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Unfall, Bitte um Tipps für weiteres Vorgehen

Ich glaube, dass es wirklich besser ist, einen Anwalt zu nehmen.
Ich habe gestern noch mit der Werkstatt gesprochen. Der Mechaniker meinte, dass u. A. der rechte STI ausgetauscht werden sollte (er ist zwar nicht kaputt aber stark verkratzt).
Da es ein Ultegra 9-fach ist und es den nicht mehr gibt, müsste er einen Sora montieren.
Ich habe aber eigentlich kein Interesse mein Rad wegen des Unfalls abzuwerten (und auch nicht auf so einen Teile-Mix).
Habe ich da keinen Anspruch auf gleiche Qualität?
Natürlich hast Du Anspruch auf die selbe Qualität. Wenn es den Ultegra STI nicht mehr gibt hast Du Anspruch auf ZWEI neue Ultegra STIs. Bei mir war z.b. Das Chorus 10 - fach Schaltwerk verkratzt,das es auch nicht mehr gibt. Das ist gegen das neue 11 - fach Chorus Schaltwerk getauscht worden.
 
Warum soll der TE sich verschlechtern? Der TE hat das Recht das Rad wieder in den Ursprungszustand versetzt zu bekommen. Und wenn es die Ultegra Teile seines Rades nicht mehr gibt muss die Versicherung die neue Serie zahlen, eventuell sogar das Schaltwerk und Umwerfer, wenn das nicht kompatibel ist.
 
Die gegnerische Versicherung wird von sich aus sicher NICHT deinen Anwalt bezahlen. Soviel sollte klar sein. Bei einer Teilschuld erst recht nicht.
 
Die gegnerische Versicherung wird von sich aus sicher NICHT deinen Anwalt bezahlen. Soviel sollte klar sein. Bei einer Teilschuld erst recht nicht.
Dieser Fall ist so was von klar, wie kommst Du da auf Teilschuld? Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und führt den Autofahrer als Beschuldigten. Die Versicherung kann sich nur verschlechtern wenn die es auf ein Verfahren ankommen lässt. Deshalb werden die, mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit, auch zahlen. Es kann natürlich sein das die Versicherung ein Gutachten zum Schaden fordert. In meinem Fall, der ähnlich war, hat die Versicherung aber alle Schäden ohne Gutachten gezahlt. Den Anwalt müssen die dann natürlich auch zahlen.

Allerdings, ohne Anwalt hätten die mich wohl auflaufen lassen. Die haben erst gezahlt als die Frist abgelaufen war, und mein Anwalt Klage eingereicht hat.
 
Ich habe auf die Frage von Beinbiest #7 geantwortet. Er wollte auch wissen, wie es sich bei Teilschuld verhält. Ich habe keine Teilschuld festgestellt.
Außerdem wird doch in den meisten Fällen keinem eine 100%ige Schuld treffen, auch nicht in den eindeutigsten Fällen. In dem beschriebenen Fall kann man nach der Beschreibung auch noch nicht sagen, ob die Schuld zu 100% beim Autofahrer liegt.
Ohne Gerichtsverfahren wird die Versicherung immer versuchen, einen runterzuverhandeln.
Wenn er sich nicht verletzt hat und nur Sachschaden da ist, ist es besser ohne Anwalt. Bei einem außergerichtlichen Vergleich MUSS dir die Versicherung deinen Anwalt nicht zahlen.
 
Ich habe auf die Frage von Beinbiest #7 geantwortet. Er wollte auch wissen, wie es sich bei Teilschuld verhält. Ich habe keine Teilschuld festgestellt.
Außerdem wird doch in den meisten Fällen keinem eine 100%ige Schuld treffen, auch nicht in den eindeutigsten Fällen. In dem beschriebenen Fall kann man nach der Beschreibung auch noch nicht sagen, ob die Schuld zu 100% beim Autofahrer liegt.
Ohne Gerichtsverfahren wird die Versicherung immer versuchen, einen runterzuverhandeln.
Wenn er sich nicht verletzt hat und nur Sachschaden da ist, ist es besser ohne Anwalt. Bei einem außergerichtlichen Vergleich MUSS dir die Versicherung deinen Anwalt nicht zahlen.

