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Von Auto mit 100 km/h erfasst: Wie kann man sich besser schützen?

Stimmt ich würde es an VW zurückgeben und mir gut bezahlen lassen zur Weiterentwicklung da es soviel besser funktioniert als aktuelle andere Audi, VW, Seat oder Mercedes die alle an den Stellen Probleme haben.

Woher weiss Dein Wunderauto denn das wozu wie im obigen Beispiel Werksverkehr das Schild gehört, eingebaute KI ?

Das Schild ist nicht korrekt aufgestellt keine Frage nur kann mit sowas halt aktuell der Assistent nicht umgehen und im realen Leben gibt es sowas.

Oder wie oft hat man hier in der Gegend temp. Baustellen wo vergessen wird die Beschränkung aufzuheben.
Das hilft dem TE hier nicht weiter...
Das Auto weiß, dass ich nicht in den Werkverkehr fahre, weil das System nicht nur auf Kamera basiert, sondern auch auf GPS Daten und hinterlegte Infos. Auch Abschnitte wie "30km/h auf 300m" funktionieren einwandfrei
Bei nicht aufgehobenen Geschwindigkeitsbeschränkungen gebe ich Dir recht, die behält er bis zur nächsten Einmündung.
Wichtig für die Diskussion hier ist, dass moderne Autos mit funktionierenden Assistenzsystemen auch für Radfahrer bremsen....
 
Weil Du bisher nicht verstanden hast, dass der Blitzer am Helm, Rucksack und Trikot laut Gesetz plötzlich völlig legal ist.
Die so befestigten Blitzer sind nicht explizit verboten ... bis der Gesetzgeber es regelt. Sei versichert, wenn man mit dem "erlaubten" Stroboskop auf dem Kopf einen Unfall verursacht, wird sich auch heute schon eine Rechtsauslegung finden.
 
Du selbst machst einen Fehler, aber nur der Autofahrer soll sich an die Regeln halten?

Eventuell verursacht der Blitzer gar einen Unfall, und dann?

Btw., wenn ich mit dem Rad hinter Dir fahre, ist Dein Blitzer immer noch extrem shice und regelwidrig. Warum sollte ich, als Radler, das tollerieren?

Rücksichtnahme und Respekt ist keine Einbahnstraße.
Du weißt aber schon, wovon wir reden? Hier gehts um ein popeliges Garmin-Radar das blinkt und Du übertreibst als würde man tagsüber dahinter erblinden.......
 
Mal davon abgesehen, dass Radfahrer dort nix verloren haben und es auch keinen Spaß macht dort zu fahren, glaube ich, dass die kleine verkehrsarme Landstraße für diese Art von Unfall fast mehr Risiko birgt. Der dichte Verkehr auf der großen Straße zwingt zu mehr Aufmerksamkeit und vor allem wird man durch das Überholmanöver des Vordermanns auf den Radfahrer aufmerksam. Das soll aber bitte nicht heißen, dass man dort fahren soll.
Ich meine damit das man immer Optionen hat sicherer zu fahren, jeder wird in seiner eigenen Umgebung die Wege kennen. Ich sehe aber oft Leute die sich scheinbar keinen Kopf machen, an Strecke und Klamotte.

Nicht falsch verstehen, der Radfahrer kann im Zweifel nichts dafür, aber er ist auch der Betroffene, da ist Selbstschutz leider nötig. Der Mode mit Beige und Mossgrün nachzurennen und die B Sonstwas zu nutzen verbuche ich einfach der allgemeinen Verblödung.

Hat keinen Bezug zu der Unfallsache des TE!!!
 
Das Auto weiß, dass ich nicht in den Werkverkehr fahre, weil das System nicht nur auf Kamera basiert, sondern auch auf GPS
Es kann aber, es sei denn du hast einen besonderen Golf, das Schild was er erkennt nicht der richtigen Strasse zuordnen und die GPS Koordinaten sind +-10m gleich zur normalen Strasse.
Bei nicht aufgehobenen Geschwindigkeitsbeschränkungen gebe ich Dir recht, die behält er bis zur nächsten Einmündung.
Was laut Strassenverkehrsordnung falsch ist und auch laut Gerichtsurteilen.
 
Mal davon abgesehen, dass Radfahrer dort nix verloren haben und es auch keinen Spaß macht dort zu fahren, glaube ich, dass die kleine verkehrsarme Landstraße für diese Art von Unfall fast mehr Risiko birgt. Der dichte Verkehr auf der großen Straße zwingt zu mehr Aufmerksamkeit und vor allem wird man durch das Überholmanöver des Vordermanns auf den Radfahrer aufmerksam. Das soll aber bitte nicht heißen, dass man dort fahren soll.
Oh, zur Abwechslung mal ein Post bei dem ich zwar anderer Meinung bin, aber nicht in kämpferischer Art: gerade das "Überholmanöver des Vordermanns" halte ich für eine besondere Gefahr, da es keinesfalls gegeben ist dass dies für den Hintermann als solches erkennbar ist. Und für den Hintermann vom Hintermann noch viel weniger. Meine Sorge hinsichtlich Längsverkehrunfall ist viel weniger der einsame Smartphonenutzer (oder Betrunkene) als der vierte, fünfte, sechste in der Kolonne der einfach nur seinem Vordermann hinterher fährt ohne dabei jede noch so kleine Lenkbewegung nachzuahmen (Bonuspunkte für Leute mit breitem Anhänger oder langen MTB auf dem Träger 😬).

