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Verfahrensweise nach Unfall

Ritzelschinder

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Servus!

Letzte Woche hatte ich mit meinem RR einen Unfall . Heute habe ich das Gutachten vom Händler bekommen.(Totalschaden).Wie komme ich jetzt am schnellsten zu meinem Geld?Normal Versicherung anschreiben oder gleich Rechtsanwalt.Der Unfallverursacher hat schon anklingen lassen das ihm die Rechnung zu hoch ist.Der hatte gedacht es sind nur 50Euro und fertig.Also schiesst mal los , ich hoffe ihr könnt mir helfen.
 
In so einem Fall zum Anwalt. Fällt mir allerdings leicht, denn ich habe eine Rechtsschutzversicherung.
 
Gebe meinen Vorredner Recht, die Erfahrung hat mich gelehrt, dass ein Brief vom Rechtsanwalt die Bearbeitungszeit bei der Versicherung beschleunigt (natürlich nur bei berechtigten Ansprüchen).

Auch wird oft auf "Nachverhandlungen" verzichtet da der RA ja (so sollte es zumindestens sein) die Rechtslage kennt.

Eine Rechtschutzversicherung ist natürlich von Vorteil, da sonst dein Anspruch um die Rechtsanwaltsgebühr geschmälert wird.

P.S. und auf die Meinung des Unfallverursachers über die Höhe des Schadens schlag ich immer ein Ei.
 
Mach nen Anwalt glücklich :D. Ansonsten kannst Du diese Saison vielleicht noch lange laufen.:(
 
Schick ihm einen Brief, in dem steht, das du dein Geld bis dann und dann auf deinem Konto haben willst (so 2 bis 3 Wochen, also z.B. bis zum 20. Mai 2006). Dem Brief legst das Gutachten vom Händler bei.

Wenn du seine Versicherung kennst, kannst du die gleich anschreiben. Die wissen, dass es gleich teurer wird, wenn du einen Anwalt beauftragst. Da zahlen die schneller.
 
Ich würde gleich zum Anwalt gehen.
Gerade auch noch, wenn die Schuldfrage klar ist. Du sprst hier am flaschen Ende. Dein Anspruch wird auch nicht geschmälert, sondern die Anwaltskosten hat auch der Unfallgegner zu tragen (nach seiner Haftungsquote).
 
Ritzelschinder schrieb:
Na ja sparen brauch ich nicht . ich hab ja ne Rechtsschutzversicherung.Aber es nervt halt .Anwalt bla bla usw......
Also - ich hab halt so einen Brief schneller geschrieben, als zum Anwalt gehen (dem Anwalt muss man auch alles erzählen, Rechnung Rechtsschutzversicherung etc.). Aber das musst du selber wissen. Kannst ihn auch anrufen und fragen, was los ist.

Brief sieht ungefähr so aus:

Sehr geehrter Herr XY,
am XY haben Sie einen Unfall verursacht und dabei mein Rennrad XY schwer beschädigt. Die Schuld liegt allein bei Ihnen, weil Sie ...

Der Schaden beträgt laut Gutachten XY sowie 30 Euro Kosten für das Gutachten. Zahlen Sie XY + 30 Euro spätestens bis zum 20. 5. 2006 auf mein Konto (Nummer + BLZ). Sollten Sie nicht rechtzeitig zahlen, werde ich einen Anwalt einschalten, der die Sache nur noch teurer macht. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an mich oder Ihre KFZ-Versicherung wenden, die Ihnen geeignete Ratschläge geben wird.

Du kannst dir auch ein Ersatzrad leihen oder dein nächstes auf Pump kaufen und die Zinsen in Rechnung stellen. Würde ich ihm dann auch gleich schreiben.
 
Das ist alles schön und gut. Doch wenn der Schaden deutlich über einem Portobetrag liegt, wird der Autofahrer wohl seine Versicherung einschalten.
Versicherungen haben es so an sich, dass sie zwar gerne Beiträge kassieren, aber sehr ungern bezahlen.
Oftmals folgt dann ein Streit, wer die Schuld am Unfall trägt, bzw. wie die Haftungsquoten aussehen.
Wenn das in diesem Fall nicht so ist -ok.
Das dürfte dann aber eine absolute Ausnahme sein.
 
seudony schrieb:
Sehr geehrter Herr XY,
am XY haben Sie einen Unfall verursacht und dabei mein Rennrad XY schwer beschädigt. Die Schuld liegt allein bei Ihnen, weil Sie ...

