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Fahrbahnampel für Radweg - auch hier?

Siggi - in Beitrag #9 gibts ein Bild. Auf diesem ist ein Radweg abgebildet welcher (laut Erklärung unter dem Bild) 6m von der Straße abgesetzt ist.

Es gibt sehr, sehr viele offizielle Stellen - einige davon habe ich schon zitiert - bei denen man sich darüber informieren kann, das im Falle von Radweg mehr als 5m von der Straße abgesetzt - dieser NICHT straßenbegleitend ist.

Der Radweg im Bild ist nicht von der Strasse abgesetzt, sondern von der Fahrbahn. Das Bedeutet noch lange nicht, dass dieser Radweg nicht mehr in der Strasse verläuft.
Ja es gibt viele offizielle Stellen die der Meinung sind, dass ein Radweg nicht mehr zur Strasse gehört wenn er mehr als 5m von der Fahrbahn abgesetzt ist.
Steht nur nirgendwo. Weder in der StVO noch in den Verwaltungsvorschriften zur StVO. Das steht was ganz anderes.

Und dann gelten eben diese Vorfahrtsschilder aus #9 genauso wie sie da stehen. Straße hat Vorfahrt gegenüber der Querstraße, der Radweg aber nicht mehr.
Die Schilder gelten immer und zwar für alle Fahrzeugführer die sich in dieser Strasse befinden. Egal ob der Radweg verschwenkt ist oder nicht.

Das ist aber nicht das Problem um das es mir geht.
Das Problem ist, dass viele der Meinung sind, dass der Rechtsabbieger von der Nebenfahrbahn, nun Vorrang vor dem geradeausfahrenden Radfahrer haben soll.
Genau diese unklare Situation ist die Gefahr.
 
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