Hallo Fahrradfreunde,
seit geraumer Zeit lese ich hier im Forum mit – bin aber aktiv noch nicht in Erscheinung getreten.
Letzteres, weil ich der Überzeugung war, dass ich nichts wirklich Sinnreiches zu den einzelnen Diskussionen beitragen konnte und … weil ich Antworten auf meine Fragen bisher immer durch die Suchfunktion fand. Einen großen Dank an alle Schreibenden!!!
Doch aktuell sieht es anders aus. Zur Schadensregulierung eines Transportschadens seitens Hermes benötige ich den damaligen Neupreis eines Koga Miyata Gent‘s Touring, Baujahr ca. 1978.
Kann mir diesbezüglich jemand helfen?
Für die, die es interessiert:
Was ist geschehen?
Oben genanntes Gents Touring kaufte ich Mitte 2015 von einem Niederländischen Herrn, der es ca. 1980 neu erwarb und – so seine Aussage – maximal 500km fuhr, um es dann für die nächsten ~35Jahre in seiner Garage an die Decke zu hängen. Es befand sich 2015 in einem zwar eingestaubten aber sehr schönen, originalen Zustand. Bis auf den Sattel, der – so meine Vermutung – nicht so recht zum Besitzer passen wollt und vielleicht der Grund für die geringe Kilometerleistung war.
Das folgende Bild zeigt das Rad, nachdem ich es gereinigt und mit neuen Mänteln und einem neuen Sattel versehen hatte.
Mitte 2016 entschloss ich mich, das Gents Touring zu verkaufen, da ich in der Zwischenzeit ein Koga Miyata Randonneur, Baujahr 1985 erwerben konnte.
Für das "Touring" fand sich ein Käufer (Abseits von eBay, abseits des Internets). Er zahlte in bar und wir vereinbarten, dass ich ihm das Rad, er Hermes nach Stuttgart sende.
Dazu packte ich das Rad so gut ich es konnte ein „und“ orderte auch noch die von Hermes angebotene Fahrradtransportverpackung.
Das (ohne die Hermesverpackung) sah dann so aus.
Am 20.09.2016 erteilte ich dann Hermes den Auftrag und … sie holten es am 21ten bei mir ab.
Am 23.09.2016 sprach mich eine Mitarbeiterin einer in meiner Nachbarschaft gelegenen Boutique an, dass bei ihnen ein Paket für mich abgegeben wurde. Ein sehr großes, wie sie betonte.
Zu meinem Erstaunen handelte es sich um das Gents Touring. Es war eine überdimensionale weiße, mit der Aufschrift Hermes versehene Plastiktüte darüber gestülpt. Das es sich dabei um die georderte Transportverpackung handelte, lernte ich erst in diesem Moment.
Beim Abtransport des Rades viel mir auf, dass es sich nicht schieben ließ und … beim auspacken offenbarte sich mir dann das ganze Dilemma.
Das Fahrrad sieht so aus, als sei ein Auto darüber gerollt. Die nachfolgenden Bilder zeigen es.
Meine Bestürzung war groß … und meine Verwunderung darüber, dass mir seitens Hermes nicht der geringste Hinweis über den entstandenen Schaden gegeben wurde, um so größer.
Das Fahrrad wurde, ohne mich zu benachrichtigen, einfach in der Nachbarschaft abgeben, ohne jegliche Nachricht, ohne alles….
Nachdem ich mich gesammelt hatte, kontaktierte ich den Hermes Kundenservice … worauf hin die Geschichte immer irritierendere Formen annahm.
Bei einem Schaden fordert Hermes (Auszug aus deren Schreiben):
Ich reichte daher nur Bilder „von vorher und nachher“, eine Kopie des Kaufvertrages, den ich mit dem Käufer des Kogas abgeschlossen hatte und meine Kontodaten ein.
Doch das reichte nicht.
Seitens Hermes wurde daraufhin gefordert:
Und bezüglich des geforderten Screenschots und des Kontoauszugs: Der Kauf kam außerhalb des Internets zustande und gezahlt wurde in bar.
Doch all das half nichts. Es wurde weiterhin bzw. ergänzend gefordert:
Warum ein von beiden Seiten unterzeichneter Kaufvertrag kein „Haftungsrelevanter Wertnachweis“ darstellt…?
Zum ersten Punkt … es half ja alles nichts – und so schulterte ich das Fahrrad(wirklich!) und trug es zum ortsansässigen Fahrradhändler.
Der füllte das von Seitens Hermes zur Verfügung gestellte Formular soweit aus, wie er konnte.
Im einzelnen war dies:
Ich schrieb dies erneut in mein Antwortschreiben und erhielt als Antwort darauf:
"Ein Haftungsrelevanter Wertnachweis liegt uns leider nicht vor.
Zudem ist der von Ihnen eingesandte Kostenvoranschlag unvollständig ausgefüllt.
