Hi
leider gibt es wohl auch andere Urteile und Rechtsauffassungen.
Nach denen muß man den Radweg benutzen, so langer er überhaupt für irgendein Fahrrad befahrbar ist. Also auch, wenn er für Hollandrad mit Ballonreifen geeignet, für ein RR aber unzumutbar wäre. Müßte man halt so langsam fahren, daß es paßt, man habe kein Recht, immer die gewünschte hohe Geschwindigkeit fahren zu können. Können Autofahrer ja auch nicht.
Ich sehe das für mich zwar auch anders

, aber man sollte sich eben nicht drauf verlassen, daß ein schlechter Belag einen RRadler von der Benutzungspflicht befreit.