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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Och. Ich muss nicht damit rechnen das mir an ner Haltestelle ein Radfahrer von rechts kommend in den Regenschirm fährt.
Du musst sogar als Autofahrer, der rechts abbiegen will, einen Radfahrer Vorfahrt gewähren, auch wenn er den Radweg in falscher Richtung befährt.
 
Der abgebildete Weg neben der Fahrbahn ist kein Radweg. Die Mindestbreite die solche Wege außerorts als (verpflichtenden) Radweg möglich macht, beträgt >= 2,00 m. Diese Breite ist hier offensichtlich auf der ganzen Länge weit unterschritten.
Die Beschilderung ist hingegen korrekt, die entbindet den Radfahrer unmittelbar von der Verpflichtung, den Weg zu benutzen.
Gegen eine freiwillige Benutzung auf eigene Gefahr spricht hier ja nichts.
 
Leider wissen nur wir das und Autofahrer nicht und meinen deshalb, wir machen was wir wollen und sie hätten somit das Recht uns umzufahren.
 
...
Mal gespannt ob sich Beispiele finden lassen, bei denen man sich "eindeutig" aus der Haftung schleichen will, weil man den Radweg nicht instand setzen kann/will :D
k126-08-2017.jpg


Diese Radweg ist kein Radweg, da viel zu schmal.
Setzen 6!

Der abgebildete Weg neben der Fahrbahn ist kein Radweg. Die Mindestbreite die solche Wege außerorts als (verpflichtenden) Radweg möglich macht, beträgt >= 2,00 m. Diese Breite ist hier offensichtlich auf der ganzen Länge weit unterschritten.
Die Beschilderung ist hingegen korrekt, die entbindet den Radfahrer unmittelbar von der Verpflichtung, den Weg zu benutzen.
Gegen eine freiwillige Benutzung auf eigene Gefahr spricht hier ja nichts.
Auch setzen! 6!
Es ging um das Schild welches die Verwaltung enthaftet sollte hier wer radfahrend zu Schaden kommen
 
Leider wissen nur wir das und Autofahrer nicht
Sicher gibt es eine beträchtliche Anzahl Autofahrer, die einen dort auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrer nötigen, bedrängen und in Gefahr bringen würden. Nur sind es nicht "die Autofahrer", denn die meisten von uns haben ebenfalls einen Autoführerschein und benutzen gelegentlich bis regelmäßig das Auto, demnach muss es auch Autofahrer geben, die Kenntnisse der gültigen Regeln besitzen.
 
Wenn kein Radweg, dann kann das auch kein Beispiel sein für einen Radweg, bei denen man sich "eindeutig" aus der Haftung schleichen will, weil man den Radweg nicht instand setzen kann/will :D

Das ist höchstens ein Beispiel, dass die Verwaltung aufstellt was sie will und sich nicht an Gesetze hält.
 
Wenn kein Radweg, dann kann das auch kein Beispiel sein für einen Radweg, bei denen man sich "eindeutig" aus der Haftung schleichen will, weil man den Radweg nicht instand setzen kann/will :D

Das ist höchstens ein Beispiel, dass die Verwaltung aufstellt was sie will und sich nicht an Gesetze hält.

Auch ein nicht (mehr) benutzungspflichtiger Radweg ist und bleibt ein Radweg, er ist zu schmal JA, das hatte aber mit der Fragestellung 0,0 zu tun, somit Thema verfehlt.

Genauso hätte man antworten können fahrradfahren ist schön und ich drehe jetzt ne kleine Runde. :D Tschööö
 
Auch ein nicht (mehr) benutzungspflichtiger Radweg ist und bleibt ein Radweg,...

