mal seine 200 Tage ab und findet sich danach am Strand wieder um reumütig von einer angeblichen Wandlung zu erzählen oder andere schaffen es, das System um hunderte Millionen zu prellen, keine will was mitbekommen haben und dann setzen sie sich ab und selbst wenn sie mal gefasst werden...

Mir selbst macht das werkeln, zerlegen, prüfen, neu aufbauen, Teile behalten für andere Projekte oder andere Teile weitergeben eben auch Spaß. Alte Schätze zu finden, positiv wie auch negativ überrascht zu werden... Das kann schon eine schöne Leidenschaft sein, die jetzt aber so langsam, zumindest einen negativen Beigeschmack bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

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"Liebe Freunde des freien Handels,
es ist leider wie erwartet. Wir müssen leider unseren kleinen und feinen privaten Kleinanzeigenbereich PINNWAND aus dem Forum verbannen.
Der eine oder andere hat es vielleicht im Thema Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft bereits gelesen.

Was ist passiert?
Zum 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten.
Worum geht es in diesem Gesetz?
Im Kampf gegen Steuerhinterzieher nehmen die EU-Mitgliedstaaten digitale Plattformen stärker in die Pflicht. Am 1. Januar 2023 sollen neue Meldepflichten in Kraft treten und zu mehr Steuertransparenz beitragen. Bis dahin müssen die Länder die EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich („DAC7“) in nationales Recht umsetzen. Sie verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde, in Deutschland vermutlich das BZSt, zu melden. Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. In Deutschland wurde am 24. August 2022 der Regierungsentwurf des neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) beschlossen, der u.a. die Umsetzung von DAC7 enthält.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.
Was muss gemeldet werden?
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steuernummer des Verkäufers sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten."

Zitat Ende
Alle mal ruhig bleiben, bitte. Das Forum ist davon nicht betroffen.
 
Und meldepflichtig wird es erst, wenn ein Verkäufer mehr als 30 Geschäfte mit einem Gesamtwert von über 2000 Euro tätigt. Alle privaten Geschäfte darunter sind nicht meldepflichtig.
Meldepflicht heißt ja auch nicht gleich steuerpflichtig.
Auf das Forum hier wird das keinen Einfluss haben, wage ich zu prognostizieren.
Und wenn ich als engagierter Sammler 30 Teile für 2000 verkaufe und gleichzeitig 35 Teile für 2500 Euro kaufe, bin ich dann automatisch Händler?
Würde ich in diesem Fall mein Hobby als Kleingewerbe anmelden, würde es mir vom Finanzamt als Liebhaberei deklariert werden, da ich keinen Gewinn mache.
 
Und wenn ich als engagierter Sammler 30 Teile für 2000 verkaufe und gleichzeitig 35 Teile für 2500 Euro kaufe, bin ich dann automatisch Händler?
Würde ich in diesem Fall mein Hobby als Kleingewerbe anmelden, würde es mir vom Finanzamt als Liebhaberei deklariert werden, da ich keinen Gewinn mache.
Da habe ich nicht genug Ahnung für eine seriöse Aussage, das andere hatte ich gestern zufällig in einem anderen Zusammenhang gelesen.
 
Und wenn ich als engagierter Sammler 30 Teile für 2000 verkaufe und gleichzeitig 35 Teile für 2500 Euro kaufe, bin ich dann automatisch Händler?
Würde ich in diesem Fall mein Hobby als Kleingewerbe anmelden, würde es mir vom Finanzamt als Liebhaberei deklariert werden, da ich keinen Gewinn mache.
Ja das wäre am Ende schon recht lächerlich, kenne das auch noch gut. Da ist dann auch die Anzahl egal, das können dann auch monatlich 30 einzelne Anzeigen sein oder mehr oder 5tsd Euro. Aber dann haste eben die Ausgaben für Räder oder Teile oder Konvolute, Anfahrten, Telefonate, Schreiberei, Gebühren, Notebook, Abschreibungen, Fotoapparat, Reinigungsmittel, Werkzeuge, Ersatzteile etc. pp., Arbeitszeit, Aufbereitungskosten, da wirds dann definitiv ein Nullsummen Spiel oder Minus Ergebnis am Ende des Jahres... Gerade in so einem Bereich, wo es auch um die kleinen und feinen Einzelteile oder Gruppen geht.

