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Und der Nächste...

War bei Flückiger die Sache nicht auch so, dass die gefundene Konzentration unterhalb dessen liegt, was die WADA von akkreditieren Labors fordert. Sprich, in einem anderen Labor hätte es passieren können, dass man in der Probe gar nicht erst etwas findet. bestimmter Wert < Grenzwert -> max. AAF, aber kein positiver Test
 
Trotzdem fahren die Anwälte hier halt einfach die gute alte FUD-Strategie: fear, uncertainty, doubt.
Hat nicht unbedingt mit Wahrheitsfindung zu tun, sondern resultiert hier eher in dem Versuch einer Art Umkehrung des eigtl. WADA-Codes. Es soll nicht mehr der Athlet für verbotene Substanzen in seiner Dopingprobe verantwortlich sein, und diese erklären müssen, sondern die Dopingprobe bzw. die Logistik drumherum, was die Wahrheitsfindung in Bereiche auslagert, die eigentlich irrelevant sind, aber eben nicht 100% unantastbar für die finanziell schwach aufgestellten Anti-Doping-Verbände.
Das artet dann schnell aus zu David gegen Goliath, wo (g-Sponsor-te) mehrköpfige Anwaltteams Schriftsätze mit Fristen raushauen, die die kleine Gegenseite in der Zeit gar nicht gelesen kriegt und die Aussicht auf kostspielige, langwierige Prozesse dem Schatzmeister schon Schlafprobleme bereitet.
 
Trotzdem fahren die Anwälte hier halt einfach die gute alte FUD-Strategie: fear, uncertainty, doubt.
Hat nicht unbedingt mit Wahrheitsfindung zu tun, sondern resultiert hier eher in dem Versuch einer Art Umkehrung des eigtl. WADA-Codes. Es soll nicht mehr der Athlet für verbotene Substanzen in seiner Dopingprobe verantwortlich sein, und diese erklären müssen, sondern die Dopingprobe bzw. die Logistik drumherum, was die Wahrheitsfindung in Bereiche auslagert, die eigentlich irrelevant sind, aber eben nicht 100% unantastbar für die finanziell schwach aufgestellten Anti-Doping-Verbände.

Das war hier doch gar nicht der Fall. Der Grenzwert für eine positive Probe liegt bei 5 Einheiten. Die Probe ergab 0.3 dieser Einheiten und war somit gut 16 mal niedriger als erlaubt. Wie man in dieser Situation überhaupt behaupten kann, der Athlet solle nun seine Unschuld beweisen, ist mir unklar. Wenn die SSI dennoch der Meinung ist, Flückiger sei ein böser Bube, dann ist natürlich weiterhin sie selber beweispflichtig.

Mir kommt der Fall vor, als ob man von einem Automobilisten, der mit 0.03 Promille Alkohol "ertappt" wurde - Grenzwert 0.5 Promille, verlangt, er solle beweisen, dass er an anderen Tagen nicht mit mehr als 0.5 Promille unterwegs sei.
 
Trotzdem fahren die Anwälte hier halt einfach die gute alte FUD-Strategie: fear, uncertainty, doubt.
Hat nicht unbedingt mit Wahrheitsfindung zu tun, sondern resultiert hier eher in dem Versuch einer Art Umkehrung des eigtl. WADA-Codes. Es soll nicht mehr der Athlet für verbotene Substanzen in seiner Dopingprobe verantwortlich sein, und diese erklären müssen, sondern die Dopingprobe bzw. die Logistik drumherum, was die Wahrheitsfindung in Bereiche auslagert, die eigentlich irrelevant sind, aber eben nicht 100% unantastbar für die finanziell schwach aufgestellten Anti-Doping-Verbände.
Das artet dann schnell aus zu David gegen Goliath, wo (g-Sponsor-te) mehrköpfige Anwaltteams Schriftsätze mit Fristen raushauen, die die kleine Gegenseite in der Zeit gar nicht gelesen kriegt und die Aussicht auf kostspielige, langwierige Prozesse dem Schatzmeister schon Schlafprobleme bereitet.

Und für diese Schwächen im System sollen die Sportler dann den Kopf hinhalten?
 
Nein. "Freispruch aus Mangel an Beweisen" ist ein Pleonasmus. Jeder (!) Freispruch ist einer aus "Mangel an Beweisen". Denn hätte man Beweise, müsste es zur Verurteilung kommen.
Nein! Trotz Beweis gibt es zum Beispiel Freisprüche wegen Verfahrensfehlern, oder wegen Unzurechnungsfähigkeit.
 
Nein! Trotz Beweis gibt es zum Beispiel Freisprüche wegen Verfahrensfehlern, oder wegen Unzurechnungsfähigkeit.
Sicher? Bei Verfahrensfehlern wird doch das Verfahren ohne Urteil eingestellt, es gibt also keinen Freispruch.

Wiki:
"Der Freispruch ist ein Sachurteil, in dem das Gericht den Angeklagten für nicht überführt oder die für erwiesen angenommene Tat aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für nicht strafbar erachtet (§ 267 Abs. 5 StPO). Der Freispruch ist eine durch Urteil getroffene Bestätigung der Unschuldsvermutung. Der Freispruch erwächst in materieller Rechtskraft und bewirkt den Strafklageverbrauch.

Wird ein Strafverfahren in der Hauptverhandlung aus prozessualen Gründen wegen eines Verfolgungshindernisses eingestellt, ergeht die Entscheidung dagegen durch Prozessurteil (Einstellungsurteil, § 260 Abs. 3 StPO). Das betrifft Fälle, in denen es dem Gericht untersagt ist, sich überhaupt sachlich mit dem erhobenen Vorwurf auseinanderzusetzen (Befassungsverbote)."
 
Nein! Trotz Beweis gibt es zum Beispiel Freisprüche wegen Verfahrensfehlern, oder wegen Unzurechnungsfähigkeit.
Naja, wenn das Verfahren falsch geführt wurde, dann konnten durch das falsche Vorgehen auch die Beweise nicht korrekt gewürdigt werden. Im Fall Flückiger steht das ja zusätzlich im Raum: die Probe wurde nicht den Regeln entsprechend aufbewahrt (was aber nicht entscheidend war).

Bei der Unzurechnungsfähigkeit hast du natürlich recht. Allerdings führt das hier in der Schweiz in vielen Fällen dennoch zu einer Art Bestrafung, z.B., in dem der nicht zurechnungsfähige Delinquent in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird. Aber ich akzeptiere, dass dies für Juristen ein riesiger Unterschied ist. :bier:
 
Das ist ein kleiner Teilaspekt dieser Story und hat nichts mit deiner David-Goliath Geschichte zu tun.
Die aber einfach Teil jeder Verteidungsstrategie von Dopingsündern ist. Und ja, ich gestehe voreingenommen zu sein und bei Dopingfindings jeglicher Form seltens in die "in dubio pro reo" Mentalität zu verfallen. Sympathie hin oder her, es gibt keine Unschuldsvermutung im WADA Ergebnismanagement und iwie ist das jeweilige Zeuch ja in den Athleten reingekommen. 🤷‍♂️
 
Es ist 2024 und da verwendet noch jemand Mircera? Echt jetzt?!
Das kommt in letzter Zeit erstaunlicherweise tatsächlich durch irgendwelche Kanäle zurück, vor Allem bei Athleten aus der zweiten und dritten Reihe. Trotz sehr guter Nachweismöglichkeit und kaschierenden Mittelchen und Diuretika.
 
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