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Sturz wegen ungesichertem Sandhaufen

AW: Sturz wegen ungesichertem Sandhaufen

Volle Zustimmung (zu Kastels Beitrag)!

Die Frage ist nur, wie weit eine solche Gefährdungshaftung zu ziehen ist. Wenn sich eine Gefahrenquelle noch als Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos darstellt, sollte der Schaden m.E. auch am Geschädigten selbst hängen bleiben. (Anders als in den Vereinigten Staaten, wo man mittlerweile kaum noch von einem mündigen Verbraucher ausgeht, der in der Lage ist, mitzudenken und eigenverantwortlich zu handeln - man denke nur an das bekannte Beispiel mit dem Trottel, der sich am Kaffee die Zunge verbrannt hat und ein Schmerzensgeld zugesprochen bekam, weil der Becher keinen Warnhinweis trug, daß der Kaffee heiß sei.)

Beispiel: Hier hat einmal eine Dame geklagt, weil sie im Kurpark auf einer Holzbrücke nach einem Regenschauer ausgerutscht war. Die Brücke hatte beidseitig Geländer, aber kein Warnschild.
Sie war der Auffassung, die Gemeinde müsse für ihren gebrochenen Fuß haften, weil sie kein Warnschild "Achtung, bei Nässe rutschig!" aufgestellt hatte.
Die Klage wurde m.E. zurecht abgewiesen, weil allgemein bekannt ist, daß nasses Holz rutschig ist. Hätte sie sich festgehalten, wäre nichts passiert.

Bei dem Sand auf der Straße sieht es in meinen Augen aber anders aus. Das erwartet man nicht, und das braucht man auch nicht zu erwarten. Nach § 32 StVO ist der Verantwortliche einer Straßenverschmutzung verpflichtet, sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausrichend kenntlich zu machen.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach und fliegt jemand deswegen, so ist es m.M. absolut richtig, daß der Verursacher haftet.
 
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Komisch, in dem Thread neulich, wo es darum ging, dass ein Autofahrer unerlaubt auf Wirtschaftswegen fährt, wo ein Verbotsschild für Autofahrer, aber ein Erlaubnisschild für Radler stand, der Autofahrer die Radler umgeholzt hat, hieß es übereinstimmend im Forum:

"Den Stress hätten sich die Radler sparen können, wären sie langsamer gefahren".

Wieso wird hier im Forum immer mit zweierlei Maß gemessen? Den Stress hätte er sich auch sparen können, wäre er bei der (siehe sein eigenes Bild) derart uneinsichtigen 90° Kurve einfach so gefahren, dass er hätte langsamer fahren können.


Mit Sand muss ich nun wirklich auf JEDER Straße rechnen, hier werden permanent Straßen saniert, da liegt immer Sand rum, auf nahezu jeder Landstraße liegt Dreck (und Sand) durch Traktoren, Mähdrescher und Viehtransporter herum.

Wer damit nicht rechnet, muss mit Unfällen rechnen.

Da war die "Geschichte" mit der Trinkflasche auch zu dämlich und die rechtlichen Konsequenzen habe ich nicht verstanden.
Ansonsten hat Kastel recht.

Ich bin auf einem offenen Parkplatz über eine geschraubte Plastiklippe zur Kanalisierung des Fährverkehrs gestürzt, weil es noch 9 andere Linien gab allerdings gemalte; ich hatte den Unterschied nicht gesehen. Ich bin nie auf die Idee gekommen dagegen vor zu gehen - meine Blödheit. Aber was soll man bei Kurven tun, immer langsam fahren?! Wie ändert sich das Bremsverhalten eines Autos an gleicher Stelle, sollen die dann auch vor jeder Kurve schleichen?! Keine Verhältnismäßigkeit, denn dafür gibt es Straßen, damit der Verkehr schneller wird.
Grüße h20
 
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@Geisterfahrer: Solang die Straßenverschmutzung des übliche Maß aber nicht extrem überschreitet (solange also noch der asphalt zu sehen ist), denke ich mal, daß der Dreck zu den allgemeinen Risiken gehört und nicht von einer Gefährdungshaftung des Bauunternehmers auszugehen ist.

