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Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Bulls Racer

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Hallo

ich hatte heute am Montag um 12:45 Uhr einen Unfall.
Ums mal kurz anzuschneiden: Mir wurde auf einer Vorfahrtsstraße die vorfahrt genommen. Ich bin gestürzt. Konnte noch stark bremsen sonst wäre schlimmeres passiert. Bin fast gegen das Auto geprallt was rechts abgebogen ist. Ich wollte geradeaus fahren. Die fahrerin beging fahrerflucht wurde aber erwischt. Nun habe ich den linken Unterarm gebrochen.

Morgen gehe ich zur Polizei um eine Strafanzeige zu machen. Meine frage ist was für eine anzeige mus ich machen? Wegen fahrerflucht ist ja klar. Und wegen dem bruch? Körperverletzung?

Zum Anwalt werde ich die Woche auch gehen mit Ärztlichem Atesst.
 
AW: Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Guten Morgen Bulls Racer
Betreffend der Anzeige musst du dir nicht den Kopf zerbrechen. Der Polizeibeamte wird schon die richtigen Artikel aus dem Strassenverkehrsgesetzt finden wie z.B. Fahrlässige Körperverletzung, Im Stichlassen eines Verletzten, Sachbeschädigung. Du siehst es kommt einiges zusammen und der Anwalt wird sich für dich einsetzen.
Gute Besserung wünscht dir Ernst
 
AW: Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Hatte vor 1,5 Jahren ähnlichen Fall, Fahrerflucht, Kennzeichen gemerkt etc.

Srafanzeige stellt die Staatsanwaltschaft, gerade bei Fahrerflucht. Die wird übrigens für den Täter sehr unangenehm und teuer. Führerschein wird ENtzogen, heisst muss neu gemacht werden und ne saftige Strafe kommt dazu. Du wirst dann beim Prozess nur als Zeuge vorgeladen werden.

Du kannst aber trotzdem noch Strafantrag stellen, das wirst Du dann im Verlaufe der Ermittlungen noch gefragt.

Das war die strafrechtliche Sache, jetzt zum zivilrechtlichen Teil.

Nimm Dir auf alle Fälle einen Anwalt (zahlt die Gegenseite wenn die Schuld ist), der kann Deine Ansprüche (Sachschaden, Schmerzensgeld) besser durchsetzen. Eventuell gibts dann noch einen zweiten Prozess, da Straf- und Zivilrecht zwei unterschiedliche Dinge sind (mit der Chance auf unterschiedlichenAusgang). Meist mauern die Versicherer und warten den Strafpozess ab, weil da wohl genauer ermittelt wird. Aber Du bist da ja auf der sicheren Seite.

Ansonsten gute Besserung und viel Erfolg.
 
AW: Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Das wichtigste ist geschrieben.

Erst mal Gute Besserung!!!

Und dann: Anwalt nehmen. Da über 70% der Deutschen rechtsschutzversichert sind, ist die Chance auch bei Dir recht hoch. Vielleicht noch über die Eltern? Check das mal, das macht die sache noch einfacher und stressfreier für Dich.
 
AW: Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Paar Schuhe, wobei du dir nur eines anziehen brauchst.

Durch deinen Armbruch kannst (solltes/musst!) du einen Strafantrag wg. Körperverletzung stellen, dies wird eigenständig verhandelt.

Bei der Fahrerflucht und der unterlassenen Hilfeleistung wiederum wird das ganze von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, diese leitet dann (in ihrem Ermessen, vermutlich aber schon) ein Strafverfahren ein. Hierbei wirst du auf jeden Fall als Zeuge aufgerufen werden, nicht aber als Antragsteller.

Ergebnis des ersten Verfahrens ist dann eine Geldzahlung an dich wg. der Körperverletzung, Ergebnis des zweiten Verfahrens der (vermutliche) Verlust der Fahrerlaubnis.
 
AW: Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Noch mal klar & kurz zusammengefasst: Wegen der Verkehrsunfallflucht ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen. Soweit die Fahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft werden soll, musst Du Strafantrag stellen. Das nützt Dir allerdings wenig. Der Streit um Schadenersatz ist Zivilrecht und völlig unabhängig vom Strafverfahren. Da gibt's zwar auch Möglichkeiten, aber kaum ein Strafrichter ist bereit, sie zu nutzen und tatsächlich parallel zum Strafverfahren auch über Schmerzensgeld zu entscheiden. Im Einzelfall kann eine Verurteilung im Strafprozess Dir im Zivilprozess die Durchsetzung erleichtern.

