Flachlandtiroler
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AW: Velo Challenge Hannover 2010
Wenn sich fahrende Autos auf der Strecke befinden, kann sie nicht abgesperrt sein, oder?
-> 1. Verstoß gegen die eigenen AGB
Durch die Teilnahme am Rennen kann ich mit anderen Radsportlern aneinandergeraten. Das wird niemand bestreiten!
Das Zuschauer, Hunde oder andere Tiere auf die Strecke geraten können wird auch jeder nachvollziehen können. Aber ein Fahrzeug kann nicht so einfach auf eine abgesperrte Strecke geraten, also Quasi aus dem Nichts auftauchen. Es sei denn, es handelt sich um eines von den - verbotenermaßen - nachträglich auf die Strecke gelassenen Fahrzeugen.
Da es auf der Strecke Hindernisse geben kann ist auch klar. Diese sind aber abzusichern. Dies ist nicht geschen und somit grob fahrlässig.
Da gibt es nichts zu beschönigen!
AGB Velo Challenge schrieb:LEISTUNGEN
Im Startgeld sind folgende Leistungen enthalten:
- abgesperrte Rennstrecke
- Teilnehmerbeutel bei der Akkreditierung
- Trinkflasche
- technischer Support vor dem Rennen
- individuelle Zeitmessung mittels Transpondertechnik
- medizinischer Notdienst
- Dusch- und Umkleidemöglichkeiten
- komplette Ergebnisliste online
- Finisher-Urkunde (Ausdruck über Internet)
- Ergebnis- und Informationsdienst via E-Mail (bei Verfügbarkeit)
Wenn sich fahrende Autos auf der Strecke befinden, kann sie nicht abgesperrt sein, oder?
-> 1. Verstoß gegen die eigenen AGB
AGB Velo Challenge schrieb:HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnahme an der Velo Challenge Hannover erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren des Rennens noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können, geltend machen.
Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, einen ausreichend trainierten und ärztlich bestätigten Gesundheitszustand zu haben. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift ausreichend versichert zu sein.
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht.
Durch die Teilnahme am Rennen kann ich mit anderen Radsportlern aneinandergeraten. Das wird niemand bestreiten!
Das Zuschauer, Hunde oder andere Tiere auf die Strecke geraten können wird auch jeder nachvollziehen können. Aber ein Fahrzeug kann nicht so einfach auf eine abgesperrte Strecke geraten, also Quasi aus dem Nichts auftauchen. Es sei denn, es handelt sich um eines von den - verbotenermaßen - nachträglich auf die Strecke gelassenen Fahrzeugen.
Da es auf der Strecke Hindernisse geben kann ist auch klar. Diese sind aber abzusichern. Dies ist nicht geschen und somit grob fahrlässig.
Da gibt es nichts zu beschönigen!