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Sturz durch Schlagloch...

Motomichel

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Hallo

Nachdem ich jetzt viele Jahre sturzfrei unterwegs war hat es mich heute erwischt.War in einer Ortschaft mit ca 20 kmh auf der Hauptstraße am rollen,wollte dann nach links abbiegen,vorschritsmäßig umgedreht,Handzeichen,Auto läßt mich rüber und in dem Moment wo ich rüberziehen will ein Schlagloch mit einer ca 10 cm hohen Kante.Vorderrad eingefädelt und mit einer Hand keine Chance mehr zum gegensteuern und schon lag auf der Straße,ca 1,5m.vor dem Auto (Danke an die Fahrerin,die einwandfrei reagiert und mir danach auch geholfen hat).
Bin voll auf die Rechte geknallt,hatte wohl einen guten Schutzengel,körperlich nix abbekommen (die Schmerzen machen sich aber langsam bemerkbar),Helm gebrochen,Rad und Klamotten nur minimal beschädigt.
Habe dann doch sicherheitshalber die Exekutive angerufen welche auch relativ schnell da waren und mich erstmal freundlich und mündlich verwarnt haben.Die haben es aufgenommen,das Loch fotografiert und mir wenig Hoffnung gemacht die Stadt entsprechend belangen zu können.
Das wäre auch meine Frage an Euch,wer Erfahrung gemacht mit solchen oder ähnlichen Fällen,kann man da was machen oder eher aussichtslos.Bin kein Prozeßhansel,aber meinen Helm hätte ich wenigstens gerne ersetzt.
Werde morgen dann mal freundlich anfragen bei der Stadtverwaltung,Warnschilder waren keine aufgestellt.

Danke und gruß...
 
AW: Sturz durch Schlagloch...

:eek:

na gut das Du einen Helm getragen hast!!!

Du wurdest mündlich verwarnt, weil Du auf der Straße gefahren bist?
Bin gespannt, was Dir die Stadtverwaltung sagt...

Mir ist sowas noch nicht passiert...

Dir gute Besserung!
 
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Schon heftig wie die Straßen bei uns im Landkreis momentan aussehen. Aber sie Straßenbauämter beginnen schon mit den Reparaturen.

Gute Besserung!
 
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Danke Euch,wurde verwarnt weil ich mich mich (und-oder andere gefährdet habe :rolleyes:).Aber wie gesagt,war freundlich gemeint.
Ja,und mein Helm bekommte einen Ehrenplatz,habe mir auf der Rückfahrt schon meine Gedanken gemacht (fahre in der Stadt auch mal ohne).
 
AW: Sturz durch Schlagloch...

Sei froh, das du nicht in Russland unterwegs sein musst. :D

[YT="Frostschaden"]sJUIzGhE10g[/YT]

Ich würde es auf jeden Fall mal bei der Stadtverwaltung probieren. Hast du Fotos gemacht? Wenn nicht morgen schnell nachholen, so manches Loch ist nämlich schon nach einem Unfall am nächsten Tag urplötzlich verschwunden... :rolleyes:
 
AW: Sturz durch Schlagloch...

Danke Euch,wurde verwarnt weil ich mich mich (und-oder andere gefährdet habe :rolleyes:).Aber wie gesagt,war freundlich gemeint.
Ja,und mein Helm bekommte einen Ehrenplatz,habe mir auf der Rückfahrt schon meine Gedanken gemacht (fahre in der Stadt auch mal ohne).

Hi, erstmal gute Besserung und sei froh, dass alles so glimpflich ausgegangen ist. Aber nochmals: Eine Verwarnung, weil Du Dich und/oder andere gefährdet hast? Haben die/wir noch alle Tassen im Schrank? Dann rufen wir alle mal morgen die Polizei an und kündigen eine Massengefährdung an, weil wir Rad fahren werden und uns alle potentiell ablegen könnten, sofern es hinreichend Schlaglöcher hat.
Mannomann, wie bescheuert ist denn dieser Staat.

Gruss

Sven
 
AW: Sturz durch Schlagloch...

Ja,der Sheriff meinte bei den Straßenverhältnissen sind manchmal schon 20 Sachen zu viel,außer an der Stelle war die Straße aber augenscheinlich in Ordnung.
@Hansi.Ja,da war mein Loch doch kleiner :eek:,Fotos habe ich gemacht.

So langsam schmerzt der Hintern,wird wohl farbig werden...
 
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Naja, grundsätzlich darfst Du nicht schneller fahren, als Du schauen kannst. Auch wenn Du Dich umschaust. Aber heutzutage kann man ja alles mögliche einklagen...ich blick da auch nicht mehr durch.
Auf jeden Fall toitoitoi, daß nichts zurückbleibt.
 
AW: Sturz durch Schlagloch...

Ich wollte den Landkreis eigentlich auch Dampf unter dem Kessel machen als ich vor über zwei Jahren wegen eines Schlagloches langgelegt hatte. Ich war mit fast 40 km/h vom Triaaufsatz gerutscht und auf den Kies neben der Straße gefallen. Meinem Rad war in dem Fall nichts passiert, das hatte alles mein Unterarm abgefangen, der entsprechend aussieht. Ich hatte mich im Anschluss auch rechtlich beraten lassen. Wenn ich noch alles korrekt zusammenbekomme, war es so, dass der Kreis zwar eine Sicherungspflicht hat, es aber durch die Tatsache, dass man mit Schlaglöchern rechnen muss und man für die eigene Fahrsicherheit selbst verantwortlich ist, kaum zum Erfolg kommen wird.

