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Unfall mit Carbon Renner - was tun?

Wenn nix zu holen ist, dann deshalb weil ich entweder selber der Verursacher bin oder weil der Unfall nicht von der Polizei aufgenommen wurde und es keine Zeugen gibt. In dem Fall steht mir natürlich keine Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung zu. Ebenso wenn es vor Gericht geht, dann muss ich als Kläger erst mal in Vorleistung gehen und trage das Prozessrisiko. Aber davon ist doch überhaupt nicht die Rede. Es geht um ne klare Sache. Autofahrer hat nen Unfall verursacht und das ist von der Polizei aufgenommen worden. In dem Fall steht dem geschädigten ein RA zu.

Bei ner klaren Sache ist das mit der Erforderlichkeit der RA-Kosten aber so ne Sache. Wofür Kosten verursachen, wenn alles klar ist?
Es gibt Szenarien, da ist das in Ordnung. Aber es ist halt kein Selbstläufer. mehr versuche ich nicht zu sagen.
 
Bei ner klaren Sache ist das mit der Erforderlichkeit der RA-Kosten aber so ne Sache. Wofür Kosten verursachen, wenn alles klar ist?
Es gibt Szenarien, da ist das in Ordnung. Aber es ist halt kein Selbstläufer. mehr versuche ich nicht zu sagen.
Weil ich als Laie mich nicht mit der Versicherung herumschlagen will. Nicht weiß wie man richtigerweise Schriftstücke aufsetzt. Nicht weiß welche Ansprüche ich im Einzelnen geltent machen kann. Keinen Bock habe da meine Zeit zu opfern. Weil Versichrungen trotz Klarheit der Sache gerne Ansprüche drücken oder die Abwicklung verzögern, hab ich auch schon erlebt. Ich lass das alles vom Anwalt machen und kann entspannt warten. Ich muss mich da auch gar nicht rechtfertigen. Das ist mein gutes Recht und ich nehme es in Anspruch. Ich bin ja schließlich der Geschädigte, nicht der Verursacher.
Was passieren kann wenn man sich selber mit Versicherungen auseinandersetzt wurde oben ja schon geschrieben. Das tu ich mir nicht an. Wie du in so ner Situation reagiertst ist Deine Sache.
 
Weil ich als Laie mich nicht mit der Versicherung herumschlagen will. Nicht weiß wie man richtigerweise Schriftstücke aufsetzt. Nicht weiß welche Ansprüche ich im Einzelnen geltent machen kann. Keinen Bock habe da meine Zeit zu opfern. Weil Versichrungen trotz Klarheit der Sache gerne Ansprüche drücken oder die Abwicklung verzögern, hab ich auch schon erlebt. Ich lass das alles vom Anwalt machen und kann entspannt warten. Ich muss mich da auch gar nicht rechtfertigen. Das ist mein gutes Recht und ich nehme es in Anspruch. Ich bin ja schließlich der Geschädigte, nicht der Verursacher.
Was passieren kann wenn man sich selber mit Versicherungen auseinandersetzt wurde oben ja schon geschrieben. Das tu ich mir nicht an. Wie du in so ner Situation reagiertst ist Deine Sache.
Ihr Wille ist kein Argument. Ebenso überzeugt das reine Unvermögen betreffend des Aufsetzens von Schriftstücken nicht. Auch ihre Zeit rechtfertigt die vom Gegner zu zahlende Inanspruchnahme des Anwalts nicht. Auch allein ihre nicht näher belegte Vermutung, dass Versicherungen sich weigern würden, hilft da nicht. Als Geschädigter können sie eben nicht jegliche Kosten, die sie aus Unwillen und Unfähigkeit verursachen, auf den Gegner abwälzen. Natürlich dürfen sie sofort zum Anwalt. Aber das muss nicht bedeuten, dass sie das auch vom Gegner erstattet bekommen. Meine Erfahrungen bei einem halbwegs freundlichen und klar formulierten Anmelden von Ansprüchen sind gut. Es gab sogar mehr, als ich geltend gemacht habe. Sie sehen also, ihre und meine Erfahrungen sind kaum gut für eine Beurteilung. aber wie sie schrieben - machen Sie nur. Am Ende ist es Ihr Geld oder das anderer. Jeder ist für sich und seine Handlungen selbst verantwortlich - egal wie lustlos oder unfähig man sich gibt.
 