Wir können daher die Schadenshöhe an Ihrem Fahrrad nicht ermitteln.
Gern können Sie uns einen vom Fahrradfachhändler vollständig ausgefüllten Kostenvoranschlag (siehe Anhang) zur Feststellung der Schadenshöhe nachreichen. Anschließend werden wir Ihren Vorgang erneut prüfen."
Ein Anruf beim Kundenservice (einer von etlichen) führte letztendlich dazu, dass mich die zuständige Sachbearbeiterin zurück rief.
Auf meine Anmerkung, dass es sich um ein historisches Fahrrad handele und der Händler Baujahr und ursprüngliche Kaufsumme nicht nennen konnte, erwiderte sie:
Nun ja … viele Worte für eine blöde Geschichte. Sorry!
Nochmals zurück zur Anfangsfrage: Kennt jemand den damaligen Neupreis eines Koga Miyata Gents Touriung, Baujahr ca. 1978?
Dank und Gruß
Volker
seit geraumer Zeit lese ich hier im Forum mit – bin aber aktiv noch nicht in Erscheinung getreten.
Letzteres, weil ich der Überzeugung war, dass ich nichts wirklich Sinnreiches zu den einzelnen Diskussionen beitragen konnte und … weil ich Antworten auf meine Fragen bisher immer durch die Suchfunktion fand. Einen großen Dank an alle Schreibenden!!!
Doch aktuell sieht es anders aus. Zur Schadensregulierung eines Transportschadens seitens Hermes benötige ich den damaligen Neupreis eines Koga Miyata Gent‘s Touring, Baujahr ca. 1978.
Kann mir diesbezüglich jemand helfen?
Für die, die es interessiert:
Was ist geschehen?
Oben genanntes Gents Touring kaufte ich Mitte 2015 von einem Niederländischen Herrn, der es ca. 1980 neu erwarb und – so seine Aussage – maximal 500km fuhr, um es dann für die nächsten ~35Jahre in seiner Garage an die Decke zu hängen. Es befand sich 2015 in einem zwar eingestaubten aber sehr schönen, originalen Zustand. Bis auf den Sattel, der – so meine Vermutung – nicht so recht zum Besitzer passen wollt und vielleicht der Grund für die geringe Kilometerleistung war.
Das folgende Bild zeigt das Rad, nachdem ich es gereinigt und mit neuen Mänteln und einem neuen Sattel versehen hatte.
Mitte 2016 entschloss ich mich, das Gents Touring zu verkaufen, da ich in der Zwischenzeit ein Koga Miyata Randonneur, Baujahr 1985 erwerben konnte.
Für das "Touring" fand sich ein Käufer (Abseits von eBay, abseits des Internets). Er zahlte in bar und wir vereinbarten, dass ich ihm das Rad, er Hermes nach Stuttgart sende.
Dazu packte ich das Rad so gut ich es konnte ein „und“ orderte auch noch die von Hermes angebotene Fahrradtransportverpackung.
Das (ohne die Hermesverpackung) sah dann so aus.
Am 20.09.2016 erteilte ich dann Hermes den Auftrag und … sie holten es am 21ten bei mir ab.
Am 23.09.2016 sprach mich eine Mitarbeiterin einer in meiner Nachbarschaft gelegenen Boutique an, dass bei ihnen ein Paket für mich abgegeben wurde. Ein sehr großes, wie sie betonte.
Zu meinem Erstaunen handelte es sich um das Gents Touring. Es war eine überdimensionale weiße, mit der Aufschrift Hermes versehene Plastiktüte darüber gestülpt. Das es sich dabei um die georderte Transportverpackung handelte, lernte ich erst in diesem Moment.
Beim Abtransport des Rades viel mir auf, dass es sich nicht schieben ließ und … beim auspacken offenbarte sich mir dann das ganze Dilemma.
Das Fahrrad sieht so aus, als sei ein Auto darüber gerollt. Die nachfolgenden Bilder zeigen es.
Meine Bestürzung war groß … und meine Verwunderung darüber, dass mir seitens Hermes nicht der geringste Hinweis über den entstandenen Schaden gegeben wurde, um so größer.
Das Fahrrad wurde, ohne mich zu benachrichtigen, einfach in der Nachbarschaft abgeben, ohne jegliche Nachricht, ohne alles….
Nachdem ich mich gesammelt hatte, kontaktierte ich den Hermes Kundenservice … worauf hin die Geschichte immer irritierendere Formen annahm.
Bei einem Schaden fordert Hermes (Auszug aus deren Schreiben):
- Ein Anspruchsschreiben, in dem die Art der Beschädigung beschrieben wird - die Gepäckbanderole (Kopie/Scan)
- die bei der Zustellung durch Sie und Ihrem Hermes Boten ausgefüllte und gegengezeichnete Schadenkarte (sofern vorhanden), Original/Scan
- einen Kostenvoranschlag durch einen unabhängigen Fachhändler, der Art und Umfang der Beschädigung dokumentiert (s.Anhang) oder die Reparaturrechnung, falls bereits eine Reparatur durchgeführt wurde .
