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Radwege in Bremen

Hobbit

irgendwas ist immer
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moin,
bei den ersten Touren nach längerer Pause ist mir aufgefallen daß viele Radwege nicht mehr mit den entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind. Es verunsichert mich, daß ich dazu nichts in der Stvo etc. finde. Unsicher bin ich z.B. unter welchen Bedingungen ich denn auf den "ehemaligen" Radwegen fahren darf. Auch würde mich interessieren wie es mit dem Befahren in der "falschen" Richtung geregelt ist.

Gibt es dazu irgendwelche Ergänzungen in der Stvo, Gesetzesnovellen vom Bremer Senat oder weiß der Geier was. Ich würde es halt gern mal im Gesetzestext nachlesen.

Vielen Dank
ralf
 
AW: Radwege in Bremen

Es ist eigentlich ganz einfach: Radwege, die nicht mit einem blauen runden Schild gekennzeichnet sind, unterliegen nicht der Benutzungspflicht, diese Schilder gelten auch nur von einer Einmündung/Kreuzung zur nächsten, und der Radweg muss zumutbar sein und nicht schmaler als 1,50 m.
Radwege sind grundsätzlich, falls nicht anders ausgeschildert "Einbahnstraßen".
Die entsprechende Novelle war Ende der 1980er Jahre.

Der Bremer Senat kann angesichts verfallender Radwege und leerer Kassen zwei Dinge tun, entweder besteht auf die Benutzungspflicht und schildert entsprechend aus, dann müssen die Radwege auch entsprechend gepflegt werden, oder er hat kein Geld, dann baut er die Schilder einfach ab...

Mehr hier, interessant wird's evtl. ganz unten.
 
AW: Radwege in Bremen

§ 2 Abs. 4 StVO: Radwege m ü s s e n benutzt werden, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind (weißes Rad auf blauem Grund).

Das Befahren in der "falschen Richtung" ist nur erlaubt, wenn dieses durch das obige Verkehrszeichen gestattet wird.

Radwege, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind, sondern einfach baulich von der übrigen Straße abgegrenzt sind, sogenannte "andere Radwege", d ü r f e n in Fahrtrichtung rechts benutzt werden. Es ist dann aber auch nicht zu beanstanden, wenn Radfahrer den rechten Fahrbahnrand befahren.

Hat sich mit Andis Post überschnitten..
 
AW: Radwege in Bremen

Also einfach nur die konsequente Umsetzung dessen was schon lange geregelt war, das Radwege einen gewissen Qualitätsstandard und eine Mindestbreite haben müssen...wenn man den Radfahrer zur Benutzung verpflichten will.

Danke, Groschen gefallen.
 
AW: Radwege in Bremen

War das nicht so, dass man mit dem Rennrad (Sportgerät) die Radwege nicht benutzen muss??:confused:
 
AW: Radwege in Bremen

Zählt wohl eher in den Bereich der "urban Legends"...

Natürlich muss man keinen Radweg benutzen, man kann das Rad ja auch zu Hause stehen lassen...
 
AW: Radwege in Bremen

Die Sonderregel fürs Rennradl (unter 11kg) gibt es AFAIK für die Beleuchtung. Oder handelt es sich um eine weitere urbane Legende?
 
AW: Radwege in Bremen

Nein, das entspricht den Tatsachen: § 67 Abs. 11 StVZO: bei Rennrädern unter 11 kg reicht Steckbeleuchtung..
Übrigens nur bei Rennrädern, nicht bei MTB, selbst wenn sie unter 11 kg wiegen.. Fahre seit 4 Jahren illegal :eek:
 
AW: Radwege in Bremen

moin,
hab deshalb im Dunkeln auch immer eine "Sport"beleuchtung am MTB.

Minus mal Minus ergibt Plus, alles richtig gemacht!
 
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