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Laufrad-Schaden nach Schlagloch

Zum Laufrad:
… Eine durch vertikalen Einschlag zerstörte Felge hat diesen Einschlag auch über die Speichen an den Nabenflansch weiter gegeben. .....

Wie soll das funktionieren? Selbst eine 2,34 mm dicke Speiche ist nicht steif genug um auf den Nabenflansch nennenswert Druck auzfzubauen. Im schlimmsten Fall ist die Vorspannung kurzfristig gleich Null und die Speiche verbiegt sich etwas.
 
...und bitte keinen Rechtsanwalt fragen.
Der wäre wegen 83€ Honorar (brutto) nämlich begeistert.
 
Ein seriöser Anwalt würde das natürlich übernehmen, wenn Erfolgsaussichten bestehen würden. Zum einen wäre das Honorar 157,68 € brutto, zum anderen sind wertbezogene Honorare immer eine Mischkalkulation. Der hat dann auch mal etwas, an dem mit wenig Arbeit viel zu verdienen ist. Der seriöse Anwalt, wohlgemerkt, hält das so, es gibt aber sicher auch andere.

Auch und gerade ein seriöser Anwalt wird allerdings wegen fehlender Erfolgsausssichten abraten, denn zusätzlich zu
1. Es gilt das Sichtfahrgebot
2. Auf Nebenstraßen muss man durchaus mit Schlaglöchern rechnen
3. Du musst beweisen, dass der Schaden durch das Schlagloch entstand (Zeugen?)
4. Du musst dokumentieren, dass das Schlagloch nicht zB durch Schilder abgesichert war (Fotos)
kommt noch

5. Du musst nachweisen, dass die Stadt Kenntnis von dem Schlagloch hatte, oder eventuelle Unkenntnis verschuldet war (z. B. weil man sich grundsätzlich nie um den Zustand der städtischen Straßen kümmert).

Spätestens an dem Punkt wird man nicht weiter kommen.

Und Kulanz ist eigentlich auch nicht zu erwarten. Die Stadt ist versichert und die Versicherung verbietet in solchen Fällen Kulanz, denn morgen kommt der nächste, der auch um Kulanz bittet, und der übernächste braucht dann keine Kulanz mehr, der macht einen Anspruch auf Gleichbehandlung geltend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie soll das funktionieren? Selbst eine 2,34 mm dicke Speiche ist nicht steif genug um auf den Nabenflansch nennenswert Druck auzfzubauen. Im schlimmsten Fall ist die Vorspannung kurzfristig gleich Null und die Speiche verbiegt sich etwas.
Du vergisst im oberen Teil des Laufrades die Zugspeichen (gegenüber vom Schlagloch) - die bauen nämlich massiv punktuell und schlagartig Zugkräfte im Speichenloch der Felge und am Nabenflansch auf.
Die Laufrad-Stabilität / -Mittigkeit der Nabe in der Felge wird im Betrieb ausschließlich über die jeweils im Laufrad nach oben anliegenden Zugkräfte im Speichengeflecht gewährleistet - niemals über den nach unten auftretenden Stützdruck auf die dünnen Stahldrähtchen.
Felgensitz- und Nabenflanschschäden bei solch derben Einschlägen mit Durchschlag bis ins Felgenhorn, wie hier gezeigt, treten daher immer auf der gegenüberliegenden Felgenseite zur Einschlagkante auf....
Die Felge ist übrigens in Diagonale zur Laufrichtung eingeschlagen - nicht im 90°-Winkel. Ich würde auch mal das Felgenband rausnehmen und nachsehen, ob die nicht auch im Felgenboden gerissen ist.
 
  • Zeugen dafür ausfindig machen, wie lange das Schlagloch da schon ist (untätig = schuldig)
  • Verweis auf die Rechtsprechung (welche man recherchieren sollte).
Und wenn die Stadt sich trotzdem stur stellt? Dann bleibt nur der Klageweg, und ohne Rechtsschutz mit hohen Kosten und ungewissem Ausgang.
 
