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die angekündigte vernichtung ist somit entgegen der ussage/dem verwaltungsakt nicht zwingend notwendig..,oder?Die Begründung die diesen Ubergriff rechtfertigen soll, nämlich, dass eine "... Vernichtung die einzige wirkungsvolle Maßnahme..." darstellt, ist eine unbewiesene und haltlose Behauptung. Mir fallen ad hoc zig andere Maßnahmen ein, die dieselbe Wirkung hätten (zeitlich befristete Verwahrung, Spende an einen Radsportverein etc.).
bekommt man als ehemaliger Besitzer überhaupt den Erlös?44
Hinzu kommt, dass die Vernichtung gegenüber der Verwertung auch eine größere Belastung für den Kläger darstellt, weil er im Rahmen einer Vernichtung keinen Versteigerungserlös erhalten würde."
Hui, der einzige Weg mit Fahrrad aus dieser heiß diskutierten Situation zu radeln, wäre die Benutzung eines Rades, welches älter ist als die STVZO. ...
Um auf das Eingangs geschilderte Problem zurückzukommen : Der Eigentümer des Rades sollte die Behörde, die die Vernichtung des Rades angeordnet hat umgehend darauf hinweisen, daß eine Verwertung an den entsprechenden Personenkreis (lizensierte Radrennfahrer) durchaus sinnvoll und möglich ist. Dabei ist auf das Kölner Urteil zu verweisen. Die angeordnete Vernichtung stellt eine Schädigung des Eigentümers dar, die Verwertung ist somit vorrangig zu betreiben. Dazu ist die Behörde verpflichtet. (Schadenminderungspflicht).
...
Stimmt. Es muss immer nachgebessert werden.Das würde "im Ernstfall" auch nicht helfen. Die Auskunft der Zulassungsstelle ist insoweit falsch.
Vermutlich gab es dies Anordnung (Bremsen) schon nach dem ersten Mal .Vielleicht wurde das Rad sogar mit Bremsen dann vorgedührt.Ich verstehe den Gedankengang. Rechtlich ist das Blödsinn.
Es geht hier um die Abwendung einer abstrakten Gefahr nach polizeirechtlichen Vorschriften und nicht um irgendeinen
"Schaden", den die Behörde durch ihr Handeln verursacht. Im Gegenteil: Dieser wird durch die Vernichtung der eingezogenen
Sache ja gerade verhindert. Die abstrakt gefährliche Sache selbst verursacht den - potentiellen - Schaden. Deshalb ist sie zu vernichten.
Das einzige, was hier helfen kann: einen Rechtsbehelf einlegen und der Sache ihre - unterstellte - Gefährlichkeit nehmen, indem Bremsen nachgerüstet werden.
Ohne Gurte schon, ist ja dein eigenes Risk.Genau. Wobei das bei Kraftfahrzeugen noch rigoroser gehandhabt wird,
weil das Gefährdungspotential größer ist.
Ohne nachgerüstete Blinker und Sicherheitsgurte fährt heute wahrscheinlich kein
Oldtimer mehr vom Tüv-Gelände.