Das erinnert mich immer wieder an die Klage eines Elternpaares. Ein Motorradfahrer hatte seine Maschine auf einem Parkplatz auf dem Hauptständer abgestellt. Später kamen besagte Eltern mit ihren beiden 4 und 5jährigen Kindern. diese mißbrauchten das Motorrad als Klettergerüst, woraufhin es umfiel und dem 5jährigen zahlreiche Knochenbrüche zufügte.

Vor Gericht wollten die Eltern Schmerzensgeld vom Motorradfahrer, weil dieser auf Grundlage der Gefährdungshaftung zur Zahlung verpflichtet wäre. Der Fall ging durch alle Instanzen, bis irgendwann mal festgelegt wurde, daß vom ruhenden Verkehr keine besondere Gefährdung ausgeht, weswegen die Gefährdungshaftung nicht zieht.
 
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Bei dem Sand auf der Straße sieht es in meinen Augen aber anders aus. Das erwartet man nicht, und das braucht man auch nicht zu erwarten. Nach § 32 StVO ist der Verantwortliche einer Straßenverschmutzung verpflichtet, sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausrichend kenntlich zu machen.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach und fliegt jemand deswegen, so ist es m.M. absolut richtig, daß der Verursacher haftet.

Dies Auffassung beißt sich m. E. mit der Straßenverkehrsordnung:

§ 3 Abs. 1 StVO:

"Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann."

Hier wäre zumindest eine Teilschuld beim Radfahrer zu sehen, denn man kann sich nicht darauf verlassen dass hinter einer 90° Kurve die Strecke weiterhin übersichtlich und frei ist.

Mit dem Auto fahre ich an eine solche Stelle ja auch langsam und vorsichtig ran.

(Zumindest auf dem beigefügten Bild sah das Eck unübersichtlich aus).
 
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Mir ist schon klar, dass "normal" dort kein Sandhaufen liegen sollte. Aber Leute - es geht doch in erster Linie um den eigenen Ärger, die eigene Gesundheit und den Materialschaden.

Letztendlich hat man vielleicht ein halbes Jahr Ausfall wegen so einem kurzsichtigen Denken. Ich sehe das täglich, wie Radler um total uneinsichtige Ecken rasen.

Hinterher wird dann typisch deutsch versucht, vom Anwohner bis zum Papst alle zu verklagen, weil man zu dämlich ist, mal vorher nachzudenken.

An der Stelle hätte genauso gut eine Oma stehen können oder ein Kind mit dem Ball spielen können. Wenn ich um Ecken fahre, muss ich damit rechnen, dass da was ist, und wenn ein Auto dort gestanden hätte, weil vor ihm ein anderes grad ausgeparkt hätte.

All sowas muss man einkalkulieren und mal wieder der gute Spruch: Als Radler ist man immer der Blöde. Was Material angeht, Gesundheit und Schaden.

Vorher vielleicht mal drüber nachdenken, bevor man in so eine Situation gerät und dann eine Klage anstrebt.

Die Klagerei kann ganz schön in die Hose gehen und bevor ich sowas mache, kauf ich mir lieber ein anderes Rad und lern daraus, denn eine Klage kann im Zweifel noch mehr Kosten bedeuten, als ohnehin schon. Abgesehen vom Ärger und Aufwand.
 
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Bei uns ist nach tagelangem Regen mal der gesamte Dreck von einem Acker auf die Landstraße gespült worden. Als die Sonne später wieder schien, lag das Zeug noch mehrere Tage dort herum. Trocken war es quasi Sand. Es lang mitten auf der Straße, nicht mehr nachvollziehbar von welchem Acker. Die Straße war gut einsehbar. Ein Mopedfahrer flog dort hin, weil er auf einem Erdklumpen ausrutschte. Das ganze wurde von der lokalen Presse hier verfolgt. Es ging so aus, dass der Mopedfahrer kein Recht bekam, er klagte nämlich gegen den Besitzer des Ackers, zufällig war sogar nur einer der Besitzer mehrerer in Frage kommender Grundstücke, von denen der Sand bzw. Dreck hätte kommen können.

