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Vernichtung Ihres sichergestellten Fahrrades!

Ohne Gurte schon, ist ja dein eigenes Risk....

Nein, falsch. Ohne Gurte nicht mehr. Deshalb gibt es ja die allgemeine Gurtpflicht,
damit das gerade nicht jeder einzelne nach seinem Gusto entscheiden kann.
Das ist von gesetzgeberischer Seite verpflichtend vorgeschrieben, um Schaden abzuwenden.
Hatte mal einen Ford ohne Sicherheitsgurte - der TÜV Onkel hat jedes Mal sehr mürrisch
geguckt.
 
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Re: Vernichtung Ihres sichergestellten Fahrrades!
...
Ging mir mit Auspuff in den 70ern auch mal. Ticket zum Vorführen bekommen.

Hahaha...sowas hatte ich auch mal:
Mörderlaute Marving Race - Tüte an meiner Kawasaki Z750.
Als die Karre im Standgas lief, teilte mir der Wachtmeister laut brüllend mit:
"WIR HABEN SIE ANGEHALTEN; WEIL IHR RÜCKLICHT NICHT GEHT".
Darüber habe ich Wochen später noch gelacht.
 
... und Sicherheitsgurte fährt heute wahrscheinlich kein
Oldtimer mehr vom Tüv-Gelände.

Na abba,

sischa fährt der Oldtimer ohne Sicherheitsgurte vom TüV-Gelände... :rolleyes:

Wenn die Dinger nicht bei Auslieferung verbaut waren, brauchst Du auch keine nachrüsten, um das Babberl zu bekommen... ;)

"unangeleinte" Grüße

Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe den Gedankengang. Rechtlich ist das Blödsinn.
Es geht hier um die Abwendung einer abstrakten Gefahr nach polizeirechtlichen Vorschriften und nicht um irgendeinen
"Schaden", den die Behörde durch ihr Handeln verursacht. Im Gegenteil: Dieser wird durch die Vernichtung der eingezogenen
Sache ja gerade verhindert. Die abstrakt gefährliche Sache selbst verursacht den - potentiellen - Schaden. Deshalb ist sie zu vernichten.
Das einzige, was hier helfen kann: einen Rechtsbehelf einlegen und der Sache ihre - unterstellte - Gefährlichkeit nehmen, indem Bremsen nachgerüstet werden.

Nun, ich glaube Du hast meinen Gedankengang eben nicht verstanden.

Das eine ist die Sicherstellung des Gegenstandes und die Entscheidung, diesen nicht zurückzugeben, um eine weitere Gefährdung des Strassenverkehrs durch den Eigentümer des Bahnrades auszuschließen.

Das andere ist, daß der Gegenstand dann entweder vernichtet oder verwertet werden kann. Die Behörde steht meines Erachtens aber dabei durchaus in der Pflicht abzuwägen, welche Form den Schaden klein hält, d.h. ob eine Verwertung möglich ist und der erzielte Erlös den Aufwand der Verwertung übersteigt.
Gerade das bestätigt ja aber der angeführte Vorgang vor dem Kölner Verwaltungsgericht , das eine Verwertung durch Verkauf an Radsportler möglich ist und eine Erlöserzielung warscheinlich. Beruft man sich auf dieses Kölner Urteil, muß die Berliner Behörde die Möglichkeit einer Verwertung zumindest prüfen. Tut sie dies nicht, verletzt sie eben ihre Pflicht den Schaden, der durch die Sicherstellung des Eigentums entstanden ist zu mindern, auch wenn die Sicherstellung selbst und die Entscheindung das Eigentum nicht zurückzuführen selbst zu resht stattfand.

Vielleicht ist es jetzt deutlicher, was ich meine. Ansonsten kann ich da auch nicht helfen.

Gruß

Rabe
 
@ smunolo
Nur wenn die EZ vor d. 1.4.1972 ist und das Fahrzeug werksseitig ohne Gurte zugelassen wurde !
Ansonsten müssen Gurte nachgerüstet werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...Beruft man sich auf dieses Kölner Urteil, muß die Berliner Behörde die Möglichkeit einer Verwertung zumindest prüfen. ...

