• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

insc

Mitglied
Registriert
11 August 2008
Beiträge
41
Reaktionspunkte
1
Moin,
dicken Hals, den muss ich erstmal jetzt wegschreiben...

Wie wahrscheinlich jeder heute habe ich das gute Wetter genutzt und eine schöne Tour gemacht, befinde mich im letzten "Anstieg" (na ja, was man hier im Norden so Hügel nennt), noch 2km bis nach Hause...

Überholt mich ein Polizeibus (natürlich über die durchgezogene Linie gefahren) und öttelt schon merkwürdig unmotiviert den Rest der Steigung hoch, wartet hinter der Kurve auf mich und winkt mich raus... (komisch, kenn die gar nicht - was wollen die bloss ?? - so meine ersten Gedanken)

Was die wollten merkte ich dann schnell. So wie ich da auf der Straße fahren würde wäre ja saugefährlich, ich solle doch den Radweg benutzen...

Aha, Radweg, jau, da ist tatsächlich einer unter dem Laub, Aufwürfen etc. ..
Nun denn, will keinen Stunk machen, fahre schön auf den Radweg, steige in die Pedale und das Hinterrad geht weg - von wegen Radweg, zurück auf die Straße und die Polizisten von hinten rangewunken, um das mal zu besprechen, wie die sich das vorstellen... Aber die beiden lassen sich erstmal Zeit.

Jau, ordentlich Laub auf dem Weg, Autos auf dem Radweg zu -- ich fühle mich mehr und mehr bestätigt - denkste.

"Bulli" überholt mich, Blaulicht, Blinklicht *Stopp rechts ran* - bin doch leicht verunsichert, ob die gleich mit gezückter Wumme aus dem Auto springen.
Nun denn, ich schildere ihm das Problem... das ist ihm aber egal. Das Gesetz hat schließlich gesprochen und von der Meinung geht er nicht mehr ab. Mein Hals schwillt... - Ich könne ja schön langsam fahren... (dann falle ich halt langsam auf Fresse).
Das werde ich nun nicht und auch nicht unter den Bedingungen auf dem Radweg fahren => Aufnahme der Personalien => Ordnungswidrigkeitsverfahren (Gefährdung Straßenverkehr, Widersetzen Anordnungen usw.):eek:
In der Zwischenzeit überholen uns andere Radler (natürlich) auf der Straße...

Bin dann doch die letzten Meter auf dem Radweg nach Hause geglitscht. Mein Hals - aber lassen wir das.:mad:

Jetzt bin ich mal gespannt, was da kommt. Habe erst einmal ein paar Fotos von den Örtlichkeiten gemacht.

Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wer legt eigentlich fest, ob die Benutzung eines Radwegs zumutbar ist. Die Straße war vollkommen laubfrei und die Benutzung sicherlich sicherer als die des Radweges.

Gruss,
insc
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Laut dem Gesetz gibt es da ja keine Diskussion die Polizei hat nach Recht gehandelt.
Ohne dabei Fingerspitzengefühl zu zeigen.
Bist nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen und Pech in einer Unglücksituation gehabt. :bier:
Nicht Traurig sein es gibt schlimmeres .


.
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Das find ich schon wirklich den Knaller! Also, ich bin ja nicht gaaanz so schlimm und stur wie manch ein RR-ler, aber es ging mir erst letzens so:
es gibt bei uns ne Strasse, die ist sau-eng. Es ist für die Autofahrer in der Tat eine Zumutung, wenn man den schmalen (!!!!) Radweg nicht benutzt. Also nötige ich mich ausnahmsweise für die 2 km. Allerdings ist dieser Streifen um diese Jahreszeit eben in dem von dir geschilderten Zustand, und ich bin ebenfalls auf der Strasse gefahren.
Unglaublich, die Vorstellung, dass man mich auf das meterhohe Laub zurückzitiert hätte..... :spinner:
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

kann es sein, daß ich irgendwo gelesen hab: rennräder dürfen auf der strasse fahren auch wenn ein radweg vorhanden ist ... ?!
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

gelesen hast Dus vielleicht aber stimmen tuts nicht... leider
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Da es mich am Donnerstag erst übel auf nassem Laub geerdet hat, kann ich das Problem absolut mitfühlen. Allerdings ist es natürlich verständlich, das sich der Freund und Helfer leicht veräppelt vorkommt. Da hätte man auch ein Paar Sekunden warten können und dann sich wieder auf die Straße begeben können. Na ändern lässt es sich nicht.
Vielleicht nach Eingang der Amtspost die Situation der Polizei noch mal sachlich nüchtern schildern. Fotos, hoffentlich auch vom Radweg, sind ja vorhanden. Vielleicht hilft der Link: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Quatsch, sobald eine Gefahr durch langsamer fahren nicht verhindert wird, wie z.B. bei nassem Laub und Eis, ist die Benutzung des Radwegs nicht mehr zumutbar. Punkt.

