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Radwege und unser Freund und Helfer...

AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

Wenn das alle Mitbürger so sehen würden, hätte ich einen angenehmen Job!!!

Naja, wir leben ja in einem freien Land, da muß es schon erlaubt sein, seine Meinung zu sagen. Ich kann mir aber schon vorstellen, daß man es als Mitarbeiter vom Ordnungsamt oder als Polizist nicht leicht hat, weil viele Leute sehr emotional und nicht etwa sachlich-objektiv diskutieren...

Ich bin selbstverständlich auch für eine sofortige Aufhebung der Radwege-Benutzungspflicht! Wenn Radwege was taugen würden, würde sie (fast) jeder freiwillig benutzen.

Das wird es aber vermutlich nie geben, weil man als Fahrradfahrer ohnehin schon einer Minderheit angehört. Und viele (insbesondere langsame, ältere) Fahrradfahrer benutzen ja die Radwege ohne sich darüber aufzuregen, d.h. wenn man sein Fahrrad als Verkehrsmittel oder zum Sport nutzt (und dementsprechend schnell vorankommen möchte), gehört man einer noch kleineren Minderheit an...

Ich kann aber wirklich nicht verstehen, wie die vorhandenen Radwege zustandegekommen sind. Diese 90cm bis 1m breite Wege, die hier in München's Innenstadt weit verbreitet sind, sind ein absoluter Witz. Da ist ein Überholen anderer Radfahrer absolut unmöglich, wenn der Vorherfahrrende nicht äußerst rechts fährt, was natürlich nur der Fall ist, wenn er mit Verkehr von hinten rechnet (was natürlich niemals der Fall ist). Dann immer diese 2-5cm hohen Kanten an jeder Einmündung usw., Ihr kennt das ja...
Nein, ich weiß wirklich nicht wer solche Radwege plant, aber ein Radfahrer kann es nicht gewesen sein.

Ich werde mal schauen, inwiefern die Radwege auf meinem Arbeitsweg gesetzteskonform sind und dann vielleicht mal an die entsprechenden Stellen schreiben, vielleicht werden ja tatsächlich die Schilder abmontiert...
(...glaube ich aber leider nicht...)


Gruß,

Christian
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

*Kopfschüttel*

Mensch mensch, ich merk schon, hier sind ein paar Leute unterwegs die wenig Humor haben. Vielleicht sind hier auch einfach ein paar Insiderwitze falsch verstanden worden.

Also (soll sich ja niemand beleidigt fühlen):

1. Das Polizisten Hilfsbeamte sind, ist ein Scherz und spielt auf die Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft an. Im Prinzip nur ne Kleinigkeit um sie ab und an mal zu necken.
2. Richtig ich bin JuraSTUDENT. Das was ihr aber unter Jurist versteht ist der VOLLjurist. Auch ein Diplomjurist ist ein Jurist und stellt euch mal vor, der hat auch kein zweites Staatsexamen geschrieben... . Das ich Widerspruch und Einspruch verwechselt habe... ja mein Gott, das interessiert doch wirklich niemanden wie das heißt. Genau merkt sich den ganzen Spaßkram doch eh nur ein Verwaltungsrechtler... und wer will schon Verwaltungsrecht machen... .
3. Das auch die lieben Menschen in der Verwaltung viel arbeiten und nicht faul sind weiß ich. Es war einfach mal ein Klischee breitgetreten. Wenn sich dadurch einer verletzt fühlt, 'tschuldigung.

Wahrscheinlich hat der Smily einfach nicht gereicht um klar zu machen, dass das nicht sooooo ernst gemeint war.

@Fixgear
Welche Formulierung ist dir denn ins Auge gesprungen, dass du dir so sicher bist, dass ich kein Volljurist bin? War es vielleicht mein Profil, indem stud. iur. steht? Waren es vielleicht Antworten in anderen Threads in denen ich betone, dass ich kein Volljurist bin? Oder war es mehr der Satzaufbau im Allgemeinen? Zum letzteren... das hier ist ein Forum für einen Sport, dass ich hier nicht alles tot ernst im Gutachten-Stil schreibe ist wohl klar. Wenn das passiert ist es auch höchste Zeit mit dem Job aufzuhören und was neues zu machen.
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

habt ihr probleme -.- ob jurist oder gullideckelschrubber ist doch vollkommen egal :D

prinzipiel müssten deutschlands radfahrer eine revolution starten!!! aber das geld fehlt in den kassen und wird sinnlos in VERKEHRSBEHINDERNDE projekte wie straßenverengungen und sonstiges hineingesteckt !!!!!!!

aber kein verbund mit einigermaßen einfluss (also adfc, bdr etc) kümmert sich ERNSTHAFT um solche fragen....
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

Diese 90cm bis 1m breite Wege, die hier in München's Innenstadt weit verbreitet sind, sind ein absoluter Witz.
[...]
Ich werde mal schauen, inwiefern die Radwege auf meinem Arbeitsweg gesetzteskonform sind und dann vielleicht mal an die entsprechenden Stellen schreiben, vielleicht werden ja tatsächlich die Schilder abmontiert...