Die Laufrad-Stabilität / -Mittigkeit der Nabe in der Felge wird im Betrieb ausschließlich über die jeweils im Laufrad nach oben anliegenden Zugkräfte im Speichengeflecht gewährleistet - niemals über den nach unten auftretenden Stützdruck auf die dünnen Stahldrähtchen.
Auftretende Kräfte teilen sich immer auf in zusätzliche Zugkraft auf die einen Speichen und Entspannung der entgegengesetzten Speichen.

dh auch die Speichen, die entspannt werden tragen, mit.
 
P.S.:

Und wenn die Stadt sich trotzdem stur stellt? Dann bleibt nur der Klageweg, und ohne Rechtsschutz mit hohen Kosten und ungewissem Ausgang.
Wieso? Man ist noch lange nicht verpflichtet Klage einzureichen. Ich war gerade in einen Haftungsstreit bei einem Autounfall verwickelt. Und da hatte mein Anwalt jedes Schreiben an die gegnerische Versicherung sinngemäß mit "sonst werden wir Klage einreichen" beendet ohne dass das irgendwie ernst gemeint war. Im Gegenteil, er hatte mir aufgrund des Kostenrisikos (Gutachterkosten) konkret von einer Klage abgeraten.

Man hat aber die größten Chancen, wenn man dem Gegner darlegt dass der Fall für einen wasserdicht ist. Das gilt bei jegichen Streitigkeiten. Einfach sachlich und frendlich-bestimmt den Sachverhalt und die Rechtslage darlegen. Gerade im Schriftverkehr hat man auch nicht groß die Möglichkeit auf eine ablehnende Reaktion zu reagieren.
 
Auftretende Kräfte teilen sich immer auf in zusätzliche Zugkraft auf die einen Speichen und Entspannung der entgegengesetzten Speichen.

dh auch die Speichen, die entspannt werden tragen, mit.
Wodurch werden die entspannt - und wie sieht deren tragende Rolle dann aus.....?
Um tatsächlich "mittragen" zu können, müssten sie ja nicht nur entspannt werden (dadurch "tragen" sie ja noch nicht, sondern geben nur Vorspannkräfte ab), sie müssten über die maximal mögliche Entspannung hinaus mit Druck (= Traglast) beaufschlagt werden.
Druckbelastbarkeit einer DD-Speiche: ca. 15 - 20 N - bis sie wegbiegt
Zugbelastbarkeit einer DD-Speiche: bis ca. 3500 N - bis sie reisst

Warum ein Drahtspeichen-Rad überhaupt hält und was dort beim Fahren physikalisch passiert, ist hier umfassen beschrieben
 
Du verbringst mit 2300 Beiträgen dein Leben hier im Forum und hast nichts besseres zu tun, als "sicher" über ein fremdes, angebliches Fehlverhalten zu spekulieren?
Zu der Spekulation muss ich weiterhin nichts schreiben, das spielt keine Rolle.

Eine themabezogene Antwort würde mir weiterhelfen.
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
 
Um tatsächlich "mittragen" zu können, müssten sie ja nicht nur entspannt werden (dadurch "tragen" sie ja noch nicht, sondern geben nur Vorspannkräfte ab), sie müssten über die maximal mögliche Entspannung hinaus mit Druck (= Traglast) beaufschlagt werden.
Nein. Durch die Belastung, sagen wir nach unten, werden die oberen Speichen gespannt, sagen wir von 1.000 N auf 1.100 N. Dadurch strecken sie sich. Die unteren Speichen werden durch die entsprechende Stauchung entspannt, sagen wir von 1.000 N auf 900 N. Zwar wirkt noch immer kine Druckspannung auf die unteren Speichen, sie tragen aber effektiv die Hälfte der Last. Das Schlimmste was passieren kann ist dass die unteren Speichen vollkommen entlastet werden, weil sie, wie Du schon schriebst, keine Drucklast aufnehmen können und einerseits selber beschädigt werden können, andererseits werden die oberen Speichen dann doppelt belastet.
 