Hier sehe ich übrigens einen der potentiell nützlicheren Beiträge die ich mir von einem Varia erhoffen würde: angeblich sollen die auch ziemlich gut darin sein Auto n+1 zu erkennen und die Information "da kommt noch ein Auto" finde ich tatsächlich sehr viel interessanter als die Information "da kommt ein Auto". Wenn ich die Straße für mich habe ist meine Wahrnehmung üblicherweise auch nach hinten halbwegs passabel, aber für die Unterscheidung zwischen einem Fahrzeug und mehreren Fahrzeugen reicht's dann doch nicht während ich damit beschäftigt bin nicht vom überholenden überfahren zu werden bin ich nach hinten natürlich völlig blind.
 
Am besten Wettrüsten: Wer hat das hellste Licht, damit keiner mehr was sieht.
Stimme dem nicht zu. Überall im Strassenverkehr und im Strassenraum hast du blinkende Lichter. Ausgefallene Ampel blinkt, Polizei im Einsatz "blinkt" für Feuerwehr und Rettungswagen gilt gleiches. Begleitfahrzeuge für Schwertransporter blinken, Signallichter an Bahnübergängen blinken etc.... Sichtbarkeit wird durch Blinken erhöht.
Öhhh, nö. "Polizei im Einsatz "blinkt"" NICHT , sondern blitzt.
Blitzen ist immer dann angesagt, wenn Gefahr droht. Sei es durch fehlende Wechsellichtanlage an Kreuzung, überschnelles Einsatzfahrzeug, Halten eines Einsatzfahrzeugs auf der Fahrbahn, überbreites/überlanges Fahrzeug, etc.
Wir als Radler verstehen uns doch nicht wirklich als Gefahrenpunkt im Strassenverkehr- oder doch? 🤣🙃😂
 
dem @BorstiB erst mal gute Besserung und viel Geduld, wenn man beim Abschuss so viele Verletzungen davon getragen hat, ist es leider ein langwieriger Weg zurück.

Da habe ich im Vergleich zu dir und zu vielen anderen mal gewaltig Glück gehabt. Jedenfalls wurde ich auch völlig unerwartet von einem Autofahrer von der Straße geräumt ... an einem Sonntag vormittag, trotz heller Kleidung, fettem Rücklicht, signalfarbigem Helm ...

Seit ich überhaupt wieder auf der Straße bin, fahre ich in D immer mit einem mulmigen Gefühl, die Ohren nach hinten gerichtet, aber was willst du machen, wenn dich einer abräumt, obwohl du 5-10 cm links vom weißen Randstreifen fährst?

Simple Frage in die Runde: Kann man das Varia oder ein anderes Radargerät auch mit einem Sigma Rox 12.0 Sport verbinden?
 
Seit ich überhaupt wieder auf der Straße bin, fahre ich in D immer mit einem mulmigen Gefühl, die Ohren nach hinten gerichtet, aber was willst du machen, wenn dich einer abräumt, obwohl du 5-10 cm links vom weißen Randstreifen fährst?
1m neben dem weißen Streifen fahren, niemals press rechts.
 
Wir machen keinen Fehler, sondern reagieren nachträglich auf das regelwidrige Verhalten der Autofahrer.
Ja, genau. Schuld, sind immer die anderen.

Fernlicht ist geregelt. lol

Okay, Auto ist durch. Da mach Dein Ding, der Autofahrer macht seins...

Was ist mit den anderen Radlern, die das Blitzding stört? Kollateralschäden? Sollen halt vorne fahren oder daheim bleiben?

Ich trete die Blitzdinger zukünftig einfach ab. Da mache ich keinen Fehler, sondern reagiere nur nachträglich auf Dein regelwidriges Verhalten.
:)

Weißt Du, wie man Selbstjustiz definiert und wie nah wir beide da dran wären?
 
