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Von Auto mit 100 km/h erfasst: Wie kann man sich besser schützen?

Bitte nicht diese Diskussion schon wieder über blinkende (Radar-) Rücklichter, die bundesdeutsche STVO ist nicht die Bibel und einzige Wahrheit und alle anderen Länder auf der Welt machen es falsch.

Da werden wieder absichtliche Gefährdungen und Körperverletzung ("mit nem Laserpointer in die Augen strahlen") mit Sicherheitseinrichtungen im Straßenverkehr (blinkende Warnleuchten wie es sie an jeder Ecke gibt) in einem Topf geworfen um zu Relativieren.
 
Es gibt beim internationalen Varia auch ein Mittelding. Dass Blinklicht hält 6 Stunden, der pulsierende Modus hält 8 Stunden. Der Unterschied ist, dass der Puls nie ausgeht, das Blinklicht schon. Allerdings wird der Puls vll nicht so wahrgenommen wie das Blinklicht. Ich fahre auch das internationale Varia, aber meist mit Puls, weil für meine langen Touren 6 Stunden zu wenig sind.

@TE: Gute Besserung!
 
Obwohl ich selbst ein blinkendes Rücklicht hab, kann ich schon nachvollziehen, dass die verboten sind. Stell dir ne Fahrradstadt wie Münster vor .... frühmorgens im dunklen Winter und alle blinken. Total irre!
 
So übel das klingt, aber wenn du in Deutschland jemanden umbringen willst, nimm das Auto und lass es wie einen Unfall aussehen.
Es wird leider immer wieder Situationen wie diese geben wo auch beste Beleuchtung und Vorausschauendes Fahren nicht helfen. Vor Jahren ist ein Rennradler aus der Umgebung bei einem ähnlichen Unfall verstorben, er fuhr rechts und mit Licht. Die Autofahrerin, so stellte sich raus war mit 20 km/h über dem Erlaubten und durch Bedienen des Navis abgelehnt. Muss man dafür in den Knast? Nein, obwohl das Gericht ihre Schuld feststellte.

Weiterhin gute Besserung und alle Schnellstrassen und riskante Stellen meiden.
 
So übel das klingt, aber wenn du in Deutschland jemanden umbringen willst, nimm das Auto und lass es wie einen Unfall aussehen.
Es wird leider immer wieder Situationen wie diese geben wo auch beste Beleuchtung und Vorausschauendes Fahren nicht helfen. Vor Jahren ist ein Rennradler aus der Umgebung bei einem ähnlichen Unfall verstorben, er fuhr rechts und mit Licht. Die Autofahrerin, so stellte sich raus war mit 20 km/h über dem Erlaubten und durch Bedienen des Navis abgelehnt. Muss man dafür in den Knast? Nein, obwohl das Gericht ihre Schuld feststellte.

Weiterhin gute Besserung und alle Schnellstrassen und riskante Stellen meiden.
Sicherheitshalber angetrunken mit dem Auto jemanden umfahren. Das ist quasi straffrei in D. Muss nur nach normalem Unfall aussehen...

Ich habe ein int. Varia. Standardmäßig fahre ich mir dem weniger starken Dauerlicht und bei erkennen eines Fahrzeugs dann blinkt es kurz auf. Aber eben auch nicht in der Innenstadt, sondern außerhalb. In der Stadt ist nur ein zweites Licht mit Dauerrot an.

Egal ob Tag oder Nacht: wenn das Radar ein Fahrzeug erkennt und aufleuchtet, werde ich nahezu immer halbwegs angemessen überholt.

Der einen Radfahrerin, die ihr Varia während einer Climbing-Veranstaltung anhatte, habe ich mal einen deutlichen Hinweis gegeben, dass ihr Licht f**king hell ist, wenn es aufleuchtet!!! Danach hat sie es dann ausgeschaltet, mich aber erstmal blöd angemacht.
 
Von meiner Seite ebenfalls eine schnelle Genesung. Ich würde 2023 frontal abgeräumt, habe auch keine Erinnerungen an den Unfall und bin erst eine Nacht später wieder zu mir gekommen.

Mach Dir bitte um materielle Dinge erstmal keine Gedanken! Wirklich, Dein Rad ist ein Totalschaden, genauso wie meines damals war. Bis Du wieder fahren kannst, wird viel, viel Zeit vergehen, in der Du Dir Gedanken über Ersatz wirst machen können.