Bei der Breite hast du theoretisch gute Chancen, da 1,5m Minimum sind.
Siehe VwV-StVO § 2 und ein paar Tipps hier:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Novelle/
Aber Achtung: So weit ich weiß, musst du den Widerspruch innerhalb einer engen Frist einreichen, nachdem du den Radweg kennst. Mach dich da nochmal schlau, nicht dass es daran scheitert.
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

Hi
ich fahr hier im Saarland ebenfalls radwegignorierend zur Arbeit. Meine bisherigen Plattfüße waren alle auf Radwegen, daher meide ich sie.
Habe vorige Woche ne neue Route ausprobiert und bin im Dunkeln mal von meiner Regel abgewichen und über nen ordentlich aussehenden Radweg entlang der Landstraße gefahren, zumal er nur mit weißen Strichen und den Leitpfosten von der Fahrbahn abgegrenzt ist und auch gut 3m breit.
Tja, und unter der Autobahnbrücke hat es mich dann fast erwischt, hat hier doch ein jemand seinen LKW-Hänger völlig verdreckt und unbeleuchtet unter der Brücke auf dem Radweg abgestellt. Hab das Teil erst spät gesehen und mich richtig erschrocken, mit sowas hätt ich dann doch nicht gerechnet. Mitten in der Pampa nen Hänger abstellen unter ner Brücke.
Davon motiviert pass ich jetzt immer auf, wenn ich auf der Straße an der Stelle vorbeiradle, und richtig, da steht eigentlich immer mindestens ein Auto oder ein LKW oder sonstwas und blockiert den Radweg.

Hab mir schon überlegt, ob ich mal das zuständige Ordnungsamt anschreibe, was die dazu sagen, aber ich behalt das lieber mal als Trumpfkarte in der Hinterhand, wenn mich mal ein Grüner auf die Radwegbenutzungspflicht aufmerksam machen will. Dann besteh ich nämlich auf Abhilfe bei den Hindernissen auf diesem Radweg, und er kann nen Abschlepper für nen LKW organisieren und nen Haufen Schreibkram bearbeiten. Oder mich fahren lassen....
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

Bei der Breite hast du theoretisch gute Chancen, da 1,5m Minimum sind.
Siehe VwV-StVO § 2 und ein paar Tipps hier:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Novelle/
Aber Achtung: So weit ich weiß, musst du den Widerspruch innerhalb einer engen Frist einreichen, nachdem du den Radweg kennst. Mach dich da nochmal schlau, nicht dass es daran scheitert.

Ich bin mit der Gesetzeslage nicht so vertraut, meine aber zu wissen, daß die 1,5m zwar als Sollbreite im Gesetz stehen, in bestimmten Fällen aber unterschritten werden dürfen (eben bis auf 90cm).
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

Ich bin mit der Gesetzeslage nicht so vertraut, meine aber zu wissen, daß die 1,5m zwar als Sollbreite im Gesetz stehen, in bestimmten Fällen aber unterschritten werden dürfen (eben bis auf 90cm).
So in der Art. Aber bei den meisten schmalen Radwegen ist dieser Fall gar nicht gegeben, sondern die netten Jungs vom Amt haben sich gedacht "da ist ein Radweg, also Schild dran und fertig". :mad:
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

Hallo Jann,

Das was ihr aber unter Jurist versteht ist der VOLLjurist. Auch ein Diplomjurist ist ein Jurist und stellt euch mal vor, der hat auch kein zweites Staatsexamen geschrieben... . Das ich Widerspruch und Einspruch verwechselt habe... ja mein Gott, das interessiert doch wirklich niemanden wie das heißt. Genau merkt sich den ganzen Spaßkram doch eh nur ein Verwaltungsrechtler... und wer will schon Verwaltungsrecht machen... .

