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Neue Vorschriften für Radfahrer?

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KLR

Der Frühling naht - die Deutschen entmotten ihre Fahrräder. Auf den Radwegen wird es aber auch aus einem anderen Grund voller: Das Verkehrsministerium will Pedelecs die Benutzung erlauben. Doch für wen gilt das Schild "E-Bikes frei" eigentlich?
Viele Städte haben in den vergangenen Monaten an bestimmten Stellen die Pflicht für Radfahrer aufgehoben, die Radwege zu nutzen.
Es gibt in der Tat viele Fragen zur Benutzungspflicht, sagt Peter Schlanstein, Polizeihauptkommissar und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Münster. Die Verwirrung für Radler beginnt schon damit, dass es drei Arten von Radwegen gibt:
  • Die eigentlichen Radwege sind baulich eingerichtet und mit mindestens einem Bordstein von der Straße abgesetzt.
  • Radfahrstreifen hingegen sind Teil der Fahrbahn und durch eine durchgezogene Linie vom Autoverkehr getrennt.
  • Schutzstreifen sind lediglich durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn abgegrenzt. Das Fahrrad-Piktogramm ist hier mit weißer Farbe aufgemalt. "Auf Schutzstreifen besteht nur im Rahmen des Rechtsfahrgebots eine Pflicht für Radfahrer, diese zu benutzen. Während das Befahren von Radwegen und Radfahrstreifen für Autos grundsätzlich verboten ist, dürfen Autofahrer über Schutzstreifen nur drüberfahren, falls dies erforderlich ist, ohne aber Radfahrer zu gefährden – allerdings nicht dort parken", so Peter Schlanstein.

Aber muss man eigentlich als Radler zwingend auf dem Radweg fahren? Auch das kommt darauf an:

  • Fahrräder müssen auf dem Radweg fahren, wenn er benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. Wenn man trotzdem auf der Straße fährt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden. Die Regelung gilt sowohl für Radwege als auch für Radfahrstreifen.
  • Wo das Schild fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden (allerdings nicht der Fußweg). Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass auf baulich abgretrennten Radwegen tatsächlich ein höheres Unfallrisiko (vor allem bei einbiegenden Autos) besteht, als wenn die Fahrräder auf der Straße fahren. Auch das Konfliktpotenzial mit Fußgängern ist größer.
  • "Radwegbenutzungspflichten dürfen nur dort angeordnet werden, wo für Radfahrer die Benutzung der Straße zu gefährlich wäre", sagt Peter Schlanstein.
  • Außer Radfahrern dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer die Radwege benutzen.
Künftig sollen nun auch Pedelecs, also Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb, Radwege benutzen dürfen - wenn das Schild "E-Bikes frei" es erlaubt. Das Bundesverkehrsministerium will die Behörden ermächtigen, entsprechend die Straßenverkehrsordnung zu ändern.
...

Was ist eigentlich ein E-Bike?
Das Problem: "Der Begriff E-Bike ist vieldeutig und rechtlich nicht festgeschrieben. Unter diesem Begriff werden alle möglichen Fahrzeuge verstanden", sagt Stephanie Krone vom Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC). Wann also darf man auf dem Radweg fahren? Unterteilt wird zwischen:

  • Pedelecs 25 (unterstützen bis 25 km/h maximale Motorleistung 250 Watt), sind rechtlich Fahrräder, dürfen also eigentlich schon jetzt auf Radwegen fahren)
  • S-Pedelecs (unterstützen bis 45 km/h, sind rechtlich Kraftfahrzeuge, dürfen auf Radwegen nicht fahren, denn Radwege sind auf Geschwindigkeiten bis 25 km/h ausgelegt)
  • Elektro-Mofas (ebenfalls Kraftfahrzeuge, sie beschleunigen - ohne Treten, mit Gashebel - bis 25 km/h, dürfen außerorts auf Radwegen fahren, wenn es ein entsprechende Zusatzschild „Mofas frei“ gibt)
ADFC-Bundesvorstand Ludger Koopmann sagt: „Das Verkehrsministerium hat mit dem Text der geplanten StVO bewusst oder unbewusst eine Nebelkerze geworfen. Sollten tatsächlich auch S-Pedelecs – also Kraftfahrzeuge, die beim Mittreten 45 km/h erreichen - gemeint sein, halten wir das für ausgesprochen riskant. Radwege sind für 25 Stundenkilometer ausgelegt. Wenn auf Radwegen in Zukunft auch hochmotorisierte Pedelecs unterwegs sind – und das auch noch auf viel zu schmalen und holperigen Radwegen – dann wird das Unfallrisiko steigen. Der ADFC spricht sich vehement gegen eine Freigabe von Radwegen für S-Pedelecs mit Spitzengeschwindigkeiten von 45 Stundenkilometern aus.“

Peter Schlanstein von der Polizei geht davon aus, dass Pedelecs mit bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gemeint sind, "die nicht von vornherein rechtlich (nach § 1 Abs. 3 StVG) als Fahrrad einzustufen sind. Das sind etwa solche, die aus dem Stand, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, auf mehr als 6 km/h beschleunigt werden können", so Schlanstein.

