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Fahrbahnampel für Radweg - auch hier?

Was bemängelst du da jetzt genau

Äh. Die Ampel steht "mitten" auf dem Radfahrstreifen!?

Auf Radwegen an/über Gehwegen ist sowas ja irgendwie normal, da steht immer was auf dem Weg. Aber auf einem Radfahrstreifen auf einer Straße? Da braucht es nicht mal den Rechtsabbieger, der den Weg abschneidet, da muss nur mal links ein Bus fahren und es wird eng und gefährlich mit der Ampel.

Die Warnbaken stehen da nur vorübergehend, das ist tatsächlich gerade neu gemacht worden.
 
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Aber durch dieses (extreme) Verschwenken an Einmündungen soll der Radweg rechtlich von der Straße getrennt werden. Praktizieren bei uns im Kreis leider auch einige Gemeinden bis zum Exzess. Statt den Radverkehr zu beschleunigen wird er dadurch extremst ausgebremst.
Ja, das wird praktiziert. Nur in welchem Paragraph steht, dass der Radweg dann nicht mehr zu dieser Strasse gehört?
Ein Radweg gehört zu der Strasse zu der er gehört.
Wie ich oben schon mal angedeutet habe wäre es absurd wenn durch Verkehrsschilder, oder durch diese Verschwenkungen der Radweg dann nicht mehr zur Strasse gehören würde.
Er würde dann ja ein eigenständiger Weg sein.
Da stellen sich dann einige Fragen.
Wie ist es dann mit der Fahrtrichtung? Da der Radweg ein eigenständiger Weg ist hat er dann auch zwei Fahrtrichtungen.
Wie ist es mit den Vorschriften die die Strasse hat wie etwa Tempo 30 u.s.w.? Gelten die dann auch für den Radweg, ich denke nicht. Er gehört ja nicht mehr zur Strasse.
Wie ist es wenn ich vom Radweg nach links abbiege? Ich fahre ja dann nicht in die Parallelfahrbahn ein, sondern ich fahre vom Radweg in die Querstrasse und kreuze dann die Strasse (zu der ich ja nicht mehr gehöre). In der Regel stehen auf dem Stück dazwischen keine Vorfahrtregelnden Verkehrszeichen. Gilt dann für Rechts vor Links?
Schon allein daran kann man sehen, dass diese These, dass der Radweg nicht mehr zur Strasse gehört, kompletter Unsinn ist.
Leider machen Behörden aber genaus das. Sie gehen davon aus. Wir leben in einer Verkehsrechtlichen Banananrepublik.

Um mal den Unsinn mit den kleinen Vorfahrtachten Zeichen für den Radweg und der These einer unterschiedlichen Vorfahrtregelung für eine Strasse, zu verdeutlichen.
Demnach wäre der Radweg hier die Hauptstrasse. Denn das Schild gilt ja nur für den Radweg.

 
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Wie ist es wenn ich vom Radweg nach links abbiege. Ich fahre ja dann nicht in die Parallelfahrbahn ein, sondern ich fahre vom Radweg in die Querstrasse und kreuze dann die Strasse (zu der ich ja nicht mehr gehöre). In der Regel stehen auf dem Stück dazwischen keine Vorfahrtregelnden Verkehrszeichen.
Doch genau bei den Kreuzungen, wo der Radweg ein Vorfahrstachtenzeichen hat, steht das Vorfahrsachtenzeichen für den querenden Verkehr idR zwischen Fahrbahn und Radweg. (sieht man auch in der Musterlösung). Allerdings steht da nie ein Zeichen, dass den Vorrand des querenden Verkehrs gegenüber dem Radweg anzeigt. Also gilt dann eigenlich für den querenden Verkehr Recht-Vor-Links.

EDIT: Aber ich gebe dir Recht, der Radweg gehört immer noch zu Straße und ist damit benutzungspflichtig.
Trotzdem hat der Radfahrer ein eigenes Vorfahrstachtenschild.
Und dieses wird auch von Gerichten so gesehen, was ich von einem mir bekannten Fall weiß.
Ein Radfahrer auf einem benutzungspflichtigen Radweg hat das Vorfahrtsachtenschild für den Radweg missachtet und ist von einem links abbiegenden Pkw angefahren worden. Er hat 50% Mitschuld bekommen.
 