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert denn diese Einschätzung (dass Anwalt nicht gezahlt wird)? :)
 
Ihr Wille ist kein Argument. Ebenso überzeugt das reine Unvermögen betreffend des Aufsetzens von Schriftstücken nicht. Auch ihre Zeit rechtfertigt die vom Gegner zu zahlende Inanspruchnahme des Anwalts nicht. Auch allein ihre nicht näher belegte Vermutung, dass Versicherungen sich weigern würden, hilft da nicht. Als Geschädigter können sie eben nicht jegliche Kosten, die sie aus Unwillen und Unfähigkeit verursachen, auf den Gegner abwälzen. Natürlich dürfen sie sofort zum Anwalt. Aber das muss nicht bedeuten, dass sie das auch vom Gegner erstattet bekommen. Meine Erfahrungen bei einem halbwegs freundlichen und klar formulierten Anmelden von Ansprüchen sind gut. Es gab sogar mehr, als ich geltend gemacht habe. Sie sehen also, ihre und meine Erfahrungen sind kaum gut für eine Beurteilung. aber wie sie schrieben - machen Sie nur. Am Ende ist es Ihr Geld oder das anderer. Jeder ist für sich und seine Handlungen selbst verantwortlich - egal wie lustlos oder unfähig man sich gibt.
Wir drehen uns hier im Kreis. Ich weiß das in genannten Fällen die Kostenübernahme zum Schadenersatz zählt. Wenn du es meinst besser zu wissen und das gerne selber abwickelst, dann ist es Dir unbenommen das zu tun.
 
Wir drehen uns hier im Kreis. Ich weiß das in genannten Fällen die Kostenübernahme zum Schadenersatz zählt. Wenn du es meinst besser zu wissen und das gerne selber abwickelst, dann ist es Dir unbenommen das zu tun.

Das ist allerdings seit ca. 2 Jahren alte Tradition hier. :rolleyes: Aber letztendlich lebt ein Forum von der Diskussion. Ich fahr jetzt. ;)
 
Danke, es war ar...kalt. ? Jetzt Badewanne zum relaxen.
Hatte ich letzte Woche Donnerstg. Bei trockenem Wetter los gefahren und nach ner Stunde in den Regen gekommen. Ich konnte kaum noch was sehen, wegen beschlagener Brille, es war sauglatt wegen Nässe und Laub, ich hatte kein Licht am Rad, ich konnte nur noch langsam fahren. Zu Hause gleich in die Badewanne. Muss ich nicht unbedingt haben. Bringt keinen Trainingseffekt, nur dreckiges Material und Klamotten.

Viel Spass auf dem Sofa.
 
Merkwürdig nur das die Inanspruchnahme des RA in dem Urteil ja gar nicht strittig war. Es ging lediglich um die Höhe der Kosten. Soweit ich weiß haben RA ne Gebührenordnung. Ebenfalls merkwürdig das mehrere Foristen, einschließlich mir, von anderen Erfahrungen berichten und den RA erstattet bekamen. Auch das sämtliche Seiten im Netz was anderes sagen, nähmlich das der Unfallgegner bei 100% Schuld den RA zu zahlen hat ,ebenso wie den Gutachter. Lediglich bei Teilschuld muss jeder seinen RA selber zahlen. Das regelt §823 I BGB. Aber DU hast natürlich Recht. Noch nie in so ner Situation gewesen aber ALLES besser wissen. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fxxxxe halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Merkwürdig nur das die Inanspruchnahme des RA in dem Urteil ja gar nicht strittig war. Es ging lediglich um die Höhe der Kosten. Soweit ich weiß haben RA ne Gebührenordnung. Ebenfalls merkwürdig das mehrere Foristen, einschließlich mir, von anderen Erfahrungen berichten und den RA erstattet bekamen. Auch das sämtliche Seiten im Netz was anderes sagen, nähmlich das der Unfallgegner bei 100% Schuld den RA zu zahlen hat ,ebenso wie den Gutachter. Lediglich bei Teilschuld muss jeder seinen RA selber zahlen. Aber DU hast natürlich Recht. Noch nie in so ner Situation gewesen aber ALLES besser wissen. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fxxxxe halten.
Einfach die Form wahren wäre auch ne Idee. Vielleicht auch einfach mal akzeptieren, dass andere Menschen andere Meinungen oder Ansichten haben. Aber jeder so, wie er kann und erzogen wurde.

Zur Sache:
Aufänger ist die Erforderlichkeit. Dieses Merkmal gilt in Bezug auf den Grund und die Höhe. Und da kann man anderer Meinung sein als Sie.

Kommen Sie runter von Ihrem Ross und finden zu einem sozialadäquaten Verhalten zurück. Nur auf dem Rad gut zu sein, hilft da nicht.

Wir können uns aber gerne darauf einigen, dass der Laute und Ausfallende letzten Endes Recht hat bzw hier der King im Ring ist und lassen es auf sich beruhen. In diesem Sinne ... tschöökes
 
Einfach die Form wahren wäre auch ne Idee. Vielleicht auch einfach mal akzeptieren, dass andere Menschen andere Meinungen oder Ansichten haben. Aber jeder so, wie er kann und erzogen wurde.

Zur Sache:
Aufänger ist die Erforderlichkeit. Dieses Merkmal gilt in Bezug auf den Grund und die Höhe. Und da kann man anderer Meinung sein als Sie.

Kommen Sie runter von Ihrem Ross und finden zu einem sozialadäquaten Verhalten zurück. Nur auf dem Rad gut zu sein, hilft da nicht.