Das Ende vom Lied war, dass gesagt wurde, dass man als Zweiradfahrer mit besonderer Vorsicht zu fahren hätte und immer mit entsprechender Geschwindigkeit fahren müssen, das liege in der Natur des Fahrzeuges.

In diesem Sinne.

Ich wäre mal fast mit dem Mountainbike über einen ordentlichen Grenzstein (wahrscheinlich von einem Traktor vom Feld gelöst und auf den Weg geschubbst) geflogen, dank breiter Reifen und Federgabel kein Problem. Mit dem Rennrad oder dem Crosser ein Sturz mit Garantie. Hätte ich den jetzt auch verklagen sollen?

Ein bisschen eigenes Denken wird im Leben leider nunmal erfordert. Auch wenn es in Deutschland mittlerweile so weit gekommen ist, Geist und Hirn auszuschalten und hinterher zu jammern und dem Anwalt das nachträgliche Denkvermögen zu übertragen.


Übrigends fand ich die Aktion, eine Rolex auf dem Rad anzuziehen, spricht schon für Dämlichkeit genug. Ich fahre auch nicht mit meinem Hugo Boss Anzug Radrennen und wenn dann Öl an die Hose kommt, verklage ich Hugo Boss und gleich noch Shimano und Stevens.
 
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Habe mir jetzt erst das Bild angeschaut, ziehe alles zurück!
Bei dieser Straße musst du immer mit Dreck rechnen, ich hatte das ganze irgendwie in die Stadt verlagert.
Grüße h20
 
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Dies Auffassung beißt sich m. E. mit der Straßenverkehrsordnung:



Hier wäre zumindest eine Teilschuld beim Radfahrer zu sehen, denn man kann sich nicht darauf verlassen dass hinter einer 90° Kurve die Strecke weiterhin übersichtlich und frei ist.

Mit dem Auto fahre ich an eine solche Stelle ja auch langsam und vorsichtig ran.

(Zumindest auf dem beigefügten Bild sah das Eck unübersichtlich aus).


Wobei man insbesondere bei den Geschwindigkeitsangaben sagen muss, die beziehen sich auf Autos und deren Bremsverhalten und -weg ist deutlich von Rennrädern zu unterscheiden. Eine Vollbremsung mit dem Fahrrad kann man genauso gut lassen bei solchen Geschwindigkeiten. :o



Übrigends: Was hätte eine Sicherung des Haufens bedeutet? Wenn einer da Absperrzeug drumgemacht hätte, so hätte man das auch vor der Ecke nicht einsehen können mit der Konsequenz, dass der Poststeller halt in die Absperrung gerast wäre mi wahrscheinlich ebenso einem Sturz.
 
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Übrigends: Was hätte eine Sicherung des Haufens bedeutet? Wenn einer da Absperrzeug drumgemacht hätte, so hätte man das auch vor der Ecke nicht einsehen können mit der Konsequenz, dass der Poststeller halt in die Absperrung gerast wäre mi wahrscheinlich ebenso einem Sturz.

Der Haufen wäre korrekterweise vor der Ecke abzusichern gewesen.

Am besten mit Abschrankung und Blinklicht. ;-)


Das Posting erinnert mich daran wie ich um 1995 mit einem Kollegen von Bad Dürkheim (Pfalz) nach Milano (Mailand, Italien) geradelt bin, im Spätherbst mit Mountainbike und Zelt hinten drauf.

Zum Ende einer langen Etappe wurde es schon duster, mein Kumpel radelt im Tran auf eine ohne Blinklicht aber mit Schildern abgesicherte Baustelle zu und findet sich plötzlich in einer Baugrube .... :D

Zum Glück ist nix passiert, in Konsequenz bauten wir ein paar Meter weiter unser Zelt auf weil wir schlichtweg zu müde zum aufmerksamen Weiterfahren waren.
 