also wer wie Du derart herausposaunt, dass er ja der Jurist und somit in jedem Fall der bessere Verwaltungsrechtler sei, der muss sich dann schon auch darauf festnageln lassen...
Auch wenn sich vielleicht Jurastudenten als "Kollegen" oder Juristen bezeichnen, so ist doch der allgemeinen Auffassung nach erst derjenige Jurist, der zumindest ein bestandenes Examen vorweisen kann.

erklär ihm das ich eh Widerspruch einlegen werde und ich mir ziemlich sicher bin, dass dieses kleine Verfahren zu nichts führt, weil ich schlicht und einfach viel, viel mehr Ahnung vom Verwaltungsrecht habe als er, schließlich bin ich der Jurist und nicht er

Wenn man sich schon aufplustert, dann doch bitte, wenn man wirklich so viel mehr Ahnung hat. Und im Examen würde ich mich nicht unbedingt darauf verlassen wollen, dass es wirklich niemand interessiert, ob es Einspruch oder Widerspruch heisst. :p

Viele Grüße
Tigermäulchen, die dann halt auf dem Radweg fährt und dem Beamten mit einem Erfolgserlebnis einen schönen Tag verschafft.:love: und außer Sichtweite wieder die Straße benutzt :aetsch: .
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

Zitat von Feltf80: Seit wann sind Polizisten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft?

Nach § 152 Abs. 1 GVG. Die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sind nach § 161 S. 2 StPO verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten.

Das gilt natürlich nur dann, wenn die Beamten repressiv - zur Verfolgung von Straftaten / Owi tätig werden und nicht wenn es wie z. B. beim Ordnungsamt um die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht.

Grüße Tigermäulchen
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

Deswegen sagte ich ja, dass es ein Spaß war. Ich dachte ehrlich gesagt, dass es auch so verstanden werden würde.... es ist ja wie gesagt nicht so, dass ich ein Geheimnis daraus machen würde Student zu sein.

Aber bitte, pöbelt ruhig weiter, ich geb ja zu vielleicht hab ich es verdient...
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

*Kopfschüttel*

Mensch mensch, ich merk schon, hier sind ein paar Leute unterwegs die wenig Humor haben. Vielleicht sind hier auch einfach ein paar Insiderwitze falsch verstanden worden.

Also (soll sich ja niemand beleidigt fühlen):

1. Das Polizisten Hilfsbeamte sind, ist ein Scherz und spielt auf die Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft an. Im Prinzip nur ne Kleinigkeit um sie ab und an mal zu necken.
2. Richtig ich bin JuraSTUDENT. Das was ihr aber unter Jurist versteht ist der VOLLjurist. Auch ein Diplomjurist ist ein Jurist und stellt euch mal vor, der hat auch kein zweites Staatsexamen geschrieben... . Das ich Widerspruch und Einspruch verwechselt habe... ja mein Gott, das interessiert doch wirklich niemanden wie das heißt. Genau merkt sich den ganzen Spaßkram doch eh nur ein Verwaltungsrechtler... und wer will schon Verwaltungsrecht machen... .
3. Das auch die lieben Menschen in der Verwaltung viel arbeiten und nicht faul sind weiß ich. Es war einfach mal ein Klischee breitgetreten. Wenn sich dadurch einer verletzt fühlt, 'tschuldigung.

Wahrscheinlich hat der Smily einfach nicht gereicht um klar zu machen, dass das nicht sooooo ernst gemeint war.

Da war kein Smiley dran!!!Das war ernst gemeint!!!:aetsch:
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

@Fixgear
Welche Formulierung ist dir denn ins Auge gesprungen, dass du dir so sicher bist, dass ich kein Volljurist bin? War es vielleicht mein Profil, indem stud. iur. steht? Waren es vielleicht Antworten in anderen Threads in denen ich betone, dass ich kein Volljurist bin?

Nein, habe dein Profil nicht gesehen. Wenn es da steht, nimmt es mir jetzt natürlich die Überzeugungskraft. Ich habe es an deiner Aneinanderreihung von noch unverstandenen Halbwissen erkannt. Und bevor du dich jetzt beleidigt fühlst: ich habe die Schei.e auch studiert und deine Denkphase ungefähr wiedererkannt!

