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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Allerdings wäre, wenn das Wohnmobil 1,5 m. Abstand gehalten hätte anstatt gesetzeswidrig direkt am Bordsteinrand zu fahren der Unfall möglicherweise vermeidbar gewesen.
 
Doch, das gilt immer, wird aber gerne ignoriert.
 
Allerdings wäre, wenn das Wohnmobil 1,5 m. Abstand gehalten hätte anstatt gesetzeswidrig direkt am Bordsteinrand zu fahren der Unfall möglicherweise vermeidbar gewesen.
Dort ist ein Radweg auf dem Bordstein. Da fährt man nicht als Radfahrer auf der Straße.
Das Wohnmobil kann gar nicht ausweichen, ohne in den Gegenverkehr zu geraten.
 
So, Samstag-Abend-Langeweile und da es ja schon wieder Thema war hab ich dieses Google noch mal angeschmissen.

Zu Nummer 2 (Änderung § 5 Absatz 4 StVO) Bislang schreibt § 5 Absatz 4 Satz 2 beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließlich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde durch die Rechtsprechung dahin konkretisiert, dass innerorts in der Regel ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten ist.
Durch die Einführung von Mindestvorgaben in § 5 Absatz 4 Satz 3 neu wird klargestellt, dass ein die genannten - 75 - Drucksache 591/19 Werte unterschreitender Abstand generell nicht als ausreichend anzusehen ist. Durch die Beibehaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs „ausreichender Seitenabstand“ wird zugleich verdeutlicht, dass in Einzelfällen ein größerer Seitenabstand erforderlich sein kann.
Dabei gilt der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Seitenabstand auch für das Überholen von auf Schutzstreifen befindlichen Rad Fahrenden, da sich auch diese auf der Fahrbahn fortbewegen und der Schutzstreifen lediglich einen geschützten Raum der Fahrbahn darstellt. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann nichts anderes für Radfahrstreifen gelten; auch dann nicht, wenn diese den Radverkehr und den übrigen Fahrverkehr durch bauliche Vorrichtungen voneinander trennen (sog. Protected Bike Lanes)

Quelle: nein, nicht der ADFC, hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/591-19.pdf



In anderen Foren (vielleicht ja mit mehr Ahnung als wir hier ;) ), wurde auch die Frage nach Abstand bei Fußgängern schon diskutiert. Auch mit Verweis auf entsprechende Rechtsprechung. Z. B.:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=128727&view=findpost&p=1058098850(Sogar schon deutlich vor der neueren Rechtsprechung.)
 
Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann nichts anderes für Radfahrstreifen gelten; auch dann nicht, wenn diese den Radverkehr und den übrigen Fahrverkehr durch bauliche Vorrichtungen voneinander trennen (sog. Protected Bike Lanes)
Aber eben nicht für Hochbordradwege / Gehwege.

Weil es ja gar nicht anders geht. Sonst käme der Verkehr innerorts komplett zu erliegen, weil du grundsätzlich 1,5 m zum Bordstein einhalten müsstest, oder eben um jeden Fußgänger einen Bogen machen oder hinter ihm warten müsstest, der auf dem Gehweg in die Nähe der Fahrbahn kommt.
 
Das lehrt uns: Auch auf dem Rad auf ausreichenden Sicherheitsabstand 1,5/2m einhalten- deshalb nutze ich keine Radwege auf denen viel Verkehr herrscht.
Ich lebte dort 10 Jahre und fuhr fast täglich über diese Brücke.

Es ist nahezu möglich im Stadtverkehrtrubel auf dem BordsteinRadweg sich mit ausreichend Abstand ausm Weg zu gehen.
 
Aber eben nicht für Hochbordradwege / Gehwege.

Das dürfen dann Juristen ausdiskutieren. Der verlinkte Fall mit dem Fußgänger zeigt mir zumindest, dass es so einfach eben nicht ist.

Ich hätte aber noch ergänzen müssen: mir ging es bei dem angegebenen Text gar nicht unbedingt um den hier geschilderten Fall mit dem Mädchen, sondern insb. um diesen Beitrag:
Bei einem extra Radweg gilt doch nicht die Abstandsregel, FRAGEZEICHEN?
und unsere Diskussion zum Thema Überholen/Vorbeifahren einige Seiten zuvor.
Da ist das Bundesratsdokument ja recht eindeutig.


Das Argument "dann kommt ja der Verkehr zum erliegen" ist ja irgendwie nicht falsch. Andererseits kann man sich dann innerorts die 1.5 Meter-Regel gleich sparen. Auch außerorts kann man auf vielen kleinen Straßen nicht mehr regelkonform überholen (Ich sehe die 2 Meter daher auch tlw. kritisch). Kommt da auch der Verkehr zum erliegen?