Anders sieht das meiner Meinung aus, wenn Leute, hier in meiner Umgebung sogar Paare jeweils ein Kleingewerbe oder Gewerbe angemeldet haben und Renner im größeren Stil verkaufen, und zwar dann dutzende Rennräder auf einen Haufen kaufen, das bieten ja sogar einzelne Händler aus Holland, Belgien und Frankreich an, da kommt dann nen Laster oder sie besorgen sich zusätzlich noch hier und da bei Versteigerungen oder eben auch auf dem freien Markt wie wir ganze Renner, schreiben dann 'restauriert' rein, haben aber nur fix nen Billo Sattel montiert oder das Lenkerband getauscht und verticken dann im größeren Stil somit komplette Rennräder am laufenden Band. Da gibt es hier in Köln so einige. Die haben dann zwischen 5 und 20 komplette Rennräder dauerhaft und wechselnd im Angebot. Und da sehe ich dann eben auch den Unterschied. Wenig Aufwand, mehr Gewinn. Da geht es eben nur ums Geld und nicht um eine Leidenschaft.

Während unser eins, sich mal nen Renner holt, weil er Lust auf ein neues Projekt hat oder ein paar Teile benötigt und sich eben auch um mehr Details und Detailarbeit schert. Da geht's eben um Projekte, Spaß an der Sache, Leidenschaft, Liebe zum Detail etc.
 
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Hallo,

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"Liebe Freunde des freien Handels,
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Der eine oder andere hat es vielleicht im Thema Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft bereits gelesen.

Was ist passiert?
Zum 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten.
Worum geht es in diesem Gesetz?
Im Kampf gegen Steuerhinterzieher nehmen die EU-Mitgliedstaaten digitale Plattformen stärker in die Pflicht. Am 1. Januar 2023 sollen neue Meldepflichten in Kraft treten und zu mehr Steuertransparenz beitragen. Bis dahin müssen die Länder die EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich („DAC7“) in nationales Recht umsetzen. Sie verpflichtet Plattformbetreiber, Informationen über Verkäufer der Plattform und die hierüber generierten Umsätze zu sammeln und an die dafür zuständige Behörde, in Deutschland vermutlich das BZSt, zu melden. Gleichzeitig werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum automatischen Informationsaustausch aufgefordert. In Deutschland wurde am 24. August 2022 der Regierungsentwurf des neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) beschlossen, der u.a. die Umsetzung von DAC7 enthält.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben. Darunter fallen insbesondere die Vermietung von Immobilien, die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel (z. B. Ridesharing), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren. Online-Portale, die lediglich die Abwicklung von Zahlungen, das Auflisten oder Weiterleiten von Nutzern oder das Einstellen von Werbung ermöglichen, sind von der Meldepflicht nicht betroffen.
Was muss gemeldet werden?
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steuernummer des Verkäufers sowie unter gewissen Voraussetzungen der Inhaber und die Kennung des Finanzkontos. Außerdem müssen die Plattformbetreiber pro Kalendervierteljahr die von jedem Verkäufer erzielten Umsätze und Tätigkeiten mitteilen. Gesondert anzugeben sind Gebühren, Provisionen oder Steuern, die vom Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet werden. Darüber hinaus sind die Plattformbetreiber verpflichtet, die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Besteht Grund zu der Annahme, dass die erhobenen Informationen eines Anbieters unrichtig sind, hat der Plattformbetreiber den Anbieter dazu aufzufordern, die Informationen zu berichtigen und anhand verlässlicher Belege zu bestätigen. Liefert ein Anbieter seine Daten nicht rechtzeitig, hat der Plattformbetreiber dessen Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und ihn daran zu hindern, sich erneut zu registrieren. Des Weiteren sind in diesem Fall sämtliche Vergütungszahlungen an den Anbieter durch den Plattformbetreiber einzubehalten."

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Veräußerte Gegenstände des täglichen Gebrauchs müssen nicht versteuert werden. ich behaupte, dass Fahrräder und Ersatzteile dazu zählen.
Private Veräußerungsgewinne sind nach 1 Jahr Haltedauer nicht zu verteuern (d.h. man muß damit auch Gewinn erzielt haben).
Dazu gibt es noch eine Freigrenze von 600,- p.a.
Wenn man eh mit Gewinnerzielungabsicht veräußert, dann hat man eh schon Gewerbe, das angemeldet werden muß.
--> cool bleiben, weitermachen..
 
Private Veräußerungsgewinne sind nach 1 Jahr Haltedauer nicht zu verteuern (d.h. man muß damit auch Gewinn erzielt haben).
Dazu gibt es noch eine Freigrenze von 600,- p.a.
Wenn man dann z.B. bei eBay irgend welche hinterlegten Triggerwerte überschritten hat, wird es bestimmt nicht einfach bei weitermachen bleiben, wenn man darzulegen hat, dass die Haltedauer und Gewinnerzielung im grünen Bereich waren.
 
Mavic GP4 Schlauchreifensatz mit Shimano 600 AX Nabe.