Ja, genau. Schuld, sind immer die anderen.
korrekt, denn der Autofahrer fährt den Radfahrer um. Oder hast Du es schon mal anders herum gesehen?
Fernlicht ist geregelt. lol
nicht bei älteren Fahrzeugen, und davon gibt es noch Millionen auf der Straße
Okay, Auto ist durch. Da mach Dein Ding, der Autofahrer macht seins...
und fährt weiterhin Radfahrer tot, geile Einstellung.
Was ist mit den anderen Radlern, die das Blitzding stört? Kollateralschäden? Sollen halt vorne fahren oder daheim bleiben?
Das Garmin blinkt erst, wenn Du mit mindestens 10km/h näher kommst. Meine Touren sind in der Regel bei 28-30km/h Schnitt. D.h Du fährst mit permanent mindestens 38-40km/h. Respekt, Bora sucht noch Talente.
Ich trete die Blitzdinger zukünftig einfach ab. Da mache ich keinen Fehler, sondern reagiere nur nachträglich auf Dein regelwidriges Verhalten.
:)
Ich vermute Du hast eine Leseschwäche oder bist begriffsstutzig. Du willst ein am Trikot legal befestigtes Blitzdings abtreten? Auch wenn es die StVO erlaubt? Also bist Du ein egoistischer Pinzipienreiter. Ok. auch ne Variante. Aber egal, hauptsache die Anderen sind Schuld, schon klar.
Weißt Du, wie man Selbstjustiz definiert und wie nah wir beide da dran wären?
Du verstehst es nicht, wir sollten aufhören darüber zu diskutieren.
 
korrekt, denn der Autofahrer fährt den Radfahrer um. Oder hast Du es schon mal anders herum gesehen?

nicht bei älteren Fahrzeugen, und davon gibt es noch Millionen auf der Straße

und fährt weiterhin Radfahrer tot, geile Einstellung.

Das Garmin blinkt erst, wenn Du mit mindestens 10km/h näher kommst. Meine Touren sind in der Regel bei 28-30km/h Schnitt. D.h Du fährst mit permanent mindestens 38-40km/h. Respekt, Bora sucht noch Talente.

Ich vermute Du hast eine Leseschwäche oder bist begriffsstutzig. Du willst ein am Trikot legal befestigtes Blitzdings abtreten? Auch wenn es die StVO erlaubt? Also bist Du ein egoistischer Pinzipienreiter. Ok. auch ne Variante. Aber egal, hauptsache die Anderen sind Schuld, schon klar.

Du verstehst es nicht, wir sollten aufhören darüber zu diskutieren.
fremdschäm
 
OT:
Bei nicht aufgehobenen Geschwindigkeitsbeschränkungen gebe ich Dir recht, die behält er bis zur nächsten Einmündung.
Die Regel, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur bis zur nächsten Einmündung gilt, wenn sie nicht wiederholt wird, gibt es nicht. Ein Geschwindigkeitsbeschränkung gilt bis sie mit einem Schild aufgehoben wird.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung, auch Streckenverbot genannt, endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden.
Nur bei zB Geschindigkeitsbeschränkungen bei Gefahrenstellen wie Baustelle, Schule,... endet die Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn die Gefahrenstelle erkennbar endet.
Oder wie oft hat man hier in der Gegend temp. Baustellen wo vergessen wird die Beschränkung aufzuheben.
Es wird nicht vergessen, weil es die Aufhebung der Beschränkung nicht gebraucht wird. Siehe oben

https://www.adac.de/verkehr/recht/v...eschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird nicht vergessen, weil es die Aufhebung der Beschränkung nicht gebraucht wird. Siehe oben

https://www.adac.de/verkehr/recht/v...eschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/
Ich rede von Beschränkungen ohne Gefahrenzeichen. Das

"Bei einer Kombination des Streckenverbots mit einem Gefahrenzeichen gilt: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus der Örtlichkeit ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht."

kenne ich auch.
 
Die Regel, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur bis zur nächsten Einmündung gilt, wenn sie nicht wiederholt wird, gibt es nicht. Ein Geschwindigkeitsbeschränkung gilt bis sie mit einem Schild aufgehoben wird.
Und wie soll jemand, der erst an dieser Einmündung einbiegt, von der Geschwindigkeitsbegrenzung erfahren?
 
Und wie soll jemand, der erst an dieser Einmündung einbiegt, von der Geschwindigkeitsbegrenzung erfahren?
Eben.

Edit sagt, dass es wohl doch so ist, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nach Einmündungen nicht wiederholt werden muss, und man dem ortsunkundigen Fahrer dann deswegen keinen Verstoß vorwerfen kann. Was‘n inkonsequenter Unsinn…
 
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Vergleiche z.B. diesem Urteil https://www.burhoff.de/rspr/texte/ab_00028.htm

Ein Auszug daraus:

Wie die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, gilt eine Streckenvorschrift nicht nur jeweils bis zur nächsten Straßeneinmündung -oder Straßenkreuzung. Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 endet (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 46 m.w.Nachw.; Beschluss des Senats vom 8. Juli 1996, abgedr. in NZV 1996, 247). Zwar verlangt der Sichtbarkeitsgrundsatz die Wiederholung aller Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, für die das Gebot oder Verbot besteht; dies gilt jedoch nur für den Einbiegeverkehr.


Und auch für den Einbiegeverkehr nur wenn man nicht Ortskundig ist die Urteile könnt Ihr aber alleine suchen ;)
 
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