Wohin es führt, wenn bei kleineren Beträgen die Durchsetzung an Risiko- oder Kostenüberlegungen scheitert, sieht man z. B. bei den Entschädigungen für Flugverspätungen. Da ist es inzwischen so, dass die meisten Fluggesellschaften sich einen feuchten Kehricht darum scheren, ob der Kunde irgend welche Ansprüche hat. Es wird einfach nicht gezahlt, und zwar nie gezahlt, solange der Kunde nicht vor Gericht geht. Sobald dann die Klage oder der Mahnbescheid zugestellt wird, kommt auch die Zahlung. Das Kalkül dahinter ist, dass viele sich davon abschrecken lassen, den Anspruch einzuklagen, weil bei einem Streitwert von z. B. 400,00 € das Prozesskostenrisiko fast so hoch sein kann wie der Betrag, um den es geht. Also lässt man es genau darauf ankommen undn testet aus, ob man damit durchkommt. Wenn nur zwei von drei Berechtigten klagen, lohnt es sich. Das Ergebnis ist, dass die Amtsgerichte, in deren Bezirk Flughäfen liegen, inzwischen an solchen Verfahren ersticken, weil sich bei den Fluggesellschaften die systematische Missachtung des Rechts etabliert hat.
Und bei Versicherungen ist die Denkweise genauso. Für die geht es darum, möglichst wenig zu zahlen und das funktioniert am besten, wenn der Geschädigte nicht fachkundig vertreten ist. Diejenigen, die das am besten Wissen, sind die Gerichte. Schon deshalb wird auch beim 50,00 €-Schaden in Sachen Anwaltskosten nichts "nach hinten losgehen".