Mein Tipp: Verzichte zunächst auf einen Strafantrag und dringe dafür auf schnelle & kulante Regulierung Deiner Schäden. Wenn das nicht hinhaut, kannst Du immer noch Strafantrag stellen.
 
AW: Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Mir wurde auf einer Vorfahrtsstraße die vorfahrt genommen. Ich bin gestürzt. Konnte noch stark bremsen sonst wäre schlimmeres passiert. Bin fast gegen das Auto geprallt was rechts abgebogen ist. Ich wollte geradeaus fahren. Die fahrerin beging fahrerflucht wurde aber erwischt. Nun habe ich den linken Unterarm gebrochen.

Hmmm, so richtig kann ich mir den "Unfall" aus Deiner Schilderung jetzt nicht vorstellen. Ist aber nicht so wichtig.

Lass die Strafanzeige doch den Anwalt stellen, der wird sich sowohl zivil- als auch strafrechtlich, um die Sache kümmern. Er weiß schon was wie formuliert werden muss. Ansonsten muss er die Akte von der Polizei anfordern und sehen, was Du dort gesagt hast.

Hast Du das andere Auto ggf.als Zeugen?
 
AW: Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Tote tragen keine Karos und Autos machen keine Aussagen.
 
AW: Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Wenn die Verursacherin ja geschnappt wurde, dann wird gegen sie wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§142StGB) ermittelt.
Die zivilrechtliche Klage wegen Schmerzensgeldes kannst m.A. als sog. Adhäsionsverfahren bei der Staatsanwaltschaft einreichen, wird dann, sollte es zum Gerichtsverfahren kommen, mitverhandelt.
Die Fahrerlaubnis verliert die Fahrerin nur bei erheblichem Sachschaden (laut aktueller Rechtsprechung in Deutschland ca. 1350€) und erheblichen Verletzungen, wo ein gebrochener Arm sicher zu gehört.
Wegen Sachbeschädigung wird die Tante sicher nicht verurteilt werden, da man die SB nur vorsätzliche begehen kann, das hat sie wahrscheinlich nicht mit Absicht gemacht. Die Beweispflicht liegt ja nicht bei der Verursacherin, sondern bei Polizei und StA.
Freut mich dass man sie gekriegt hat!
Ich wünsch dir viel Glück und gute Besserung! :daumen:
 
AW: Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Die zivilrechtliche Klage wegen Schmerzensgeldes kannst m.A. als sog. Adhäsionsverfahren bei der Staatsanwaltschaft einreichen, wird dann, sollte es zum Gerichtsverfahren kommen, mitverhandelt.

Der Antrag ist bei Gericht zu stellen & führt normalerweise nicht zu einer Entscheidung im Strafverfahren. ===> § 406 I 4 StPO
 
AW: Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Hier gibt es ja ne erkleckliche Anzahl wohlmeinder Ratschläge.

Nun denn, mein jur. Rat: such Dir einen gescheiten Rechtsanwalt (Fachanwalt), so wie Du es Dir vorgenommen hast. Der wird´s Dir vernünftig erklären.

Fahrerflucht ist aus meiner Sicht bald das Mieseste, was man sich im Straßenverkehr erlauben kann. Diese Frau muss bluten, hab bitte kein Erbarmen!!!

debakelo
 
AW: Rechtliche frage -Unfall- Fahrerflucht

Hier gibt es ja ne erkleckliche Anzahl wohlmeinder Ratschläge.

Nun denn, mein jur. Rat: such Dir einen gescheiten Rechtsanwalt (Fachanwalt), so wie Du es Dir vorgenommen hast. Der wird´s Dir vernünftig erklären.

Fahrerflucht ist aus meiner Sicht bald das Mieseste, was man sich im Straßenverkehr erlauben kann. Diese Frau muss bluten, hab bitte kein Erbarmen!!!

debakelo

Wenn man einen Radfahrer liegen lässt es ist es hier in D. nicht so schlimm. Bei mir wurde ein ähnlicher Fall, wegen Mangel am öffentlichen Interesse eingestellt. Der Typ war/ist Taxifahrer.
 
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