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Powermeter24. keine Rückzahlung...

....Ich habe mein Geld übrigens nach
5 Monaten dann doch endlich erhalten.
Anzeige bei der Polizei habe ich allerdings laufen lassen, da die angefallenen Anwaltskosten bisher nicht gezahlt wurden.
Sehr gut, Glückwunsch. Du solltest der Behörde allerdings mitteilen, daß der Gegner gezahlt hat, weil insoweit jetzt kein Vermögensschaden vorliegt. Ob die außergerichtlichen Anwaltskosten erstattungsfähig sind, ist fraglich. Eines ist aber sicher:
Wenn jede "Nichtlieferung" der bezahlten Ware strafbar wäre, hätte die Polizei viel Arbeit. In der Rechtswirklichkeit liegt nur sehr selten
nachweisbar ein Betrug vor. Grundsätzlich hat der Geschädigte nach der Erstattung der Strafanzeige übrigens keinen Einfluß mehr auf das Strafverfahren. Eine Anzeige kann man auch nicht "zurücknehmen". Das gibt es nur in schlechten Krimis oder im Tatort. Rechtlich ist das Blödsinn.
 

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Re: Powermeter24. keine Rückzahlung...
Sehr gut, Glückwunsch. Du solltest der Behörde allerdings mitteilen, daß der Gegner gezahlt hat, weil insoweit jetzt kein Vermögensschaden vorliegt. Ob die außergerichtlichen Anwaltskosten erstattungsfähig sind, ist fraglich. Eines ist aber sicher:
Wenn jede "Nichtlieferung" der bezahlten Ware strafbar wäre, hätte die Polizei viel Arbeit. In der Rechtswirklichkeit liegt nur sehr selten
nachweisbar ein Betrug vor. Grundsätzlich hat der Geschädigte nach der Erstattung der Strafanzeige übrigens keinen Einfluß mehr auf das Strafverfahren. Eine Anzeige kann man auch nicht "zurücknehmen". Das gibt es nur in schlechten Krimis oder im Tatort. Rechtlich ist das Blödsinn.

Danke. Der Polizei hatte ich Bescheid gegeben, dass ich mein Geld erhalten habe.
 
So sollte es sein. Der Beitrag von z1000 ist übrigens zielführend.
 
Wäre es nicht sinnvoll, wenn sich einige geschädigte zusammen tun und eine Art Sammelklage machen?
 
Eine Art Sammelklage gibt es nicht.
Wir sind in D immer noch etwas konservativ.
 
Wäre es nicht sinnvoll, wenn sich einige geschädigte zusammen tun und eine Art Sammelklage machen?
Was willste denn klagen? Kommt auch nix anderes bei raus als wenn Du Deinen Anspruch beim Ins.-Verwalter anmeldest.

Warum hat "man" nicht mit Paypal oder AmazonPay gezahlt, ich hatte mein Geld ratzfatz wieder.
 
Nochmal, es liegt zwar in der Natur des Deutschen, zu klagen und Anwälte zu beschäftigen, aber was soll das hier bringen? Wenn die Firma insolvent ist, kann er sich mit der Forderung in die Liste eintragen wie jeder andere auch. Ein "Vorrecht" hat man nicht, nur weil man nen schicken Anwalt hat. Man hat nur eins: Extra-Kosten, auf denen man dann definitiv sitzen bleibt. Rechtschutzversicherte mal außen vor. Aber auch die haben dadurch am Ende keinen Cent mehr als andere.

Laut "Insolvenzbekanntmachungen" scheint PM24 aber noch nicht insolvent zu sein.

Was also tun? Wenn man nicht mit Amazon oder Paypal bezahlt hat, würde ich nen Mahnbescheid beantragen. Geht schneller, günstiger und effektiver als jede Klage. Und ist für jedermann ohne Anwalt schnell gemacht.

https://www.verbraucherzentrale.de/...ren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119
Eine Anzeige bringt Euch euer Geld übrigens auch nicht zurück, das ist nur der strafrechtliche Aspekt.
 
Jeder, der betrieblich in einer schlechten Situation steckt, wird Widerspruch gegen den MB einlegen (§ 694 ZPO).
Dann müsste man Abgabe beantragen (falls man das nicht eh vorher angekreuzt hat) und dann den Anspruch wie bei einer Klage begründen.
Während das Verfahren dann läuft, kommt die Nachricht, dass das Verfahren wegen Insolvenz unterbrochen wird.
Gewonnen hat man damit nichts.

Ein Bekannter hat mal so richtig ins Klo gegriffen. Er hatte sein Geld bekommen, bevor die Insolvenz beantragt wurde. Der Insolvenzverwalter hat allerdings auf dem Schirm gehabt, dass die Zahlung noch in der Frist vor Insolvenzantrag lag und damit rückforderbar war.
Der Verwalter hat ganz dreckig bis kurz vor Verjährung der Rückforderungsmöglichkeit gewartet und den fünfstelligen Betrag zurückgefordert - einschließlich 5% über Basiszinssatz. Insolvenzverwalter machen das praktisch immer so, da es ihr Auftrag ist, für eine möglichst große Insolvenzmasse zu sorgen.
Toll, wenn man auf vermeintlich sicher zurück erhaltenes Geld nachträglich auch noch Zinsen zahlen darf.
Meiner Meinung nach gehört die Versinsungsregelung gestrichen. Ich halte die Verzinsungsregelung in diesem Fall für nicht in Ordnung.
 
