• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Unfall mit Carbon Renner - was tun?

... und um es nochmal deutlich auf den Punkt zu bringen: Die Anwaltskosten des Geschädigten sind als notwendige Kosten der Schadensregulierung auch ohne Verzug vom schadensersatzpflichtigen Unfallverursacher zu tragen. Gleiches gilt für die Kosten eines Gutachtens zur Beweissicherung und Ermittlung der Schadenshöhe.
 
... und um es nochmal deutlich auf den Punkt zu bringen: Die Anwaltskosten des Geschädigten sind als notwendige Kosten der Schadensregulierung auch ohne Verzug vom schadensersatzpflichtigen Unfallverursacher zu tragen. Gleiches gilt für die Kosten eines Gutachtens zur Beweissicherung und Ermittlung der Schadenshöhe.
So ist es mir auch vom RA gesagt worden.
 
Der Streit hier hat sich doch an der Frage entzündet ob es moralisch in Ordnung ist nen Schadensfall nem Fachanwalt zu übergeben und überhaupt Ansprüche geldend zu machen. Was ne bescheuerte Frage! Das ich als Geschädigter das Recht dazu habe weiß ich.
 
Genau...und was ist jetzt der Konsens?
Wegen jedem Schaden zum Anwalt rennen?

Man(n), waren das noch Zeiten, als wir als Kinder mit dem Fussball das Fenster nachbars Gartenhäuschen eingeschossen haben.
Der ging nicht zum Anwalt sondern zu unseren Eltern. Eltern haben den Glasschalen gezahlt und wir haben ein paar hinter die Löffel bekommen.
Und das ging damals, o Wunder, ganz ohne Anwalt, Sachverständigen oder Richter von statten.

Aber ein Fenster ist natürlich keine heilige Carbon-Kuh... ?

So, jetzt dürft Ihr dreinschlagen :crash: :rolleyes:
 
Genau...und was ist jetzt der Konsens?
Wegen jedem Schaden zum Anwalt rennen?
Durch die Geschäftsgebaren der Versicherungen wird man leider dazu "gezwungen".

Ich bin Mal gespannt wie lange du es ohne Anwalt aushältst, wenn dir Mal ein Schäden entsteht und die Versicherung sich quer stellt. Die versucht dich in der Regel mit allen Tricks die Schadenssumme zu kürzen.
 
Sobald es um einen Streitwert von mehreren tausend Euro geht, plus eventuellem Schmerzensgeld, ist vorbei mit " gütlich einigen ". Zudem kann man im Schriftverkehr mit Versicherung und gegnerischer Partei einige eklatante Fehler machen, die man dann selber ausbaden darf !
Also - Fachanwalt einschalten. Sicher nicht bei jeder Kleinigkeit, sobald man aber merkt, daß bei der Gegenseite unbegründete Widerstände auftauchen ( ... nee, war ich nicht ) auf jeden Fall Anwalt.
Der Vergleich mit der Scheibe im Gartenhäuschen hinkt, hat auch nichts mit der Zeit zu tun. Hätte man das Fenster an Nachbars Auto zerdeppert, bräche der gleiche Streit wie heute vom Zaun.
 
Genau...und was ist jetzt der Konsens?
Wegen jedem Schaden zum Anwalt rennen?

Man(n), waren das noch Zeiten, als wir als Kinder mit dem Fussball das Fenster nachbars Gartenhäuschen eingeschossen haben.
Der ging nicht zum Anwalt sondern zu unseren Eltern. Eltern haben den Glasschalen gezahlt und wir haben ein paar hinter die Löffel bekommen.
Und das ging damals, o Wunder, ganz ohne Anwalt, Sachverständigen oder Richter von statten.

Aber ein Fenster ist natürlich keine heilige Carbon-Kuh... ?