so ist es..Ein verdreckter Radweg ist für Rennradfahrer nicht zumutbar.So stehts in der Strassenverkehrsordnung geschrieben.Die Belehrung durch die beiden Beamten war falsch.
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

so ist es..Ein verdreckter Radweg ist für Rennradfahrer nicht zumutbar.So stehts in der Strassenverkehrsordnung geschrieben.Die Belehrung durch die beiden Beamten war falsch.

Verdreckter Radweg nicht zumutbar .

Das kann viel und auch gleichzeitig wenig Aussagekraft haben .
Wenn mein Radweg ( liegt teils auf meiner Hausstrecke) 14 Km lang ist und um die Jahreszeit auf etwa 1,5 KM richtig Laub liegt, da kann noch so viel Sraßenverkehrsordnung kommen, den der Gesunde Menschenverstand sagt mir ganz was anders
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Nichtigen Anweisungen muß man nicht folge leisten: beim nächsten mal also einfach ignorieren.
Wenn sie Dich dann mit Gewalt aufhalten wollten, darft Du denen auch die Zähne ausschlagen, ohne Dich strafbar zu machen.

"Bulli" überholt mich, Blaulicht, Blinklicht *Stopp rechts ran* - bin doch leicht verunsichert, ob die gleich mit gezückter Wumme aus dem Auto springen.
Nun denn, ich schildere ihm das Problem... das ist ihm aber egal. Das Gesetz hat schließlich gesprochen und von der Meinung geht er nicht mehr ab. Mein Hals schwillt... - Ich könne ja schön langsam fahren... (dann falle ich halt langsam auf Fresse).
Das werde ich nun nicht und auch nicht unter den Bedingungen auf dem Radweg fahren => Aufnahme der Personalien => Ordnungswidrigkeitsverfahren (Gefährdung Straßenverkehr, Widersetzen Anordnungen usw.):eek:
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Wenn sie Dich dann mit Gewalt aufhalten wollten, darft Du denen auch die Zähne ausschlagen, ohne Dich strafbar zu machen.

DAS würde ich lieber nicht versuchen.
Irgendwem die Zähne ausschlagen ohne sich strafbar zu machen geht höchstens bei Notwehr - in diesem Fall heisst das aber nicht Notwehr sondern "Widerstand gegen die Staatsgewalt" http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstand_gegen_die_Staatsgewalt und kann ziemlich unangenehm für den "Täter" werden.
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (113 StGB) setzt eine rechtmäßige Diensthandlung vorraus. Die liegt hier nicht vor.

Wenn die polizei jetzt versuchen würde, ihn mit Gewalt auf den Radweg zu zwingen (oder von der Straße weg), wäre das ein rechtswidriger Angriff, der Notwehrfähig ist.

Da er kein anderes Mittel hat als sich heftig zu wehren, wäre das auch das mildeste Mittel.

KG Berlin StV 2001, 261:
Er befand sich in einer Ausnahmesituation, und sah sich einer Übermacht staatlicher gewalt ausgeliefert. Zudem wurden von der Polizei bei ihrem eingreifen wesentliche Förmlichkeiten nicht beachtet.

Er wäre also m.E. völlig straflos.


DAS würde ich lieber nicht versuchen.
Irgendwem die Zähne ausschlagen ohne sich strafbar zu machen geht höchstens bei Notwehr - in diesem Fall heisst das aber nicht Notwehr sondern "Widerstand gegen die Staatsgewalt" http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstand_gegen_die_Staatsgewalt und kann ziemlich unangenehm für den "Täter" werden.
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Leute,
danke fürs Mitgefühl UND die brauchbaren Tips :daumen:. Und ja, der Hals ist wieder abgeschwollen.
Werde, wenn das dann in die schriftliche Phase geht, dann entsprechend schildern und hier irgendwann mal berichten, was daraus geworden ist.

Ich befürchte nur -beruflich oft genug erlebt- dass das persönliche Rechtsempfinden (und -auslegung) widerlegt wird.