Was erzählst Du hier für einen Müll? Dem TE wurde die Vorhfart genommen, der Autofahrer ist der Beschuldigte, und 100% Schuld. Wenn die Versicherung das anders sieht, kann die sich natürlich verklagen lassen. Aber dazu wird es, bei der Sachlage, nicht kommen. Dazu ist der Schaden auch viel zu gering.

Die Versicherung könnte versuchen jemanden herunterzuverhandeln, DESHALB der Anwalt. Und wenn die auf das Geichtsverfahren verzichten tragen die ALLE Kosten.

Wo hast Du dein gefährliches Halbwissen eigentlich her?
 
Jetzt bleib mal sachlich und werde nicht beleidigend.
1. Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Stiefel. Das solltest du eigentlich wissen.
2. Rein rechtlich gesehen, muss die Versicherung den Anwalt nicht zahlen. Wo hast du das den gelesen? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Natürlich KANN sie zahlen, MÜSSEN tut sie nicht. Bezweifelst du das? Wahrscheinlich nicht, oder?
3. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, muss die Versicherung nur dann alle Kosten zahlen, wenn der Autofahrer 100% Schuld hat. Und die Schuld stellt das Gericht fest und nicht die Polizei.
 
Jetzt bleib mal sachlich und werde nicht beleidigend.
1. Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Stiefel. Das solltest du eigentlich wissen.
2. Rein rechtlich gesehen, muss die Versicherung den Anwalt nicht zahlen. Wo hast du das den gelesen? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Natürlich KANN sie zahlen, MÜSSEN tut sie nicht. Bezweifelst du das? Wahrscheinlich nicht, oder?
3. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, muss die Versicherung nur dann alle Kosten zahlen, wenn der Autofahrer 100% Schuld hat. Und die Schuld stellt das Gericht fest und nicht die Polizei.

In dem Fall ist die Sache so was von klar das die Versicherung den Prozess verlieren würde. Wer als Beschuldigter geführt wird hat schon mal schlechte Karten. Der Autofahrer hat rechts vor links nicht beachtet und bestreitet das ja nicht mal. Und Die Kosten zahlt in dem Fall der Unterlegene. Wo siehst Du eigentlich ne Teilschuld des TE?
 
In dem Fall ist die Sache so was von klar das die Versicherung den Prozess verlieren würde. Wer als Beschuldigter geführt wird hat schon mal schlechte Karten. Der Autofahrer hat rechts vor links nicht beachtet und bestreitet das ja nicht mal. Und Die Kosten zahlt in dem Fall der Unterlegene. Wo siehst Du eigentlich ne Teilschuld des TE?
Kannst du nicht lesen oder willst du es nicht verstehen? Ich hab nie geschrieben, dass der TE eine Teilschuld hat. Das kann ich nicht beurteilen, da ich nicht dabei war. Du wahrscheinlich auch nicht. Und genau deswegen wäre ich mit so definitiven Aussagen vorsichtig.
Klar wird die Versicherung bei 400 Euro Sachschaden keine großen Probleme machen. Probleme wird die Versicherung aber machen, wenn du bei der Geringfügigkeit noch eine Anwaltsrechnung von bspw. 250 Euro beifügst. Das wäre unverhältnismäßig. Als Geschädigter hat man auch die Pflicht, die Kosten niedrig zu halten.
Erst wenn die Versicherung Probleme machen, wäre ein Gang zum Anwalt sinnvoll.
 
Als Geschädigter hat man auch die Pflicht, die Kosten niedrig zu halten.
Soweit korrekt!
Allerdings ist es ein Teil des Schadens den Schaden gegenüber der Versicherung geltend machen zu müssen.
Und da man durch den Schadensersatz ja genau so gestellt werden muß als wäre der Unfall gar nicht passiert beinhaltet das auch, daß man sich eigentlich um nichts selbst kümmern muß, weswegen man alle Kosten, auch die für einen Anwalt, ersetzt bekommt.
 