So, jetzt dürft Ihr dreinschlagen :crash: :rolleyes:
Wenn Du auf ne Haftpflichtversicherung verzichtest bleibt dir kaum was anderes übrig als den Schaden selber zu zahlen. Beim Fenster vom Gartenhäuschen geht das ja noch, aber zahl doch mal die 5x3m Scheibe von der Industriellen Villa. Und die "heilige Carbon-Kuh" wie Du das nennst werden viele nicht mehr zahlen können. Wer will denn den Wert bestimmen? Der Besitzer oder der Schädiger? Und wenn dem Schädiger das Rad nur die Hälfte wert ist? Verzichtest Du dann auf den Rest? Wer heute keine Haftpflichtversicherung für ein paar Euro im Jahr übrig hat handelt imho asozial. Es geht nicht nur um Dein Geld sondern auch um den Schaden des Opfers den Du vieleicht nicht mehr zahlen kannst oder willst.
 
Ist denn die Rechtsprechung zu Verkehrsunfällen mit Schaden am PKW 1:1 auf einen solchen mit Schaden am Rad übertragbar?
Massenhafte Blindzitate sind kein wirkliches Argument.

Klagt alle direkt vor Gericht. Wird ja alles vom Gegner gezahlt. Und Risiko = Null.
 
Klagt alle direkt vor Gericht. Wird ja alles vom Gegner gezahlt. Und Risiko = Null.
Das stimmt so nicht, denn Klagen ohne Rechtsschutz sollte wohl überlegt sein. Wenn mann warum auch immer, eine Teilschuld zugesprochen bekommt, dann muss man auch anteilig die Verfahrenskosten zahlen. So bleibt am Ende der Rechnung manchmal weniger übrig, als hätte man nicht geklagt.
 
Klagt alle direkt vor Gericht. Wird ja alles vom Gegner gezahlt. Und Risiko = Null.
Nur weil man nen Anwalt den Kram mit der Versicherung regeln lässt heist das nicht das es zur Klage kommt. In den meisten Fällen reguliert die Versicherung so aussergerichtlich. Klagen ist der letzte Schritt wenn die Versicherung sich verweigert.
Informier dich erst mal bevor Du so was von "Gegner zahlt" und "Null Risiko" raus haust. Der Kläger muss in Vorleistung gehen und trägt das Prozessrisiko, nicht der Verklagte. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das ziemlich teuer werden,je nach Streitwert.
 
... Eltern haben den Glasschalen gezahlt und wir haben ein paar hinter die Löffel bekommen. ...
Wenn Du dem Unfallverursacher ein paar hinter die Löffel gibst, kannst Du Dir in der Tat den Anwalt sparen. Der kann dann auch nicht mehr viel machen. Und wenn die Versicherung z. B. 600 km entfernt ihren Sitz hat, scheitert der Versuch der Schadensregulierung durch eine Tracht Prügel schon an praktischen Schwierigkeiten, unabhängig davon, dass die das auch nicht beeindrucken würde. Überleg' vielleicht mal, was Du da propagierst.
 
Das stimmt so nicht, denn Klagen ohne Rechtsschutz sollte wohl überlegt sein. Wenn mann warum auch immer, eine Teilschuld zugesprochen bekommt, dann muss man auch anteilig die Verfahrenskosten zahlen. So bleibt am Ende der Rechnung manchmal weniger übrig, als hätte man nicht geklagt.

So ist es. Dennoch scheint hier die Mehrheit der Meinung zu sein, dass dies ein gangbarer Weg wäre.
Nur weil man nen Anwalt den Kram mit der Versicherung regeln lässt heist das nicht das es zur Klage kommt. In den meisten Fällen reguliert die Versicherung so aussergerichtlich. Klagen ist der letzte Schritt wenn die Versicherung sich verweigert.
Informier dich erst mal bevor Du so was von "Gegner zahlt" und "Null Risiko" raus haust. Der Kläger muss in Vorleistung gehen und trägt das Prozessrisiko, nicht der Verklagte. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das ziemlich teuer werden,je nach Streitwert.
Glaub mir. Ich bin informiert. Und nein, ich stehe weit weg vom Versicherungswesen - eher auf der anderen Seite ?‍♂️
Nur ist halt diese "nehmt euch immer einen Anwalt, der wird von der Versicherung auf jeden Fall gezahlt." nicht richtig. Erstens braucht man den nicht zwingend und zweitens ist es auch nicht so, dass der quasi "im Paket" mit drin ist. Und wenn die Versicherung den nicht übernimmt, wer zahlt den denn dann?