Wichtig ist jetzt, dass Du einen fähigen Anwalt hast, der Unfallgegner bekannt ist und die Schuldfrage geklärt ist. Wenn das alles zu Deinen Gunsten geht, wird Dein Anwalt ein Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern, durch das ein Ersatzrad sowieso mehr als drin sein wird.

Edit: Sorry, hatte gelesen, der Unfall wäre frisch in dieser Woche passiert. Dann wird vermutlich schon einiges seitdem passiert sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Insbesondere die internationale Version ist in meinen Augen, der häufiger Radler damit überholt, absolut nachvollziehbar verboten.
Wenn es um meine Gesundheit geht ist mir die von irgendwelchen Bürokraten ersonnene STVO Beleuchtungsregel völlig egal. In anderen Ländern scheint es ja doch zu funktionieren . Wie du darüberhinaus von. einme brutalen Leuchtfeuer reden kannst erschließt sich mir nicht. Leuchtfeuer kommen mir nur in Form von PKW Strahlern entgegen.
 
Blinkende Lichter sind doch nur verboten solange diese am Fahrrad befestigt sind?
Nur dann ist es explizit in der StVO verboten, korrekt. Was nicht heißt, dass das gleiche Licht am Körper automatisch erlaubt ist... aber das ist dann was, über das sich Juristen streiten können.
 
Mit generell Tempo 80 ließe sich hier einiges Leid ersparen und viele Milliarden volkswirtschaftliche Kosten reduzieren. In einem Land, in dem Freiheit angeblich von der Abwesenheit von Geschwindigkeitsbegrenzungen abhängt,
Ob 80 oder 100 ist eigentlich eher egal. Den meisten Stress hab ich mit den ganzen Gestörten, die am Steuer auf ihr Handy schauen oder vielleicht auch noch texten, wenn Fahrassistent es gerade zuläßt. Handys raus aus den Autos bringt mehr als jede Geschwindigkeitsbeschränkung. 30% aller Unfälle werden durch Handynutzung verursacht.
 
Blinkende Lichter sind doch nur verboten solange diese am Fahrrad befestigt sind?
Ich habe mir mal den § 67 StVZO dazu durchgelesen. Der sagt, das blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten unzulässig sind. Bei den Schlussleuchten ist aber ein Bremslicht, also ein pulsierendes helles Licht, erlaubt.

Puls= Licht erlischt nie

Blinken = Licht erlischt zeitweise

Man kann ja eine Schlussleuchte bauen, die hell pulsiert, die aber nie im Sinne eines Blinkens ausgeht. Das dürfte nach § 67 StVZO nicht verboten sein. Eine gleichbleibend leuchtendes Licht sieht die Norm nicht vor.

Auszug:

(3) Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein. Scheinwerfer dürfen zusätzlich mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion für weißes Licht mit einer maximalen Lichtstärke und Lichtverteilung der Tagfahrlichtfunktion nach der Regelung Nr. 87 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge (ABl. L 164 vom 30.6.2010, S. 46) ausgerüstet sein. Die Umschaltung zwischen den Lichtfunktionen muss automatisch erfolgen oder von Hand mit Bedienteilen entsprechend der Lageanordnung nach der Regelung Nr. 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen (ABl. L 297 vom 15.10.2014, S. 23).

(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit mindestens
1.
einer Schlussleuchte für rotes Licht,
2.
einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ ausgerüstet sein.
Schlussleuchte und Rückstrahler dürfen in einem Gerät verbaut sein. Schlussleuchten dürfen zusätzlich mit einer Bremslichtfunktion für rotes Licht mit einer Lichtstärke und Lichtverteilung der Bremslichtfunktion entsprechend der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) ausgerüstet sein. Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig.
 
Wenn es um meine Gesundheit geht ist mir die von irgendwelchen Bürokraten ersonnene STVO Beleuchtungsregel völlig egal. In anderen Ländern scheint es ja doch zu funktionieren . Wie du darüberhinaus von. einme brutalen Leuchtfeuer reden kannst erschließt sich mir nicht. Leuchtfeuer kommen mir nur in Form von PKW Strahlern entgegen.
Mir sind die Bürokraten da auch völlig egal. Aber jeder der auf solche Rücklichter mit dem Rad regelmäßig auffährt weiß wovon ich rede. Zitat siehe #26 wo jemand der selbst ein Varia benutzt sein Erlebnis beschreibt wo er mal langsam auf jemanden auffahren durfte. Auch geht es mir nicht pauschalt um "Blinken" irgendwelcher "Sicherheitslichter". Sondern um die Extremblitzfunktion.
 