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Doch genau bei den Kreuzungen, wo der Radweg ein Vorfahrstachtenzeichen hat, steht das Vorfahrsachtenzeichen für den querenden Verkehr idR zwischen Fahrbahn und Radweg. (sieht man auch in der Musterlösung).
Es gibt aber auch viele Fälle wo das Vorfahrtachtenzeichen der Querstrasse vor dem Überweg steht.
 
Verwechsle bitte nicht Vorfahrt mit Vorrang. Natürlich gelten auf einer Strasse unterschiedliche Vorrangregelungen. Wie z.B. Fahrspurwechsel, Nachrang von Linksabbiegern, oder Vorrang von Geradausfahrern.
Das verwechsle ich auch nicht: § 18 (3) StVO (Autobahnen): "Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt."

Das beantwortet aber nicht die Frage:
Das "Gesetz" steht in der StVO. Dort steht, dass Vorfahrt für die ganze Strasse gilt.
Wo genau steht das?

Entscheidend für die Beziehung des Radweges zur Querstrasse und zur Fahrbahn seiner Strasse.
Das der Abstand zur Fahrbahn darüber entscheidet ist Unsinn, kann aber fatale Folgen haben wenn man sich danach richtet.
Wenn man sich nach dem gesunden Menschenverstand, seinem Selbsterhaltungstrieb und den bei unklaren Situationen zu deren Klärung aufgestellten Verkehrsschilder (Vorfahrt achten!) richtet, sehe ich nicht, wo es da fatale Folgen geben kann.
Ich habe mit diesen drei Möglichkeiten der Eigensicherung zumindest schon gut 50 Jahren auf dem Rad überlebt.......

Richtig. All diese Sachen werden mit Zusatzschildern geregelt. Habe ich bei Vorfahrtregelnden Zeichen noch nicht gesehen. Ansonsten kenne ich nur die Vorfahrtregelnden Zeichen aus dem Verkehrszeichenkatalog der StVO und dfie beziehen sich nicht auf eine bestimmte Fahrzeugart.
Nein, Schilder beziehen sich immer auf den Teil einer Straße (Fahrbahnen, Radweg, Gehweg, sonst. Nebenwege), an dem sie stehen. Und es kann selbstverständlich für die Fahrbahn eine andere Regelung gelten, wie für einen begleitenden Nebenweg, wenn dieser die Fahrbahn oder eine einmündende Straße quert / kreuzt - wenn die baulichen Verhältnisse das erfordern. Ein Nebenweg kann zwar zur Straße gehören, es können für eindeutig erkennbare / klar voneinander getrennte Teile der Straße (Nebenwege) aber abweichende Regeln / Anordnungen getroffen werden - und so muss eben nicht zwingend jeder neben der Fahrbahn liegende Weg dieselben Rechte haben / bekommen, wie die (Haupt-)Fahrbahn.
Wenn Beschilderung grds. und ausnahmslos für die gesamte Straße gelten würde / muss, wie sieht es dann z. B. mit Überholverboten aus? Ein Überholverbot in der Straße würde ja dann auch für den Radverkehr auf dem zur Straße gehörenden Radweg gelten...:daumen:.. - also mit dem RR dann schön hinter der Omma hinterher schleichen, bis das Überholverbot wieder aufgehoben wird ....;) - oder wie?

Du meinst also weil nirgendwo steht, dass Radfahrer die gleichen Rechte wie Kraftfahrzeuge haben, dann haben sie diese Rechte dann auch nicht.
Haben sie doch - mit eben den Einschränkungen / Zusatzbedingungen, die in der StVO selbst stehen, oder durch die zust. Verkehrsbehörde im Einzelfall angeordnet werden. Alles völlig korrekt und legal.
Auch dem KFZ-Verkehr geht es oftmals nicht anders - irgendwo steht immer ein Schild rum, welches den ungestümen Vorwärtsdrang ausbremst - so what?.

Radfahrer die StVO konform über diese Kreuzung fahren wollten sind dort massiv gefährdet.
Radfahrer, die dort das Schild "Vorfahrt achten" befolgen und ein ggf. zeitgleich ankommendes Fahrzeug dessen Vorfahrt gewähren, fahren absolut StVO-konform über die Kreuzung (noch StVO-konformer geht dann schon gar nicht mehr :)). Was den Radfahrer dabei jetzt massiv gefährden soll, bleibt wohl Dein Geheimnis.....

