• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Anmeldung Rennen >> ungültige AGB

Neorc

Mitglied
Registriert
24 Dezember 2007
Beiträge
61
Reaktionspunkte
14
Ort
NRW
Hallo,
bei dem Vorhaben, mich bei einem Rennen anzumelden, bin ich auf ungültige AGBs gestoßen.
Habt Ihr dazu schon Erfahrungen gemacht?


Der besagte Abschnitt:
Muss ein Rennen oder die gesamte Veranstaltung aus wichtigen Gründen wie Witterungsbedingungen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt abgesagt oderverschoben werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Startgelds. Änderungen und Anpassungen von Streckenverlauf oder Streckenlänge, eine Anpassung des Zeitplans oder andere organisatorische Änderungen behält sich der Veranstalter vor. Diese berechtigen nicht zu einer Rückforderung von Startgebühren oder anderer im Zusammenhang vom Veranstalter entstandener Auslagen (z.B. Reise- oder Hotelkosten).

Meine Suche dazu im Netz:
(https://chatgpt.com/s/t_69915bb60b2c8191b73f23d5ff8a0184)

Warum Du Anspruch auf Rückerstattung hast:​

  • Vertraglich wurde eine Leistung vereinbart: Du hast eine Teilnahme bzw. ein Ticket gekauft in der Erwartung, dass die Veranstaltung stattfindet.
  • Diese Leistung ist nicht erbracht worden: Da die Veranstaltung abgesagt wurde, kann der Veranstalter den Vertrag so nicht erfüllen – er kann dir die Teilnahme nicht ermöglichen. Gemäß den allgemeinen Regeln des deutschen Vertragsrechts muss in solchen Fällen die bereits gezahlte Gegenleistung (also die Anmeldegebühr bzw. der Ticketpreis) zurückbezahlt werden.
  • Das gilt unabhängig davon, ob die Absage durch den Veranstalter selbst oder wegen behördlicher Auflagen erfolgt ist, weil die Leistung schlicht nicht erbracht wurde.
👉 „Wer nicht liefern kann, hat keinen Anspruch auf Bezahlung.“ heißt es bei juristischen Einschätzungen zum Thema Veranstaltungsausfall.

Quellen:
-https://www.rnd.de/wirtschaft/absage-wegen-coronavirus-bekommt-man-geld-zuruck-2VKOS37T7RE3BIMUA6CG4MXNZY.html?utm_source=chatgpt.com
-https://www.anwalt.de/rechtstipps/veranstaltung-wegen-corona-virus-abgesagt-bekomme-ich-mein-geld-zurueck_164014.html?utm_source=chatgpt.com
-https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/132882-faq-abgesagten-verschobenen-veranstaltungen?utm_source=chatgpt.com
 

Anzeige

Re: Anmeldung Rennen >> ungültige AGB
Hilfreichster Beitrag geschrieben von cyclist66

Hilfreich
Zum Beitrag springen →
Mal abgesehen davon, dass ich noch nie die ABGs durchgelesen habe. Habe ich auch noch nie erlebt, dass die Startgebühren in Falle einer Absage (im vollen Umfang) rückerstattet wurden. Letztendlich würde das auch den Ruin vieler Veranstalter bedeuten, weil die Absagen meistens kurzfristig erfolgen und somit ein Großteil der Kosten schon entstanden sind. Ich würde somit auch gar nicht auf die Idee kommen, mein Geld wieder zurückzufordern.
 
Vermutlich wirst Du Dein Geld schon zurückbekommen, wenn Du (ggfs. mit Hilfe eines Anwalts) darauf bestehst. Aber im Gegenzug wirst Du Dich vermutlich nie wieder für ein Rennen bei diesem Veranstalter anmelden dürfen (Vertragsabschlussfreiheit). Und vielleicht auch nicht mehr bei anderen Veranstaltern, je nachdem inwieweit man hier miteinander redet und wie klein die Radsportwelt letztlich doch ist.
 
