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Moderation bei Themen mit Bezug zur Politik

Bei den Themen Radwegen und Verkehrspolitik habe ich keinen Einblick, weil ich das nicht verfolge. Sorry. Beide Themen haben für mich aber erstmal Bezug zum Radfahren.

Leider ist es uns nicht immer möglich, 100% aller neuen Beiträge zu lesen und sich an die Hintergründe von Aussagen einzelner user zu erinnern. Daher ist es wichtig, dass die user bei Verstößen diese melden. Dann können wir entsprechend der Foren Regeln reagieren.
 
... Wenn der Betreiber das Forum auf Rennrad Themen beschränkt, zieht er eine Schranke, die im Geltungsbereich des Grundrechts auf Meinungsfreitheit rechtswidrig ist. Deine Darstellung, ich könnte eine undefinierte "Meinungsfreiheit" ausüben, muss zwingend zur Folge haben, dass ich keinerlei weiteren Restriktionen unterliege, bis auf denen, die in Art. 5 Abs. 2 GG genannt sind. Das sieht das Forum offenkundig nicht vor. Und das gibt die Moderation mit der Maßgabe, politische Diskussionen zu unterlassen, auch nicht her.
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Ist das deine persönliche Meinung oder geltende Rechtslage? Wenn letzteres, hast du Links auf entsprechende gerichtliche Entscheidungen?

Würde ja heißen, dass inhaltliche Einschränkungen in den Foren wie "keine Verbreitung von Fake News oder Verschwörungstheorien, Parteiwerbung oder politische Agitation" keine Rechtskraft hätten, und wenn das so wäre, stellt sich die Frage, ob Löschungen und Sperrungen wegen solcher Punkte grundrechtswidrige Handlungen wären, und wenn das so ist, welche Rechtsmittel man dagegen nutzen kann. Also gegen das Forum vorgehen, weil es meinen Aluhut-Post gelöscht hat?

Also mal Butter bei die Fische ...
 
Ist das deine persönliche Meinung oder geltende Rechtslage? Wenn letzteres, hast du Links auf entsprechende gerichtliche Entscheidungen?

Würde ja heißen, dass inhaltliche Einschränkungen in den Foren wie "keine Verbreitung von Fake News oder Verschwörungstheorien, Parteiwerbung oder politische Agitation" keine Rechtskraft hätten, und wenn das so wäre, stellt sich die Frage, ob Löschungen und Sperrungen wegen solcher Punkte grundrechtswidrige Handlungen wären, und wenn das so ist, welche Rechtsmittel man dagegen nutzen kann. Also gegen das Forum vorgehen, weil es meinen Aluhut-Post gelöscht hat?

Also mal Butter bei die Fische ...
Lies Dir bitte nochmal alle Beiträge von mir durch in diesem Faden. Ich habe bereits in zwei Beiträgen geschrieben, dass der private Forenbetreiber nicht an Grundrechte gebunden ist.

Grundrechte sind nur Abwehrrecht (ggf Teilhaberechte) des Einzelnen gegen den Staat, sie gelten nur in diesem Verhältnis. Der private Forenbetreiber kann, sofern das Forum nicht von erheblicher Bedeutung für die politische Willensbildung ist, also ein quasi Monopol genießt (bei Twitter könnte das anders sein, dann als mittelbare Drittwirkung), alles verbieten oder zulassen, Ausnahme: Der Inhalt des Beitrags verstößt gegen ein Gesetz (bspw. Beleidungsdelikte im Strafrecht) , dann muss gelöscht werden, weil der Betreiber sonst selbst haften kann.

Sagt der Betreiber von RRN: Keine politische Diskussion, gibt es die nicht. Du hast weder einen Anspruch auf Nutzung des Forums noch auf Veröffentlichung von Beiträgen, die gegen die Forumsregeln verstoßen. Behält sich der Forumsbetreiber bspw. vor, jeden Beitrag ohne irgendeine Begründung zu löschen, dann ist das auch so. Es steht jedem Nutzer frei, in einem solchen Forum zu schreiben oder nicht.

Warum soll ich Rechtskenntnisse anderer für meine rechtlichen Ausführungen als Grundlage benötigen, wenn ich Jurist bin und das Gegenstand meiner Ausbildung war? Ich brauche für einfache rechtliche Fragen weder Google noch ChatGP.
 
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