Klingt vielleicht cool, sich als Student schon Jurist zu nennen, macht man trotzdem nicht!
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

moin...

mal offtopic...

ich frag mich zunehmend, warum sich egal um welches thema es geht, die kollegen hier in haare kriegen???


so und nun zerfleischt mich... :aetsch:

kopfschüttelnd grüsst

sebastian
 
Widerspruch

hey,

übrigens handelt es sich im Ö-Recht tatsächlich um einen "Widerspruch" (und nicht "Einspruch"), den man innerhalb der Widerspruchsfrist, die auf dem Verwaltungsakt "Ticket" im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung vermerkt sein sollte (wenn nicht, beträgt die Widerspruchsfrist 1 Jahr), einreichen sollte.

Aber: wenn kein blaues Radschild, Radweg einfach nicht benutzen ;) Ansonsten kurzen, netten Brief an die zuständige Verwaltungsbehörde schicken, dass der Radweg in diesem Zustand/Ausführung nicht genutzt/gefährlich ist (z.b. wg. stattgefundener Unfälle). Man kann auch gerne darauf hinweisen, dass dann doch mal irgendwann Schadensersatzansprüche gestellt werden, da die Verwaltungseinheit ihren Pflichten nicht nachkommt ....

Einfach immer schön sachlich bleiben, Antwortfrist setzen und man wird derartiges sicherlich beachten ....

chris.
 
AW: Widerspruch

hey,

übrigens handelt es sich im Ö-Recht tatsächlich um einen "Widerspruch" (und nicht "Einspruch"),

Im OWi-Verfahren ist es aber wieder der Einspruch...leider bin ich nicht bei uns für die Radwege zuständig (dann gäbe es bei uns keine benutzungspflichtigen mehr!), ein paar konnte ich durch sachliches Kollegengespräch aber schon aufheben lassen. Krass ist immer die Ahnungslosigkeit der Nichtradfahrer.
 
AW: Radwege und unser Freund und Helfer...

@ Fixgear

Schön das du meine Denkphase erkannt hast. Dann sollte es dir ja sogar möglich sein ungefähr mein Semester zu schätzen ;)
Das man sich als Student nicht als Jurist bezeichnen sollte weiß ich, ist ja auch sachlich zunächst einmal falsch! Ich habe es in einem nicht ganz so ernsten Kontext getan, und ich glaube es dürfte dir schwer fallen, eine ernste Äußerung von mir zu finden, in der ich behaupte Jurist zu sein. Wie gesagt, für gewöhnlich betone ich es extra und es steht auch bei mir im Profil. Ich hab's halt nicht deutlich genug gemacht, das es mehr mit einem Augenzwinkern gemeint war... klar mein Fehler seh ich ja auch ein.

Ich persönlich behaupte allerdings von mir, dass ich das Halbwissen das ich habe, auch verstehe... . Und mal im Ernst, es ist ja auch nicht so als stände hier eine besonders große Portion von Wissen drin, ist doch das einzige was ich geschrieben habe, dass ich es nicht einsehe und dagegen angehen würde. Naja... viel Halbwissen läßt sich da nicht erkennen... .

Aber hast ja recht, ich hab ne Menge Halbwissen und tatsächlich die Materie nicht komplett durchdrungen. Und ja, im Verwaltungsrecht würde ich auch nicht 15 Punkte bekommen.

Übrigens, wenn du Recht schei.e findest, hast du doch irgendwie die falsche Einstellung dazu.... .
 
AW: Widerspruch

hey,

übrigens handelt es sich im Ö-Recht tatsächlich um einen "Widerspruch" (und nicht "Einspruch"), den man innerhalb der Widerspruchsfrist, die auf dem Verwaltungsakt "Ticket" im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung vermerkt sein sollte (wenn nicht, beträgt die Widerspruchsfrist 1 Jahr), einreichen sollte.

chris.

Nur weil ich das Thema aufgeworfen habe: Es ist ein Einspruch, vgl. § 67 I OWiG, dessen Einspruchsfrist mit zwei Wochen nach Zustellung auch kürzer bemessen ist als die Widerspruchsfrist von einem Monat.

@ Jann

das ist ja schön, dass Du selbst schreibst, dass Du eine Menge Halbwissen hast. Das macht Dich ja richtig sympatisch. :)

Vielleicht findet Fixedgear auch nicht Recht an sich Schei.e, sondern großsprecherische Juristen. Mit dieser Einstellung wäre er sicher nicht allein...

Ansonsten sind wir hier ja völlig vom Thema abgekommen.

Viele Grüße
Tigermäulchen, die ganz glücklich ist, weil sie sich zu Nikolaus schöne neue Mountainbikeschuhe gegönnt hat. Ja!
 
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