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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich glaub seine Unterscheidung bestand einfach nur darin, dass man den Zebrastreifen als Radfahrer durchaus BENUTZEN darf. Man ist lediglich nicht Vorfahrtsberechtigt.
Ein Zebrastreifen kann einem Radfahrer weder Vorfahrt geben, noch kann er ihm eine bestehende Vorfahrt nehmen.
Daher kann man diese Aussage "Auf dem Fahrrad ist man auf dem Zebrastreifen nicht bevorrechtigt" nicht pauschalisieren. Es gibt durchaus Situationen wo man als Radfahrer auch auf einem Zebrastreifen Vorfahrt oder Vorrang hat.
 
Jetzt werden wir hier aber RICHTIG KRITISCH bei den Formulierungen. :D
Ich glaub, dass alle Beteiligten wissen, dass der "Zebrastreifeneffekt" nur gilt, wenn man gerade zu Fuß unterwegs ist und etwas anderes wollte hier wohl auch niemanden behaupten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Zebra zu Fuß unterwegs ist, hat es bei mir immer Vorrang.
Ist doch Ehrensache. Alles andere ist mir Wurst...irgendwie.
Sobald jemand - mit oder ohne Rad - auf dem Zebrastreifen ist,
hat der Autofahrer erforderlichenfalls anzuhalten und darf den Fußgänger
oder Radfahrer nicht umnieten. Die Details sind da erstmal egal.
 
Ich glaub, dass alle Beteiligten wissen, dass der "Zebrastreifeneffekt" nur gilt, wenn man gerade zu Fuß unterwegs ist und etwas anderes wollte hier wohl auch niemanden behaupten.
Das bestreitet auch Niemand.
Ein Zebrastreifen regelt nur den Vorrang von Fussgängern.
Ob der Radfahrer Vorfahrt oder Vorrang hat ist nicht davon abhängig ob er sich gerade auf einem Zebrastreifen befindet.
 
Ein Zebrastreifen kann einem Radfahrer weder Vorfahrt geben, noch kann er ihm eine bestehende Vorfahrt nehmen.

Rechtlich gesehen ist das sicher richtig, in jedem Fall ist es eine Spitzfindigkeit :D

Daher kann man diese Aussage "Auf dem Fahrrad ist man auf dem Zebrastreifen nicht bevorrechtigt" nicht pauschalisieren. Es gibt durchaus Situationen wo man als Radfahrer auch auf einem Zebrastreifen Vorfahrt oder Vorrang hat.

Welche denn? Faktisch ist es so, dass ich als Fahrradfahrer auf einem Zebrastreifen keine Vorfahrt gegenüber dem querenden motorisierten Verkehr habe. Einfach umgefahren wird man deswegen zwar nicht und in der Praxis bekommt man in der Regel Vorfahrt gewährt, sie steht einem jedoch rechtlich gesehen nicht zu!

"Kommt es beim Fahren auf dem Zebrastreifen zum Zusammenstoß, weil der Radfahrer ein herannahendes Kraftfahrzeug übersehen hat, dann verliert er trotzdem nicht alle Ersatzansprüche. Die Amtsgerichte Köln (266 C 135/83) und Brakel (7 C 676/95) haben in solchen Fällen dem Radfahrer immerhin noch den halben Schadensersatz zugesprochen, berichtet der ADFC."

und:

"Der Fußgängerüberweg an der B31 in Fischbach bei der Fischerstraße wird von Radfahrern häufig benutzt, denn er ist eine der wenigen Querungsmöglichkeiten. Wer Vorrang haben möchte, muss aber absteigen."

Quelle: https://www.adfc-bw.de/bodenseekreis/presse/presse/article/schieben-oder-fahren-1/
 
Rechtlich gesehen ist das sicher richtig, in jedem Fall ist es eine Spitzfindigkeit :D
Warum spitzfindig? Etwas anderes gibt die StVO nicht her.
Spitzfindig finde ich immer wieder die Aussagen die etwas Anderes hineininterpretieren.