- die Kaufrechnung (Kopie/Scan) und Angaben zum Alter des Gepäckstücks, um die Reparaturkosten in Verhältnis zum Zeitwert des Gepäckstücks zu setzen
- Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC für eine mögliche Regulierung
Ich reichte daher nur Bilder „von vorher und nachher“, eine Kopie des Kaufvertrages, den ich mit dem Käufer des Kogas abgeschlossen hatte und meine Kontodaten ein.
Doch das reichte nicht.
Seitens Hermes wurde daraufhin gefordert:
- Banderole
- Gutachten, Kostenvoranschlag (das Formular ist dieser Mail beigefügt)
- Screenshot der Verkaufs- bzw. Kaufbestätigung (bei privatem Internetkauf)
- Senden Sie uns bitte auch einen Beleg über die Zahlung in Form eines Kontoauszuges.
Und bezüglich des geforderten Screenschots und des Kontoauszugs: Der Kauf kam außerhalb des Internets zustande und gezahlt wurde in bar.
Doch all das half nichts. Es wurde weiterhin bzw. ergänzend gefordert:
- Gutachten, Kostenvoranschlag.
- Gemäß der gesetzlichen Haftungsgrundlage müssen der Umfang des Schadens und die entstandene Schadenhöhe nachgewiesen werden. Der von Ihnen eingesandte "Kaufvertrag" stellt keinen Haftungsrelevanten Wertnachweis dar. Stellen Sie daher bitte dar, wie ein Verkauf vor dem Versand initiiert wurde und unterstützen Sie Ihre Angaben bitte anhand von Belegen (z.B. Annonce, online-Angebot)
Warum ein von beiden Seiten unterzeichneter Kaufvertrag kein „Haftungsrelevanter Wertnachweis“ darstellt…?
Zum ersten Punkt … es half ja alles nichts – und so schulterte ich das Fahrrad(wirklich!) und trug es zum ortsansässigen Fahrradhändler.
Der füllte das von Seitens Hermes zur Verfügung gestellte Formular soweit aus, wie er konnte.
Im einzelnen war dies:
- Marke Typ: „KOGA Miyata, Gents Tourung (F523655)“
- Alter[in Jahren]: „?“
- Ursprünglicher Anschaffungspreis [in €]: „?“
- Ist eine Reparatur möglich? [ja/nein] : „nein“
- Wenn ja, Höhe der Reparaturkosten [in €]: „%“
- Beschreibung des Schadens: „Rahmen, Antrieb, Bremsen, Lenker, Hinterrad irreparabel Verbogen → Totalschaden!!“
- Als Wertnachweis benötigen wir in diesem Fall einen Kontoauszug, aus dem wir die Zahlung des genannten Kaufpreises entnehmen können.
Ich schrieb dies erneut in mein Antwortschreiben und erhielt als Antwort darauf:
"Ein Haftungsrelevanter Wertnachweis liegt uns leider nicht vor.
Zudem ist der von Ihnen eingesandte Kostenvoranschlag unvollständig ausgefüllt.
Wir können daher die Schadenshöhe an Ihrem Fahrrad nicht ermitteln.
Gern können Sie uns einen vom Fahrradfachhändler vollständig ausgefüllten Kostenvoranschlag (siehe Anhang) zur Feststellung der Schadenshöhe nachreichen. Anschließend werden wir Ihren Vorgang erneut prüfen."
Ein Anruf beim Kundenservice (einer von etlichen) führte letztendlich dazu, dass mich die zuständige Sachbearbeiterin zurück rief.
Auf meine Anmerkung, dass es sich um ein historisches Fahrrad handele und der Händler Baujahr und ursprüngliche Kaufsumme nicht nennen konnte, erwiderte sie:
- Ein Fachhändler müsse in der Lage sein, Alter und Anschaffungspreis zu benennen. Sie bekämen täglich viele gleichartige Schadensmeldungen und da ginge das immer.
- Sie bräuchten ein vollständig ausgefülltes Schadensformular (Alter und damaliger Neupreis), um feststellen zu können, ob es sich um einen Totalschaden handele.
- Auf meine Frage, wo ich denn nachlesen könnte, was ein Haftungsrelevanter Wertnachweis sei, konnte sie mir keine Auskunft geben.
- Ebenso wenig, auf welcher Grundlage der Zeitwert durch Hermes, anhand von Alter und Neupreis eines Fahrrades bestimmt wird.
Nun ja … viele Worte für eine blöde Geschichte. Sorry!
Nochmals zurück zur Anfangsfrage: Kennt jemand den damaligen Neupreis eines Koga Miyata Gents Touriung, Baujahr ca. 1978?
Dank und Gruß
Volker