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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

schille

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Im Thread "Konfliksituationen im Straßenverkehr" gab es ja dieses Beispiel mit dem "Radweg" der mit Poller zugebaut wurde.
Was habt ihr eigentlich schon so für Fahrradwege erlebt, die laut ihrer Ausschilderung eigentlich Benutzungspflichtig gewesen wären?

Zum Einstieg habe ich hier einen schmalen Waldweg der mit dem Z 240-Schild ausgestattet wurde, dass eigentlich eine Benutzungspflicht vorschreibt 🤣🤣 Interessant ist hierbei auch die Platzierung des Schildes in der Mitte des Weges...
Aufgenommen in Malsch-Waldprechtsweier im Landkreis Karlsruhe.
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Hilfreichster Beitrag geschrieben von 01goeran

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Schönes Bild.

Die "Benutzungspflicht" ergibt sich doch aber aus dem "Gesamtkontext" der Straße. D.h. es gibt ja keine Pflicht, irgendeinen Weg zu benutzen, sondern eben nur in auf einer Straße, wo es einen entsprechend ausgeschilderten Radweg mit entsprechendem Schild gibt, diesen anstatt die Fahrbahn zu benutzen.

Erstmal wird auf dem Foto ja nur das Radfahren auf diesem Weg erlaubt. In manchen Bundesländern hat das ja Relevanz, in manchen darf man auf allen Wegen im Wald fahren.

Ne andere Frage ist dann, ob das Schild da so stehen darf/soll, weil es für solche Rad-/Gehwege ja auch Vorgaben bzw. Empfehlungen gibt.

An die ganzen StVO und dieses Schilderwirrwarr müsste man dringend mal ran.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von 01goeran

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IMG_7441.jpg

Das ist an der Stelle ohnehin ein gemischter Fuß-/Radweg der auch benutzungspflichtig ist, was prinzipiell dort in Ordnung geht. Absurd wird es eigentlich erst durch die Baustellenbeschilderung.


IMG_5423.jpg

Ist so auf dem Bild nicht zu sehen, aber das Ding ist durchaus fahrbahnbegleitend
 
Anhang anzeigen 1043473
Das ist an der Stelle ohnehin ein gemischter Fuß-/Radweg der auch benutzungspflichtig ist, was prinzipiell dort in Ordnung geht. Absurd wird es eigentlich erst durch die Baustellenbeschilderung.
"Gemischt" ist der meiner Meinung nach nicht, sondern - die Baustelle mal weggedacht - Radfahrer müssten die linke und Fußgänger die rechte Seite des Weges benutzen. Wobei Radfahrer, die schieben, ja wohl Fußgänger sind, oder?
 
"Gemischt" ist der meiner Meinung nach nicht, sondern - die Baustelle mal weggedacht - Radfahrer müssten die linke und Fußgänger die rechte Seite des Weges benutzen. Wobei Radfahrer, die schieben, ja wohl Fußgänger sind, oder?
Gemischt ist der Weg vorher. Das hier ein getrennter Weg angeordnet wurde ohne das irgend eine Trennung sichtbar wäre, (Wozu die Stelle auch zu schmal wäre) ist ja gerade das absurde.
Vom "Radfahrer absteigen"-schild ganz zu schweigen
 
Da hab ich auch was nettes:

Mitten im nirgendwo stand dieses Schild

Anhang anzeigen 1043494

und etwas weiter dann das:

Anhang anzeigen 1043495

Von der anderen Seite sah da so aus:

Anhang anzeigen 1043497

Das ist ist ein Verbindungsweg zwischen zwei Dörfern, von der EU gefördert :D
Bei solchen Schildern denk ich aber eher, dass es da jemand ohne allzu viel Ahnung gut gemeint hat: Radfahrer und Fußgänger sollen darauf hingewiesen werden, dass das kein Trampelpfad ist, sondern ein regulärer Weg, den man benutzen darf...
Ich glaube halt an das Gute :D
 
@Diabolus sehr geiler Weg.

Und es ist ein prima Beispiel für einen Weg, der nicht die Vorraussetzungen für einen benutzungspflichten Radweg erfüllt, ergo den man nicht benutzen muss, denn die Vorschrift für so einen Weg besagt (da ist es mal gut, dass es deutsche Bürokratie gibt):

Der Radweg soll bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllen (unter anderem: lichte Breite [befestigter Verkehrsraum plus Sicherheitsraum] mindestens 1,50 m bzw. 2,50 m bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen, geradlinige Wegführung und „zumutbare Beschaffenheit“)
 
Bei solchen Schildern denk ich aber eher, dass es da jemand ohne allzu viel Ahnung gut gemeint hat: Radfahrer und Fußgänger sollen darauf hingewiesen werden, dass das kein Trampelpfad ist, sondern ein regulärer Weg, den man benutzen darf...
Ich glaube halt an das Gute :D
Kann auch sein, dass ursprünglich ein asphaltierter Weg geplant war und dann nur die Fördergelder ausgegangen sind, oder irgendwelche Kröten oder Lurche entdeckt wurden, durch die ein asphaltieren verhindert wurde.
 