Die Alpenchallenge 2024 wurde eine halbe Stunde vor dem offiziellen Start wegen Schneefalls abgesagt. Mir tut da eher der Veranstalter leid, der viel Herzblut in die ganze Sache gesteckt hat. Reich wird mit der Organisation solch einer Veranstaltung niemand. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen mein Geld zurückzufordern. Bin halt dann drei Stunden nach Hause gefahren und hab daheim ne schöne Runde bei bestem Wetter gedreht.
 
Immer diese juristischen Halbwahrheiten. Leute, wenn ihr keine Ahnung habt, seid einfach still oder holt euch professionelle Beratung aber fangt nicht an, hier zu schwurbeln.
Immer diese Andeutungen, die einem keinen Schritt weiter bringen und nur für noch mehr Verwirrung sorgen.

Sag doch einfach , was Sache ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann denk einfach mal über Beitrag #4 nach und komm dann wieder.
Angesichts einiger hochkommerzieller Veranstalter die damit ordentlich Gewinn einfahren (die uci hat die gran fondo Serie zb einzig aus diesem Grund aufgebaut) bin ich da nur teilweise deiner Meinung. Was Veranstaltungen kleiner Vereine angeht etc, völlig klar. Aber bei einigen anderen hätte ich da auch wirklich wenig Mitleid.
 
Hallo,
bei dem Vorhaben, mich bei einem Rennen anzumelden, bin ich auf ungültige AGBs gestoßen.
Habt Ihr dazu schon Erfahrungen gemacht?


Der besagte Abschnitt:
Muss ein Rennen oder die gesamte Veranstaltung aus wichtigen Gründen wie Witterungsbedingungen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt abgesagt oderverschoben werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Startgelds. Änderungen und Anpassungen von Streckenverlauf oder Streckenlänge, eine Anpassung des Zeitplans oder andere organisatorische Änderungen behält sich der Veranstalter vor. Diese berechtigen nicht zu einer Rückforderung von Startgebühren oder anderer im Zusammenhang vom Veranstalter entstandener Auslagen (z.B. Reise- oder Hotelkosten).

Meine Suche dazu im Netz:
(https://chatgpt.com/s/t_69915bb60b2c8191b73f23d5ff8a0184)

Warum Du Anspruch auf Rückerstattung hast:​

  • Vertraglich wurde eine Leistung vereinbart: Du hast eine Teilnahme bzw. ein Ticket gekauft in der Erwartung, dass die Veranstaltung stattfindet.
  • Diese Leistung ist nicht erbracht worden: Da die Veranstaltung abgesagt wurde, kann der Veranstalter den Vertrag so nicht erfüllen – er kann dir die Teilnahme nicht ermöglichen. Gemäß den allgemeinen Regeln des deutschen Vertragsrechts muss in solchen Fällen die bereits gezahlte Gegenleistung (also die Anmeldegebühr bzw. der Ticketpreis) zurückbezahlt werden.
  • Das gilt unabhängig davon, ob die Absage durch den Veranstalter selbst oder wegen behördlicher Auflagen erfolgt ist, weil die Leistung schlicht nicht erbracht wurde.
👉 „Wer nicht liefern kann, hat keinen Anspruch auf Bezahlung.“ heißt es bei juristischen Einschätzungen zum Thema Veranstaltungsausfall.

Quellen:
-https://www.rnd.de/wirtschaft/absage-wegen-coronavirus-bekommt-man-geld-zuruck-2VKOS37T7RE3BIMUA6CG4MXNZY.html?utm_source=chatgpt.com
-https://www.anwalt.de/rechtstipps/veranstaltung-wegen-corona-virus-abgesagt-bekomme-ich-mein-geld-zurueck_164014.html?utm_source=chatgpt.com
-https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/132882-faq-abgesagten-verschobenen-veranstaltungen?utm_source=chatgpt.com

Und weiter? Meine Fresse, genau wegen solchen Leute wie dir, überlegt sich jeder Veranstalter ob er es weiter macht. Bist wahrscheinlich auch der Typ, der die Orga in Verantwortung nimmt, wenn er sich aufgrund eigener Unfähigkeit mault oder?
 
