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Gelöschtes Mitglied 89324
Sehr gut, Glückwunsch. Du solltest der Behörde allerdings mitteilen, daß der Gegner gezahlt hat, weil insoweit jetzt kein Vermögensschaden vorliegt. Ob die außergerichtlichen Anwaltskosten erstattungsfähig sind, ist fraglich. Eines ist aber sicher:....Ich habe mein Geld übrigens nach
5 Monaten dann doch endlich erhalten.
Anzeige bei der Polizei habe ich allerdings laufen lassen, da die angefallenen Anwaltskosten bisher nicht gezahlt wurden.
Wenn jede "Nichtlieferung" der bezahlten Ware strafbar wäre, hätte die Polizei viel Arbeit. In der Rechtswirklichkeit liegt nur sehr selten
nachweisbar ein Betrug vor. Grundsätzlich hat der Geschädigte nach der Erstattung der Strafanzeige übrigens keinen Einfluß mehr auf das Strafverfahren. Eine Anzeige kann man auch nicht "zurücknehmen". Das gibt es nur in schlechten Krimis oder im Tatort. Rechtlich ist das Blödsinn.