Eine Speiche ist gerissen. Ersatz in 10facher Ausführung wird beigelegt

65€ VB + Versand.

Würde die Naben auch einzeln verkaufen.
 

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Was ein Mist...davon habe ich noch gar nichts gehört oder gelesen.
Es ist natürlich ein Trauerspiel, aber wenn ich mir die oben geposteten Gesetze mal so durchlese, besonders den mittleren Teil...dann ist eigentlich eindeutig, das es ganz genau auf sowas wie hier abzielt.
Erlaubt sind zB nur noch Links nach Ebay oder sonstige Verkaufsplattformen...aber keine eigens erstellten . Auf Ebay kann der Staat nämlich zugreifen. Auf private nicht!

Die Diskussion über " wann ist man gewerblich" ist immer wieder seltsam. Ich habe schon Kunden hier gehabt, denen ich meinen Werdegang mit dem Gewerbe erzählt habe. Denn natürlich habe ich es auch aus dem Hobby heraus gemacht und ich wurde zig mal angeschissen. Bei Ebay und auch beim Ordnungsamt. Wenn man viele schöne Sachen verkauft und vorallendingen gut präsentiert..dann zieht das neidische "Arschgeigen"an wie die Fliegen. Und ich hatte wirklich nicht viel abzugeben...aber das was ich hatte war meistens gut bzw. gut präsentiert und auch preislich im guten Rahmen.
Aber wie erwähnt...ich hatte dann auch in letzter Zeit einige Kunden, mit denen ich darüber geredet habe. Es kamen die seltsamsten Annahmen zum Vorschein. ZB:

Wenn man etwas 2 Jahre liegen lässt, zählt ALLES als Privatverkauf bzw. als Sammler.
Lass es doch einfach als Hobby und Sammler laufen
Oder die ganzen Sachen das eine Obergrenze für eine bestimmte Anzahl von Artikeln oder Einnahme existiert.
Oder wie jetzt hier zu lesen " Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind nicht zu versteuern!


Das stimmt alles NICHT! Das ist Quatsch!

Wer gleiche oder ähnliche Artikel regelmäßig verkauft gilt für das Finanzamt als gewerblich! Ende der Geschichte!
Als ob jetzt jeder Autoverkäufer steuerfrei verkaufen kann. Und was ist eigentlich Gewinnabsicht? Das wird einem das Finanzamt erklären.
Da kommen dann immer so komische Erklärungen...als ab man das Finanzamt verarschen könnte wie nen Kleinkind!
Das wird immer schlimmer und immer mehr kontrolliert.
Auch der Service bei Ebay...sicher bezahlen! Es ist auch Kontrolle.
Denn es ist alles transparent für bestimmte Stellen.
Meint hier einer wirklich ich könnte mir den Keller als Privatperson mit Fahrradteilen und Rennrädern vollstellen und dann nach einiger zeit nen großen Abverkauf starten und das alles als Sammler und Hobby laufen lassen? Und als Erklärung reicht dem Finanzamt wahrscheinlich... das ich Sammler bin und das es alles Sachen des täglichen Gebrauchs sind und das ich keinen Gewinn mache. Vielleicht hier oder da mal nen Euro, aber nicht mehr als 600! Ich habe natürlich alle Sachen für genau den gleichen Betrag eingekauft, wie ich sie jetzt hier anbiete. Das ist lächerlich!
Ich musste ein Gewerbe anmelden, um das so zu machen.
Ich würde auch lieber als Privatperson verkaufen und als ganz ganz kleiner Hobbysammler gelten, so wie sehr viele Leute bei Ebay oder auch hier!
Hier gilt gerade nur eine Regel " Wo kein Kläger , da kein Richter" Aber legal für das Finanzamt ist es nicht!
Wie gesagt, das ist nicht meine Meinung, sondern die des Finanzamtes!
Ich finde viele Sachen auch nicht richtig
Auch wenn ich schon zig mal angeschissen wurde und selber gezwungen war ein Gewerbe anzumelden und mich dadurch mit Finanzamt usw. beschäftigen muss... ich habe noch nie selber jemanden angeschissen oder sonstiges! Es ist einfach nicht meine Art und ich mag sowas nicht.
Wer anderen Leuten das leben schwerer macht ist ein Arscxxxlocx! So sehe ich das!