Hallo,
bei dem Vorhaben, mich bei einem Rennen anzumelden, bin ich auf ungültige AGBs gestoßen.
Habt Ihr dazu schon Erfahrungen gemacht?


Der besagte Abschnitt:
Muss ein Rennen oder die gesamte Veranstaltung aus wichtigen Gründen wie Witterungsbedingungen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt abgesagt oderverschoben werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Startgelds. Änderungen und Anpassungen von Streckenverlauf oder Streckenlänge, eine Anpassung des Zeitplans oder andere organisatorische Änderungen behält sich der Veranstalter vor. Diese berechtigen nicht zu einer Rückforderung von Startgebühren oder anderer im Zusammenhang vom Veranstalter entstandener Auslagen (z.B. Reise- oder Hotelkosten).

Meine Suche dazu im Netz:
(https://chatgpt.com/s/t_69915bb60b2c8191b73f23d5ff8a0184)

Warum Du Anspruch auf Rückerstattung hast:​

  • Vertraglich wurde eine Leistung vereinbart: Du hast eine Teilnahme bzw. ein Ticket gekauft in der Erwartung, dass die Veranstaltung stattfindet.
  • Diese Leistung ist nicht erbracht worden: Da die Veranstaltung abgesagt wurde, kann der Veranstalter den Vertrag so nicht erfüllen – er kann dir die Teilnahme nicht ermöglichen. Gemäß den allgemeinen Regeln des deutschen Vertragsrechts muss in solchen Fällen die bereits gezahlte Gegenleistung (also die Anmeldegebühr bzw. der Ticketpreis) zurückbezahlt werden.
  • Das gilt unabhängig davon, ob die Absage durch den Veranstalter selbst oder wegen behördlicher Auflagen erfolgt ist, weil die Leistung schlicht nicht erbracht wurde.
👉 „Wer nicht liefern kann, hat keinen Anspruch auf Bezahlung.“ heißt es bei juristischen Einschätzungen zum Thema Veranstaltungsausfall.

Quellen:
-https://www.rnd.de/wirtschaft/absage-wegen-coronavirus-bekommt-man-geld-zuruck-2VKOS37T7RE3BIMUA6CG4MXNZY.html?utm_source=chatgpt.com
-https://www.anwalt.de/rechtstipps/veranstaltung-wegen-corona-virus-abgesagt-bekomme-ich-mein-geld-zurueck_164014.html?utm_source=chatgpt.com
-https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/132882-faq-abgesagten-verschobenen-veranstaltungen?utm_source=chatgpt.com
Ich würde mich an deiner Stelle für solche Veranstaltungen einfach nicht anmelden, dann ist dir, dem Veranstalter und allen anderen Teilnehmern geholfen :)
 
Ich bin mir sicher, dass wenn auf Grund höherer Gewalt, die Veranstaltung nicht stattfinden kann, dem Veranstalter niemand, damit meine ich auch kein Gericht, vorwerfen kann, er habe die Leistung nicht erbracht, bzw. nicht alles dafür getan, dass die Veranstaltung stattfindet. Anders sieht es aus, wenn man für etwas bezahlt, der Vertragspartner aber nichts unternimmt, um die Leistung zu erbringen oder das Produkt in beworbener Qualität und Quantität zu liefern.

Aber um es auf den Punkt zu bringen, dir sagen die AGB´s nicht zu, dann bleib einfach weg!
 
Vom Selbstverständnis her stimme ich den Kommentaren hier zu.

ABER

Es geht dem Fragesteller erstmal darum, zu erfahren, ob die AGB rechtlich zulässig sind. Ob das jemand hier aus dem Forum rechtssicher beantworten kann?
Zudem gibt es noch den Fall: Wenn jemand nicht so viel Geld hat, so ein Jedermannrennen für >120 € also mehr oder weniger ein "once in a lifetime"-Event ist, verstehe ich es schon, dass man das Geld gerne zurückhaben möchte.

Off Topic:
MEINE Suche dazu im Netz:
(https://chatgpt.com[...]
What a time to be alive. KI ist doch kein Werkzeug, sondern ein Dienstleister.
 
Zurück