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Vernichtung Ihres sichergestellten Fahrrades!

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Re: Vernichtung Ihres sichergestellten Fahrrades!
"vernichten" im Zusammenhang mit fremden Eigentum zu benutzen, ist auch eine sehr unglückliche Wortwahl... Das erinnert mich an "amtsdeutsch" aus längst vergangener Zeit
 
Hui, der einzige Weg mit Fahrrad aus dieser heiß diskutierten Situation zu radeln, wäre die Benutzung eines Rades, welches älter ist als die STVZO. Das muss natürlich amtlich beglaubigt sein. Für diese Aussage werde ich nicht haften, denn sie entstammt einem Angestellten der Berliner Zulassungsstelle.
Ich habe dort vor Jahren mal angerufen, weil mich die rechtliche Situation interessierte. Anfänglich waren sie sich dort uneins, man machte sich jedoch die Mühe, mich nach Beratung durch einen telefonischen Rückruf über die rechtliche Lage zu informieren.
 
Ich könnte also mit sowas

drais2.jpg


losfahren, äh, -laufen?
 
sag das nicht, Bau- und sonstwaswagen mit serienmäßiger Vollgummibereifung und entsprechendem Baujahr (war´s vor 1950?) geniessen auch annähernde Narrenfreiheit.
Und: Baustes aus Balsa nach oder furnierter Verbundplaste, dann fluppt das auch mit dem Leistungsgewicht.
Und bei der Vernundvariante möchte ich das Schlumpfgesicht sehen, wenn der das Gerät nach sportivem Fahren anheben will. Wenn denn anheben will, nicht vor Ehrfurcht erstarrt oder in den "was ich sehe gibt es nicht, das kann nicht wahr sein"-Modus umschaltet.
Ich glaube, das wäre ein sehr witziges Experiment.
 
fast ohne jede rechtliche grundkenntnis:
grundannahme ist doch, dass das rad bei rückgabe wieder ohne bremsen geführt werden würde
ziel ist, das führen in zukunft zu verhindern
1. schließt das - laut urteil, nicht meiner meinung - eine rückgabe des gesamten fahrrades aus
2. wird immer noch eine möglichkeit gesucht das führen zu verhindern
3. verhältnismäßigkeit als grundsatz bedeutet schwächstes mittel um das ziel zu erreichen

da denke ich mir doch glatt mal, dass das gericht in köln nicht umsonst vom härtesten mittel - der vernichtung - abgerückt ist und auf den entzug und die versteigerung ausgewichen ist
Die Begründung die diesen Ubergriff rechtfertigen soll, nämlich, dass eine "... Vernichtung die einzige wirkungsvolle Maßnahme..." darstellt, ist eine unbewiesene und haltlose Behauptung. Mir fallen ad hoc zig andere Maßnahmen ein, die dieselbe Wirkung hätten (zeitlich befristete Verwahrung, Spende an einen Radsportverein etc.).
die angekündigte vernichtung ist somit entgegen der ussage/dem verwaltungsakt nicht zwingend notwendig..,oder?

edit: "Ein Umbau des Rades in einen verkehrssicheren Zustand sei aufgrund der Beschaffenheit des Rades nur mit einem nicht unerheblichen Aufwand möglich." ist natürlich Quatsch, kostet Geld, ist aber möglich.
interessanter wird es später: "
Wie die Beklagte in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, erfolgt die Verwertung in einer Weise, die hinreichend ausschließt, dass das Bahnrad im Rahmen der Versteigerung durch Personen erworben wird, die beabsichtigen, es im öffentlichen Verkehr zu verwenden. Unerheblich ist, dass eine Vernichtung des Rades gem. § 45 Abs.4 Nr.1 PolG NRW besser zur Erreichung des abgestrebten Ziels geeignet ist. Denn das Gebot der Geeignetheit verlangt nur den Einsatz solcher Mittel, mit deren Hilfe der gewünschte Erfolg zumindest gefördert werden kann. Das verwendete Mittel muss nicht das bestmögliche oder geeignetste sein, 43
vgl. Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, Kommentar, 9. Auflage 2007, Art. 20, Rn. 84 m.w.N..

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Hinzu kommt, dass die Vernichtung gegenüber der Verwertung auch eine größere Belastung für den Kläger darstellt, weil er im Rahmen einer Vernichtung keinen Versteigerungserlös erhalten würde."
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hinzu kommt, dass die Vernichtung gegenüber der Verwertung auch eine größere Belastung für den Kläger darstellt, weil er im Rahmen einer Vernichtung keinen Versteigerungserlös erhalten würde."
bekommt man als ehemaliger Besitzer überhaupt den Erlös?
Wär ja nicht so richtig sinnig. Dann kann man ja einfach jemanden hingehen lassen Rad ersteigern. Hat man Rad plus bezahltes Geld abzüglich Verwaltungsgebühr. Kann man ja auch gleich entsprechendes Ordnungsgeld festlegen und sich den ganzen Kram mit Beschlagnahmung und Versteigerung sparen.
 
Ja natürlich geht der Erlös an den ehemaligen Besitzer, das RAd ist sein Eigentum. Und man vernichtet/entzieht nicht mal eben so Eigentum, genau das meint das Urteil/Gericht, wenn es von "Belastung" gering halten spricht.
 
