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Z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h bedeutet nicht, dass es dein Recht ist, 50 km/h zu fahren, sondern sie besagt lediglich, dass es deine Pflicht ist, die Geschwindigkeit nicht zu übertreten.
daran halten sich ca. 99 % aller Autofahrer - sie übertreten die 50 km/h nicht nach unten .....

Den einzigen "Paragraphen" der StVO, den die meisten Autofahrer richtig verinnerlicht haben, ist: "D'Schtrooß ischt für'd Audos - do hänn Fahrräder nix zom sucha.....".
Das ist einer dieser Geisterparagraphen - jeder kennt ihn auswendig aber keiner hat ihn je gesehen.....
Zu den Sanktionen bei Verkehrsverstößen:
Es hätte schon ausreichend abschreckende Wirkung, wenn die Bußgelder zwischen "außerorts" und "innerorts" nicht annähernd gleich wären, sondern wenn für Verstöße "innerorts" das 10-fache des "außerorts"-Satzes zu berappen wäre.
Bsp.: Geschwindigkeitsüberschreitung 16 - 20 km/h: Außerorts 30 €, innerorts 35 € - das ist mehr als lächerlich. Wer innerorts mit 70 statt mit 50 km/h unterwegs ist, gefährdet die Mitmenschen (Fußgänger, Kinder, Radfahrer) um ein vielfaches mehr, als wenn er auf der Landstraße mit 90 statt 70 km/h unterwegs ist. Das bildet sich in den Bußgeldern nicht ansatzweise ab. Ich hielte da innerorts 300 € für angemessener.
Auch Handy-Nutzung ist zu billig: 100 €. Auch hier sollte man zw. innerorts und außerorts unterscheiden: Außerorts 100 €, innerorts 1000 €. Bei dem "Preis" wird sich das niemand mehr leisten wollen. Auch die geringe Kontrolldichte kann man so kompensieren - einmal erwischt, und der Jahresurlaub / Weihnachten / Wiesn-Besuch ist futsch. Das überlegt sich jeder zweimal.
Man muss nicht gleich mit Guillotine, Gefängnis oder ähnlichem drohen - das zu befürchtende Bußgeld muss nur echt spürbar sein. Dazu gehört auch, dass das tatsächliche Gefährdungspotenzial gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern mit eingepreist wird - und nicht lediglich der "Verstoß" als erhobener Zeigefinger.
Matze