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Ich ärgere mich als Autofahrer auch manchmal über sowas, aber gerde dort, wo man schneller fährt, außerhalb, ist bei uns fast nie ein Blinklicht und die Bauschilder, die reflektieren sollten, sind oft so verdreckt, dass sie das nicht mehr können.

Als Rennradler achte ich größtenteils auf meine Gesundheit und die Konsequenz bedeutet, dass man an bestimmten Stellen einfach aus reinem Egoismus langsam machen muss.

Sogar bei Wettkämpfen sind die Strecken nicht immer so sorgsam gereinigt, dass da nichts rumliegt, beim letzten Ironman lagen sogar Plastikbecher der Zuschauer auf dem Boden herum, sowas kann auch zur rutschenden Bananenschale werden, eigentlich sollte man damit nicht rechnen, aber man muss halt doch wiederum mit allem rechnen und gerade auf öffentlichen Wegen.

Theoretisch hätte da hinter der 90° Ecke sonst was sein können, also rein intuitiv als ich das Bild gesehen habe: Langsam machen ist Pflicht.
 
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Nee, für Radfahrer gelten die gleichen Regeln, wir sind auch "Fahrzeugführer".

Ja klar, nur bekommen Autos und Motorräder mit ABs im Vgl. zu Fahrrädern viel kürzere Bremswege hin (bei gleicher Geschwindigkeit versteht sich).

Wenn ich überlege, wie ich beim Sicherheitstraining in einen Motorrad-ABS Bremse reingelangt habe. :rolleyes:
 
AW: Sturz wegen ungesichertem Sandhaufen

So, ich will auch mal meinen Senf dazugeben :D

Ich muss zugeben, dass ich ziemlich hin- und hergerissen bin. Einerseits ist es natürlich frech wenn da einfach irgendwer den Sand so lagert, dass er den Straßenverkehr gefährdet, andererseits muss ich bei der Kurve die auf dem Bild zu sehen ist auch sagen: selber Schuld.
Wäre schön, wenn die Strassen überall sauber uns schlaglochfrei wären - sind sie aber nicht. Von Bauernglatteis (Gülle, Erde) über Ölspur bis zu Schlaglochpisten ist alles dabei. Damit muss man als Radfahrer leider rechnen, also entsprechend angepasst fahren. Tut man es nicht hat man doch letztendlich sich selbst an die Nase zu fassen.

Just my 2ct
 
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Zwischenzeitlich gerichtsanhängig, Güteverhandlung: Richter empfiehlt dringend, den Vergleich anzunehmen - Kosten werden erstattet zzgl. Schmerzensgeld.

Nach § 32 (1) StVO - Verbot Straßen zu verschmutzen,
nach § 17 NStG sind Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen
Schadenersatz nach § 823 BGB
mit künstlichen, gefährlichen Objekten muss man aber nicht rechnen LG Gießen, Urteil vom 06.03.2009 - 1 S 284/08

Beklagter war Verursacher der Gefahrenquelle und ist seinen Sicherungspflichten (Verhinderung von Einwehen, Einspülen von Sand auf die Straße) nicht nachgekommen.

Beklagter handelte grob fahrlässig, da der Zustand über einen längeren Zeitraum bestand (bewiesen eben durch die Einwehungen von Sand in größeren Mengen auf die Fahrbahn).

Beklagter kam seinen Obliegenheitspflichten gegenüber seiner Haftpflichtversicherung nicht nach, als er dieser die Situation nachweislich falsch darstellte, indem er vorprozessual behauptete, dass er an dieser Stelle keinen Sand gelagert habe.

Die zwei letzten Punkte werden wohl dazu führen, dass der Unternehmer den Schaden selber zahlen muß und ihn nicht an seine Betriebshaftpflichtversicherung abwälzen kann.

Apropos Angeberuhr beim fahrradfahren: das hat den Richter nicht im geringsten gestört. Wäre ja noch schöner, wenn man sich den Vorwurf gefallen lassen müsste, mit angeblich zu teuren Klamotten oder mit zu teuren Radels unterwegs zu sein. Nach dem Motto: Bist doch selber Schuld, wenn Du mit teuren Assos und 'nem High-End-Rad unterwegs bist. Der Schaden wäre mit Tchibo-Rad, Aldi-Klamotten und einer Swatch viel geringer ausgefallen.