... na ja ... da beißt sich die Katze dann aber auch irgendwie in den Schwanz. Das Vergehen ist ja durchaus gleichzusetzen mit Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz oder ohne Führerschein (bei einem frisierten Mofa z.B.). Insofern wäre da eine drastischere Strafe durchaus angebracht. Wenn also versteigert würde gehört der Erlös an gemeinnützige Einrichtungen und die Gebühren vom Hipster getragen ... just my 2 Cents
 
Um auf das Eingangs geschilderte Problem zurückzukommen : Der Eigentümer des Rades sollte die Behörde, die die Vernichtung des Rades angeordnet hat umgehend darauf hinweisen, daß eine Verwertung an den entsprechenden Personenkreis (lizensierte Radrennfahrer) durchaus sinnvoll und möglich ist. Dabei ist auf das Kölner Urteil zu verweisen. Die angeordnete Vernichtung stellt eine Schädigung des Eigentümers dar, die Verwertung ist somit vorrangig zu betreiben. Dazu ist die Behörde verpflichtet. (Schadenminderungspflicht).

Dadurch bekommst Du Dein Rad nicht zurück, durch die Verwertung ersparst Du Dir aber einen Teil der erhobenen Kosten, eventuell fließt sogar Geld zurück, wenn der Verwertungserlöß die Kosten übersteigt und das Rad darf an anderer Stelle weiterleben.

Viele Grüße

Rabe
 
Um auf das Eingangs geschilderte Problem zurückzukommen : Der Eigentümer des Rades sollte die Behörde, die die Vernichtung des Rades angeordnet hat umgehend darauf hinweisen, daß eine Verwertung an den entsprechenden Personenkreis (lizensierte Radrennfahrer) durchaus sinnvoll und möglich ist. Dabei ist auf das Kölner Urteil zu verweisen. Die angeordnete Vernichtung stellt eine Schädigung des Eigentümers dar, die Verwertung ist somit vorrangig zu betreiben. Dazu ist die Behörde verpflichtet. (Schadenminderungspflicht).
...

Ich verstehe den Gedankengang. Rechtlich ist das Blödsinn.
Es geht hier um die Abwendung einer abstrakten Gefahr nach polizeirechtlichen Vorschriften und nicht um irgendeinen
"Schaden", den die Behörde durch ihr Handeln verursacht. Im Gegenteil: Dieser wird durch die Vernichtung der eingezogenen
Sache ja gerade verhindert. Die abstrakt gefährliche Sache selbst verursacht den - potentiellen - Schaden. Deshalb ist sie zu vernichten.
Das einzige, was hier helfen kann: einen Rechtsbehelf einlegen und der Sache ihre - unterstellte - Gefährlichkeit nehmen, indem Bremsen nachgerüstet werden.
 
Das würde "im Ernstfall" auch nicht helfen. Die Auskunft der Zulassungsstelle ist insoweit falsch.
Stimmt. Es muss immer nachgebessert werden.
Klassisches Beispiel die Rücklichten des Käfers in den 50ern.
Einkammer, dann 2Kammerrücklichter, zuletzt mussten die dann Ende der 50er ausgemustert und durch moderne ersetzt werden.
 
Genau. Wobei das bei Kraftfahrzeugen noch rigoroser gehandhabt wird,
weil das Gefährdungspotential größer ist.
Ohne nachgerüstete Blinker und Sicherheitsgurte fährt heute wahrscheinlich kein
Oldtimer mehr vom Tüv-Gelände.
 
Ich verstehe den Gedankengang. Rechtlich ist das Blödsinn.
Es geht hier um die Abwendung einer abstrakten Gefahr nach polizeirechtlichen Vorschriften und nicht um irgendeinen
"Schaden", den die Behörde durch ihr Handeln verursacht. Im Gegenteil: Dieser wird durch die Vernichtung der eingezogenen
Sache ja gerade verhindert. Die abstrakt gefährliche Sache selbst verursacht den - potentiellen - Schaden. Deshalb ist sie zu vernichten.
Das einzige, was hier helfen kann: einen Rechtsbehelf einlegen und der Sache ihre - unterstellte - Gefährlichkeit nehmen, indem Bremsen nachgerüstet werden.
Vermutlich gab es dies Anordnung (Bremsen) schon nach dem ersten Mal .Vielleicht wurde das Rad sogar mit Bremsen dann vorgedührt.
Als Wiederholungstäter hast du dann schlechte Karten.
Ging mir mit Auspuff in den 70ern auch mal. Ticket zum Vorführen bekommen.
 
Genau. Wobei das bei Kraftfahrzeugen noch rigoroser gehandhabt wird,
weil das Gefährdungspotential größer ist.
Ohne nachgerüstete Blinker und Sicherheitsgurte fährt heute wahrscheinlich kein
Oldtimer mehr vom Tüv-Gelände.
Ohne Gurte schon, ist ja dein eigenes Risk.
Gab ja auch die Winkerumrüstung beim Käfer. Hier Gefahrenpotential für Fussgänger. Deshalb Blinker.
 
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