Allerdings wäre, wenn das Wohnmobil 1,5 m. Abstand gehalten hätte anstatt gesetzeswidrig direkt am Bordsteinrand zu fahren der Unfall möglicherweise vermeidbar gewesen.
Die Aussage ist falsch. Anhand des Bildes im Bericht ist schon erkennbar, dass das WoMo nicht "direkt am Bordstein" unterwegs war, sondern korrekt in der rechten Fahrspur. Und dort ist er eben nicht "gesetzeswidrig" unterwegs:
"§ 2 (2) StVO: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."
Der WoMo-Fahrer hatte nur das Pech, "fünf Meter zu früh - oder zu spät" an dieser Stelle zu sein....
Doch, das gilt immer, wird aber gerne ignoriert.
Nein - gilt nicht!
Das schöne an Hochbord-Rad- und Fußwegen ist, dass sie nicht Bestandteil der Fahrbahn sind, und somit für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn diesen gegenüber auch nicht die sonst geforderten Fahrregeln / Abstandsregeln gelten.
Anders sieht das bei den Radstreifen und Schutzstreifen aus, die auf der Fahrbahn eben als Bestandteil dieser gelten - und somit auch die Abstandsregeln einzuhalten sind.....
Der oben verlinkte, tragische Unfall ist ausschließlich dem E-Biker zuzuschreiben, der nicht ausreichend Abstand beim überholen des Mädchens eingehalten hat (was übrigens nahezu kein Radfahrer auf Radverkehrsführungen macht, egal ob auf Radwege, Radstreifen, Schutzstreifen oder normalem Feldweg). Dadurch hat er das Mädchen ins Straucheln / zum Sturz gebracht - leider auf die falsche Seite, nämlich zur Fahrbahn hin. Auch diesen Ablauf kann man sich problemlos herleiten, wenn man den Gesamtverlauf des Ereignisses mal vor seinem geistigen Auge in Ruhe durchspielt.
Das sind Situationen, in welche man als Alltagsradler in einer Stadt regelmäßig kommen kann - und zwar
ohne Fehlverhalten eines pösen Autofahrers. Dafür genügen die Fahrrad-Kollegen allemal - die ich ohnehin als die größeren Risiken ansehe.