Diese Gegenstände dürfen Sie nicht mitnehmen
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
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    * Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
    * Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
    * Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
    * Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
    * Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
    * Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
    * Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
    * Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
    * Radioaktive Stoffe und Gegenstände
    * Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
    * Stark magnetische Materialien
    * Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Testzwecke)