Absolute Sicherheit gibt's nicht wenn man draußen fährt. Selbst wenn man alle um einen herum so blendet dass sie links und rechts in den Graben fahren, als nächstes erschrickt ein Bambi im Unterholz vor seinem Schatten und rennt einen vom Rad. Ich wiederhole: Absolute Sicherheit gibt's nicht wenn man draußen fährt.
 
Ist eine Empfehlung ein nicht STVO konformes Licht im Straßenverkehr einzusetzen eigentlich tragbar?

Insbesondere die internationale Version ist in meinen Augen, der häufiger Radler damit überholt, absolut nachvollziehbar verboten. Als selbst Radfahrer habe ich eine deutlich langsamere Geschwindigkeit beim Überholvorgang als ein Auto, also eine wesentlich längere Zeit der ich dem brutal hellem Leuchtfeuer ausgesetzt bin. Rein praktisch kann ich allen die soetwas einsetzen mitteilen, dass das Ding wirklich extrem blendet.

Aber gut, ich kann auch jemandem mit nem Laserpointer in die Augen strahlen und dann sagen: der Zweck heiligt die Mittel. Oder die ganze Zeit mit Fernlicht fahren weil heller und einfach "mehr" immer besser ist. Findet die Varia Bitzer Leute sicher dann auch OK.

Falscher Ansatz weil:

In anderen EU Ländern ist das blinken nicht verboten, nur in D und F. Sind also alle anderen 25 Länder einfach zu doof? Oder sollte man mal über die Gesetze und Regelungen in den angeblich fortschrittlichen 2 EU Ländern nachdenken?

Befestige in D und F das Varia am Helm, dem Trikot oder Rucksack und schwups ist es legal und erlaubt. Das zeigt schon wie dämlich die Regelung an sich ist.

Vom Grundsatz hast Du aber Recht, blinken ist irritierend. Das kann jeder bestätigen wenn er ehrlich zu sich selbst ist. Mein Leben ist es mir aber wert. Deines offenbar nicht. Schade.

Wenn eine Mutter zusammen mit 2 Kindern Abends vor einer Kerze sitzt und zu Gott betet, dass der Vater der im Koma liegt und ums Überleben kämpft, bitte wieder zurückkommen soll, dann verändert das etwas in Dir.
 
Erst einmal "Gute Besserung" - ich hoffe Du wirst wieder vollständig genesen ohne irgendwelche Einschränkungen ! Beim Anblick der verformten Bremsscheibe wird mir ganz anders.......Ist die ganze Sache schon gerichtlich abgeklärt ?
Varia ist im Prinzip schon eine Hilfe. Allerdings bei den ganzen Blindschleichen und Knallfröschen, die sich immrr mehr, auf den Strassen tummeln ist auch ein noch so helles Licht/Blinklicht keine Garantie.....
 
Falscher Ansatz weil:

In anderen EU Ländern ist das blinken nicht verboten, nur in D und F. Sind also alle anderen 25 Länder einfach zu doof? Oder sollte man mal über die Gesetze und Regelungen in den angeblich fortschrittlichen 2 EU Ländern nachdenken?

Befestige in D und F das Varia am Helm, dem Trikot oder Rucksack und schwups ist es legal und erlaubt. Das zeigt schon wie dämlich die Regelung an sich ist.

Vom Grundsatz hast Du aber Recht, blinken ist irritierend. Das kann jeder bestätigen wenn er ehrlich zu sich selbst ist. Mein Leben ist es mir aber wert. Deines offenbar nicht. Schade.

Wenn eine Mutter zusammen mit 2 Kindern Abends vor einer Kerze sitzt und zu Gott betet, dass der Vater der im Koma liegt und ums Überleben kämpft, bitte wieder zurückkommen soll, dann verändert das etwas in Dir.

Grund für das Verbot von Blinklichtern war, glaube ich, dass das menschliche Auge in der Dunkelheit die Entfernung nicht abschätzen kann, wenn ein Licht an- und ausgeht und sich das Auto schnell nähert. Das kann man IMO aber umgehen, dass man pulsierende Leuchten zu lässt, weil dann die Rückleuchte nie ausgeht und man durch den hellen Puls auch Aufmerksamkeit erzeugt.
 
Ich bin deswegen zur internationalen Varia gewechselt, weil die auffällt und das ist mir mein Leben und meine Gesundheit wert. Punkt.
Mit der STVO Variante kannt du dir genauso gut gleich das ewige Licht hinten ans Fahrrad hängen.
 
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