Ivo
Randonneur
Eine gezwungene Pause nachts kann bei extremer Hitze dann wieder gefährlich sein. Die Leute die schlecht hitze ertragen können dann nicht die Nacht durchfahren und am nachmittag schlafen.
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Und wie lange soll dann pausiert werden? 2 Stunden? 3? 4? Wer legt fest, wie viel nicht gefährlich ist?
Ich finde, jeder Veranstalter soll die Regeln selbst bestimmen. Für mich gehört das Ausreizen der körperlichen und mentalen Fähigkeiten zum Extremsport dazu, unabhängig von der Sportart. Freeclimbing ist auch nicht ungefährlich, Speedskiing auch nicht und Rennen mit motorisierten Untersätzen schon gar nicht. Ich denke auch, dass Profis sehr genau abschätzen können, wie weit sie gehen können. Das Problem sind die Hobbysportler und das würde ich eher über den Zugang steuern.
Da gebe ich Dir Recht, nur Alkoholkontrollen fordert auch keiner. Und in Deutschland sind bis 1,6 Promille auf dem Rad erlaubt.Schlafentzug wirkt wie Alkohol trinken.
Nein.Da gebe ich Dir Recht, nur Alkoholkontrollen fordert auch keiner. Und in Deutschland sind bis 1,6 Promille auf dem Rad erlaubt.![]()
Hm, was ist da genau passiert?Es geht mehr um das helfen von andere Fahrer die eindeutig Probleme haben. Nicht um das Windschattenfahren. Mit den drakonischen Regeln werden Fahrer die ein nicht lebensbedrohendes Problem haben moralisch dazu gezwungen jede Hilfe zu verweigern, bis es juristisch nicht mehr haltbar ist Hilfeleistung zu verbieten (sprich Lebens/Gesundheitsbedrohend).
Und dann gibt's noch das Problem wie während das Rouandarennen, dass eine Teilnehmerin eine so gefährliche Situation erlebte dass jemand bei ihr blieb. Sollte unter solche Umstände nur Männer (die nicht bedroht wurden) weiter fahren dürfen?
Geben tut es sie trotzdem - ich kenne jemand der innerstädtisch wegen alkoholisiertem radfahrens den Lappen wegbekommen hat. Standardkontrolle, keine auffällige Fahrweise.Da gebe ich Dir Recht, nur Alkoholkontrollen fordert auch keiner. Und in Deutschland sind bis 1,6 Promille auf dem Rad erlaubt.![]()
Außer man ist Polizist ...Nein.
Ab 1,6 ‰ wird pauschal eine absolute Fahruntüchtigkeit und damit Straftat angenommen.
Aber bereits ab 0,3 ‰ kann bei auftretenden alkoholbedingten Ausfallerscheinungen dies schon eine Straftat sein.
Ich meinte Alkoholkontrolle vom Veranstalter.Geben tut es sie trotzdem - ich kenne jemand der innerstädtisch wegen alkoholisiertem radfahrens den Lappen wegbekommen hat. Standardkontrolle, keine auffällige Fahrweise.