Kommt drauf an was man aus dem Radweg gemacht hat. Hier gab es mal einen gemischten Fuß-/Radweg. Das ist jetzt nur noch Fußweg mit "Radfahrer frei". Das ist also kein Radweg mehr, sondern ein Fußgängerweg. Man darf da nur mit dem Rad auch fahren. ;)
 
Kommt drauf an was man aus dem Radweg gemacht hat. Hier gab es mal einen gemischten Fuß-/Radweg. Das ist jetzt nur noch Fußweg mit "Radfahrer frei". Das ist also kein Radweg mehr, sondern ein Fußgängerweg. Man darf da nur mit dem Rad auch fahren. ;)
Sowas gibts auch mit Benutzungspflicht rund um Hannover flächendeckend, wie ich letztes Jahr anläßlich der Klassikertage feststellen durfte (war mit dem Rad angereist). Und ich dachte aus NRW wär ich schon einiges gewohnt ...
IMG_3579.JPG

Dieses Schild bedeutet: Ja, der Radweg ist zu schmal, buckelig, aber wir wollen Dich auf jeden Fall von der Fahrbahn haben (und wenn du Dich auf den Pinsel legst ist das allein Dein Problem!). Offensichtlich gabs von den Schilderherstellern ein Sonderangebot - drei Schilder zum Preis von einem. Das ist zwar schon schlimm genug, geht aber noch besser: wenn dieses Schildkonglomerat erscheint
IMG_3576.JPG

auf dem selben Radweg heißt das - Du bist gerade in einen Ort gefahren oder Du brichst Dir (außerorts) gleich die Knochen, dank Schlaglöchern in denen man mühelos kleinere Kinder verstecken könnte. Ich hab dann das Angebot zum Fahrbahnfahren dankend angenommen und wurde von fröhlich hupenden Autofahrern begrüßt (mit StVO-Regelkunde schien es da auch nicht weit her zu sein).

Gruß ...
 
Dieses Schild bedeutet: Ja, der Radweg ist zu schmal, buckelig, aber wir wollen Dich auf jeden Fall von der Fahrbahn haben (und wenn du Dich auf den Pinsel legst ist das allein Dein Problem!).
Nein, das heißt es meistens nicht.
Ihr müsst bedenken, dass wir mit unserer Meinung zu Radwegen ziemlich allein da stehen.
Meist werden die Verwaltungen zugepflastert mit der Bitte, doch einen "sicheren" Radweg anzulegen, damit Lieschen Müller nicht die Straße benutzen muss. Und da werden dann einfach Schilder aufgestellt ohne die rechtlichen Nebenwirkungen zu bedenken. Auf deinem Bild sieht es auch so aus, dass da ein geschotteter Weg als Radweg deklariert ist. Kenn ich auch zu genüge, auch ohne Hinweis auf Radweg Schäden.
Wenn man sich dann bei den Verwaltungen beschwert, bekommt man zu hören, dass man den Radweg dann einfach nicht benutzen soll.
 
Sicher gibt es eine beträchtliche Anzahl Autofahrer, die einen dort auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrer nötigen, bedrängen und in Gefahr bringen würden. Nur sind es nicht "die Autofahrer", denn die meisten von uns haben ebenfalls einen Autoführerschein und benutzen gelegentlich bis regelmäßig das Auto, demnach muss es auch Autofahrer geben, die Kenntnisse der gültigen Regeln besitzen.
Ich meine reine Autofahrer, die, die es bicht wissen und nicht wissen wollen.
 
Es bleibt aber festzuhalten, dass weder ein Radwegschäden-Schild noch eine zu geringe Baubreite die Benutzungspflicht aufheben, wenn sie angeordnet ist.
 
Es bleibt aber festzuhalten, dass weder ein Radwegschäden-Schild noch eine zu geringe Baubreite die Benutzungspflicht aufheben, wenn sie angeordnet ist.
Ich weiß nicht mehr wo, aber genau das meine ich mal gelesen zu haben, dass das Schild sie aufhebt.
 
Eben, ein nicht nutzbarer Radweg muss nicht genutzt werden. Wird also erklärt, dass ein Radweg wegen Schäden nicht gefahrlos genutzt werden kann, kann man genauso gut beide Schilder entfernen.

Es reicht im Einzelfall schon ein verschmutzter Radweg. Ebenso wie ein nicht geräumter bei Schnee.
 
Es bleibt aber festzuhalten, dass weder ein Radwegschäden-Schild noch eine zu geringe Baubreite die Benutzungspflicht aufheben, wenn sie angeordnet ist.
Also kann man mich zwingen weiterzufahren (wenn ich keine Umleitung fahren will) und die selben Personen mogeln sich gleichzeitig aus der Verantwortung?
 
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