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Reinigung Rennrad: Spülmittel schädlich?

Originaltext Händler:
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Bitte beachten Sie, das das Waschen des Rades nicht zulässig ist und sämtliche Lager heutzutage dies nicht vertragen können. Das Waschen für zum verlust der Garantie, vor allem wenn das Wasser aus den Bauteilen herausläuft.....

Das gilt für alle Produkte am Markt! Wasserdicht gibt es nicht!
Das fahren bei normalen Bedingungen ist natürlich kein Problem.....Wasserschlauch ist wie Tauchen.....

Wir raten zu Pflegemittel die Ohne Wasser funktionieren!

Schlauch und co. sind verboten!

Zu den anderen Dingen:
Hier war nicht bekannt, das Sie etwas reklamieren!

Auch liegt kein Garantiefall vor .....
Ich rate dann auch von Highend Laufrädern ab, den je teurer je empfindlicher sind diese dann natürlich auch.
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Moin Jungs,
ich habe durch abspülen mit Wasser aus dem Gartenschlauch die Garantie verloren.
Gruß Flotti
 
Originaltext Händler:
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Bitte beachten Sie, das das Waschen des Rades nicht zulässig ist und sämtliche Lager heutzutage dies nicht vertragen können. Das Waschen für zum verlust der Garantie, vor allem wenn das Wasser aus den Bauteilen herausläuft.....

Das gilt für alle Produkte am Markt! Wasserdicht gibt es nicht!
Das fahren bei normalen Bedingungen ist natürlich kein Problem.....Wasserschlauch ist wie Tauchen.....

Wir raten zu Pflegemittel die Ohne Wasser funktionieren!

Schlauch und co. sind verboten!

Zu den anderen Dingen:
Hier war nicht bekannt, das Sie etwas reklamieren!

Auch liegt kein Garantiefall vor .....
Ich rate dann auch von Highend Laufrädern ab, den je teurer je empfindlicher sind diese dann natürlich auch.
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Moin Jungs,
ich habe durch abspülen mit Wasser aus dem Gartenschlauch die Garantie verloren.
Gruß Flotti
Nicht der Händler entscheidet einen Garantiefall sondern der Hersteller/Importeur nach Einreichung dort.
Und dieser Händler hier hat nicht alle Nadeln an der Tanne glaube ich .
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Hersteller kann bei GARANTIE seine eigenen Regeln festlegen, GARANTIE ist freiwillig und nirgends gesetzlich festgeschrieben. Falls der Hersteller meint, Waschen ausschließen zu müssen, kann er das. Genauso kann er Inspektionsintervalle etc. vorschreiben.
Die gesetzliche Gewährleistung ist hingegen sehr wohl geregelt, hier hat der Händler nicht die Möglichkeit, Einschränkungen vorzunehmen, wie es ihm passt. Der Vertragspartner ist nicht der Hersteller sondern ausschließlich der Verkäufer.
 
Originaltext Händler:
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Bitte beachten Sie, das das Waschen des Rades nicht zulässig ist und sämtliche Lager heutzutage dies nicht vertragen können. Das Waschen für zum verlust der Garantie, vor allem wenn das Wasser aus den Bauteilen herausläuft.....

Das gilt für alle Produkte am Markt! Wasserdicht gibt es nicht!
Das fahren bei normalen Bedingungen ist natürlich kein Problem.....Wasserschlauch ist wie Tauchen.....

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Schlauch und co. sind verboten!

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Auch liegt kein Garantiefall vor .....
Ich rate dann auch von Highend Laufrädern ab, den je teurer je empfindlicher sind diese dann natürlich auch.
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Moin Jungs,
ich habe durch abspülen mit Wasser aus dem Gartenschlauch die Garantie verloren.
Gruß Flotti
Das Strahlwasser extreme Belastungen an Wasserdichtigkeit stellt ist prinzipiell richtig (deswegen sollte man z.B. auch die Armbanduhr nicht unter die Dusche nehmen.) Das Waschen des Rades zu verbieten ist aber trotzdem Blödsinn. Sofern man den Strahl aus dem Gartenschlauch nicht mit voller Kanne auf ein Lager richtet ist das unproblematisch. Z.B. den Rahmen abduschen ist völlig in Ordnung.
Pflege ohne Wasser.... Sehr witzig der Händler
 