Haben wir hier also keine geradeausfahrenden Raddfahrer und abbiegenden Kraftfahrzeuge? Dann siehst du evenuell ein anderes Bild als ich.
Nein, wir haben hier einen nach rechts ablaufenden Fahrstreifen, der -schon im Kurvenverlauf- von einem rechts "einmündenden" Radweg gekreuzt / gequert wird. Radverkehrsführungen, die Fahrbahnen queren, sind andere als solche, die dem Verlauf der Geradeaus-Fahrbahn eindeutig folgen (was hier nicht der Fall ist). In so fern ist das Schild für den Radverkehr hier nicht verkehrt und als solches auch StVO-konform.

Was bei diesen Diskussionen immer deutlich wird: es wird viel Mist ausgeschildert und angeordnet.
Vor allem der Punkt der Klarheit wird teilweise durch Schilder verschlimmert.......
Was an einem "Vorfahrt achten"-Schild jetzt unklar sein soll und welche angebliche Klarheit dadurch verschlimmert wird, erschließt sich mir nicht.

Ja, das wird praktiziert. Nur in welchem Paragraph steht, dass der Radweg dann nicht mehr zu dieser Strasse gehört?
Ein Radweg gehört zu der Strasse zu der er gehört.
Wie ich oben schon mal angedeutet habe wäre es absurd wenn durch Verkehrsschilder, oder durch diese Verschwenkungen der Radweg dann nicht mehr zur Strasse gehören würde.
Er würde dann ja ein eigenständiger Weg sein.
Da stellen sich dann einige Fragen.
Wie ist es dann mit der Fahrtrichtung? Da der Radweg ein eigenständiger Weg ist hat er dann auch zwei Fahrtrichtungen.
Wie ist es mit den Vorschriften die die Strasse hat wie etwa Tempo 30 u.s.w.? Gelten die dann auch für den Radweg, ich denke nicht. Er gehört ja nicht mehr zur Strasse.
Wie ist es wenn ich vom Radweg nach links abbiege? Ich fahre ja dann nicht in die Parallelfahrbahn ein, sondern ich fahre vom Radweg in die Querstrasse und kreuze dann die Strasse (zu der ich ja nicht mehr gehöre). In der Regel stehen auf dem Stück dazwischen keine Vorfahrtregelnden Verkehrszeichen. Gilt dann für Rechts vor Links?
Schon allein daran kann man sehen, dass diese These, dass der Radweg nicht mehr zur Strasse gehört, kompletter Unsinn ist.
Leider machen Behörden aber genaus das. Sie gehen davon aus. Wir leben in einer Verkehsrechtlichen Banananrepublik.

Um mal den Unsinn mit den kleinen Vorfahrtachten Zeichen für den Radweg und der These einer unterschiedlichen Vorfahrtregelung für eine Strasse, zu verdeutlichen.
Demnach wäre der Radweg hier die Hauptstrasse. Denn das Schild gilt ja nur für den Radweg.

Es gibt ja unterschiedliche Möglichkeiten, sich auf dem Rad abzulenken: Die einen versetzen sich in eine imaginäre TdF-Etappe und "fahren" im Kopf um den Sieg mit - andere fertigen umfangreiche juristische Gutachten über jeden Meter weg, den sie entlang kullern......so hat jeder seinen Spaß unterwegs ..:daumen:

Ganz nebenbei sehe ich auf dem Bild kein Blauschild nach der Einmündung, welches auf einen im weiteren Verlauf benutzungspflichtigen Radweg hindeutet - welches Problem gibt es hier also? Und ebenso ist diese Situation eine völlig andere als die, die der Fadenersteller eingangs zur Diskussion gestellt hat. Das hier hat mit der dort aufgeworfenen Frage nichts zu tun.

Matze
 
Ich zitiere nochmal, diesmal von hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2016/082-barthle-irrtuemer-radverkehr.html

Annahme: Ein Radweg teilt immer die Vorfahrt der Hauptfahrbahn.

Richtig ist: Nur der straßenbegleitende Radweg teilt die Vorfahrtsrechte der Hauptfahrbahn. Ist der Radweg abgesetzt - d.h. über 5 Meter von der Fahrbahn weg oder z.B. durch Hecken visuell von der Fahrbahn getrennt -, dann gilt dies nicht. Wichtig wird dies bei Einmündungen und Kreuzungen. Also Vorsicht, Radfahrer: Hier haben sie keine Vorfahrt.