Ich verstehe ja, was Du meinst. Aber das hat mir der Rechtswirklichkeit nichts zu tun.
Es geht hier um eine polizeirechtliche Maßnahme. Das ist landesrechtlich geregelt.
Da interessiert es eine Berliner Behörde nicht, was ein Kölner Gericht entscheidet.
Das nennen die Juristen immer etwas arrogant die "Parallelwertung in der Laiensphäre".:)
 
Für den Betrieb eines Kraftfahrzeuges gilt immer der Maßstab, der zur ersten Zulassung galt. Ausnahme : Zumutbare Nachrüstung Sicherheitsrelevanter Bauteile.

Beispiel : Verfügt das KfZ über Blinker aber keinen Warnblinker , so ist ein nachträglicher Einbau eines zusätzlichen Schalter nebst Relais, damit ein Warnblinker vorhanden ist zumutbar.

Die Nachrüstung von Gurten aber z.B. nicht.

...und natürlich, eine Menge Oldtimer fahren auch ohne Blinker umher. Hatte ich sogar selbst schon.

Gruß

Rabe
 
Ich verstehe ja, was Du meinst. Aber das hat mir der Rechtswirklichkeit nichts zu tun.
Es geht hier um eine polizeirechtliche Maßnahme. Das ist landesrechtlich geregelt.
Da interessiert es eine Berliner Behörde nicht, was ein Kölner Gericht entscheidet.
Das nennen die Juristen immer etwas arrogant die "Parallelwertung in der Laiensphäre".:)

Das man mit dem Versuch scheitern kann, ist schon klar. Es ist aber der einzige noch verbleibende Weg. Auch in Köln war ja erst die Vernichtung angekündigt.
dann wurde die Vernichtung vom Verwaltungsgericht aufgehoben und stattdessen eine Verwertung an einen geeigneten Personenkreis angeordnet.

Die Berliner Behörde schreibt : Die Vernichtung ist die einzige wirkungsvolle und damit verhältnismäßige Maßnahme...

Gerade dem Widerspricht aber das Kölner VG. Natürlich sind die Berliner daran nicht gebunden. Ist aber ein starkes Argument für einen Einspruch gegen die Anordnung der Vernichtung. Richter habe nämlich die Angewohnheit, sich an anderen, ähnlich gelagerten Fällen, auch über die Grenzen von Bundesländern hinweg zu orientieren. Das wissen auch Verwaltungsangestellte und würden sich ja damit vielleicht umstimmen lassen. Ich habe schließlich nicht behauptet, daß man damit sicher durchdringen wird aber möglich ist es schon. Wenn du dich so gut auskennst und meinen Ansatz für Blödsinn hälst, mache doch bitte mal einen besseren Vorschlag.

Gruß

Rabe
 
... 1. April 1971 ist der Stichtag für Gurte vorne ... für Gurte hinten ist es der 1.Januar 1979
...ist glaube ich der 01.04.1970, aber macht nix! Wir sind hier schließlich ein RR-Forum und kein Autoschrauberverein. Das habe ich hinter mir.

Aber mal was anderes : Verliert man bei einer Sicherstellung eigentlich das Eigentum oder nur die Verfügungsgewalt über die Sache.

Wenn man das Eigentum nicht verliert, hätte man doch eventuell dennoch das Recht die Sache zu verkaufen. Weist der Käufer nach, das Bahnrad nur im Radsport und nicht im Straßenverkehr zu nutzen ist die Gefahr ebenfalls abgewendet, entfällt für die Behörde der Grund zur Vernichtung und den Gegenstand nicht herauszugeben. Die Behörde müsste also den gegenstand gegen Bezahlung des Kaufpreises herausgeben und den Kaufpreis von den Kosten abziehen.

Sehe ich auch als möglicherweise nicht ganz chancenlos an. Aber wie gesagt, erstmal gleich Montag Einspruch einlegen, kost ja noch nicht viel...
 