Welche denn? Faktisch ist es so, dass ich als Fahrradfahrer auf einem Zebrastreifen keine Vorfahrt gegenüber dem querenden motorisierten Verkehr habe. Einfach umgefahren wird man deswegen zwar nicht und in der Praxis bekommt man in der Regel Vorfahrt gewährt, sie steht einem jedoch rechtlich gesehen nicht zu!
Z.B. Wenn an einer Kreuzung ein Radweg in einen Zebrastreifen mündet.
Der Zebrastreifen ändert nichts an der Vorfahrt- oder Vorrangsituation für die Fahrzeuge untereinander dort - auch nicht für die Radfahrer die dann die Kreuzung auf dem Zebrastreifen queren müssen.

"Kommt es beim Fahren auf dem Zebrastreifen zum Zusammenstoß, weil der Radfahrer ein herannahendes Kraftfahrzeug übersehen hat, dann verliert er trotzdem nicht alle Ersatzansprüche. Die Amtsgerichte Köln (266 C 135/83) und Brakel (7 C 676/95) haben in solchen Fällen dem Radfahrer immerhin noch den halben Schadensersatz zugesprochen, berichtet der ADFC."

und:

"Der Fußgängerüberweg an der B31 in Fischbach bei der Fischerstraße wird von Radfahrern häufig benutzt, denn er ist eine der wenigen Querungsmöglichkeiten. Wer Vorrang haben möchte, muss aber absteigen."

Quelle: https://www.adfc-bw.de/bodenseekreis/presse/presse/article/schieben-oder-fahren-1/
Wie ich schon schrieb, es kommt immer auf die Situation an.
Dient ein Zebrastreifen zum Überqueren einer Fahrbahn (ohne Kreuzung) hat der Radfahrer dort keinen Vorrang. Den hat er aber nicht weil er auf dem Zebrastreifen ist, sondern den hätte er auch ohne Zebrastreifen nicht.
Der Zebrastreifen hat für den Radfahrer, in Bezug auf Vorfahrt oder Vorrang, keine Bedeutung. Er regelt für Radfahrer Garnichts.
 
Beamte sind nun mal desinteressiert und faul hinter Scheiben sitzend.
Meistens fahren die sowieso Auto....diese fetten Säcke.
Ich habe mal gelesen, daß es sogar Beamte geben soll, die nicht einmal wissen,
wie ein Fahrrad aussieht. Oder doch: Im Bekanntenkreis habe ich einen Finanzbeamten,
der täglich 20 km mit dem Rad zur Arbeit fährt.
Aber ich glaube, der hat gelogen und fährt nur Auto. Sonst wäre er ja kein Beamter.
Was wären wir nur ohne unsere Vorurteile... .
Ich kenne auch nen Finanzbeamten der fast alles mit dem Rad macht.
Ich wusste bis vor einem Jahr nicht mal, dass er Beamter ist. Das würde man dem niemals anmerken. Sehr entspanntes Gemüt. Eher ein Lebemann, aber von der positiven Seite :)
Seitdem zieh ich ihn damit immer auf :D
 
Der Zebrastreifen hat für den Radfahrer, in Bezug auf Vorfahrt oder Vorrang, keine Bedeutung. Er regelt für Radfahrer Garnichts.
Ganz schlechte Formulierung, denn je nach Ausrichtung des Überwegs und Anwesenheit von Fußgängern hat der Fußgängerüberweg natürlich auch für Radfahrer eine Bedeutung (Fußgänger durchlassen)
 
Am Vatertag:

Ich fahre mit vier Freunden gemütlich (15-20 km/h) - zugegebenermaßen - auf einem gemeinsamen Fuß-und Radweg auf der linken Seite der Straße, welcher von der eigentlichen Fahrbahn auch noch durch einen Grünstreifen getrennt war,da wir zu einem Grundstück auf dieser Seite wollten.
Links von uns befinden sich Bäume und Büsche, die insgesamt recht blickdicht waren. Dann kommt die Ausfahrt eines Tankstellengeländes.
In dem Moment, wo wir die Ausfahrt passieren, kommt ein PKW aus dieser geschossen und nietet mich voll um. Bin mit der linken Körperseite auf die Motorhaube geknallt und dann auf die Straße gerutscht. Auch einer meiner versetzt hinter mir fahrenden Freunde hat das Auto noch tuschiert - ihm und seinem Rad ist aber nix passiert.
Der PKW-Fahrer hatte bereits auf dem Tankstellengelände beschleunigt um mit Schwung auf die Straße nach rechts (von ihm aus gesehen) einzubiegen. Dabei hat er nach eigenen Angaben (auch gegenüber der hinzugezogenen Polizeibeamten) nur nach links geschaut, wo er auch durch aus einen guten Blick auf den Verkehr hatte, anstatt sich vorsichtig vorzutasten um zu schauen, ob evtl. jemand von rechts kommt. Hätte ja auch Fußgänger, Jogger, Kinder mit Fahrrad oder sonstiges sein können..