In der Verhandlung habe ich gelernt, dass sich die angepasste Geschwindigkeit auf normale und natürliche Gegebenheiten bezieht, nicht aber auf künstlich geschaffene Gefahrenstellen.

Jetzt warten wir darauf, dass der Beklagte von seinem Prozessvertreter informiert wird und dem Vergleich zustimmt. Sollte der Beklagte dem Vergleich nicht zustimmen, wird der Richter sein Urteil verkünden.
 
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Habe den Thread gerade rel. aufmerksam durchgelesen. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass dein Schaden ersetzt wird!

Weil hier einige immer argumentieren, man müsse mit Dreck auf der Straße rechnen und das sei ok - finde ich nicht. Und wo ist die Grenze? Sand,Splitt,Kies,Hundehaufen? Leute, die die Straßen verschmutzen, sollten diese auch wieder saubermachen müssen! Schließlich muss es ja einer wegmachen, wenn nicht der Verursacher, dann die Straßenreinigung => Die Reinigung zahlen wir aus unserem Geldbeutel!

TROTZDEM: LIEBER LANGSAM FAHREN, SEIN RECHT HILFT EINEM RECHT WENIG, WENN MAN NACH DEM UNFALL DEM GRAS VON UNTEN BEIM WACHSEN ZUSEHEN KANN......:eek:
 
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Zuerst: Das ständige Von-oben-herab-Rumschlaubergern geht meistens nur solange, bis einer mal selber im Dreck liegt, dann heult er meistens noch viel mehr rum.

Und ich schließe mich dem Richter an, hatte ich schon bevor ich den vorletzten Beitrag gelesen hatte.

a) Hat man nun mal im Straßenverkehr keine Gefährdungen durch Schmutz etc. zu schaffen. Sogar die Bauern müssen den Dreck aus dem Feld von der Straße fegen. Da kann ich das von einem Bautrupp auch erwarten.

b) Muß man das schon mal ein bißchen in der Relation sehen. Wenn ich mein Auto außerorts in einer nicht einsehbaren Kurve parke, das ganze am besten nachts und unbeleuchtet, und mir semmelt einer mit Volldampf rein, dann werde ich wohl daran auch eine nicht unbedeutende Teilschuld haben.

c) Ist es nicht die Aufgabe eines Verkehrsteilnehmers, mit der Lupe die Straße vor einem abzusuchen. Oder wer behauptet, er könne Sand mal einfach so aus X Metern Entfernung erkennen?
 
AW: Sturz wegen ungesichertem Sandhaufen

Physikalisch hat mir der Bauunternehmer durch sein tuen, die eigentlich zu erwartende Haftreibungszahl deutlich geschmälert indem er unzulässigerweise zwischen die Paarung Radreifen - Asphalt/trocken ein Zwischenmittel, in diesem Fall einer Schmierung gleichkommend, nämlich seinen vom Wind eingewehten feinen Sand flächig ausbringen lies.

Die Haftreibungszahl bei der Paarung
Radreifen - Asphalt trocken liegt bei 0,8
Radreifen - Asphalt nass/schmierig liegt bei 0,20
Radreifen - Asphalt vereist < 0,20

Die für mich relevante Haftreibungszahl lag statt bei 0,80 eher bei 0,20. Eine weitere Betrachtung wie z,B. Glattheit des Asphalts, Porigkeit selbigen, Form der Sandkörnung, Dicke der Sandschicht usw. erspare ich mir mal.

Grob kann man sagen, dass durch den in diesem Fall wie ein Schmiermittel wirkenden Sand, die Haftreibung mindestens halbiert, wenn nicht gar gedrittelt oder geviertelt wurde.

Mit den Konsequenzen, dass aus fahren ein gleiten und ausbrechen wurde, was einhergeht mit dem Verlust der Kontrolle über das Rad. Ob da ein ABS geholfen hätte?
 
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