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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Grundsätzlich ist die Idee ja erst einmal nicht schlecht, den Beginn des Radwegs baulich hervorzuheben.

Aber eines frage ich mich dann doch:

Woher kommen die Fahrradfahrer auf diesem Radweg? Alle vom Bürgersteig?😯

Oder ist das karierte unten rechts der vorhergehende alte, vielleicht nicht mehr benutzungspflichtige Radweg?
Logisch wäre es nur, wenn vorher auf dem Bürgersteig ein benutzungspflichtiger Rad-/Fußweg war.
 
Rechts ist ein blauer Gehweg mit Radfreigabe.
Das Gezackte ist eine Bushaltestelle.

Die Erwartung ist vermutlich, dass alle Radfahrer den Gehweg benutzen.
 
Mal wieder Konflikte mit der Infrastruktur
Anhang anzeigen 1105691
Als Geradeausfahrender erreiche ich diese Stelle auf der Fahrbahn.

schönes Beispiel mit dem Irrsinn dieser per Farbe abgetrennten "Radwege" auf der Straße. Ich meine damit das weiter hinten stehende Tempo-30-Schild, das auf einem "Gummisockel" steht und das ?natürlich auf den Radweg gestellt wurde. Jetzt darf jeder Radfahrer, der da ja etwas nach links in Richtung "Autofahrspur" ausweichen muss, raten ob der schneller von hinten ankommende Autoverkehr so weit vorausschaut und die Fahrbahnverengung erkennt oder einfach stur sich an den weißen Strich hält und den Radfahrer kurzerhand in das Schild drückt. Es gibt zwar schon lange Gerichtsurteile (sogar Oberverwaltungsgericht sofern ich das richtig erinnere) in denen deutlich gemacht wurde, dass selbst bei deutlich abgetrennten Radwegen der vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten werden muss, aber ich glaube kaum, das es jemanden gibt, der schon länger Rad fährt und nicht genau weiß, dass es nun mal immer noch genug Autofahrer gibt, die nicht weiter als ihre Motorhaube schauen und für die so eine Farbmarkierung regelrecht die Aufforderung ist genau da entlangzufahren und den Sicherheitsabstand damit angeblich legal unterschreiten zu können.
Ich bin mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, dass die Leute, die solche Farbmarkierungen aufbringen gewollt oder ungewollt, bewusst oder unbewusst, genau diese Gefährdung von Radfahrern provozieren wollen!.
(in dem Bild gilt das auch für das aufgestellt Schild -- wieso steht es da und nicht woanders? Weil wir das schon immer so gemacht haben?
 
dass selbst bei deutlich abgetrennten Radwegen der vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten werden muss
Bei diesen gilt, wie bei baulich getrennten Radwegen kein mindestabstand von 1,5m. Weswegen kann ich mir selbst nicht erklären, weil bei der gestrichelten Linie muss dieser ja eingehalten werden
 
Bei diesen gilt, wie bei baulich getrennten Radwegen kein mindestabstand von 1,5m. Weswegen kann ich mir selbst nicht erklären, weil bei der gestrichelten Linie muss dieser ja eingehalten werden

So weit ich weiß, gilt dies nur bei wirklich getrennten Wegen, Hochbordradwegen z.B. Bei dem aus diesem Beispiel, weiße Linie als Trennung, muss 1,5 Meter und mehr eingehalten werden.

Aber wer weiß das schon abschließend mit aller Richtigkeit, und selbst wenn:

Es gibt so viele Verkehrsteilnehmer, denen das einfach sch....egal ist. 😡
 
Am Wochenende war hier unser lokales Zeitfahren. Dafür wurde auch fleißig abgesperrt, sowohl der Bereich Start / Ziel auf 1km und dann die komplette Strecke.

Die Absperrungen standen auf dem 1km vor Start / Ziel halbseitig auf der Straße, mit Durchfahrt verboten. Man kann raten wie viele Autos dann doch reingefahren sind und sich über die vielen Gestörten mit Zeitfahrhelmen gewundert haben. Die zweite Absperrung, wo links und rechts noch ein halber Meter Platz war, hat dann gereicht, damit die Autofahrer umgedreht sind. Besser sie haben sich auch versichert, dass es garantiert keine Möglichkeit gibt durchzufahren.