Der Schaden beträgt laut Gutachten XY sowie 30 Euro Kosten für das Gutachten. Zahlen Sie XY + 30 Euro spätestens bis zum 20. 5. 2006 auf mein Konto (Nummer + BLZ). Sollten Sie nicht rechtzeitig zahlen, werde ich einen Anwalt einschalten, der die Sache nur noch teurer macht. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an mich oder Ihre KFZ-Versicherung wenden, die Ihnen geeignete Ratschläge geben wird.
Lieber sofort einen Anwalt, bitte. Bei solchen Formulierungen müßte ich nur schmunzeln.
 
sixx schrieb:
Das ist alles schön und gut. Doch wenn der Schaden deutlich über einem Portobetrag liegt, wird der Autofahrer wohl seine Versicherung einschalten.
Was ja nicht schadet. Versicherungen zahlen genauso ungern, wie jeder andere auch. Aber die zahlen bei einem Anwaltsbrief auch nicht eher, denn der Anwalt erzählt ja auch nichts anderes, kostet nur noch mehr.

sixx schrieb:
Lieber sofort einen Anwalt, bitte. Bei solchen Formulierungen müßte ich nur schmunzeln.
Immer eine Frage, auf wieviel Vernunft man trifft. Versicherungen zahlen auf solche Briefe hin - bei klarer Sachlage - meistens sofort, weil sie sich so die Kosten für einen Anwalt sparen. Die sind nicht so verbrettert, dass sie nochmal 30 % für irgend einen überflüssigen Zirkus drauflegen.
 
Ritzelschinder schrieb:
Servus!

Letzte Woche hatte ich mit meinem RR einen Unfall . Heute habe ich das Gutachten vom Händler bekommen.(Totalschaden).Wie komme ich jetzt am schnellsten zu meinem Geld?Normal Versicherung anschreiben oder gleich Rechtsanwalt.Der Unfallverursacher hat schon anklingen lassen das ihm die Rechnung zu hoch ist.Der hatte gedacht es sind nur 50Euro und fertig.Also schiesst mal los , ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Es scheint mir, als würde der Unfallverursacher rumbocken. Ich rechne damit, daß Du in diesem Fall sowieso früher oder später den Anwalt wirst einschalten müssen. Und deshalb gilt: je eher Du dies tust, umso eher hast Du es hinter Dir. Nur wenn der Unfallverursacher sich einsichtig zeigt (schriftlich!!!), brauchst Du keinen Anwalt. Ich habe aber auch schon mit Leuten Erfahrungen gemacht, von denen ich trotz meiner Unschuld angezeigt wurde. D.h. ich wollte die Angelegenheit gütlich regeln, weil ich auf die Einsicht meiner Mitmenschen hoffte, und war am Ende der Gelackmeierte, weil ich plötzlich meine Unschuld beweisen mußte! Deshalb tu Dir den Gefallen und nimm Dir ´nen Anwalt. Bist Du unschuldig, wirst Du dadurch weniger Streß haben, glaub mir.
 
Hi
wenn Dein Unfallgegner ein Auto- oder Mopedfahrer war, die ja haftpflichtversichert sind, und Du das Kennzeichen kennst, kannst Du beim Zentralruf der Versicherer die zuständige Versicherung erfragen. Falls Du diese Daten nicht sowieso hast.
Eigentlich hat Dein Unfallgegner in diesem Falle die Pflicht, seine Versicherung über den Unfall zu informieren. Imho auch, wenn nur ein Bagatellschaden von ihm vermutet wird.
Man kann auch direkt einen Anwalt hinzuziehen, dieser wird dann von der schuldigen Partei voll bezahlt.

Ist Dein Unfallgegner dagegen kein Kraftfahrer, muß man mit dem Anwalt vorsichtiger sein. Besteht keine Haftpflichtversicherung, und der Unfallgegner ist mittellos, gewinnt man zwar den Prozeß, bleibt aber auf den vorgeschossenen RA-Kosten sitzen, da der Schuldige nicht zahlen kann.
 
Ich will Dir dringend zu einer anwaltlichen Hilfe raten; da es sich ja bei dem Verursacher scheinbar um einen Autofahrer handelt dies noch dringender – der wird ebenfalls einen beauftragen.