Wir können uns aber gerne darauf einigen, dass der Laute und Ausfallende letzten Endes Recht hat bzw hier der King im Ring ist und lassen es auf sich beruhen. In diesem Sinne ... tschöökes
Das ist ne ganz einfache Kiste. Rechtsgrundlage ist §823 I BGB. Da gibts überhaubt nix zu Diskutieren und auch keine zwei Meinungen!
 
Das ist ne ganz einfache Kiste. Rechtsgrundlage ist §823 I BGB. Da gibts überhaubt nix zu Diskutieren und auch keine zwei Meinungen!
Ohne ausfallend zu werden. Sehr löblich.

823ff. BGB regeln allenfalls die Haftung dem Grunde nach. Ggf noch Regelungen im StVG.
Die Höhe bestimmt sich nach 249 ff. BGB. Wir reden über die Höhe und die Erforderlichkeit einzelner Schadensersatzpositionen.
 
Das ist ne ganz einfache Kiste. Rechtsgrundlage ist §823 I BGB. Da gibts überhaubt nix zu Diskutieren und auch keine zwei Meinungen!
Aha. Und wo steht da nun, dass du dir immer einen Anwalt nehmen darfst und der Gegner den bezahlen muss? Wie war das mit keine Ahnung und F***** halten? Du machst dich echt nur lächerlich.

Und zum Thema immer Anwalt nehmen. Bald verklagt ihr wohl auch Siemens weil auf der Mikrowelle nicht drauf steht, dass man den Hamster nicht rein stecken sollte. Willkommen in little USA mitten in Europa.
 
823ff. BGB regeln allenfalls die Haftung dem Grunde nach. Ggf noch Regelungen im StVG.
Die Höhe bestimmt sich nach 249 ff. BGB. Wir reden über die Höhe und die Erforderlichkeit einzelner Schadensersatzpositionen.
Ist gut. Ich habe sowohl meine Unfälle als auch die Einsätze meiner RA nur geträumt. Hat alles nicht statt gefunden. Der RA gehört zum Schadenersatz Punkt. Das ist mir von jedem Anwalt gesagt worden und es hat auch nie Probleme diesbezüglich mir gegnerischen Versicherungen gegeben. Aber mach ruhig wie Du meinst. Ist ja ein freiel Land und jeder darf sich selber schädigen. Ich werde, was hoffentlich nie mehr nötig ist, in so nem Fall nen RA nehmen und den gezahlt bekommen.
 
Aha. Und wo steht da nun, dass du dir immer einen Anwalt nehmen darfst und der Gegner den bezahlen muss? Wie war das mit keine Ahnung und F***** halten? Du machst dich echt nur lächerlich.

Und zum Thema immer Anwalt nehmen. Bald verklagt ihr wohl auch Siemens weil auf der Mikrowelle nicht drauf steht, dass man den Hamster nicht rein stecken sollte. Willkommen in little USA mitten in Europa.
Du bist wirklich dumm wie Brot. Das ist in dem Paragraphen und im Verkehrsrecht so geregelt. Und zweitens hast Du immer noch nicht kapiert das es hier um ne aussergerichtliche Schadensabwicklung geht, eine banale Regulierung.. Von verklagen redest immer nur Du. Dein Beispiel hat damit absolut nix zu tun. Berührt auch kein Verkehrsrecht.
 
Du bist wirklich dumm wie Brot. Das ist in dem Paragraphen und im Verkehrsrecht so geregelt. Und zweitens hast Du immer noch nicht kapiert das es hier um ne aussergerichtliche Schadensabwicklung geht, eine banale Regulierung.. Von verklagen redest immer nur Du. Dein Beispiel hat damit absolut nix zu tun. Berührt auch kein Verkehrsrecht.
In den
Du bist wirklich dumm wie Brot. Das ist in dem Paragraphen und im Verkehrsrecht so geregelt. Und zweitens hast Du immer noch nicht kapiert das es hier um ne aussergerichtliche Schadensabwicklung geht, eine banale Regulierung.. Von verklagen redest immer nur Du. Dein Beispiel hat damit absolut nix zu tun. Berührt auch kein Verkehrsrecht.
Naja. Wenn jemand Ihnen Geld für den Anwalt gibt, heißt das nicht, dass er muss. Ist wie Anstand. Kann man, muss man nicht.
Beim Geld könnten Sie dann, wenn Sie mit der freiwilligen Regulierung der Versicherung nicht einverstanden sind, klagen. Und vor Gericht kann Ihnen dann passieren, dass die Anwaltskosten nicht zugesprochen werden, weil sie aus Rechtsgründen nicht zu erstatten sind.

Ich fürchte aber, zu einer vertieften Befassung mit dem Thema wird es auf einem annehmbaren Niveau nicht mehr kommen, weil alle anderen zu dumm dafür sind. Wirklich ärgerlich.
 
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