Auf der gesperrten Wendepunktstrecke gab es dann leider 2 Unfälle in zu durchfahrenden Kreiseln. Bei einem Unfall waren wohl die Helfer zu langsam, sodass ein Rentner ohne zu schauen über die Strecke gelaufen ist. Leider kam da gerade ein Teilnehmer angefahren. Wie gesagt, Strecke voll gesperrt und Streckenposten zur Absicherung an allen Stellen. Es gab dann einen Krankenwageneinsatz. Ich frage mich immer wieder, warum man 1km außerorts ohne zu schauen über einen gesperrten Kreisel geht, wo doch klar ersichtlich ist, dass da gerade eine Sportveranstaltung stattfindet. Der zweite Unfall soll sich wohl ebenfalls in einem Kreisel (es gab 2 auf der Strecke) ereignet haben.
 
Bei diesen gilt, wie bei baulich getrennten Radwegen kein mindestabstand von 1,5m. Weswegen kann ich mir selbst nicht erklären, weil bei der gestrichelten Linie muss dieser ja eingehalten werden
Die besagten 1,5m laut StVO gelten dort tatsächlich nicht. Allerdings gilt Paragraph 1 halt immer und sich direkt am schmalen Radstreifen ohne Rücksicht auf Verluste am Radfahrer vorbei quetschen ist halt rücksichtslos. Haben einige Richter auch schon so geurteilt nach Unfällen.
 
Es ist aber kein Überholen, wenn es ein separater Fahrstreifen ist, sonst müsste man immer 1,5m Abstand zum Gehweg halten.
Paragraph 1 ist hier tatsächlich maßgeblich.
Ja da hat der Gesetzgeber quasi die Gefahr per Gesetz beschlossen. Noch geiler ist es immer dann, wenn die beiden Spuren in einer Einmündung zusammen geführt werden. Da ist man als Radfahrer ob am A.....
 
Ja da hat der Gesetzgeber quasi die Gefahr per Gesetz beschlossen

Nein, der Gesetzgeber hat recht deutlich klargemacht, dass "vorbeifahren" auf Radfahrstreifen wie "überholen" zu werten ist. Ist in entsprechenden Begleittexten explizit so formuliert. Die Diskussion taucht hier alle paar Seiten mal auf.
 
Hallo,
Konfliktsituation der anderen Art:
Bei einer kleinen Pause am Main versuche ich meinen Langstrecken-Boliden möglichst sicher an einer Bank zu platzieren. Kommt ein Trupp von 4-5 Rennradlern vorbei.
Einer ruft: "Ey, ein Tommasini, oder?" Ruft ein anderer: "Ich hab nur den Bauch gesehen!"

Unverschämtheit! :mad::crash: Wer von euch war das? Auch (etwas) Dicke möchten schöne Räder fahren😥

Keine Grüße
Didi
 
Nein, der Gesetzgeber hat recht deutlich klargemacht, dass "vorbeifahren" auf Radfahrstreifen wie "überholen" zu werten ist. Ist in entsprechenden Begleittexten explizit so formuliert. Die Diskussion taucht hier alle paar Seiten mal auf.
Kannst du die mal verlinken?

Meines Wissens nach, ist es nämlich so, dass eben, aufgrund der Tatsache, dass es ein gesonderter Fahrstreifen (nicht zur Straße gehörend) ist, es eben kein überholen ist.
 
Was der ADFC dazu sagt:

Weil der Schutzstreifen kein anderer Straßenteil ist, sondern zur Fahrbahn gehört, schützt das Abstandsgebot des § 5 Abs. 4 S. 2 StVO für das Überholen Radfahrende auf dem Schutzstreifen unmittelbar.

Anders ist es beim Radfahrstreifen: Er ist als Sonderweg für den Radverkehr kein Teil der Fahrbahn. Deshalb gilt § 5 Abs. 4 StVO nicht. Es gelten das allgemeine Rücksichtnahmegebot, das schon bis 1975 Grundlage für Mindestabstände von 1,5 bis 2 m war, sowie das Gefährdungsverbot nach § 1 Abs. 2 StVO.
 
Ich glaube hier werden gerade Schutzstreifen und der aufgemalte Fahrradweg vermischt?
 
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