U
Unschuldsvermutung
charlieb65 schrieb:Das Verkehrsleben in Deutschland wäre viel angenehmer, wenn sich alle zumindest an folgende zwei Regeln halten würden:
1. Rücksicht auf andere (vor allem schwächere) Verkehrsteilnehmer nehemen.
2. Andere erst dann zum Einhalten bestimmter Regeln zu nötigen, wenn man selbst alle (wirklich alle!) Regeln immer und zu jeder Zeit einhält (dazu gehört z. B. auch Hupen in geschlossenen Ortschaften, wenn z. B. mal jemand - aus welchen Gründen auch immer - mit dem Fahrrad nicht den Radweg benutzt).
Gruß aus O.
Sehr richtig.

§ 1 der Strassenverkehrsordnung. Warum § 1? Vermutlich weil ihn die meisten als erstes vergessen.
Wer fährt denn freiwillig nach Österreich?:duck:cbk schrieb:Kommt drauf an wo du wohnst. Bei uns in D ist das alles kein Thema, kommst aber nach Österreich, sieht es schon anders aus
@ Nebeneinanderfahren
Laut Stvo ist nebeneinander fahren verboten, wenn es eine Behinderung darstellt.
Leider ist die Praxis so, dass die meisten Autofahrer und viele Polizisten Radfahrer an sich schon als Behinderung und nicht als gleichberechtigte Vehrkehrsteilnehmer sehen.
So einfach wie sich das häufig Polizeibeamte wünschen macht die Stvo es ihnen aber nicht. Auch wenn Radfahrer in der Stvo nicht als Verkehrsteilnehmer sondern "und andere"?!!! benannt werden.
Reicht die Fahrbahnbreite nicht aus, um einen Radfahrer unter Einhaltung des Gebotenen Sicherheitsabstandes (min 1,5 m) zu überholen und muss daher für den Überholvorgang ganz oder teilweise auf die Gegenfahrbahn ausgewichen werden, stellt nebeneinander fahren keine Behinderung dar und ist somit zulässig.
Leider haben viele Polizisten schwierigkeiten diese einfache Tatsache zu begreifen.

Letztens hat sich ein Beamter aus dem fahrenden Auto heraus sogar bei mir beklagt, dass sich die Autofahrer, die uns nebeneinander fahrende Verkehrsverbrecher bei 100 Kmh mit 30 cm 'Sicherheitsabstand' überholt haben, über unser nebeneinander fahren bei ihm beschwert hätten.:heul: :lol:
grüßle