Gleichzeitig käme bei strenger Auslegung auch auf Radwegen "der Verkehr zum erliegen", zumindest kann man auf vielen nicht mehr überholen. DHL, Hermes und Co. sowie die üblichen Pizzalieferdienst können wahrscheinlich bei strenger Auslegung der StVO auch nicht mehr gewinnbringend arbeiten (oder müssten die Preise verdoppeln). Das alles ändert aber nix an den Regeln.
 
Insbesondere bei durchgezogener Mittellinie ist eigentlich kein Überholen mehr möglich, aber als Autofahrer geht es einem ja dann auch so, und wenn ein Traktor vorne fährt ist es ja auch nicht anders.
Hält man aus...
 
Gleichzeitig käme bei strenger Auslegung auch auf Radwegen "der Verkehr zum erliegen", zumindest kann man auf vielen nicht mehr überholen.
Wenn damit gemeint ist, dass Radfahrer oftmals keine Möglichkeit haben, andere Radfahrer zu überholen, dann stimmt das leider. Wenn der Radweg auf dem Hochbord ist, ist der Radfahrer der Gearschte. Da ist Überholen meistens schlicht nicht vorgesehen. Da kommt der Verkehr nicht zum Erliegen, aber der vorderste bestimmt das Tempo.

Wenn du aber jetzt auf der Fahrbahn anhalten müsstest, weil ein Fußgänger an der roten Fußgängerampel wartet und du nicht an ihm vorbeikommst, dann wäre Ende im Gelände.

und unsere Diskussion zum Thema Überholen/Vorbeifahren einige Seiten zuvor.
Da ist das Bundesratsdokument ja recht eindeutig.
Ja, das bezieht sich eindeutig nur auf Radwege auf Fahrbahnniveau.
 
Allerdings wäre, wenn das Wohnmobil 1,5 m. Abstand gehalten hätte anstatt gesetzeswidrig direkt am Bordsteinrand zu fahren der Unfall möglicherweise vermeidbar gewesen.
Die Aussage ist falsch. Anhand des Bildes im Bericht ist schon erkennbar, dass das WoMo nicht "direkt am Bordstein" unterwegs war, sondern korrekt in der rechten Fahrspur. Und dort ist er eben nicht "gesetzeswidrig" unterwegs:
"§ 2 (2) StVO: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."

Der WoMo-Fahrer hatte nur das Pech, "fünf Meter zu früh - oder zu spät" an dieser Stelle zu sein....
Doch, das gilt immer, wird aber gerne ignoriert.
Nein - gilt nicht!
Das schöne an Hochbord-Rad- und Fußwegen ist, dass sie nicht Bestandteil der Fahrbahn sind, und somit für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn diesen gegenüber auch nicht die sonst geforderten Fahrregeln / Abstandsregeln gelten.
Anders sieht das bei den Radstreifen und Schutzstreifen aus, die auf der Fahrbahn eben als Bestandteil dieser gelten - und somit auch die Abstandsregeln einzuhalten sind.....

Der oben verlinkte, tragische Unfall ist ausschließlich dem E-Biker zuzuschreiben, der nicht ausreichend Abstand beim überholen des Mädchens eingehalten hat (was übrigens nahezu kein Radfahrer auf Radverkehrsführungen macht, egal ob auf Radwege, Radstreifen, Schutzstreifen oder normalem Feldweg). Dadurch hat er das Mädchen ins Straucheln / zum Sturz gebracht - leider auf die falsche Seite, nämlich zur Fahrbahn hin. Auch diesen Ablauf kann man sich problemlos herleiten, wenn man den Gesamtverlauf des Ereignisses mal vor seinem geistigen Auge in Ruhe durchspielt.
Das sind Situationen, in welche man als Alltagsradler in einer Stadt regelmäßig kommen kann - und zwar ohne Fehlverhalten eines pösen Autofahrers. Dafür genügen die Fahrrad-Kollegen allemal - die ich ohnehin als die größeren Risiken ansehe.
 
Du hälst Radfahrer generell oder Fahrer von E-Rädern für das größere Risiko in Städten?
 
Den Hochbordradweg habe ich inzwischen verstanden. Trotzdem: ich bin diese Strasse im letzten Herbst ebenfalls mit dem Wohnmobil gefahren, und mir war es aufgrund der Gesamtsituation nicht geheuer an den vielen Radfahrern vorbeizufahren. Also bin ich langsam hinterhergerollt...War kein Problem.

Das ist auch gesetzlich geregelt, besondere Rücksicht auf Kinder, Tempoverminderung, Bremsbereitschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also was Italien angeht kann ich sagen, dass das dort lockerer läuft als in Deutschland.
War nun n paar Tage Südtirol, Trentino und Lombardei unterwegs, da wird schon achtsam in der Regel überholt, teils sogar brav gewartet bis Platz ist.
Klar, Idioten, die einen rasieren werden auch dort nicht aussterben, aber ich habs recht entspannt erlebt.
 
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