Der Hersteller kann bei GARANTIE seine eigenen Regeln festlegen, GARANTIE ist freiwillig und nirgends gesetzlich festgeschrieben. Falls der Hersteller meint, Waschen ausschließen zu müssen, kann er das. Genauso kann er Inspektionsintervalle etc. vorschreiben.
Die gesetzliche Gewährleistung ist hingegen sehr wohl geregelt, hier hat der Händler nicht die Möglichkeit, Einschränkungen vorzunehmen, wie es ihm passt. Der Vertragspartner ist nicht der Hersteller sondern ausschließlich der Verkäufer.
Gut gebrüllt Löwe , ist bekannt , aber das muss der Hersteller das schriftlich in seiner Garantie festhalten und der Händler diese schriftlich dem Kunden beim Kauf übergeben haben .
Nachträglich irgendwelche Einschränkungen machen ist eine einseitige Vertragsveränderung und unwirksam.
Frage an den TE : Wie ist die Sachlage denn hier in diesem Fall , hat du überhaupt eine spezifizierten Garantieschein bekommen ?
Denn nur das was da drin steht gilt , da kann der Händler rumschwurbeln bis ihm der Sack platzt , der hat mit Garantie nur als "ausführendes Organ" was zu tun .
 
Originaltext Händler:
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Bitte beachten Sie, das das Waschen des Rades nicht zulässig ist und sämtliche Lager heutzutage dies nicht vertragen können. Das Waschen für zum verlust der Garantie, vor allem wenn das Wasser aus den Bauteilen herausläuft.....

Das gilt für alle Produkte am Markt! Wasserdicht gibt es nicht!
Das fahren bei normalen Bedingungen ist natürlich kein Problem.....Wasserschlauch ist wie Tauchen.....

Wir raten zu Pflegemittel die Ohne Wasser funktionieren!

Schlauch und co. sind verboten!

Zu den anderen Dingen:
Hier war nicht bekannt, das Sie etwas reklamieren!

Auch liegt kein Garantiefall vor .....
Ich rate dann auch von Highend Laufrädern ab, den je teurer je empfindlicher sind diese dann natürlich auch.
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Moin Jungs,
ich habe durch abspülen mit Wasser aus dem Gartenschlauch die Garantie verloren.
Gruß Flotti
Sofern wirklich nur das normale Waschen beanstandet wurde: Sachliche Negativbewertung auf Google.
Es gibt ja Kunden, die meinen, dass jeder noch so arg selbstverschuldete Schaden kostenlos repariert werden soll (siehe die ganzen "Parkschäden"). Aber sowas ist einfach nur lächerlich.
 
Denn nur das was da drin steht gilt
Jein. Ob der Hersteller dem Kunden gegenüber leisten muss, regeln die Garantiebedingungen des Herstellers, sofern dieser (freiwillig!) eine Herstellergarantie anbietet. Da herrscht Vertragsfreiheit von gar nix bis lebenslang.

Zusätzlich gilt aber immer die (gesetzliche!) Gewährleistung des Händlers. Dafür muss nichts gesondert vereinbart werden; sie ist einfach da, und zwar immer. Qua Gesetz. Sie lässt sich nicht ausschließen. Es lässt sich lediglich darüber streiten, ob überhaupt ein Mangel vorlag. Diesen Streit führt offenbar der Verkäufer, indem er behauptet, der Freilauf sei unsachgemäß gereinigt worden, was er daran festmacht, dass "Wasser aus den Bauteilen herausläuft".

Allerdings macht sich der Verkäufer seine Argumentation gleich wieder kaputt, indem er schon das Abspritzen mit dem Schlauch als unsachgemäß einstuft, was wohl kaum als angemessene Einschränkung durchgehen dürfte. Außerdem könnte man entgegenhalten, dass der Freilauf einfach nur ungenügend gedichtet war oder die Dichtung nicht richtig montiert oder was auch immer.Sofern das Fahrrad erst vor kurzem gekauft wurde, liegt der Nachweis einer unsachgemäßen Behandlung beim Händler (12 Monate, erst danach muss der Käufer den Mangel nachweisen, das gilt aber glaub' ich noch nicht so lange).

Ist aber alles Wurscht, der Händler hatte anscheinend einen schlechten Tag, denn offenbar hat er es ja am Ende doch kostenlos repariert. Der TE hingegen weiß, dass er dort möglichst nichts mehr kauft.
 
Jein. Ob der Hersteller dem Kunden gegenüber leisten muss, regeln die Garantiebedingungen des Herstellers, sofern dieser (freiwillig!) eine Herstellergarantie anbietet.
Das sag ich doch , wenn eine GARANTIE vorliegt ist der Händler raus und hat auch nichts zu entscheiden.
Und als Käufer sollten man sich die ,wenn vorhanden , mal
durchlesen , und vor allem verstehen.

