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Powermeter24. keine Rückzahlung...

„Sorry, etc.. Rückzahlung kann erst geleistet werden, wenn ich den eingeleiteten Amazon-Pay-Fall beende..“.. Amazon Pay sagt auf meine Nachfrage wiederum, „Keinesfalls beenden, man kann den Fall nicht so einfach ein zweites Mal eröffnen..“

Nun denn, warten wir mal ab.. bei mir geht’s wie gesagt allerdings auch „nur“ um ein Ersatzteil für 59 Euro.
 

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Re: Powermeter24. keine Rückzahlung...
„Sorry, etc.. Rückzahlung kann erst geleistet werden, wenn ich den eingeleiteten Amazon-Pay-Fall beende..“.. Amazon Pay sagt auf meine Nachfrage wiederum, „Keinesfalls beenden, man kann den Fall nicht so einfach ein zweites Mal eröffnen..“
Ist das nicht Betrug, bzw. ganz nah dran?
 
Ich beneide die Chemiker, die dieses Problem der Vermischung der Sprachen nicht haben können:
Wer H2SO4 als "Wasser" bezeichnet, würde sofort ausgelacht. :D
Hast du eine Ahnung:rolleyes: .
Chemische Summenformeln sind zwar eindeutig, das war's aber auch schon. In der Alltagssprache und auch in den Medien stößt man immer wieder auf ziemlichen Blödsinn, dass es einem die Fußnägel aufrollt.
 
Hast du eine Ahnung:rolleyes: .
Chemische Summenformeln sind zwar eindeutig, das war's aber auch schon. In der Alltagssprache und auch in den Medien stößt man immer wieder auf ziemlichen Blödsinn, dass es einem die Fußnägel aufrollt.
Zum Beispiel die Begriffe Kraft, Energie, Druck, Impuls werden gerne in einen Topf geworfen und als Brei wieder ausgespuckt. Oder Strom und Spannung, Drehmoment und Kraft, etc.
Nein, das geht jedem so, dem Juristen, dem Philosophen, dem Mathematiker und vermutlich auch dem Bäcker.
 
Ist das nicht Betrug, bzw. ganz nah dran?
Nö. Das kann auch Unkenntnis des Verkäufers sein. Ein Betrug muß schon nachgewiesen werden können.
Betrug bedeutet objektiv immer:
Täuschungshandlung-->Irrtum-->Vermögensverfügung-->Schaden
Die Voraussetzungen des Subjektiven Tatbestandes (Vorsatz, Bereicherungsabsicht--> § 15 StGB) kommen auch noch dazu.
Bis zur Verurteilung ist es also ein weiter Weg, auch wenn gem. § 263 II StGB bereits die versuchte Tatbegehung strafbar ist.
Das Schlimmste aber ist: Eine strafrechtliche Verurteilung bringt dem Gläubiger sein Geld nicht zurück.
Eher im Gegenteil: Je höher die Geldstrafe ausfällt, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit, daß noch etwas für den Gläubiger übrig ist.
 
So, Amazon Pay hat „meinem Antrag stattgegeben“, Erstattung erfolgt.. na immerhin.

Sehr irreführend ist immer noch, dass wenn man nach dem Shop (oder allgemein nach Powermetershops) googelt, dieser in den Suchergebnissen noch mit über 4 von 5 Sternen angezeigt wird.
 
....dann geh mal auf trustpilot.com (da scheinen keine selbstgekauften Bewertungen zu sein)

Glückwunsch zur Erstattung über Amazon Pay!
 
....dann geh mal auf trustpilot.com (da scheinen keine selbstgekauften Bewertungen zu sein)
Keine gekauften mehr. Das sah vor ein paar Monaten noch ganz anders aus, da war die Liste gerammelt voll mit Fünfsternebewerten die dort vorgeblich Fahrräder und Kinderspielzeug gekauft haben wollen (anscheinend hatten die Klickfarmen keine all zu genauen Anweisungen bekommen)
 
Powermeter24 hat wohl in dieser Woche Insolvenz angemeldet. Man sollte demnächst den Insolvenzverwalter kontaktieren, um so vielleicht noch einen Teil zurück zu erhalten. Scheiße gelaufen!
 
Ohne jetzt den Durchblick über den genauen Hergang zu haben muss ich durchaus an Insolvenzverschleppung denken.
Das wird allerdings an anderer Stelle sicher geprüft.
 
Das scheint ein Drecksladen zu sein. Aber leistet bitte KEINE VORKASSE! NIEMALS!
 
....Ich habe mein Geld übrigens nach
5 Monaten dann doch endlich erhalten.
Anzeige bei der Polizei habe ich allerdings laufen lassen, da die angefallenen Anwaltskosten bisher nicht gezahlt wurden.
 
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