Das ändert aber nichts daran, was ich oben geschrieben habe...so sieht leider die Realität aus!
Wenn der Betreiber dieses Forums von diesem Gesetzt Wind bekommt , ist das auch hier verboten, denn wer will schon verklagt werden, weil irgendwelche Leute ihre Teile verkaufen wollen.
Und nochmal eine kleine Realität...hier sind viele Leute unterwegs die wirklich sammeln und sich ihre private Sammlung aufbauen. Aber hier sind auch so einige mit dabei, die NUR aus Gewinnabsicht verkaufen und auch kaufen! Denn auch kaufen kann man hier günstig "unter Freunden". Ich beobachte logischerweise an einigen Stellen die Situationen und das ist definitiv Fakt! Muss ich ja mit einem Gewerbe!
Viele Sachen die ich hier im Verkauf gesehen habe, und die auch verkauft wurden, habe ich später bei Ebay gesehen. Deutlich teuerer!
Ihr glaubt nicht, wieviel man alleine durch ein gutes Gedächniss und eine bißchen Beobachtungsgabe erkennen kann. Wer wer zB bei Ebay oder Kleinanzeigen ist. Mir ist das egal, aber dem Finanzamt nicht!
Aber die haben jetzt mal zu einem größerem Schlag ausgeholt und verbieten wohl solche Plattformen. Dann konzentriert sich das ganze und ist leicht zu kontrollieren!
Aber nicht falsch verstehen... ich selber habe in meiner Laufbahn hier ( sind ja auch schon ein paar Jahre) erst 2 Artikel gekauft. 1 Satz Dura Ace Bremsen und einmal werde ich jetzt das fehlende Paar Universal Bremsen kaufen! Jeder, bei dem ich mal mehr als das gekauft habe, kann sich gerne hier melden.
Und im verkauf habe ich mal Schubweise ein Paar Artikel eingestellt..aber auch da bin ich nen kleiner Miniverkäufer gegen so einige andere hier. Es gibt hier so einige, die verkaufen hier mehr als gewerbliche Leute.
Das muss auch nicht falsch verstanden werden..ich bin nicht neidisch ohne beobachte das mit Argwohn.
Es ist mir egal und jeder muss selber wissen was er tut!

Aber bestimmt bin ich jetzt wieder der böse, weil ich das so geschrieben habe. Es ist aber nicht böse..sondern einfach nur die Realität!
Und ich habe nur mal aufgeführt worum es dem Finanzamt bzw. bei dem Gesetz hier jetzt geht!


Ich finde es auch schade, aber wenn das Gesetzt wirklich bestand hat wird es eng für dieses Thema hier und die Leute die wirklich Sammler sind, wird es damit schwerer gemacht, bzw. etwas weggenommen! Das ist schade!
 
Reserviert!
Ich biete hier zwei etwas unterschiedliche LR an, die man gut zusammen fahren kann.
Felgen: Rigida Nova
Speichen: Vorne schwarz, hinten silber, beide DT (meine ich zu erinnern)
Naben: vorne Ultegra, hinten 105, beide aus der 9fach-Zeit
Räder rund, Naben drehen Shimano-typisch, noch viel Fleisch an den Felgen
Dabei wäre eine 10fach Shimano-Kassette, wenn gewünscht. (siehe Bild)
Preis mit Versand im stabilen LR-Karton innerhalb von D
90€ 85€ Ohne Kassette 75 70. Einzelverkauf möglich, falls der LRS nicht weggeht. Bei Abholung natürlich um die Versandkosten günstiger.
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Ich biete hier mein De Marchi Italy 1967 Merino Langarm-Trikot an. Ich habe es mir zu Weihnachten 2021 in Größe M gegönnt. Zu sehen ist es hier:

https://www.demarchi.com/en/replica-jerseys/464-2391-1967-italy-merino-jersey.html#/5-color-blue/101-size-xs



Ich habe es nur einmal wirklich getragen. Trägt sich toll. Zum Glück habe ich im letzten Jahr ca. 10kg verloren. Da das Trikot schon beim Erwerb nicht wie ein Zeitfahreinteiler saß, ist es jetzt wirklich zu groß. Da ich nicht vorhabe, mein Weihnachtsgewicht je wieder zu erlangen, gebe ich es nun ab. Ein tolles Trikot für die L'Eroica oder einfach kühle Herbst oder Frühlingsrunden.

Breite 49, Länge 70, nur als Orientierung, ansonsten kann man auch die Größenempfehlung auf der Website nutzen.
Neupreis liegt bei 180€ daher denke ich, 100 95€ 90€ ist ein sehr fairer Preis.
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Zeitfahreinteiler des Profiteams Coast. Hersteller Nalini. Originalware des Teams, kam aus Überbeständen zu mir. Größe 1 (XS), ich erspare euch das Messen. Ich hab das Teil ein paar Mal getragen, als ich noch deutlich in den 60ern (kg) war. Das Polster ist ein wenig mitgenommen. Also eher als Ausstellungsstück.

10€
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