Für mich heißt das, fahre ich also weiter auf diesem Weg, dann muss ich auf dem von der Hauptfahrbahn mehr als 5m entfernten Weg die Vorfahrt gewähren. Außerdem ist dieser Weg dann nicht mehr straßenbegleitend - und das wiederum heißt das ich vor der "Absetzung" auf die Straße wechseln darf, weil diese dann eben keinen Radweg mehr hat. Allerdings muss ich dem Verkehr auf der Hauptfahrbahn auch Vorfahrt gewähren.

Und ich finde es zur Zeit zwar nicht - erinnere mich aber irgendwo - auf einer Seite des Gesetzgebers - mal gelesen zu haben, das die Benutzungspflicht komplett entfällt wenn der Radweg nicht auf seiner kompletten Länge straßenbegleitend ist - also dem Radfahrer die gleichen Vorfahrtsrechte einräumt wie dem Verkehr auf der Hauptfahrbahn.

Mfg
Conny
 
Radfahrer, die dort das Schild "Vorfahrt achten" befolgen und ein ggf. zeitgleich ankommendes Fahrzeug dessen Vorfahrt gewähren, fahren absolut StVO-konform über die Kreuzung (noch StVO-konformer geht dann schon gar nicht mehr :)). Was den Radfahrer dabei jetzt massiv gefährden soll, bleibt wohl Dein Geheimnis.....

Ja, könnte sein. Nur steht im hier diskutierten Ausgangsfall für die Radfahrer kein "Vorfahrt-achten-Schild". Sondern da ist eine Ampel und die ist im Regelfall aus.

Was an einem "Vorfahrt achten"-Schild jetzt unklar sein soll und welche angebliche Klarheit dadurch verschlimmert wird, erschließt sich mir nicht.

Meine Aussage war schlicht: Es wird viel Mist ausgeschildert und u .a. dadurch werden manche Situationen unklar. Das ein "Vorfahrt achten"-Schild zu Unklarheit führt hab ich nicht geschrieben.

Aber nur für dich:
https://www.rennrad-news.de/forum/t...ionen-im-verkehr.109819/page-829#post-4116922

An diesem Kreisverkehr mit Radweg müssen Radfahrer und Autofahrer Vorfahrt-achten. Das ist mist und das ist unklar.
 
Nur der straßenbegleitende Radweg teilt die Vorfahrtsrechte der Hauptfahrbahn.
Das ist genau das wovon Siggi immer schreibt.
Ist der Radweg abgesetzt - d.h. über 5 Meter von der Fahrbahn weg oder z.B. durch Hecken visuell von der Fahrbahn getrennt -, dann gilt dies nicht.
Und ab hier weiß man, das das BMVI selber nicht weiss, wovon sie schreiben, sich nämlich selbst widersprechen.
Wenn der Radweg von der Fahrbahn abgesetzt ist, ist er damit doch keineswegs nicht mehr straßenbegleitend.

Wenn Beschilderung grds. und ausnahmslos für die gesamte Straße gelten würde / muss, wie sieht es dann z. B. mit Überholverboten aus? Ein Überholverbot in der Straße würde ja dann auch für den Radverkehr auf dem zur Straße gehörenden Radweg gelten...:daumen:.. - also mit dem RR dann schön hinter der Omma hinterher schleichen, bis das Überholverbot wieder aufgehoben wird ....;) - oder wie?
Das Zeichen 276 (Überholverbot) heißt tatsächlich: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
 
Das Zeichen 276 (Überholverbot) heißt tatsächlich: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Ja, das heißt zwar so, bezieht sich aber nur auf mehrspurige Kraftfahrzeuge, die da nicht überholt werden dürfen.
So darf z.B. ein Motorrad (ohne Beiwagen) von einem Auto überholt werden solange eine ggf. vorhandene Sperrlinie nicht überfahren wird. Ungekehrt darf aber ein Motorrad kein Auto überholen, was i.d.R. viel schneller und einfacher geht als umgekehrt.
Ein weiteres Beispiel dafür, dass die Regeln hinter den Verkehrszeichen nicht immer einen Sinn ergeben müssen ...
 
Annahme: Ein Radweg teilt immer die Vorfahrt der Hauptfahrbahn.

Richtig ist: Nur der straßenbegleitende Radweg teilt die Vorfahrtsrechte der Hauptfahrbahn. Ist der Radweg abgesetzt - d.h. über 5 Meter von der Fahrbahn weg oder z.B. durch Hecken visuell von der Fahrbahn getrennt -, dann gilt dies nicht. Wichtig wird dies bei Einmündungen und Kreuzungen. Also Vorsicht, Radfahrer: Hier haben sie keine Vorfahrt.
Ja was denn nun???
Eine Aussage die sich in einem Satz selber wiederspricht.
Hier wird munter Strassenbegleitend und Fahrbahnbegleitend durcheinadergemischt und daraus werden dann so lebenswichtige Regeln wie Vorfahrt oder Vorrang abgeleitet.

