Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt der Gegner am Ende sowieso. Dann erübrigt sich die Rechtsschutzversicherung, ....
Das ist eine etwas einseitige Betrachtung des Themas "Rechtsschutz". Die dient nicht nur dazu, eigene Rechtsdurchsetzung zu betreiben.
Beispiel:
Du kommst mit Trainingsadrenalinschub einen Wirtschaftsweg entlang geradelt. Vor Dir weitere Radfahrer. Du überholst ungebremst mit 30/40 km/h und fährst eine junge Dame um, die einen Zentimeter von der Fahrlinie abgewichen ist (Rennradler überholen ja gerne "aus dem Nichts" mit Zentimeterabstand). Die Dame erleidet einen Beckenbruch und schwere Kopfverletzungen. Die Schuld liegt bei Dir (der Überholende ist für den sicheren Überholvorgang verantwortlich nach StVO).
Ergebnis:
Die ärztliche Behandlung bezahlt die Krankenversicherung der Dame.
Den Schadenersatz (Fahrrad, Klamotten, Unfallfolgeschäden, Schmerzensgeld, etc.) wird Deine Haftpflicht übernehmen. Diese wehrt auch unberechtigte Forderungen ab (jeder kennt die schönen Schreiben von Versicherungen, die was ablehnen). Aber: Das ist keine juristische Unterstützung!!
Die zivilrechtlich angestrengte Schadenersatzforderung der Unfallgeschädigten musst Du selbst abwehren, einschließlich einer möglichen Klage vor Gericht und das Gerichtsverfahren an sich (mit Gutachtern und allem drum und dran). Da bist Du der Verklagte, nicht die Haftpflichtversicherung. Hier kann man sich dann ja erstmal langatmig in Spitzfindigkeiten zur Schuld am Unfall austauschen..... .
Dann kommt dummerweise noch die Anklage der Staatsanwaltschaft dazu, wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und entsprechender Strafandrohung. Auch da bist Du der Angeklagte, nicht irgendeine Versicherung. Im Strafverfahren kann "Schuld" durchaus anders bewertet werden, wie im Zivilverfahren!
Und wenn Du dann noch einen "blöden Arbeitsvertrag" hast (z. B. Beamter), sind Anklagen nach StGB dem AG / Dienstherrn anzuzeigen, der daraufhin noch ein arbeits-/dienstrechtliches Verfahren anstrengt (Abmahnung, Verschlechterung des Arbeitsvertrages, Beförderungsstop, Rückstufung in der Besoldung, o. ä.).
Nach diesen zwei / drei möglichen Klagen, nur weil "die Tante zu blöd war, gerade zu fahren", wird man anders über eine Rechtsschutzversicherung denken......
Das Beispiel-Szenario ist nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern tägliche Praxis. Das Risiko, in so 'ne juristische Auseinandersetzung rein gezogen zu werden, also durchaus real.