Versteh ich jetzt nicht. Das war doch sein Geld! Wieso kann das irgend jemand zurück fordern?
 
Schön, was Du schreibst. Was ist die Alternative? Nichts tun. Dann ist das Geld definitiv weg. Und mit der "schwierigen Situation", das wird er sich wegen d. Vorwurfs der Insolvenzverschleppung überlegen..
 
Versteh ich jetzt nicht. Das war doch sein Geld! Wieso kann das irgend jemand zurück fordern?
Genauso wie es das Geld der anderen Gläubiger ist, das ihnen fehlt.
Es geht darum den Verlust gleichmäßig unter allen Gläubigern zu verteilen.
Problematisch, abgesehen von der Verzinsung und dem Warten bis Fristende, was wirklich wirklich fragwürdig ist, finde ich das nicht.
Der andere Kritikpunkt ist für mich, was alles zur Insolvenzmasse gehört. Wenn der Laden gerade mein Fahrrad zur Reparatur hat, wird es ganz unangenehm.
Ein Freund von mir hatte sein Vuillaume (ganz grob 300 000€) bei einem Geigenbauer, der Pleite ging. Das war leider wirklich Pech, gehörte dann leider zur Insolvenzmasse. Das allerdings in den USA und nach deren Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal, es liegt zwar in der Natur des Deutschen, zu klagen und Anwälte zu beschäftigen, aber was soll das hier bringen? Wenn die Firma insolvent ist, kann er sich mit der Forderung in die Liste eintragen wie jeder andere auch.
Auch wenn der Verdachte nahe liegt, aber wo steht schwarz auf weiß, das PM24 insolvent ist?
 
Nirgendwo.
Wir sprechen nur die Varianten durch.
 
Nirgendwo.
Wir sprechen nur die Varianten durch.

Irgendjemand schrieb oben, dass sie es wohl wären. Ich hab auf der amtlichen Seite nachgeschaut, dort tauchen sie scheinbar noch nicht auf. Kann aber immer mal nen paar Tage dauern, ich weiß ja auch nicht, woher due Aussage oder Vermutung kam. Mancher weiß natürlich manchmal schon mehr, a la "Chef hat erzählt, er war heut morgen beim Gericht.."..
 
Ich habe diese Woche den Widerspruch auf meinen Mahnbescheid erhalten.
Wäre ja zu einfach gewesen.
Jetzt kann (muss?) ich 127€ ans Amtsgericht Aachen zahlen.
Wenn ich jetzt Klage (ohne Anwalt vermutlich nicht möglich) kommen weitere Kosten auf mich zu und dann steht nicht mal fest, ob ich meinen Betrag erstattet bekomme.
Das in Deutschland so etwas möglich ist, ist mir nicht verständlich.
 
Das ist das, was ich oben geschrieben habe.
 
Ich habe diese Woche den Widerspruch auf meinen Mahnbescheid erhalten.
Wäre ja zu einfach gewesen.
Jetzt kann (muss?) ich 127€ ans Amtsgericht Aachen zahlen.
Wenn ich jetzt Klage (ohne Anwalt vermutlich nicht möglich) kommen weitere Kosten auf mich zu und dann steht nicht mal fest, ob ich meinen Betrag erstattet bekomme.
Das in Deutschland so etwas möglich ist, ist mir nicht verständlich.
Was genau meinst Du mit "so etwas" ? Das ganze ist ja eine Frage der Risikoverteilung: Wieso sollten die Gerichte Dein Kostenrisiko tragen ?
Das Gerichtliche Mahnverfahren ist sinnvoll, wenn der Gegner den geltend gemachten Anspuch nicht bestreitet und nur säumig ist.
In allen anderen Fällen ist die Klage das bessere Mittel. Da hättest Du vorher besser jemanden befragt, der sich damit auskennt.
Und selbstverständlich kannst Du Deinen Anspruch vor Gericht hier auch ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts durchsetzen.
Wirklich empfehlen kann ich Dir das allerdings nicht.

Das sind die Tücken des online-Handels. Es ist eben nicht immer alles auf Knopfdruck zu jeder Zeit und zum besten Preis verfügbar.
Lerne einfach aus dieser Erfahrung. Überprüfe evtl. Dein Konsumverhalten, und entscheide, ob Du gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen willst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe diese Woche den Widerspruch auf meinen Mahnbescheid erhalten.
Wäre ja zu einfach gewesen.
Jetzt kann (muss?) ich 127€ ans Amtsgericht Aachen zahlen.
Wenn ich jetzt Klage (ohne Anwalt vermutlich nicht möglich) kommen weitere Kosten auf mich zu und dann steht nicht mal fest, ob ich meinen Betrag erstattet bekomme.
Das in Deutschland so etwas möglich ist, ist mir nicht verständlich.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du dein Geld zurückerhalten wirst. Ich hatte das ganze auch über meinen Anwalt, Mahnbescheid etc. laufen lassen. Da ist gar nicht passiert, das interessiert die wohl gar nicht....
Nach insgesamt 5 Monaten habe ich dann meine Rückzahlung einfach erhalten, ich hatte gar nicht mehr damit gerechnet.
Ich vermute einfach es geht um verschleppte Insolvenz...sobald wieder ein bisschen Geld da ist werden alte Forderungen/Rückzahlungen beglichen. So liest man es auch immer in diversen Foren.
 
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