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Stabilät Alurahmen nach Unfall

...Man darf nach einem Haftpflichtschaden nicht schlechter gestellt werden, als vor dem Unfall. ...
Das ist vollkommen korrekt ----> § 249 BGB.
Deshalb ist das hier:
...Wenn es nicht möglich ist mir ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad zu beschaffen, dann müsste die Versicherung mir ein neues Rennrad bezahlen. ...
natürlich falsch !
In solchen Fällen wird grundsätzlich ein sog. "Abzug neu für alt" vorgenommen, weil Du ansonsten durch das Schadensereignis bereichert wärest: Man darf eben auch nicht besser gestellt werden als vor dem Unfall. Es ist deshalb logisch, daß der Totalschaden an einem gebrauchten Fahrrad nicht ohne weiteres durch ein neues Fahrrad ausgeglichen werden darf.

Mit dem jetzigen Ergebnis kannst Du nach Lage der Dinge sehr zufrieden sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ähnlichen Fall gehabt. Bin zum Kfz Sachverständigen der keine Ahnung hatte, dem hab ich die beschädigten Teile aus dem Netz gesucht und ihm zugemailt. Anschließend machte er Fotos und ein Gutachten. Versicherung bezahlte alles.
Rawuza
 
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