Gruss und einen schönen Abend noch,
insc
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Leg unbedingt ein paar Fotos von dem Radweg bei, und gucke ob Du ein/das Urteil findest, dass sagt, dass Radwege mit Blättern nicht benutzt werden müßen.

Die Polizisten dann noch direkt bei der StA wegen Nötigung anzeigen (würde ich jedenfalls machen).


Leute,
danke fürs Mitgefühl UND die brauchbaren Tips :daumen:. Und ja, der Hals ist wieder abgeschwollen.
Werde, wenn das dann in die schriftliche Phase geht, dann entsprechend schildern und hier irgendwann mal berichten, was daraus geworden ist.

Ich befürchte nur -beruflich oft genug erlebt- dass das persönliche Rechtsempfinden (und -auslegung) widerlegt wird.

Gruss und einen schönen Abend noch,
insc
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Bin dann doch die letzten Meter auf dem Radweg nach Hause geglitscht. Mein Hals - aber lassen wir das.:mad:

Jetzt bin ich mal gespannt, was da kommt. Habe erst einmal ein paar Fotos von den Örtlichkeiten gemacht.

Gruss,
insc

Würde mich mal interessieren wie der Radweg ausgesehen hat.
Stell doch mal die Bilder hier rein.
Hast Du dir mal von den Strategen die Namen geben lassen.
Ich würde da auf jeden Fall eine Beschwerde einreichen.
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Kein Mensch muss auf einem Radweg fahren den man nicht benutzen kann, weil er baulich in einem so schlechten Zustand ist, das es eine Gefahr darstellt dort zu fahren. Bei Laub, ich kenne das Problem, dürfte es ähnlich sein.
Tuh uns allen einen Gefallen und fechte das Verfahren gegen dich an.
Ich glaube du bekommt Recht!

Viel Glück!
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

"Bulli" überholt mich, Blaulicht, Blinklicht *Stopp rechts ran* - bin doch leicht verunsichert, ob die gleich mit gezückter Wumme aus dem Auto springen.

hmm, eine völlig normale Anhaltesituation mit ordentlicher Verkehrsabsicherung und klaren Weisungen, wenn man da als erstes an gezogene Dienstwaffen denkt sollte man viellicht mal den einen oder anderen Fernsehscheiß nicht schauen (falls das nur ein dramatisches Stilelement in der Geschichte sein sollte so nehm ich das kommentarlos hin ;) )

Praetor schrieb:
Nichtigen Anweisungen muß man nicht folge leisten: beim nächsten mal also einfach ignorieren.

der Polizeibeamte hatte doch laut Ausgangsgeschichte in der konkreten Situation in dem Fahren auf der Straße eine Gefahr erkannt und diese mit der Weisung den Radweg zu benutzen abgewehrt (also praktisch ein Platzverweis ausgesprochen), eine automatische Nichtigkeit kann ich hierbei nicht erkennen. Das sich das Ganze auf die Benutzungspflicht für Radwege bezogen hat habe ich aus der Geschichte nicht herauslesen können

Praetor schrieb:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (113 StGB) setzt eine rechtmäßige Diensthandlung vorraus. Die liegt hier nicht vor.

doch, Anhalten zur Gefahrenabwehr, "Platzverweis" zur Abwehr dieser Gefahr, alles rechtmäßige Diensthandlungen

Praetor schrieb:
Wenn die polizei jetzt versuchen würde, ihn mit Gewalt auf den Radweg zu zwingen (oder von der Straße weg), wäre das ein rechtswidriger Angriff, der Notwehrfähig ist.
öh, nö, Platzverweise sind zwangsweise durchsetzbar und da dieser nach bisherigem Erzählen offensichtlich rechtmäßig war liegt keine notwehrfähige Handlung vor

Praetor schrieb:
Leg unbedingt ein paar Fotos von dem Radweg bei, und gucke ob Du ein/das Urteil findest, dass sagt, dass Radwege mit Blättern nicht benutzt werden müßen.

ja, das mit den Fotos wäre sicherlich eine gute Idee, wenn sich die Anhörung wirklich auf die Nichtbeachtung der Benutzungspflicht des Radweges bezieht. Die Sache mit dem Urteilen ist dagegen schon wieder völlig überzogen, aber eigentlich habe ich schon die ganze Zeit hier die Frage nach der Verkehrsrechtsschutzversicherung und den unvermeidlichen Hinweis, sofort deswegen zu einem Anwalt zu rennen, vermißt