Also prinzipiell gibt es wohl einen Anspruch, die Gemeinden werden sich aber herauswinden, es wird ein ewig langer Prozess werden und die Erfolgsaussicht ist nicht allzu groß. Mir wurde damals davon abgeraten. Ob das mit einer Rechtsschutzversicherung auch der Fall gewesen wäre, glaube ich aber auch. Ich muss aber auch ehrlich sagen, dass ich bei den derzeitigen Verhältnissen den Gemeinden moralisch nicht die Schuld geben würde, die flicken wie verrückt und kommen nicht nach. Mein Schlagloch damals war im Herbst noch offen, dann wenig später aber verschmiert. Also um sicherzugehen schnell noch Fotos machen.
 
AW: Sturz durch Schlagloch...

Deine Signatur passt prima zu deinem Post. Erst denken, dann posten!
 
AW: Sturz durch Schlagloch...

Mir ist vor fast 20 Jahren ähnliches passiert.Allerdings bin ich nicht so glimflich davon gekommen.Ich war auf einer Nebenstrasse unterwegs und wollte einen Passanten nach dem Weg fragen.Handzeichen gebend mache ich mich bemerkbar,und kann nur noch den Anfang des Satzes sprechen,"Wo gehts bitte nach......".Und dann war auch schon alles schwarz.Ich bin auch in ein Schlagloch gefahren,dass aber nicht mal ne scharfe Kante hatte.War eher ne Kuhle.Ergebniss:3 Schneidezähne locker,die auch nicht mehr zu retten waren.Und da ich nicht Rechtsschutzversichert war und bin,konnte ich mir eine Klage gegen die Stadt nicht leisten.Bin damals ohne Helm gefahren.Der hätte aber auch nicht meine Zähne gerettet.Seit dem passe ich sehr viel besser auf wo ich lang fahre.
 
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Ich meine mich erinnern zu können, dass er vor kurzem bei "Ratgeber Recht" es den Fall eines Autofahrers gab, der die Stadt verklagen wollte da durch Schlaglöcher Schäden an seinem Auto entstanden sind.
Fazit war sowas wie: Der Autofahrer habe nach solch einem harten Winter besondere Sorgfaltspflicht und muss deshalb seine Fahrweise den Strassenbedingungen anpassen.

Also ich kann keine Gewähr auf die Richtigkeit dieser Aussage geben, da ich es nur so nebenbei mitbekommen habe aber wenn das so war, wird es bestimmt auch für Radfahrer gelten.

Ich denke auch, dass es da schlecht aussieht. Sorry
 
AW: Sturz durch Schlagloch...

Ich meine mich erinnern zu können, dass er vor kurzem bei "Ratgeber Recht" es den Fall eines Autofahrers gab, der die Stadt verklagen wollte da durch Schlaglöcher Schäden an seinem Auto entstanden sind.
Fazit war sowas wie: Der Autofahrer habe nach solch einem harten Winter besondere Sorgfaltspflicht und muss deshalb seine Fahrweise den Strassenbedingungen anpassen.

Also ich kann keine Gewähr auf die Richtigkeit dieser Aussage geben, da ich es nur so nebenbei mitbekommen habe aber wenn das so war, wird es bestimmt auch für Radfahrer gelten.

Ich denke auch, dass es da schlecht aussieht. Sorry

Da ist rechtlich wohl etwas schwammig.Besteht das Schlagloch schon länger und ist der Stadt bekannt(wie beweist man das?)ist die Stadt haftbar,weil die Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.Dazu soll man im Schadensfall Fotos vom Schlagloch machen und Zeugen suchen.Wohl etwas Schwierig wenn man erst im Krankenwagen wieder wach wird.In meinem Fall damals hat die Stadt das Schlagloch nach meinem Sturz sofort zu gemacht,warscheinlich um Beweise zu vernichten.Ansonsten hat man als Verkehrsteilnehmer natürlich diese besondere Sorgfaltspflicht.
 
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Habe dann doch sicherheitshalber die Exekutive angerufen welche auch relativ schnell da waren und mich erstmal freundlich und mündlich verwarnt haben.

Nur mündlich? Sauerei.
Wenn ich was zu sagen hätte müsstest du auch noch den Polizeieinsatz bezahlen.
 
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Ich finde das schon extrem zynisch, einem wegen eines Schlaglochs gestürzten Radler eine Verwarnung zu erteilen. Rechtlich ist es klar so: Wenn die Autofahrerin ihn überfahren hätte, dann hat sie nach vorne nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand eingehalten oder beim Überholen seitlich nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand eingehalten! So ist das.
 
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Sehr ärgerlich. Zum Glück nichts passiert. Mündliche Verwarnung ist natürlich ein schlechter Witz, ist generell aber für den Allerwertesten. Kann man höchstens Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Nichtmal einen Widerspruch, weils kein Verwaltungsakt ist. Naja...egal.

Wenn du rechtsschutzversichert bist, würde ich trotzdem mal zum Anwalt!

Klar könnte das Gericht urteilen, dass man nach einem harten Winter eine besondere Sorgfaltspflicht hat.....genau wie der Straßenbetreiber. Allerdings bin ich mir fast sicher, dass 1/3 der derzeitigen Löcher vom letztjährigen "Jahrhundertwinter" stammen und die Hälfte der Löcher vom diesjährigen "Jahrhundertwinter" noch den 2011/12-"Jahrhundertwinter" überstehen werden. :D
 
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