P.S.:


Wieso? Man ist noch lange nicht verpflichtet Klage einzureichen. Ich war gerade in einen Haftungsstreit bei einem Autounfall verwickelt. Und da hatte mein Anwalt jedes Schreiben an die gegnerische Versicherung sinngemäß mit "sonst werden wir Klage einreichen" beendet ohne dass das irgendwie ernst gemeint war. Im Gegenteil, er hatte mir aufgrund des Kostenrisikos (Gutachterkosten) konkret von einer Klage abgeraten.

Man hat aber die größten Chancen, wenn man dem Gegner darlegt dass der Fall für einen wasserdicht ist. Das gilt bei jegichen Streitigkeiten. Einfach sachlich und frendlich-bestimmt den Sachverhalt und die Rechtslage darlegen. Gerade im Schriftverkehr hat man auch nicht groß die Möglichkeit auf eine ablehnende Reaktion zu reagieren.
Da bringst Du Dinge zusammen die so nicht vergleichbar sind. Ich weis natürlich nicht ob Du als Radfahrer der Geschädigte warst und ob die Polizei den Unfall aufgenommen hat? Da war der Sachverhalt sicher ein anderer. Für mich hat ein Anwalt auch schon mal so eine Drohung an die gegnerische Versicherung geschickt, nachdem die nur verzögert haben. Da war die Sache aber auch klar UND ich hätte auch geklagt. Ich hätte mir das aber auch leisten können weil ich im Rechtsschutz bin!
Die Stadt aber lässt sich ganz sicher nicht einschüchtern. Und selbst falls Du klagen und Recht bekommen solltest (was ich für unwarscheinlich halte) geht die Stadt ganz sicher in die Berufung. Die können es sich leisten bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu gehen ,die Kosten trägt er Steuerzahler:cool:. Die Frage ist ob der TE sich das auch leisten kann, und will?
 
Da bringst Du Dinge zusammen die so nicht vergleichbar sind. Ich weis natürlich nicht ob Du als Radfahrer der Geschädigte warst und ob die Polizei den Unfall aufgenommen hat? Da war der Sachverhalt sicher ein anderer. Für mich hat ein Anwalt auch schon mal so eine Drohung an die gegnerische Versicherung geschickt, nachdem die nur verzögert haben.
Die Hintergründe sind vollkommen egal. Du kannst mit Klagen drohen wie Du willst, Du bist nicht verpflichtet tatsächlich zu klagen. Im Übrigen hatte ich nicht geschrieben er soll mit einer Klage drohen.

Ich hätte mir das aber auch leisten können weil ich im Rechtsschutz bin!
Und ich hätte es mir auch ohne Rechtsschutzversicherung leisten können, wäre vermutlich billiger gewesen als zwei Jahresbeiträge.

Die Stadt aber lässt sich ganz sicher nicht einschüchtern. Und selbst falls Du klagen und Recht bekommen solltest (was ich für unwarscheinlich halte) geht die Stadt ganz sicher in die Berufung. Die können es sich leisten bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu gehen ,die Kosten trägt er Steuerzahler:cool:. Die Frage ist ob der TE sich das auch leisten kann, und will?
Das steht alles in den Sternen. An die Stadt schreiben kostet nichts. Mir persönlich wäre es einfach den Stress nicht wert, da man einerseits schon anständig recherchieren muss, andererseits man keine 100% erwarten kann. Ob ich Klage einreiche würde ich von den Erfolgsaussichten und einer eventuellen RV abhängig machen.

Hab mir übrigens gerade einen nagelneuen GP 4000 auf schlechter Fahrbahn zerdeppert. Den Bauern, auf dessen Feldweg es passiert ist, zu verklagen wird wohl eher nichts bringen ;-) Zum Glück ist mein ebenso nagelneues Zonda Rad heil geblieben.
 
Ich würde nebenbei noch den Lufpumpenhersteller verklagen weil mit mehr Druck wäre der Reifen nicht durchgeschlagen, das Rennradmagazin das die Druckempfehlung herausgegeben hat und den Brauer weil der Druck bei schlankerer Linie trotzdem gereicht hätte.
 
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