Praetor schrieb:
Die Polizisten dann noch direkt bei der StA wegen Nötigung anzeigen (würde ich jedenfalls machen).

ja, endlich mal jemand der ein Herz für Staatsanwälte hat, schließlich wollen die ja auch mal was zum Lachen haben. Nein, mal im ernst, wo soll hier eine Nötigung sein, das Anhalten als gewaltsamen Akt oder die Weisung sich doch auf den Radweg zu begeben als Drohung mit einem empfindlichen Übel oder der Hinweis das man, wenn das nicht tut, Ordnungswidrig handelt und das dann ggf ein Verwarn- oder Bußgeld bedeutet?

Ingmar E. schrieb:
Das sind halt keine Juristen. Kann man ja auch nicht erwarten. Aber dass sie bei Unsicherheiten das Recht im Sinne der privaten Überzeugung erfinden,...

Recht wird von uns nicht erfunden sondern ausgelegt und im Zweifelsfall habe ich als Polizeibeamter solange recht bis mir ein Richter sagt das ich nicht recht habe...

Ingmar E. schrieb:
Naja, meine Aversion gegen die Bande ist bekannt.
ist nicht schlimm, ich konnte z. Bsp. die Berufsdemonstranten, die regelmäßig Leipzig im Spätsommer in Schutt und Asche legen durften und sich Auszubildende und Studenten nannten, auch nie ab

Ingmar E. schrieb:
... und Polizistenaussagen zählen mehr ...
nö, nicht wirklich, aber es ist halt so schön einfach zu behaupten
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

der Polizeibeamte hatte doch laut Ausgangsgeschichte in der konkreten Situation in dem Fahren auf der Straße eine Gefahr erkannt und diese mit der Weisung den Radweg zu benutzen abgewehrt (also praktisch ein Platzverweis ausgesprochen), eine automatische Nichtigkeit kann ich hierbei nicht erkennen. Das sich das Ganze auf die Benutzungspflicht für Radwege bezogen hat habe ich aus der Geschichte nicht herauslesen können

Das sehe ich anders.
Dieses "fahren sie auf dem Radwg mit den vielen nassen Blättern" ist vergleichbar mit der Aufforderung "fahren sie durch Glasscherben".

Die Anweisung war damit nicht rechtswidirg, sondern nichtig, und muß nicht befolgt werden.
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Ich bin bei weitem nicht der Einzige den ich kenne der das in Verfahren so erlebt hat. Bullenwort zählt mehr als das Wort eines nicht-beamten.

Das stimmt leider schon, Verfahren gegen Polizisten stell die StA immer sehr schnell ein, was ja auch kein Wunder ist, da die meißten StA befördert werden wollen.
In Deutschland hat die Ministerialbürokratie leider einen enormen Einfluss (anders als z.B. in Spanien oder Norwegen) auf die Justiz.

Bei Polizisten sucht die StA auch immer sehr intensiv nach Rechtfertigungsgründen, und legt Zeugenaussagen günstig aus, oder überprüft sie viel genauer als üblich.
Ein Problem ist auch, dass sich die Polizisten nicht gegenseitig belasten.
Welcher Polizist hat nicht schonmal erlebt, dass ein Kollege den Schlagstock unangemessen einsetze, und hat weggeschaut.
 
AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

Das stimmt leider schon, Verfahren gegen Polizisten stell die StA immer sehr schnell ein, was ja auch kein Wunder ist, da die meißten StA befördert werden wollen.
In Deutschland hat die Ministerialbürokratie leider einen enormen Einfluss (anders als z.B. in Spanien oder Norwegen) auf die Justiz.

Bei Polizisten sucht die StA auch immer sehr intensiv nach Rechtfertigungsgründen, und legt Zeugenaussagen günstig aus, oder überprüft sie viel genauer als üblich.
Ein Problem ist auch, dass sich die Polizisten nicht gegenseitig belasten.
Welcher Polizist hat nicht schonmal erlebt, dass ein Kollege den Schlagstock unangemessen einsetze, und hat weggeschaut.


bei wievielen verfahren warst du schon zugegen? wieviele disziplinarverfahren hast mit bearbeitet? wie oft hast du gerichtsverhandlungen beigewohnt, bei denen es um widerstandshandlungen ging?

du solltest dich um eine parktikantenstelle bei der bild bewerben, deren artikel entsprechen deiner aussage sehr.
 
Zurück