
mir ging es nur darum, ob sie sein rad auch einkassiert hätten, wenn es beim zweiten mal ein anderes gewesen wäre. also ob es jetzt darum geht, dass er zweimal ohne
bremsen unterwegs war, oder darum, dass er zweimal auf dem gleichen rad unterwegs war. die vernichtung wird ja nun angeordnet, da die gefahr erneut enstehen würde. "würde" weil er sich nach dem ersten mal eben nicht einsichtig gezeigt hat. beim ersten mal war die mögliche gefahr noch ein "könnte." mit dem zweiten mal hat er es eben wieder getan.
Es geht ja hier um eine sache und sicherstellungsgründe.
paragraph 11:
(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten
Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
(3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder
sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann
solange er sich ein neues bahnrad besorgen kann, dient die vernichtung der sache nicht dem schutz der öffentlichkeit, sondern der bestrafung des ordnungswidrigen und ist damit dem zweck nicht dienlich, bzw. er kann nicht erreicht werden.
vernichtung geht einfach nicht.....bzw. ist sinnlos. ich glaube, über bußgelder könnte man den kram besser regeln. ist ja auch wurst. ich würde mich das garnicht trauen, in berlin mit nem bahnrad....