Eine andere, meines Erachtens sicherere Vorgehensweise wäre es, dem Einspruch gegen die Vernichtung des Rades zu dessen Unterstützung eine Schenkungserklärung an einen Polizeisportverein beizufügen. Auf diese Art würde dem Anliegen der Polizei, eine Benutzung des Rades im Straßenverkehr dauerhaft zu verhindern, Genüge geleistet. Auf einen Einspruch wegen Verkaufes nach Sicherstellung wird sich die Polizei gewiß nicht einlassen, sondern eher einen fingierten Verkauf vermuten; bei einer Schenkung an einen PSV aber eher von einer Vernichtung absehen.
Wie wäre es mit einer Schenkung an einen Polizeisportverein? Ich würde dies vorschlagen; der Polizeisportverein könnte das Rad dann, sollte er selbst keinen Bahnsport betreiben, nach eigenem Ermessen an einen anderen Radsportverein weitergeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
haben die denn die rahmennummer notiert? ist es nachgewiesen, dass besagter herr zweimal auf dem gleichen rad saß? sonst wäre es ja keine wiederholungstat (jedenfalls nicht für das rad). da steht nur 1 silbernes diamant....davon gibt es viele. ich meine, wenn er einmal auf einem roten und einmal auf einem blauen rad erwischt worden wäre, könnte man ja sagen, dass der junge herr die "gefahr" ist und nicht irgendein rad. wie könnte man denn die vernichtung nur eines der beidenen silbernern räder rechtfertigen. wäre das nicht irgendwie verantwortungslos? hier sollte man vielmehr die wohnung des betroffenen nach fahrrädern ohne bremsen durchsuchen und alles, was sich findet, ebenfalls vernichten. zudem alle bei ebay angebotenen bahnrahmen. schließlich könnte er sich ja ein neues silbernes fahrrad holen und damit wieder die öffentlichkeit und das "straßenland" bedrohen. am besten, er wird gleich weggeschlossen. überhaupt sollten bahnräder verboten werden. weil man keine bremse montieren kann.
wird sowas dann demnächst auch vernichtet?
skateboard-spartan-top-board-3716203.jpg

kam mir letzens einer von den berg runter entgegen. war knapp.
 
haben die denn die rahmennummer notiert? ist es nachgewiesen, dass besagter herr zweimal auf dem gleichen rad saß? sonst wäre es ja keine wiederholungstat ...

Wenn ich heute einer Rentnerin die Handtasche klaue und morgen einer anderen Rentnerin die Handtasche, oder der selben Rentnerin eine andere Handtasche, ist das dann auch keine Wiederholungstat?
 
Das Rad ist/war ja nicht der "Täter"...
"Fahrrad fuhr ohne Bremsen durch die Stadt - Skandal", so könnte es in der Journalie breitgetreten werden. Ähnlich der verbreiteten Methode, über Unfälle zu berichten:"Pkw fährt Rentner an", etc.
Als ob ein Kraftfahrzeug (oder Fahrrad) ein Eigenleben hätte und Unfälle verursachen könnte...?

Das mal am Rande.
 
:) mir ging es nur darum, ob sie sein rad auch einkassiert hätten, wenn es beim zweiten mal ein anderes gewesen wäre. also ob es jetzt darum geht, dass er zweimal ohne bremsen unterwegs war, oder darum, dass er zweimal auf dem gleichen rad unterwegs war. die vernichtung wird ja nun angeordnet, da die gefahr erneut enstehen würde. "würde" weil er sich nach dem ersten mal eben nicht einsichtig gezeigt hat. beim ersten mal war die mögliche gefahr noch ein "könnte." mit dem zweiten mal hat er es eben wieder getan.

Es geht ja hier um eine sache und sicherstellungsgründe.

paragraph 11:

(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten
Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
(3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder
sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann

solange er sich ein neues bahnrad besorgen kann, dient die vernichtung der sache nicht dem schutz der öffentlichkeit, sondern der bestrafung des ordnungswidrigen und ist damit dem zweck nicht dienlich, bzw. er kann nicht erreicht werden.


vernichtung geht einfach nicht.....bzw. ist sinnlos. ich glaube, über bußgelder könnte man den kram besser regeln. ist ja auch wurst. ich würde mich das garnicht trauen, in berlin mit nem bahnrad....
 
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