thomen
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Wenn nix zu holen ist, dann deshalb weil ich entweder selber der Verursacher bin oder weil der Unfall nicht von der Polizei aufgenommen wurde und es keine Zeugen gibt. In dem Fall steht mir natürlich keine Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung zu. Ebenso wenn es vor Gericht geht, dann muss ich als Kläger erst mal in Vorleistung gehen und trage das Prozessrisiko. Aber davon ist doch überhaupt nicht die Rede. Es geht um ne klare Sache. Autofahrer hat nen Unfall verursacht und das ist von der Polizei aufgenommen worden. In dem Fall steht dem geschädigten ein RA zu.
Bei ner klaren Sache ist das mit der Erforderlichkeit der RA-Kosten aber so ne Sache. Wofür Kosten verursachen, wenn alles klar ist?
Es gibt Szenarien, da ist das in Ordnung. Aber es ist halt kein Selbstläufer. mehr versuche ich nicht zu sagen.