[komplett geklaut von *Klick*]

MfG
KLR
 
Peter Schlanstein von der Polizei geht davon aus, dass .... gemeint sind,
Soso, ein zu solchen Äusserungen innerhalb der Polizei Ermächtigter ist also schon darauf angewiesen "davon auszugehen", daß der Gesetzgeber etwas "gemeint" hat....
Wenn ich mir ansehe, wie schwierig es aktuell schon zu sein scheint, einfache und eindeutige Regelungen zu befolgen (geisterfahren, auch auf Radstreifen auf der Fahrbahn, reine Fußwege, S-Pedelecs und Radwege....) kann das doch nix werden.
 
Man ey, es geht um ein Zusatzschild "E-Bike frei". Das impliziert doch, dass die Dinger nicht mal auf den Weg müssen, wo "normale" Räder eine Pflicht haben.
Wo ist das Problem? Das die wohl kaum mit 40 Sachen über Radwege brettern sollte doch eigentlich klar sein. Denke ich zumindest!

Oh Scheisse... das mit dem Denken und "davon ausgehen". Da war es wieder :D
 
Das die wohl kaum mit 40 Sachen über Radwege brettern sollte doch eigentlich klar sein. Denke ich zumindest!
Oh Scheisse... das mit dem Denken und "davon ausgehen". Da war es wieder :D
Nachdem die hiesigen zweirädrig elektrifizierten Pizzaboten schon ohne Schild kein Problem haben, vielleicht nicht mit 40, aber locker mehr als 25km/h über alles was gerade frei ist, oder auch nicht, zu brettern...jaja, das ist das mit dem "davon ausgehen" :D:D:D
Der Deutsche meint halt immer, daß alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, allen anderen verboten ist. Und ihm selber, alles, was nicht ausdrücklich verboten...ok, ich werd schon wieder zynisch ;)
 
Was ist mit Radfahrern ohne Hilfsantrieb, die sportlich unterwegs sind und eine Geschwindigkeit von >25km/h fahren?
 
Was ist mit Radfahrern ohne Hilfsantrieb, die sportlich unterwegs sind und eine Geschwindigkeit von >25km/h fahren?
Die dürfen nur so schnell fahren, wie es die Verkehrssituation erlaubt.

Zur Verkehrssituation gehören sowohl die baulichen Gegebenheiten, als auch alle anderen Verkehrsteilnehmer in der Umgebung.

Wenn sie rasen und es passiert etwas, dann sind sie Schuld. Die Straße ist kein Trainingsgelände.
 
Und das kann, je nach Verkehrssituation auch deutlich unter 25km/h sein. Es gibt einige Urteile, bei denen das auf typischen innerorts als benutzungspflichtig ausgewiesenen Bürgersteighälften auch unter 20km/h als überhöhte Geschwindigkeit angesehen wurde.
 
Meine Frage war eher auf die Radwegnutzungspflicht bezogen.
Was willst Du? Sport und Spiel sind auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten. Ich verstehe die Frage nicht.
Oder kommt jetzt wieder sowas wie das Märchen, ab B-Lizenz dürfe man die Verkehrsregeln ignorieren? (z.B. auf der Strasse fahren, obwohl ein Lolli am Radweg steht, ohne Licht fahren, etc.)
Man könnte auch daran denken, daß die Radwegbenutzungspflicht nicht gilt, wenn oberhalb einer bestimmten Geschwindigkeit gefahren wird, so wie man auch mit dem Auto erst auf die Autobahn darf, wenn das über 60km/h schafft.
Ist aber eher unrealistisch, weil:
a: schwierigst zu überprüfen, gibt also im Schadensfall ewig Diskussion.
b: die schleichenden Rentner trauen sich ja nicht mal auf die Strasse, wenns keinen Radweg gibt, sondern befahren dann regelwidrig den Fußweg,
c: auf der Strasse die Geschwindigkeit wg. Stau oft nicht gefahren werden kann, egal was für Beine der Radler hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meiner Information sind Radwege für 15 km/h ausgelegt. Aber ich hab jetzt keine Quelle da zum nachschlagen.
Da gibt es meines Wissens nur Urteile, also situationsbedingte Einzelfallentscheidungen zu, aber den Wert habe ich diesbezgüglich auch so im Kopf.
 