In den Verwaltungsvorschriften steht eindeutig Strassenbegleitend.
Verläuft ein Radweg in Strasse A und verläuft auch die Fahrbahn in Strasse A ist die Situation klar.
Egal welche Vorfahrtzeichen dort stehen die Situation ist klar.
Denn die Vorfahrtzeichen können eine Situation nur klarstellen aber nicht umkehren.
Somit ist dann auch klargestellt, dass der Radweg neben der Fahrbahn verläuft mit all den Vorfahrt- und Vorrangregeln die sich daraus ergeben.
Ganz einfach zu verstehen - für mich zumindest.

Wenn manche Behörden damit ein Problem haben muss man dagegen vorgehen und nicht noch versuchen so manchen Unsinn irgendwie noch zu begründen.
Man sollte auch nicht andere verhöhnen die sich dort zu viele Gedanken machen.
Denn es gibt genug Radfahrer die diese unendliche Weisheit nicht haben und dort auf die StVO vertrauen und Einige haben es leider nicht überlebt.
 
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Siggi, erklär mir mal bitte woran man höchst offiziell erkennt - und wo man das nachlesen kann (Link bitte)

a) ob ein Radweg straßenbegleitend ist
b) ob ein Radweg fahrbahnbegleitend ist
c) was der Unterschied ist

Und ich spreche hier nur von Wegen die mit einem blauen, runden Schild ausgestattet sind, auf denen mindestens ein weißes Fahrrad abgebildet ist.
 
Ja was denn nun???
Eine Aussage die sich in einem Satz selber wiederspricht.
Hier wird munter Strassenbegleitend und Fahrbahnbegleitend durcheinadergemischt und daraus werden dann so lebenswichtige Regeln wie Vorfahrt oder Vorrang abgeleitet.

Nein, die Aussage widerspricht sich nicht. Der Radweg ist an mindestens an der mehr als 5m abgesetzten Stelle nicht straßenbegleitend. Und somit hat derjenige, der dort Rad fährt, Vorfahrt zu gewähren. Klar kann man sich hier selbst ein Gesetz zurecht basteln, die "Vorfahrt achten" Schilder ignorieren, die anderen Fahrzeuge ignorieren und einfach drüber fahren, das birgt aber gesundheitliche Risiken.
 
Nein, die Aussage widerspricht sich nicht. Der Radweg ist an mindestens an der mehr als 5m abgesetzten Stelle nicht straßenbegleitend. Und somit hat derjenige, der dort Rad fährt, Vorfahrt zu gewähren. Klar kann man sich hier selbst ein Gesetz zurecht basteln, die "Vorfahrt achten" Schilder ignorieren, die anderen Fahrzeuge ignorieren und einfach drüber fahren, das birgt aber gesundheitliche Risiken.
Klar wenn man, wie Du, die entscheidenden Wörter einfach änderst hört sie die Sache schon ganz anders an.
Das steht aber nicht 5m von der an abgesetzten Stelle sondern,
Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist.


Was Du mit Vorfahrt achten Schildern meinst - Keine Ahnung.
Warum sollte man die ignorieren? Ich schreibe hier genau das Gegenteil, dass sie für alle Fahrzeugführer gelten. Was anderes kann ich in der StVO nicht lesen.
Die Beziehung zwischen Radweg und Fahrbahn einer Strasse wird übrigens nicht durch Vorfahrt, sondern durch Vorrang, geregelt. Vorfahrtschilder spielen da keine Rolle.

Was Du aber anscheinend nicht verstehst.
Durch diese Theorien:" Der Radweg gehört nicht zur Strasse oder Fahrbahn". würde der §9 StVO ausgehebelt.
Denn danach gilt :"(3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.".
Wenn das nicht mehr gilt, dann wird es für Radfahrer gefährlich.
 
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Ok, Siggi. Belegen kannst du nichts von deinen Äußerungen? Zeig mir doch mal diese Vorschriften. Verlinke Gesetzestexte. Urteile. Kannst du nicht?

Nochmal: Was ist für dich straßenbegleitend? Was passiert wenn der Radweg mehr als 5m von der Straße entfernt ist, und dann eine Querstraße quert?