Schaden an mir:
diverse Prellungen und Schürfwunden/Kratzer an Schulter, Ellbogen, Unterarm, Knie, Unterschenkel und Sprunggelenk
Bänderdehnung/Zerrung im Sprunggelenk

Schaden an meinem Material:
Vorderrad Felge gerissen mit fetter Acht
Lenker am Ende geknickt
Sattel gebrochen
diverse Kratzer am Rad
Delle im Helm
kleine Löcher im Trikot

Schaden am Auto:
Riss in Stoßstange
Nummernschild abgerissen
diverse Dellen und Kratzer in der Motorhaube (zum Teil auch durch meinen Freund)

Alle Beteiligten waren mit 0,0 Promille unterwegs zu diesem Zeitpunkt.

Der Weg war an dieser Stelle nur in die entgegengesetzte Richtung für Radfahrer freigegeben bzw. sogar benutzungspflichtig. Erst 200m weiter beidseitig. Trotzdem muss der Autofahrer, der von einem Privatgelände kommt jeglichem Verkehr Vorrang gewähren, egal aus welcher Richtung er kommt, und auch egal ob das Radfahrer, Auto, Fußgänger oder sonstiges ist, soweit ich das aus der STVO und dem Internet herauslesen kann (richtig?). Teilschuld? Kann man drüber streiten, würde ich aber durchaus auch eingestehen, wenn sie nicht zu hoch ausfällt.

Mir persönlich würde auch eine Regulierung des Schadens am Rad und Helm reichen, um größerem Aufwand aus dem Weg zu gehen.
Bin gespannt, wie der Unfallgegner sich positioniert. Ansonsten bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt, wozu ich aufgrund von Zeitmangel und fehlender RSV eigentlich gar keine Lust habe.
 
Ganz schlechte Formulierung, denn je nach Ausrichtung des Überwegs und Anwesenheit von Fußgängern hat der Fußgängerüberweg natürlich auch für Radfahrer eine Bedeutung (Fußgänger durchlassen)
Darum für dich nochmal das vollständige Zitat.
Wie ich schon schrieb, es kommt immer auf die Situation an.
Dient ein Zebrastreifen zum Überqueren einer Fahrbahn (ohne Kreuzung) hat der Radfahrer dort keinen Vorrang. Den hat er aber nicht weil er auf dem Zebrastreifen ist, sondern den hätte er auch ohne Zebrastreifen nicht.
Der Zebrastreifen hat für den Radfahrer, in Bezug auf Vorfahrt oder Vorrang, keine Bedeutung. Er regelt für Radfahrer Garnichts.
 
Teilschuld? Kann man drüber streiten, würde ich aber durchaus auch eingestehen, wenn sie nicht zu hoch ausfällt.

Sei da lieber vorsichtig. Teilschuld heißt m.W. doch, dass der Gesamtschaden im Verhältnis aufgeteilt wird. Reparaturkosten an einer Blechbüchse sind aber normalerweise unverhältnismäßig viel höher als an deinem Rad, selbst wenn du mit Lightis unterwegs warst. Also vielleicht doch lieber mal einen Anwalt fragen, bevor du irgendetwas einräumst, akzeptierst o.ä.
 
Eben auch mal was schönes erlebt!
Bin an einem Typen vorbei gefahren, der wohl auf dem Weg zu seinem Rad war (Helm und Brille auf) und hat mir nen Daumen gezeigt, vermutlich dafür, dass ich ebenfalls mit Helm und Brille auf meinem Stadt-Singlespeed unterwegs war.
Nichts großartiges, aber fands nett :)
 
Teilschuld? Kann man drüber streiten, würde ich aber durchaus auch eingestehen, wenn sie nicht zu hoch ausfällt.

Teilschuld? In dem Fall ja wohl ganz oder gar nicht: wenn das ein entsprechend ausgeschilderter linksseitiger Radweg war hast du dir rein gar nichts zu Schulden kommen lassen, wenn du als illegaler Geisterradler unterwegs warst ist das do eindeutig wie ohne gucken bei Rot überdie Ampel.
 
wenn du als illegaler Geisterradler unterwegs warst ist das do eindeutig wie ohne gucken bei Rot überdie Ampel.