Hier jedenfalls scheint ein Volljaskoansatz im Forum bisweilen vorzuherrschen, ohne dem Bewusstsein, dass das so nicht immer richtig sein muss und klappen dürfte.
Im Übrigen hätte ich wohl Ironie drüberschreiben müssen ...
 
Glaub mir. Ich bin informiert. Und nein, ich stehe weit weg vom Versicherungswesen - eher auf der anderen Seite ?‍♂️
Nur ist halt diese "nehmt euch immer einen Anwalt, der wird von der Versicherung auf jeden Fall gezahlt." nicht richtig. Erstens braucht man den nicht zwingend und zweitens ist es auch nicht so, dass der quasi "im Paket" mit drin ist. Und wenn die Versicherung den nicht übernimmt, wer zahlt den denn dann?
Warum dann der Spruch "Gegner zahlt" und "Null Risiko"? Ob man den zwingend braucht hängt davon ab ob man Zeit und Lust hat den Schriftkram mit der Versicherung selber zu machen, und ob man das nötige Rüstzeug dazu hat? Wenigstens letzteres hat der Laie meist nicht. Und ob man sein Geld teilweise oder ganz in den Ofen schießen möchte? Wer sich nicht sicher ist ob der Anwalt übernommen werden muss der kann sich ja beim RA informieren. Für den Fall das die gegnerische Versicherung nicht zahlt gibt es so was wie ne Rechtsschutzversicherung. Empfiehlt sich genau so wie ne Haftpflichtversicherung und kostet im Paket nur ein paar Euro im Jahr.
Hier jedenfalls scheint ein Volljaskoansatz im Forum bisweilen vorzuherrschen, ohne dem Bewusstsein, dass das so nicht immer richtig sein muss und klappen dürfte.
Im Übrigen hätte ich wohl Ironie drüberschreiben müssen ...
Was heist hier Vollkasko? Der RA gehört zum Schadenersatz, den die Versicherung leisten muss, dazu. Du tust geradezu so als ob der Geschädigte Spass an so was hätte. Ich weis ja nicht ob Du schon mal in so ner Situation warst, mit kaputten Knochen-und Rad? Das ist schon schlimm genug. Aber mach Du mal selber. Ich bin mit RA bisher gut gefahren und habe das herausgeholt was mir zu steht.
 
So ist es. Dennoch scheint hier die Mehrheit der Meinung zu sein, dass dies ein gangbarer Weg wäre.
Ich weis nicht was hier immer von Klage geschrieben wird? Darum gehts doch überhaupt nicht. Das ist der letzte Weg, wenn es keine einigung mit der Versicherung gibt. In den meisten Fällen reguliert die Versicherung so was ohne Klage vor gericht. Und klar, im Falle von ner Klage zahlt die generische Versicherung Deinen Rechtsanwalt und die Prozesskosten erstmal nicht. Das ist dann Dein Prozessrisiko. Vorher hast du das Recht auf nen Anwalt.
 
Das stimmt so nicht, denn Klagen ohne Rechtsschutz sollte wohl überlegt sein. Wenn mann warum auch immer, eine Teilschuld zugesprochen bekommt, dann muss man auch anteilig die Verfahrenskosten zahlen. So bleibt am Ende der Rechnung manchmal weniger übrig, als hätte man nicht geklagt.