Ja, das wird praktiziert. Nur in welchem Paragraph steht, dass der Radweg dann nicht mehr zu dieser Strasse gehört?
Ein Radweg gehört zu der Strasse zu der er gehört.

Genau, Siggi. Aber eben nur unter bestimmten Bedingungen. Ist der Radweg mehr als 5m von der Straße abgesetzt, gehört er eben nicht mehr zur Straße (mit deinen Worten) und ist dann (mit offiziellen Worten) NICHT mehr straßenbegleitend. Und dann kann der Radweg Zeichen 205 bekommen, obwohl die Straße in 5m Entfernung ein Hauptstraßenschild hat. Damit einher geht eben dann auch das der Radweg NICHT mehr benutzungspflichtig ist und man dort auf der Straße fahren darf.
 
Das stimmt aber nicht.

Das ist so Pauschal aber nicht richtig. Ein Radweg mag an seinem Anfang Zeichen 237 haben und sagen wir 2m von der Straße entfernt sein. Dann ist der erstmal verpflichtend. In seinem Verlauf kommt nun aber eine landschaftich enge Stelle - die Straße kann durch die Engstelle geführt werden, der Radweg aber nicht. Er führt hier von der Straße weg - unersichtlich für den Radfahrenden ob er irgendwann auch wieder auf diese Straße treffen wird.

Muss der Radfahrer jetzt diesem Radweg folgen? Nein! Er darf hier (bzw. schon an einer sichereren Stelle vorher) auf die Straße fahren - muss aber zunächst den Verkehr auf der Straße passieren lassen.

Und so verhält sich das auch wenn dem Radweg in seinem Verlauf nicht mehr die gleichen Vorfahrtsrechte eingeräumt werden wie der Straße, die er bis dahin begleitete. Er ist dann dort nicht mehr straßenbegleitend und der Radfahrer hat die Wahl ihn zu nutzen, oder auf der Straße zu fahren.

Und allgemein: Aufgestellte Schilder sind erstmal zu beachten, egal ob sie jetzt zu recht und unrecht da stehen.

Da hast du natürlich prinzipiell recht!
 
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Nochmal: Was ist für dich straßenbegleitend?
Ein Radweg gehört zu der Strasse in der es sich befindet. Trifft für alle Strassenteile zu.

Was passiert wenn der Radweg mehr als 5m von der Straße entfernt ist, und dann eine Querstraße quert?
Dann gelten die Vorfahrtsregeln. Egal ob der Radweg 5m von der Strasse entfernt ist oder nicht.

Genau, Siggi. Aber eben nur unter bestimmten Bedingungen. Ist der Radweg mehr als 5m von der Straße abgesetzt, gehört er eben nicht mehr zur Straße (mit deinen Worten)
Ne - das sage nicht ich, das sagt das Ministerium zum §9 StVO in seinen Verwaltungsvorschriften.
Ich gehe übrigens davon aus, dass ein Radweg nicht mehr zur Strasse gehört in dem wenn er nicht in der Strasse verläuft.
Egal ob 5m oder 5cm. Was nicht drin ist, ist draussen.

und ist dann (mit offiziellen Worten) NICHT mehr straßenbegleitend. Und dann kann der Radweg Zeichen 205 bekommen, obwohl die Straße in 5m Entfernung ein Hauptstraßenschild hat.
Welche vorfahrtregelden Zeichen dort aufgestellt, oder ob überhaupt Zeichen aufgestellt werden müssen, hängt nicht davon ab.

Damit einher geht eben dann auch das der Radweg NICHT mehr benutzungspflichtig ist und man dort auf der Straße fahren darf.
Wenn eine Strasse keinen Radweg hat kann man auch Keinen benutzen.
Die Benutzungspflicht für den Radweg, neben der Strasse, ist aber trotzdem nicht aufgehoben.
 
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Siggi - in Beitrag #9 gibts ein Bild. Auf diesem ist ein Radweg abgebildet welcher (laut Erklärung unter dem Bild) 6m von der Straße abgesetzt ist.

Es gibt sehr, sehr viele offizielle Stellen - einige davon habe ich schon zitiert - bei denen man sich darüber informieren kann, das im Falle von Radweg mehr als 5m von der Straße abgesetzt - dieser NICHT straßenbegleitend ist. Und dann gelten eben diese Vorfahrtsschilder aus #9 genauso wie sie da stehen. Straße hat Vorfahrt gegenüber der Querstraße, der Radweg aber nicht mehr.
 
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