Nach meiner Information sind Radwege für 15 km/h ausgelegt. Aber ich hab jetzt keine Quelle da zum nachschlagen.
:D :D Wisst ihr, wie schnell die "schiebehilfe" bei einem Spedelec ist?.. 18kmh! hahahah. da kannste die füße von den pedalen nehmen, und drückst n knöpfchen.
 
Ich halte die normalen 25km/h Pedelecs schon für gefährlicher als unmotorisierte Zweiräder, weil damit m.E.n. riskanter gefahren wird. Ich habe die Theorie, dass der Bezug zur Geschwindigkeit ein anderer ist, wenn zum erreichen dieser eine entsprechend ansteigende körperliche Belastung aufzuwenden ist. Ich muss da immer an die Bahntrasse bei mir denken, auf der am Wochenende und bei schönem Wetter Spaziergänger, Kinder und freilaufenden Hunden sowie auch Fahrradfahrer unterwegs sind. Wie die älteren Herrschaften da mit ihren Pedelecs zum Teil herumkurven, ist jetzt schon gefährlich. Und die dürften dann theoretisch mit 45km/h dort drüberbügeln? Darüber kann man nicht ernsthaft nachdenken wollen. Auf den gesunden Menschenverstand würde ich mich da nämlich garantiert nicht verlassen wollen.
 
Was genau meinst du? Ich rede von topfebener Strecke. Und da sehe ich praktisch nie jemanden, der dauerhaft 45km/h strampelt. Also vielleicht auf der Straße, aber nicht auf Radwegen. Und das sind dann auch eher die Typen mit Zeitfahrmaschine.
 
Und die dürften dann theoretisch mit 45km/h dort drüberbügeln?
Für die gilt natürlich auch, daß sie sich der Verkehrssituation angepasst verhalten müssen.

Ich halte es aber nicht für völlig unwahrscheinlich, daß sie die Pedelecs zum Anlass nehmen eine generelle Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen einzuführen. Vlt. nicht gleich, aber bei der nächsten Reform, weil es dann zuviele Unfälle mit Pedelcs gegeben hat.

Dann wären wir richtig angesch...en, weil die sicherlich nicht bei 30 oder 40 km/h liegen wird.
 
Viel Rauch um Nichts. Für Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h galt schon bisher alles, was für Fahrräder gilt. Dann gibt es noch die "richtigen" E-Bikes bis 25 km/h - das sind die, die am Lenker einen Gashahn haben und auch ohne Treten fahren, in Deutschland aber nur einen sehr geringen Marktanteil haben. Die sind in dem Focus Artikel offenbar gemeint. S-Pedelecs bis 45 km/h haben eine KFZ-Zulassung. Sie durften bisher außerorts Radwege benutzen und innerorts dann, wenn sie ohne Motorenunterstützung fahren. Also eigentlich alles wie gehabt.
 
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Die STVO ist nicht änderbar wenn Autofahrer dadurch keine Vorteile haben. Da ändert sich nur der Text, befolgt wird aber immer die Version von vor 20 Jahren.

Folgende Beispiele die sehr häufig Leute entweder ignorieren oder nicht wissen wollen dass sich da mal was geändert hat:
  • Verkehrsberuhigte Bereiche: Nur Schritttempo, viele kennen nichts unter der 30 Zone. Auch das allgemeine Parkverbot dort kennt kaum jemand
  • Radwegbenutzungspflicht nur in Ausnahmefällen, das wollen weder Verkehrsplaner wahr haben und da wo die Schilder endlich mal weg sind wollen es Autofahrer nicht wahr haben
  • Radfahrer müssen im allgemeinen Fußgängerampeln nicht beachten. Das praktische "Fußgängerampel ist rot da kann man ja blind abbiegen" wird aber weiter praktiziert. Okay diese seltsame Übergangsreglung (Ausnahme da müssen die doch noch beachtet werden) wo man immer erst gucken muss ob da die Furten aneinander grenzen ist auch absolut praxisfremd. Zum Glück ist der Quatsch ab 2017 abgelaufen. Aber auch dann wird es sicher noch viele Radfahrer geben die sich nach Fußgängerampeln richten und Autofahrer die dies einfordern.
  • Freigegebene Einbahnstraßen für Radfahrer werden allerdings so langsam bekannt. Zumindest bei mir kommt es jetzt deutlich seltener vor, das dort jemand bewusst dicht macht. Das am Ende dann aber ohne Schilder RvL gilt wird dann gerne ignoriert.
Wenn allerdings irgendwo mal ein Tempolimit aufgehoben wird, das bemerken seltsamer weise alle sofort.
 
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