So ist es. Dennoch scheint hier die Mehrheit der Meinung zu sein, dass dies ein gangbarer Weg wäre.
Nur weil man nen Anwalt den Kram mit der Versicherung regeln lässt heist das nicht das es zur Klage kommt. In den meisten Fällen reguliert die Versicherung so aussergerichtlich. Klagen ist der letzte Schritt wenn die Versicherung sich verweigert.
Informier dich erst mal bevor Du so was von "Gegner zahlt" und "Null Risiko" raus haust. Der Kläger muss in Vorleistung gehen und trägt das Prozessrisiko, nicht der Verklagte. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das ziemlich teuer werden,je nach Streitwert.
Glaub mir. Ich bin informiert. Und nein, ich stehe weit weg vom Versicherungswesen - eher auf der anderen Seite ?‍♂️
Nur ist halt diese "nehmt euch immer einen Anwalt, der wird von der Versicherung auf jeden Fall gezahlt." nicht richtig. Erstens braucht man den nicht zwingend und zweitens ist es auch nicht so, dass der quasi "im Paket" mit drin ist. Und wenn die Versicherung den nicht übernimmt, wer zahlt den denn dann?

Hier jedenfalls scheint ein Volljaskoansatz im Forum bisweilen vorzuherrschen, ohne dem Bewusstsein, dass das so nicht immer richtig sein muss und klappen dürfte.
Im Übrigen hätte ich wohl Ironie drüberschreiben müssen ...
Ich weis nicht was hier immer von Klage geschrieben wird? Darum gehts doch überhaupt nicht. Das ist der letzte Weg, wenn es keine einigung mit der Versicherung gibt. In den meisten Fällen reguliert die Versicherung so was ohne Klage vor gericht. Und klar, im Falle von ner Klage zahlt die generische Versicherung Deinen Rechtsanwalt und die Prozesskosten erstmal nicht. Das ist dann Dein Prozessrisiko. Vorher hast du das Recht auf nen Anwalt.

Das pauschale Recht auf einen Anwalt gibt es so nicht. Wenn die Versicherung das akzeptiert, dann ok. Ansonsten dann, wenn die Beauftragung des RA erforderlich ist. Im Zweifel ist das dann gerichtlich zu klären - Klage halt. Oder ist der Anwalt zur Eintreibung der eigenen Anwaltskosten auch erfasst?
 
Es geht nicht um "Vollkaskomentalität" oder Bequemlichkeit, sondern um Waffengleichheit. Bei einem Verkehrsunfall ist auf der Seite des Schadensverursachers mit der Kfz.-Haftpflichtversicherung immer ein fachkundig und professionell arbeitender Beteiligter der Gegner des Geschädigten. Und deshalb sagt die Rechtsprechung schon seit ewigen Zeiten und auch zu Recht, dass bei dieser Ausgangslage auch der Geschädigte für eine adäquate Wahrung seiner berechtigen Interessen eine in gleicher Weise fachkundige und professionelle Vertretung benötigt. Und dann sind die Kosten dafür eben Bestandteil des auszugleichenden Schadens.

Und ja, bei einem Verkehrsunfall gibt es für den Geschädigten das "pauschale Recht auf einen Anwalt".
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie dem auch sei. Man dreht sich im Kreis. Muss jeder für sich entscheiden, welches Kostenrisiko er eingeht. Ob und in wie weit die Einschaltung eines RA erforderlich und angemessen ist, ist Frage des Einzelfalls. Und da liegt das Risiko.
 
Es geht nicht um "Vollkaskomentalität" oder Bequemlichkeit, sondern um Waffengleichheit. Bei einem Verkehrsunfall ist auf der Seite des Schadensverursachers mit der Kfz.-Haftpflichtversicherung immer ein fachkundig und professionell arbeitender Beteiligter der Gegner des Geschädigten. Und deshalb sagt die Rechtsprechung schon seit ewigen Zeiten und auch zu Recht, dass bei dieser Ausgangslage auch der Geschädigte für eine adäquate Wahrung seiner berechtigen Interessen eine fachkundige und professionelle Vertretung benötigt. Und dann sind die Kosten dafür eben Bestandteil des auszugleichenden Schadens.

Und ja, bei einem Verkehrsunfall gibt es für den Geschädigten das "pauschale Recht auf einen Anwalt".
Schadenshöhe 500 Euro = Anwalt?
 
Zurück