Das ganze Klimbim wurde doch nur aufgestellt, um eine Benutzung des Weges durch Kraftfahrzeuge zu verhindern. Manchmal kommt es mir so vor, dass dann dazu Schilder verwendet werden, die irgendwie den Sinn erfüllen und gerade im Bauhof übrig sind. Darauf deutet auch die improvizierten Hindernisse hin, die für die Verkehrteilnehmer aufgebaut wurden, die keine Verkehrzeichen kennen.
 
Im Thread "Konfliksituationen im Straßenverkehr" gab es ja dieses Beispiel mit dem "Radweg" der mit Poller zugebaut wurde.
Was habt ihr eigentlich schon so für Fahrradwege erlebt, die laut ihrer Ausschilderung eigentlich Benutzungspflichtig gewesen wären?

Zum Einstieg habe ich hier einen schmalen Waldweg der mit dem Z 240-Schild ausgestattet wurde, dass eigentlich eine Benutzungspflicht vorschreibt 🤣🤣 Interessant ist hierbei auch die Platzierung des Schildes in der Mitte des Weges...
Aufgenommen in Malsch-Waldprechtsweier im Landkreis Karlsruhe.
Der Weg wird anfangs links vom Schild gewesen sein. Der Stein dient dazu die Fahrzeuggröße festzulegen.
Links neben dem Schild wird der Weg später entstanden sein um die Sperre zu umgehen.
Sehe ich gelegentlich im Wald. Eine Schranke soll den Weg nur für Besitzer des Schlosses an der Schranke zulassen. Daneben ist ein neuer Weg, wo man mit dem Auto problemlos an der Schranke vorbei kommt.
 
Der Weg wird anfangs links vom Schild gewesen sein. Der Stein dient dazu die Fahrzeuggröße festzulegen.
Links neben dem Schild wird der Weg später entstanden sein um die Sperre zu umgehen.
Sehe ich gelegentlich im Wald. Eine Schranke soll den Weg nur für Besitzer des Schlosses an der Schranke zulassen. Daneben ist ein neuer Weg, wo man mit dem Auto problemlos an der Schranke vorbei kommt.
Was man auf dem Bild nicht sieht: 200m später mündet der Weg in einer 1m breiten Brücke! Mit dem Auto kommt man da sowieso nirgends hin.
Ich denke der Input von @dobelli war der richtige: Da der Weg kurz vor dieser Brücke nur etwa 1m breit ist, würde dann das 2m-Wege-Fahrradverbot in BaWü greifen, dass dann aber mit dem Z240 aufgehoben wird!
 
Was aber nichts daran ändert, dass für Fahrräder in D die gleichen maximalen Abmessungen wie für alle Fahrzeuge gelten. Sprich, auch ein Fahrrad darf 2,55 m breit sein.
Warum wird jetzt hier kein Zeichen 264 mit Breitenangabe 1 m und Zeichen 1004 mit Entfernungsangabe 200 m verwendet?
Das wäre auch für Autofahrer die entscheidende Info hier nicht einzufahren, evtl. mit dem Zeichen 1008-34 ( Keine Wendemöglichkeit).
Stattdessen unmarkierte und unbeleuchtete Verkehrshindernisse zu platzieren ist da natürlich die ultimative und bessere Lösung. Betrifft ja nur Radfahrer…
😡
 
Rheinbrücke Maxau bei Karlsruhe, die wohl wichtigste Radverbindung zwischen Pfalz und Baden:
Es gibt einen Radweg neben der Auto-Fahrbahn, aber selbst das Autobahnamt hält den Radweg für zu gefährlich, deshalb soll man schieben (gilt für beide Seiten).
Rhein_Sued_04.jpg

Rhein_Sued_03.jpg
 
Oder in Kandel in der Südpfalz:
Mal abgesehen davon, dass der Radweg erst in der Mitte der Straße beginnt, wo eigentlich gar kein Verkehr mehr ist. Der Radweg endet stumpf an einer Wiese, ohne Überleitung zur Straße (ok, man kann durch den Grünstreifen schieben). Da der Weg aber nur in eine Richtung beschildert ist, kommt man legal da nicht mehr raus.
Kandel_06.jpg


Kandel_09.jpg
 
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