Wenn KEINE Garantie vorliegt greift die Gewährleistung , und erst dann ist der Händler im Boot .

Der Händler spricht aber doch die Garantie an , und das ist einfach bellen unterm falschen Baum .

Mehr nicht .
 
Der Händler spricht aber doch die Garantie an , und das ist einfach bellen unterm falschen Baum .
Stimmt, im letzten Satz erwähnt er das Wort. Habbich übersehen. Alles in allem sollte der Händler seine Rechte und Pflichten kennen und auch den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Ein Trauerspiel. Wobei ... irgendwie schon wieder sympathisch; vielleicht schraubt er lieber als Gesetze auswendig zu lernen?
 
Wenn KEINE Garantie vorliegt greift die Gewährleistung , und erst dann ist der Händler im Boot .
Die Gewährleistung greift immer.
Du schreibst es aber so, dass es Gewährleistung nur gibt, wenn es keine Garantie gibt.
Das hätten viele Händler gerne so, weil sie dann nicht haften. Aber ich berufe mich immer zuerst auf die Gewährleistung (falls noch vorhanden), weil man da einfach mehr Rechte hat.
 
ein Stunde später
Schlaf-Rennrad-Sport-1024x730.jpg

und zack haste direkt lackierte Fingernaegel? :D
 
Die Gewährleistung greift immer.
Du schreibst es aber so, dass es Gewährleistung nur gibt, wenn es keine Garantie gibt.
Das hätten viele Händler gerne so, weil sie dann nicht haften. Aber ich berufe mich immer zuerst auf die Gewährleistung (falls noch vorhanden), weil man da einfach mehr Rechte hat.
Da habe ich mich nicht klar artikuliert oder du mich verstanden miss...
Nur die Bedingungen einer Garantie gehen üblicherweise über die Gewährleistungsansprüche hinaus die auch noch eingeschränkt sind ( Beweispflicht ) , das Garantieversprechen des Herstellers ist ja verkaufsfördernd gedacht , umfassender , so lange man Garantie hat ist es auch für den Händler kostenneutral und der gewillter einen Schaden zu behandeln .
 
....das Fahrrad ist ein Cannondale CAAD13 und im Pflegehinweis des Herstellers wird explizit empfohlen groben Schmutz mit einem weichen Wasserstrahl abzuspülen.

Den Schaden habe ich innerhalb von 6 Monaten nach Kauf gemeldet! 1000km. Und beim Händler sogar die 500er Inspektion gemacht.

Der Händler meines Vertrauens hat ein paar Speichen lose. Kann man einen Herstellungs- oder Montagefehler denn wirklich ausschließen? Dazu fehlt mir das Wissen. Ich weiß nur, ich habe in fünf Jahrzehnten noch kein Lager kaputt gewaschen. Immer weich abgespült, da passiert doch normalerweise nix.

Ciao Flotti
 
....das Fahrrad ist ein Cannondale CAAD13 und im Pflegehinweis des Herstellers wird explizit empfohlen groben Schmutz mit einem weichen Wasserstrahl abzuspülen.

Den Schaden habe ich innerhalb von 6 Monaten nach Kauf gemeldet! 1000km. Und beim Händler sogar die 500er Inspektion gemacht.

Der Händler meines Vertrauens hat ein paar Speichen lose. Kann man einen Herstellungs- oder Montagefehler denn wirklich ausschließen? Dazu fehlt mir das Wissen. Ich weiß nur, ich habe in fünf Jahrzehnten noch kein Lager kaputt gewaschen. Immer weich abgespült, da passiert doch normalerweise nix.

Ciao
Das Zerstören von Lagern durch einen Wasserstrahl ist ein Ammenmärchen. Es gibt von GCN ein guten Video dazu. Fazit: Mit Kärcher eine halbe Minute oder so aufs Tretlager drauf, dann läuft mal was rein. Nun wäscht hoffentlich niemand sein Rad mit einem konzentrierten Kärcher-Strahl und hält schon gar nicht sekundenlang auf ein Lager:crash: Schliesslich befindet sich der Schmutz am Unterrohr, in den Bremsen, in der Gabelung (gibt es da ein passendes Wort?) und, je nach Bauweise, auf dem doofen Absatz hinter dem Sitzrohr /zwischen den Kettenstreben.
Sofern also die Lager vernünftig gedichtet sind, ist so eine Waschaktion ähnlich wie ein Regenschauer.
 
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