Linda_Bln
Aktives Mitglied
Auszug aus der ADAC Webseite:
Werden Oldtimer ganz aus der Umweltzone verbannt?
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt oder mit einem roten Oldtimerkennzeichen zugelassen sind. Oldtimer haben einen besonders hohen Schadstoffausstoß, besonders bei verschiedenen gasförmigen Luftschadstoffen. Sie sollen daher nicht als Alltagsfahrzeuge in der Umweltzone verwendet werden. Für Oldtimer muss einmalig eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, die unbefristet gilt, wenn die Nebenbestimmungen eingehalten werden. Mit dieser Genehmigung dürfen Oldtimer bis Ende 2009 pro Jahr 700 km und ab 2010 pro Jahr 500 km innerhalb der Umweltzone fahren, um an Veranstaltungen teilzunehmen, Werkstätten zu erreichen, Probefahrten durchzuführen oder den Wohnsitz in der Umweltzone zu verlassen oder zu erreichen. Keine Ausnahmegenehmigungen sind unter anderem vorgesehen für Fahrten zur privaten Pflege von Familienangehörigen, für Gäste in der Umweltzone, Kleingärtner mit einer Gartenparzelle innerhalb der Umweltzone, Besucher von Abendschulen, private Transporte von Kindern, Einkaufsfahrten, Diplomatenfahrzeuge oder Wohnmobile.

Werden Oldtimer ganz aus der Umweltzone verbannt?
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt oder mit einem roten Oldtimerkennzeichen zugelassen sind. Oldtimer haben einen besonders hohen Schadstoffausstoß, besonders bei verschiedenen gasförmigen Luftschadstoffen. Sie sollen daher nicht als Alltagsfahrzeuge in der Umweltzone verwendet werden. Für Oldtimer muss einmalig eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, die unbefristet gilt, wenn die Nebenbestimmungen eingehalten werden. Mit dieser Genehmigung dürfen Oldtimer bis Ende 2009 pro Jahr 700 km und ab 2010 pro Jahr 500 km innerhalb der Umweltzone fahren, um an Veranstaltungen teilzunehmen, Werkstätten zu erreichen, Probefahrten durchzuführen oder den Wohnsitz in der Umweltzone zu verlassen oder zu erreichen. Keine Ausnahmegenehmigungen sind unter anderem vorgesehen für Fahrten zur privaten Pflege von Familienangehörigen, für Gäste in der Umweltzone, Kleingärtner mit einer Gartenparzelle innerhalb der Umweltzone, Besucher von Abendschulen, private Transporte von Kindern, Einkaufsfahrten, Diplomatenfahrzeuge oder Wohnmobile.