Von den vorgeschlagenen Briefen mit irgendwelchen Ausführungen zu „Schuldfragen“ solltest Du ganz dringen Abstand nehmen – da ist schnell etwas gesagt, was man besser nicht ausführen sollte.

Selbst bei nicht vorhandener Rechtsschutzversicherung ist das alles relativ günstig (Streitwert) und erfahrungsgemäß zahlen Versicherungen bei anwaltlicher Konsultation schneller …

Viel Erfolg!
 
Grimster schrieb:
Ich würde gleich zum Anwalt gehen.
Gerade auch noch, wenn die Schuldfrage klar ist. Du sprst hier am flaschen Ende. Dein Anspruch wird auch nicht geschmälert, sondern die Anwaltskosten hat auch der Unfallgegner zu tragen (nach seiner Haftungsquote).


der Anwalt wird erst bezahlt wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bis dahin ist es dein Privatvergnügen und es gilt der Grundsatz: "Wer es bestellt hat, zahlt auch"
 
Also die Versicherung zahlt nicht zwingend schneller, nur weil ein RA denen schreibt. Auch hier macht manchmal einfach der Ton die Musik. Und die RA-Kosten trägt natürlich der, der die Musik bestellt (es sei denn es kommt zum Prozess und Du gewinnst diesen). Außerdem stelle ich es mal ganz klar in Frage, ob das Geld tatsächlich schneller da ist, wenn alles über einen RA läuft. Denn der schreibt Briefe, setzt Fristen usw. Dann landet das Geld auf seinem Konto, er teilt dann mit dass er das Geld hat und überweist es letztendlich. Als Privatmann kann man den Schaden meistens per E-Mail melden.

Das gescheiteste ist meiner Meinung nach, den Kontakt mit der Versicherung zu suchen. Hier ist es bzgl. der Schuldfrage natürlich von Vorteil, wenn der Vorfall polizeilich aufgenommen wurde und Dein Unfallgegner an Nr. 1 steht. Sollte es Probleme mit der Versicherung geben, würde ich denen gegenüber äußern, dass Du einen Sachverständigen einschaltest (den allerdings die Versicherung zahlen muss!). Sowas hilft oft, weil hinterher sind die Nebenkosten bei dem Schaden durch Gutachten, Briefe etc. vielleicht höher als der eigentliche Schaden.

Du solltest Fotos von den Beschädigungen machen und diese dem "Gutachten" (eigentlich ist es ein Kostenvoranschlag) des Händlers beifügen. Die 30 EUR kannst Du übrigens von der Versicherung wiederbekommen. Ebenso eine Kostenpauschale von ca. 50 EUR für Briefe, Lauferei zum Händler etc.

Wenn Du genauere Infos brauchst kannst Du Dich gern per PN an mich wenden, ich bin in der Versicherungsbranche im Bereich Schadenbearbeitung tätig.
 
Rheinberger schrieb:
der Anwalt wird erst bezahlt wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, bis dahin ist es dein Privatvergnügen und es gilt der Grundsatz: "Wer es bestellt hat, zahlt auch"

Hi
zu diesem Thema schreibt der ADAC folgendes:

"Rechtsanwaltskosten
Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuschalten. Dieser sollte sofort nach dem Unfall beauftragt werden, damit er alles Erforderliche veranlassen kann. Soweit die Forderung gegen die gegnerische Versicherung berechtigt ist, muss diese auch die Kosten des Rechtsanwaltes übernehmen."

Da steht nix davon, daß der RA nur nach Gerichtsverhandlung bezahlt wird, und das wäre mir beim Verkehrsrecht auch neu.
Im Vertragsrecht mag das stimmen, im Verkehrsrecht nicht. Um eben unnötige Verhandlungen zu vermeiden.
 
Jupp schrieb:
Hi
zu diesem Thema schreibt der ADAC folgendes:

"Rechtsanwaltskosten
Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuschalten. Dieser sollte sofort nach dem Unfall beauftragt werden, damit er alles Erforderliche veranlassen kann. Soweit die Forderung gegen die gegnerische Versicherung berechtigt ist, muss diese auch die Kosten des Rechtsanwaltes übernehmen."

Da steht nix davon, daß der RA nur nach Gerichtsverhandlung bezahlt wird, und das wäre mir beim Verkehrsrecht auch neu.
Im Vertragsrecht mag das stimmen, im Verkehrsrecht nicht. Um eben unnötige Verhandlungen zu vermeiden.


Wieder was dazu gelernt, danke.
 
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