Wieso? Der Autofahrer hätte doch trotzdem nach rechts gucken müssen (was er nicht hat). Hätte ja auch ein Jogger, Kind auf dem Rad,... was auch immer von dort kommen können.
Teilschuld sicherlich, z.B. hier: http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=unfall&c=31#Anchor-65-2546
Wobei da nur Radweg steht. Aber die anderen Urteile auf der Seite zeigen alle eine Teilschuld, in unterschiedlicher Verteilung.
 
Sei da lieber vorsichtig. Teilschuld heißt m.W. doch, dass der Gesamtschaden im Verhältnis aufgeteilt wird. Reparaturkosten an einer Blechbüchse sind aber normalerweise unverhältnismäßig viel höher als an deinem Rad, selbst wenn du mit Lightis unterwegs warst. Also vielleicht doch lieber mal einen Anwalt fragen, bevor du irgendetwas einräumst, akzeptierst o.ä.


Wenn ich meine Verletzungen ins Spiel bringe, dann wird sich das locker wieder ausgleichen.
Mal abwarten, was die gegnerische Versicherung sagt.
 
Teilschuld? In dem Fall ja wohl ganz oder gar nicht: wenn das ein entsprechend ausgeschilderter linksseitiger Radweg war hast du dir rein gar nichts zu Schulden kommen lassen, wenn du als illegaler Geisterradler unterwegs warst ist das do eindeutig wie ohne gucken bei Rot überdie Ampel.

Radweg war nicht für beide Seiten freigegeben. Dennoch muss man bei Verlassen eine Privatgeländes dem öffentlichen Verkehr generell erst mal Vorrang gewähren, egal ob von rechts oder links kommend. Wenn Teilschuld, dann sicherlich nur gering, weil - wie schon gesagt wurde - ja auch jemand anderes berechtigterweise hätte kommen können (Jogger, Kind auf Rad oder Roller oder ähnliches). Ein normaler Fußgänger hätte evtl. noch rechtzeitig anhalten können.

Aber nach rechts hat er gar nicht geguckt (hat er auch der Polizei gegenüber bestätigt) - konnte er auch nicht aus der Position, wo er schon Gas gegeben hat. Er hätte sich so oder so vortasten müssen, da der Fuß-Radweg nach rechts nicht einsehbar war.

Werde jetzt erst mal, nachdem ich auch schon einen entsprechenden Brief der gegnerischen Versicherung erhalten habe, denen alles haarklein mitteilen inkl. Schäden usw. und dann abwarten was passiert. Wenn das zu meinen Ungunsten ausfällt: Anwalt!
 
@Schrommski Ich würde ja schon bei der Antwort einen Anwalt hinzuziehen. Vor allem dann, wenn du als Geisterradler unterwegs warst. Versicherungen sind doch Meister darin Dir aus der kleinsten Sache einen Strick zu drehen um weniger zahlen zu müssen.
 
Jap,wenns geht Rechtsbeistand einholen sonst machen die einen als kleinen Privatling platt.
In Sachen Mitschuld könnte ich mir vorstellen,dass einem eine gewisse "Umsichtspflicht" zur Last gelegt werden könnte; als Radfahrer an sämtl.Ein/Ausfahrten,-Mündungen,Wegen ect.soweit abzubremsen,das man auf jeden Fall jederzeit zum stehen kommt,wenn da ein Auto oder sonstwas plötzlich aus dem nichts "vom Himmel fällt".
Es geht aber noch absurder.Wenn man zb.wirklich nachgewiesene echte 100% unschuldig an dem Unfall ist,kann einem uU.die gegn.Versicherung das Betriebsrisiko des Rades mit 20% Mitschuld anrechnen und das je nach Auslegung der Rechtssprechung im jeweiligen Bundesland völlig legal.Da kann auch der eineschaltete Anwalt nichts dran rütteln.Nach dem Motto-wärst du dort nicht gewesen,wäre auch nichts passiert
So ist es mir mal mit dem Auto gegangen,inwieweit das auf Fahrräder anwendbar ist weiss ich nicht aber nurmal so als Beispiel wies so zugehen kann...
 
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