Hallo,
bei dem Vorhaben, mich bei einem Rennen anzumelden, bin ich auf ungültige AGBs gestoßen.
Habt Ihr dazu schon Erfahrungen gemacht?
Der besagte Abschnitt:
Muss ein Rennen oder die gesamte Veranstaltung aus wichtigen Gründen wie Witterungsbedingungen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt abgesagt oderverschoben werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Startgelds. Änderungen und Anpassungen von Streckenverlauf oder Streckenlänge, eine Anpassung des Zeitplans oder andere organisatorische Änderungen behält sich der Veranstalter vor. Diese berechtigen nicht zu einer Rückforderung von Startgebühren oder anderer im Zusammenhang vom Veranstalter entstandener Auslagen (z.B. Reise- oder Hotelkosten).
Meine Suche dazu im Netz:
(https://chatgpt.com/s/t_69915bb60b2c8191b73f23d5ff8a0184)
„Wer nicht liefern kann, hat keinen Anspruch auf Bezahlung.“ heißt es bei juristischen Einschätzungen zum Thema Veranstaltungsausfall.
Quellen:
-https://www.rnd.de/wirtschaft/absage-wegen-coronavirus-bekommt-man-geld-zuruck-2VKOS37T7RE3BIMUA6CG4MXNZY.html?utm_source=chatgpt.com
-https://www.anwalt.de/rechtstipps/veranstaltung-wegen-corona-virus-abgesagt-bekomme-ich-mein-geld-zurueck_164014.html?utm_source=chatgpt.com
-https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/132882-faq-abgesagten-verschobenen-veranstaltungen?utm_source=chatgpt.com
bei dem Vorhaben, mich bei einem Rennen anzumelden, bin ich auf ungültige AGBs gestoßen.
Habt Ihr dazu schon Erfahrungen gemacht?
Der besagte Abschnitt:
Muss ein Rennen oder die gesamte Veranstaltung aus wichtigen Gründen wie Witterungsbedingungen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt abgesagt oderverschoben werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Startgelds. Änderungen und Anpassungen von Streckenverlauf oder Streckenlänge, eine Anpassung des Zeitplans oder andere organisatorische Änderungen behält sich der Veranstalter vor. Diese berechtigen nicht zu einer Rückforderung von Startgebühren oder anderer im Zusammenhang vom Veranstalter entstandener Auslagen (z.B. Reise- oder Hotelkosten).
Meine Suche dazu im Netz:
(https://chatgpt.com/s/t_69915bb60b2c8191b73f23d5ff8a0184)
Warum Du Anspruch auf Rückerstattung hast:
- Vertraglich wurde eine Leistung vereinbart: Du hast eine Teilnahme bzw. ein Ticket gekauft in der Erwartung, dass die Veranstaltung stattfindet.
- Diese Leistung ist nicht erbracht worden: Da die Veranstaltung abgesagt wurde, kann der Veranstalter den Vertrag so nicht erfüllen – er kann dir die Teilnahme nicht ermöglichen. Gemäß den allgemeinen Regeln des deutschen Vertragsrechts muss in solchen Fällen die bereits gezahlte Gegenleistung (also die Anmeldegebühr bzw. der Ticketpreis) zurückbezahlt werden.
- Das gilt unabhängig davon, ob die Absage durch den Veranstalter selbst oder wegen behördlicher Auflagen erfolgt ist, weil die Leistung schlicht nicht erbracht wurde.
Quellen:
-https://www.rnd.de/wirtschaft/absage-wegen-coronavirus-bekommt-man-geld-zuruck-2VKOS37T7RE3BIMUA6CG4MXNZY.html?utm_source=chatgpt.com
-https://www.anwalt.de/rechtstipps/veranstaltung-wegen-corona-virus-abgesagt-bekomme-ich-mein-geld-zurueck_164014.html?utm_source=chatgpt.com
-https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/132882-faq-abgesagten-verschobenen-veranstaltungen?utm_source=chatgpt.com