Soweit korrekt!
Allerdings ist es ein Teil des Schadens den Schaden gegenüber der Versicherung geltend machen zu müssen.
Und da man durch den Schadensersatz ja genau so gestellt werden muß als wäre der Unfall gar nicht passiert beinhaltet das auch, daß man sich eigentlich um nichts selbst kümmern muß, weswegen man alle Kosten, auch die für einen Anwalt, ersetzt bekommt.
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das oft anders aus. Und darum geht es mir. Jemanden wegen jeder Kleinigkeit den Gang zum Anwalt zum empfehlen, ist sicher nicht immer zielführend.
 
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das oft anders aus.

Nein!
Wenn du Anspruch auf Schadenersatz hast dann hast du auch den Anspruch darauf, daß sich jemand an deiner Stelle darum kümmert und das unabhängig davon ob mit der gegnerischen Versicherung alles glatt läuft oder ob sie sich quer stellt! Dein Anwalt holt sich nicht zufällig sein Geld direkt von der Versicherung und nicht von dir!

Ob es notwendig ist den Gang zum Anwalt zu machen hängt sicher von der jeweiligen Situation ab*, zielführend ist es aber ganz sicher!
Die Mitarbeiter der Versicherungen sind schließlich Profis, die dem geschädigten Laien mit Sicherheit nicht auf die Nase binden werden, worauf er denn alles einen rechtmäßigen Anspruch hat. Im Gegenteil, sie werden vielleicht sogar gerechtfertigte Ansprüche grundlos kürzen oder ganz abweisen denn genau so wird in der Branche sehr viel Geld verdient.
Wenn du Zeit, Wissen und Erfahrung genug und auch noch Spaß daran hast kannst du gerne selbst mit der gegnerischen Kfz-Haftplichtversicherung kommunizieren, ich lasse das ab einem gewissen Punkt*, der schnell erreicht ist, einen Profi erledigen.

Edit:
* Für tkat jetzt auch in Farrbe und buunt!
 
Nein!
Wenn du Anspruch auf Schadenersatz hast dann hast du auch den Anspruch darauf, daß sich jemand an deiner Stelle darum kümmert und das unabhängig davon ob mit der gegnerischen Versicherung alles glatt läuft oder ob sie sich quer stellt! Dein Anwalt holt sich nicht zufällig sein Geld direkt von der Versicherung und nicht von dir!

Ob es notwendig ist den Gang zum Anwalt zu machen hängt sicher von der jeweiligen Situation ab, zielführend ist es aber ganz sicher!
Die Mitarbeiter der Versicherungen sind schließlich Profis, die dem geschädigten Laien mit Sicherheit nicht auf die Nase binden werden, worauf er denn alles einen rechtmäßigen Anspruch hat. Im Gegenteil, sie werden vielleicht sogar gerechtfertigte Ansprüche grundlos kürzen oder ganz abweisen denn genau so wird in der Branche sehr viel Geld verdient.
Wenn du Zeit, Wissen und Erfahrung genug und auch noch Spaß daran hast kannst du gerne selbst mit der gegnerischen Kfz-Haftplichtversicherung kommunizieren, ich lasse das ab einem gewissen Punkt, der schnell erreicht ist, einen Profi erledigen.
Wenn es nur um 400 Euro geht und ohne Personenschaden, kommt man auch ohne Anwalt zu seinem Geld. Und zwar schneller und unkomplizierter. Ich beziehe mich doch nur auf den beschriebenen Fall. Was willst du denn noch alles für Ansprüche geltend machen?
Und ein wenig Erfahrung mit Schadenersatzansprüchen gegen Versicherungen bei Fahrradunfällen habe ich durchaus. Also vollkommen unwissend bin ich sicher nicht.
 
Haupsache es wurde komplett zitiert! :rolleyes:
Lesen wird auch total überbewertet!
 
Und schon wieder! :D

Und offensichtlich nicht sinnerfassend gelesen!
 
Anscheinend verstehst du es nicht und hast nicht gelesen auf welche Frage ich überhaupt geantwortet habe.
 
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